Leitlinienprogramm OnkologiePsychoonkologie

4. Strukturelle Voraussetzung psychoonkologischer Versorgungsbereiche – Psychoonkologie

Version 2.1 · August 2023 · AWMF 032-051OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

Die psychoonkologische Versorgung erfolgt im Rahmen eines gegliederten Systems verschiedener Strukturen und unterschiedlicher Einrichtungen in den verschiedenen Sektoren der Gesundheitsversorgung. 

4.1 Stationäre Versorgungseinrichtungen

4.1.1 Krankenhaus

4.1 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In allen Kliniken der onkologischen Versorgung soll ein psychoonkologisches Versorgungsangebot durch psychoonkologisch qualifizierte Fachkräfte vorgehalten werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)

Die psychoonkologische Versorgung im Krankenhaus wird in allen medizinischen Fachabteilungen durch die behandelnden Ärzt*innen und Pflegefachpersonen in Zusammenarbeit mit den psychoonkologischen Fachkräften, die in der Regel in Konsiliar- oder Liaisondiensten bzw. integrierten Fachdiensten organisiert sind, umgesetzt. Die psychoonkologische Versorgung orientiert sich vor allem an den krankheits- und therapiebedingten Belastungen und den daraus resultierenden individuellen Bedürfnissen der Patient*innen und ihren Angehörigen. Die psychoonkologische Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf und sollte über ein standardisiertes Belastungsscreening oder andere geeignete Assessmentverfahren ermittelt werden (siehe Kapitel 7). Weiterhin ist die Unterstützung der Kommunikation der Patient*innen mit Angehörigen und dem sozialen Umfeld eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Akutversorgung. In Bezug auf die Angehörigen und das soziale Umfeld liegt der Fokus psychoonkologischer Versorgung auf deren Entlastung und auf der Aktivierung von familiären und allgemeinen sozialen Ressourcen. 

Für die Zielgruppe der Behandelnden sollten sich die Aktivitäten der psychoonkologischen Fachkräfte (siehe Kapitel 12.1) neben der Entlastung auch auf die Förderung der kommunikativen Kompetenzen im Kontakt mit den Patient*innen wie auch untereinander beziehen (siehe Kapitel 11).

Durch das von der Deutschen Krebsgesellschaft etablierte System der Zertifizierung von Organzentren, wie Brustzentren, gynäkologische Krebszentren, Darmkrebszentren, Prostatakrebszentren, Lungenkrebszentren, Hauttumorzentren sowie onkologische Zentren liegen bereits Empfehlungen für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten psychoonkologischen Versorgung vor (ONKO ZERT http://www.onkozert.de/). In allen Krankenhäusern, die Krebspatient*innen behandeln, ist eine bedarfsgerechte psychoonkologische Versorgung sicherzustellen [2]. Die erforderliche Personalausstattung/-qualifikation wird in Kapitel 12.1 dargestellt.

4.1.2 Onkologische Rehabilitationseinrichtung

4.2 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In allen stationären oder ambulanten Einrichtungen der onkologischen Rehabilitation soll ein psychoonkologisches Versorgungsangebot durch psychoonkologisch qualifizierte Fachkräfte vorgehalten werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[116]

Die Aufgaben der Psychoonkologie im Bereich Diagnostik, Therapie und Beratung sind in der stationären, teilstationären oder ambulanten Rehabilitation breit gefächert, da sich hier Krebspatient*innen in nahezu allen Stadien und Phasen der Erkrankung befinden: nach Abschluss der Primärbehandlung, der sehr zeitnah zur Diagnosestellung liegen kann, nach einem Rezidiv, nach Auftreten von Metastasen oder in einer palliativen Behandlungssituation. Die psychosozialen Rehabilitationsangebote sind primär im Bereich der Beratung, Psychoedukation, Vermittlung von Entspannungstechniken und Kurzzeit-Psychotherapie angesiedelt und werden entsprechend den individuellen Erfordernissen der Patient*innen angepasst. Darüber hinaus werden auch ergänzende Verfahren wie Ergotherapie und Bewegungstherapie angeboten. Für die im Erwerbsleben stehenden Patient*innen ist die Frage der beruflichen Reintegration und Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit zu klären, für die die erforderlichen Hilfestellungen unter Einbeziehung des Sozialdienstes angeboten werden. 

Bei Vorliegen von Funktions- und Fähigkeitsstörungen wie z.B. neuropsychologischen Leistungseinschränkungen oder auch zur psychologischen Schmerztherapie sind entsprechende Angebote durchzuführen oder einzuleiten. 

Weiterhin sind die Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe, die körperliche und seelische Stabilisierung, die Förderung der Selbstverantwortung der Patient*innen, Hilfe zur Selbsthilfe und Ressourcenorientierung als vorrangige Ziele der Rehabilitation anzusehen [117].

4.1.3 Sozialdienste in Kliniken

4.3 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In allen stationären oder ambulanten Einrichtungen der onkologischen Versorgung soll ein Angebot zur sozialen Beratung durch qualifizierte Fachkräfte der Sozialdienste vorgehalten werden. 

Konsens
Starker Konsens (98%)
Literatur
[118]

Sozialdienste der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken sind Teil der psychoonkologischen Versorgung im stationären Bereich. Die Beratung in den Sozialdiensten durch Soziale Arbeit zielt auf die Förderung sozialer Teilhabe, die Verhinderung und Bewältigung sozialer Probleme, die aufgrund der Krebserkrankung entstehen bzw. zu weiteren gesundheitlichen Störungen führen können [119] [120]. Während der stationären Versorgung werden die zur Unterstützung der Lebensbewältigung notwendigen Zugänge und Leistungen mit Patient*innen und Angehörigen erschlossen. Zugänge zu ambulanten psychosozialen Beratungsangeboten werden gesichert. Es wird frühzeitig zu Leistungen der onkologischen Rehabilitation informiert. Beratungen finden zu allen relevanten gesetzlichen Bereichen der Sozialgesetzgebung statt und umfassen ebenso die Vermittlung an den Schnittstellen zwischen den aufeinander abzustimmenden Dienstleistungsarrangements sowie das aktive Erschließen von Ressourcen und der Verweis auf weitere Hilfs- und Beratungsangebote der beteiligten Behandelnden.

Bei der Bedarfserhebung zur Interventionsplanung werden Krankheitsphase, Unterstützungsnetzwerke und Ressourcen, der Umfang der körperlichen Beeinträchtigung und das Rehabilitationspotential einbezogen. Die Umsetzung von Interventionen erfolgt im interprofessionellen Team mit ärztlichen und pflegerischen Personal, psychoonkologischen Fachdiensten und anderen therapeutischen Berufsgruppen. Bei Sozialdiensten in Rehabilitationskliniken liegt häufig ein Schwerpunkt der Arbeit auf Fragen der beruflichen Wiedereingliederung [118].

4.2 Einrichtungen der palliativen Versorgung

4.4 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In allen stationären Einrichtungen der Palliativversorgung sollte ein psychoonkologisches Versorgungsangebot durch psychoonkologisch (lt. S3-Leitlinie Palliativmedizin, AWMF-Registernummer: 128-001OL) qualifizierte und auf den Stationen integrierte Mitarbeiter*innen etabliert werden.

 

Konsens
Konsens (95%)
Literatur
[121] [122]

Unter dem Begriff der Palliativversorgung werden stationäre und ambulante Betreuungsangebote für Krebspatient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung und ihre Angehörigen zusammengefasst. Hierunter zählen stationäre Hospize, Palliativstationen wie auch verschiedene Organisationsformen der ambulanten Hospizarbeit, Palliativnetzwerke und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). In der palliativen Versorgung steht insbesondere die Verbesserung der Lebensqualität von Patient*innen wie auch ihrer Angehörigen während der letzten Lebensphase im Mittelpunkt, sowohl mit Blick auf körperliche wie auch psychosoziale und spirituelle Aspekte.

Für Palliativstationen und Palliativdienste gelten die Empfehlungen der "Erweiterten S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung" (AWMF-Registernummer: 128-001OL). Dort werden die Überschneidungen zwischen dem Handeln in der Palliativversorgung und anderen Unterstützungsangeboten, wie z.B. eigenständigen Psychoonkologischen Diensten hervorgehoben und eine enge Kooperation und gegenseitige Unterstützung empfohlen.

Psychosoziale Fachkräfte in der Palliativversorgung gehören zum sog. Kernteam. Psychoonkolog*innen können in Krankenhäusern sowohl Teil des Psychoonkologischen Dienstes als auch des Palliativteams und/oder des Palliativdienstes sein.

 

4.3 Ambulante psychoonkologische Versorgungseinrichtungen

4.5 · Konsensbasierte Empfehlung · modifiziert 2023

Krebspatient*innen und ihre Angehörigen sollen wohnortnah Zugang zu ambulanten qualitätsgesicherten psychoonkologischen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten in allen Phasen der Erkrankung erhalten.

Konsens
Starker Konsens (97%)
Literatur
[5]
ÄnderungshinweisKrebspatienten und ihre Angehörigen sollen wohnortnah Zugang zu qualitätsgesicherten psychosozialen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten erhalten.
4.6 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

Im ambulanten Sektor sollen psychosoziale Krebsberatungsstellen bei subsyndromalen psychosozialen Belastungen von Krebspatient*innen und Angehörigen als Anlaufstellen empfohlen werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[123]

Durch die Verkürzung der stationären Liegezeiten kommt der ambulanten psychoonkologischen Versorgung eine wichtige Aufgabe zu, die durch verschiedene Leistungserbringende sichergestellt werden kann:

  • psychoonkologische Betreuung im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung durch Haus- und Fachärzt*innen
  • niedergelassene Fachärzt*innen für: Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie und Nervenheilkunde sowie primär somatisch tätige Fachärzt*innen mit Zusatzgebiet Psychotherapie
  • niedergelassene psychologische Psychotherapeut*innen
  • psychosoziale Krebsberatungsstellen
  • psychoonkologische Ambulanzen der Krankenhäuser / zertifizierten Zentren
  • psychoonkologische Betreuung im Rahmen ambulant durchgeführter Rehabilitation
  • psychoonkologische Betreuung im Rahmen onkologischer Schwerpunktpraxen
  • Psychoonkologische Unterstützungsangebote in der SAPV und in stationären Hospizen sowie in Palliativambulanzen bzw. tagesklinischen palliativmedizinischen Versorgungsformen ("Erweiterten S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung" AWMF-Registernummer: 128-001OL).

Primär somatisch tätige Haus- und Fachärzt*innen bieten mit der psychosomatischen Grundversorgung eine psychosomatische Basisversorgung für Krebspatient*innen an. Ziel ist die frühzeitige diagnostische Klärung der somatischen, psychischen und psychosozialen Aspekte der Erkrankung im Rahmen einer biopsychosozialen Gesamtdiagnose sowie ein niederschwelliges psychosomatisches Behandlungsangebot mit einem zeitlich umschriebenen Umfang.

Ambulante psychoonkologische Versorgung im Sinne einer psychotherapeutischen Behandlung von Krebspatient*innen wird in der vertragsärztlichen Versorgung hauptsächlich von Psychologischen Psychotherapeut*innen gefolgt von Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie angeboten [5]. Nach eingehender Diagnostik – auch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde – kann je nach Indikation eine psychotherapeutische Behandlung oder eine Richtlinien-Psychotherapie angeboten werden. Durch Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie kann bei entsprechender Indikation zudem eine psychopharmakologische Behandlung erfolgen. Neben den genannten Fachärzt*innen beteiligen sich auch primär somatisch tätige Fachärzt*innen mit Zusatztitel „Psychotherapie“ an der psychotherapeutischen Versorgung von Krebspatient*innen. 

Psychosoziale Krebsberatungsstellen dienen als Anlaufstellen bei psychosozialen Belastungen im Zusammenhang mit der Krebserkrankung und der medizinischen Behandlung [123]. Gegenstand der Beratung können sowohl soziale Probleme, Überforderungen im Alltag und Fragen zu möglichen Sozialleistungen als auch psychische Belastungen und Krisen sein. Zielgruppen sind Krebskranke und Angehörige, v.a. Partner*innen und angehörige Kinder, aber auch nahestehende Personen des sozialen Umfelds. Es werden Ratsuchende aller Altersstufen und in allen Krankheitsphasen beraten, z.B. auch Langzeitüberlebende. Immobilen Erkrankten kann eine aufsuchende Beratung angeboten werden. Zentrale Grundsätze sind neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebots, seine Kostenfreiheit und die kurzfristige Verfügbarkeit von Leistungen sowie der völlige Verzicht auf formale Zugangsbeschränkungen (z.B. Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen).

Die Leistungen von Krebsberatungsstellen zielen grundsätzlich darauf ab, bei der Überwindung psychischer und sozialer Probleme und Krisen zu unterstützen, Informationsdefizite auszugleichen sowie die Patient*innenkompetenz und die individuelle psychische Bewältigungskompetenz zu stärken. Eine frühzeitige psychosoziale Beratung kann bezüglich der Entstehung von psychischen Störungen präventiv wirken. Weitere wichtige Ziele sind:

  • die Erschließung von sozialen/sozialstaatlichen Hilfen und Versorgungsleistungen sowie Vermittlung zu weiterführenden Versorgungsangeboten, z. B. Selbsthilfegruppen, Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Palliativeinrichtungen, Ämtern (Lotsenfunktion),
  • die Unterstützung bei der Wahrnehmung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen und die anschließende Verstetigung des Reha-Erfolgs,
  • Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung und Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe,
  • Reduzierung der psychischen Belastungen durch Auswirkungen und Langzeitfolgen der medizinischen Therapie,
  • Förderung der Nutzung sozialer Ressourcen und der Kommunikation mit dem medizinischen Behandlungsteam,
  • Entlastung der Angehörigen.

Das dafür erforderliche Leistungsspektrum umfasst Informationsvermittlung, psychosoziale Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung (siehe Kapitel 8.6), Psychosoziale Beratung mit sozialer Schwerpunktsetzung (siehe Kapitel 8.6), Psychoedukation, psychoonkologische Krisenintervention sowie Paar- und Familienberatung.

Psychotherapeutische Leistungen und eine medizinische Beratung, die über Basisinformationen hinausgeht, gehören nicht zum Leistungsspektrum von Krebsberatungsstellen. Bei entsprechendem Bedarf werden Ratsuchende an Psychotherapeut*innen oder Fachärzt*innen weiterverwiesen.

Das multidisziplinäre Team, das die aufgeführten Leistungen erbringt, besteht in der Regel aus Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Verwaltungs- oder Assistenzkräften und, je nach Angebotsstruktur, weiteren Berufsgruppen.

In Krankenhäusern sowie in zertifizierten Zentren bieten psychoonkologische Ambulanzen psychoonkologische und psychotherapeutische Beratung, Behandlung und Begleitung für Patient*innen und ihre Angehörigen an. 

Weiterhin werden auch in einigen onkologischen Schwerpunktpraxen psychoonkologische Unterstützungsangebote vorgehalten.

 

4.4 Selbsthilfegruppen

4.7 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2023

Krebspatient*innen und ihre Angehörigen sollen über qualifizierte Unterstützungsangebote der Krebs-Selbsthilfe (Gespräche mit Gleichbetroffenen, Hilfestellungen zum Umgang mit Erkrankung, Therapien und Therapiefolgen im Alltag) in jeder Phase des Versorgungsprozesses informiert werden.

Konsens
Starker Konsens (98%)
4.8 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

Die Unterstützungsangebote von qualifizierten Selbsthilfevertreter*innen sollen gemäß Zertifizierungsbedingungen für Krebszentren in die psychosoziale Versorgung einbezogen werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[124]
4.9 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

Die psychoonkologischen Fachkräfte in allen Versorgungsbereichen sollten mit den organisierten Selbsthilfeverbänden und/oder lokalen Selbsthilfegruppen kooperieren.

Konsens
Starker Konsens (100%)

Selbsthilfe-Organisationen bieten Krebspatient*innen eine nicht-professionelle psychosoziale Unterstützung an. Sie haben damit eine wichtige Funktion im Zusammenspiel psychosozialer Versorgungsangebote, da aus Patient*innensicht die psychosozialen Belastungen in Gesprächen mit ärztlichen Behandelnden oft nicht ausreichend thematisiert werden und viele Patient*innen wenig Kenntnis über Inhalte und Wirksamkeit psychosozialer Hilfen besitzen. Erschwerend kommt hinzu, dass Belastungen von Patient*innen oft heruntergespielt werden aus Angst vor einer Stigmatisierung oder Psychiatrisierung.

Die Mitglieder der Krebs-Selbsthilfegruppen und die ehrenamtlichen, selbst betroffenen Mitarbeiter*innen der Krebs-Selbsthilfeorganisationen können Mitbetroffenen als Gesprächspartner*innen im Rahmen von Erfahrungsaustausch und Informationsveranstaltungen Zuversicht vermitteln und so dazu beitragen, Ängste zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Krebs-Selbsthilfeorganisationen qualifizieren ihre betroffenen Mitarbeiter*innen mit Seminaren und stellen Informationen insbesondere zum Alltagsleben mit der Krankheit, den Therapien und möglichen Therapiefolgen (u. a. Broschüren) zur Verfügung.

4.5 Sektorenübergreifende Koordination der psychoonkologischen Versorgung

4.10 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2023

Eine patient*innenorientierte Information über psychoonkologische Unterstützungsangebote soll frühzeitig und krankheitsbegleitend sichergestellt werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[118]
4.11 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2023

Psychoonkologische Interventionen sollten entsprechend dem individuellen Bedarf in allen Sektoren der Versorgung sowie in allen Phasen der Erkrankung angeboten werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[5]

Eine patient*innenorientierte frühzeitige Information über psychoonkologische Unterstützungsangebote im Behandlungsverlauf kann eine individuell abgestimmte, am individuellen Bedarf (siehe hierzu Kapitel 5) orientierte psychoonkologische Versorgung einleiten. Aufgrund der Verkürzung der stationären Liegezeiten im Krankenhaus haben die entsprechenden Psychoonkologischen Dienste neben den direkten Betreuungsaufgaben auch die Aufgabe der Information und Vermittlung in weiterführende psychoonkologische Angebote. Um diese Aufgaben sicherstellen zu können, ist eine gute regionale wie auch überregionale Vernetzung der psychoonkologischen Fachdienste im stationären wie auch ambulanten Bereich notwendig. Eine Etablierung von regionalen psychoonkologischen Arbeitskreisen zum interdisziplinären Austausch in den Versorgungsregionen sowie zur Fortbildung können hierbei eine wichtige Funktion einnehmen [125].

Für die Bedarfsermittlung sollten geeignete und standardisierte Instrumente oder geeignete Assessmentverfahren eingesetzt werden (siehe hierzu Kapitel 7). Die Kontinuität der psychoonkologischen Versorgung sowie die Optimierung der Schnittstellen zwischen den Versorgungssektoren sind durch Weitervermittlung sowie Weitergabe von Informationen an die Patient*innen sicherzustellen. Dafür ist eine gute regionale wie auch überregionale Vernetzung der psychoonkologischen Fachdienste im stationären wie auch ambulanten Bereich aufzubauen. Regional sind psychoonkologische Arbeitskreise zum interdisziplinären Austausch sowie zur Fortbildung hilfreich und sollten daher in den Versorgungsregionen etabliert und ausgebaut werden [125].

Literaturhinweise

[2] Schumacher A, Stellenwert der Psychoonkologie im neuen deutschen Gesundheitssystem, Der Onkologe, 2004. 10(2): p. 98-102., http://dx.doi.org/10.1007/s00761-004-0692-5

[116] Reese, Christina, Weis, Joachim, Schmucker, Dieter, Mittag, Oskar, Development of practice guidelines for psychological interventions in the rehabilitation of patients with oncological disease (breast, prostate, or colorectal cancer): Methods and results, Psycho-Oncology, 2017. 26(10): p. 1513-1518., http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27870473

[117] Weis, J., Koch, U., Psychosoziale Rehabilitation nach Krebs, in Kompendium Internistische Onkologie, Schmoll, H. J.Höffken, K. and Possinger, K., Editors. 2006, Springer: Berlin. p. 2455-2460., https://link.springer.com/chapter/10.1007/3-540-31303-6_154

[118] Dettmers, Stephan, Expertenstandard „Psychosoziale Erstberatung onkologischer Patient*innen durch Soziale Arbeit in der stationären Versorgung“ (PEOPSA)Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO), Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG), 2018., https://dvsg.org/fileadmin/user_upload/DVSG/Veroeffentlichungen/Arbeitshilfen/PEOPSA/Expertenstandard-PEOPSA-2018.pdf

[119] Kowalski, Sozialdienstliche Beratungsquoten und Informationsbedarfe bei BrustkrebspatientInnen – eine Mehrebenenanalyse mit PatientInnenbefragungs- und - auditdaten, in Quantitative Forschung in der Sozialen Arbeit, 2019, Beltz Juventa. p. 129-147.

[120] Lilliehorn, Sara, Isaksson, Joakim, Salander, Pär, What does an oncology social worker deal with in patient consultations? - An empirical study, Social Work in Health Care, 2019. 58(5): p. 494-508., http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/30901286

[121] Thyson, Tabea, Mai, Sandra, Gramm, Jan, Münch, Urs, Rahmenempfehlungen zur Einrichtung von Stellen der Psychologie in der Hospiz- und PalliativversorgungDeutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., 2020., https://www.dgpalliativmedizin.de/sektionen/sektion-psychologie.html

[122] Deutsche Gesellschaft für, Palliativmedizin, Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer, Fachgesellschaften, Deutsche, Krebshilfe, Deutsche, Krebsgesellschaft, S3-Leitlinie Palliativmedizin, 2021., https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/palliativmedizin/

[5] Schulz, Holger, Bleich, Christiane, Bokemeyer, Carsten, Koch-Gromus, Uwe, Härter, Martin, Psychoonkologische Versorgung in Deutschland: Bundesweite Bestandsaufnahme und Analyse Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, 2018., https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/PsoViD_Gutachten_BMG_19_02_14_gender.pdf

[123] Nationaler Krebsplan: Empfehlungen für das Leistungsspektrum, die Qualitätskriterien und für Finanzierungsmodelle ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen, 2020., https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/N/Nationaler_Krebsplan/Empfehlungspapier_LQF_Krebsberatungsstellen_AG_KBS.pdf

[124] Schear, Rebekkah M., Manasco, Leigh, McGoldrick, Devon, Kajana, Kiti, Rosenthal, Lauren, McMikel, Ann, et.al. International Framework for Cancer Patient Advocacy: Empowering Organizations and Patients to Create a National Call to Action on Cancer, Journal of Global Oncology, 2015. 1(2): p. 83-91., http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28804777

[125] Kusch, M., Versorgungspsychologisches Konzept für die “Integrierte Versorgung“, Psychotherapeutische Praxis, 2004. 4(2): p. 64-75., https://doi.org/10.1026/1616-1041.4.2.64