Leitlinienprogramm OnkologiePsychoonkologie

12. Qualitätssicherung – Psychoonkologie

Version 2.1 · August 2023 · AWMF 032-051OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

Unabhängig vom Versorgungssetting sollten alle psychoonkologischen Tätigkeitsfelder einem System der Qualitätssicherung unterliegen, das sich in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität untergliedert und im Folgenden hinsichtlich der Spezifitäten für das Arbeitsgebiet der Psychoonkologie dargelegt wird. Für den Bereich der Kliniken sind aufgrund gesetzlich geregelter Vorgaben zur Qualitätssicherung die psychoonkologischen Dienstleistungen in das jeweilige System der Qualitätssicherung zu integrieren. In anderen Versorgungsbereichen geben die Ausführungen Hinweise zur Etablierung der Qualitätssicherung psychoonkologischer Dienstleistungen [1191],[1192].

12.1 Strukturqualität

12.1.1 Personelle Qualifikation

12.1 · Konsensbasierte Empfehlung · modifiziert 2023

Alle in der Psychoonkologie tätigen Berufsgruppen sollten eine von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkannte curriculare psychoonkologische Fortbildung oder Weiterbildung mit entsprechenden Inhalten absolvieren.

Konsens
Konsens (91%)
ÄnderungshinweisAlle in der Psychoonkologie tätigen Berufsgruppen sollten eine curriculare psychoonkologische Fortbildung oder Weiterbildung mit entsprechenden Inhalten absolvieren.

Die Bezeichnung „Psychoonkologie“ ist derzeit gesetzlich noch nicht geregelt. Entsprechend dem Grundsatz der Interdisziplinarität können verschiedene Berufsgruppen in der Psychoonkologie tätig sein. Hier sind in erster Linie Psycholog*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen und andere gesundheits- und sozialwissenschaftliche Berufsgruppen zu nennen.

Je nach Aufgabenfeld innerhalb der Psychoonkologie müssen die Leistungserbringenden befähigt sein, die jeweils erforderlichen Aufgaben in der psychoonkologischen Diagnostik, Beratung und Behandlung entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse qualitätsgesichert durchzuführen.

In der Psychoonkologie Tätige sollen in der Lage sein, spezifische psychosoziale und psychische Belastungen der Patient*innen zu erkennen und bei Verdacht auf eine komorbide psychische Erkrankung zur Einleitung einer spezifischen Diagnostik und Behandlung entsprechende Fachärzt*innen/Psychotherapeut*innen hinzuziehen.

Als Grundqualifikation für eine spezifische psychoonkologische Tätigkeit sollte ein Abschluss eines Hochschulstudiums in den Fächern Medizin, Psychologie oder anderen Fächern wie Sozialarbeit oder Pädagogik nachgewiesen werden. Neben der Grundqualifikation sollte eine spezifische psychoonkologische Fort- und Weiterbildung vorliegen, die durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziert ist. 

Der jeweils erforderliche Fortbildungs- und Weiterbildungsbedarf richtet sich nach der Grundqualifikation und der Art der psychoonkologischen Tätigkeiten. Für spezifische psychoonkologische Tätigkeiten wie die Diagnostik und psychotherapeutische Behandlung komorbider psychischer Erkrankungen ist eine heilkundliche Qualifikation (ärztliche oder psychologische Psychotherapie) erforderlich.

Die Fort- und Weiterbildungserfordernisse für die psychologischen/psychoonkologischen Tätigkeiten in palliativmedizinischen Einrichtungen sind sowohl in der S3-Leitlinie Palliativmedizin (AWMF-Registernummer: 128-001OL) als auch in den „Rahmenempfehlungen zur Einrichtung von Stellen der Psychologie in der Hospiz- und Palliativversorgung“ der DGP, Sektion Psychologie, geregelt.

Für die Vermittlung kommunikativer Basiskompetenzen für in der Onkologie tätige Ärzt*innen und Pflegefachpersonen sind gezielte Trainingsmaßnahmen zur Förderung der kommunikativen Kompetenz Voraussetzung. Diese sollten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung angeboten werden. Darüber hinaus sollen die Kompetenzen zur Gesprächsführung mit Krebskranken und deren Angehörigen stetig verbessert und weiterentwickelt werden [1193] [3].

Für die in der Psychoonkologie tätigen künstlerischen Therapeut*innen (Musik-, Tanz-, Kunsttherapeut*innen u.a.) ist ein entsprechendes Bachelor- oder Masterstudium bzw. eine berufsbegleitende Weiterbildung Voraussetzung, die den Qualitätsstandards der jeweiligen Fach- und Berufsverbände der „Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerischer Therapien BAG-KT entspricht.

12.1.2 Personelle Erfordernisse

12.2 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In zertifizierten Zentren sowie in nicht-zertifizierten Kliniken soll für alle onkologischen Diagnosen mit Ausnahme von Prostata- oder Melanompatient*innen für 300 Fälle pro Jahr eine psychoonkologische Vollzeitkraft zur Verfügung gestellt werden.

Konsens
Konsens (79%)
Literatur
[1194]
12.3 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In zertifizierten Zentren sowie in nicht-zertifizierten Kliniken sollte für Patient*innen mit Prostatakarzinom sowie schwarzem Melanom für 500 Fälle pro Jahr eine psychoonkologische Vollzeitkraft zur Verfügung gestellt werden.

Konsens
Konsens (79%)
12.4 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

In zertifizierten Zentren sowie in nicht-zertifizierten Kliniken sollten bei geringeren Fallzahlen als in Empfehlung 12.2 und 12.3 genannt die Stellen anteilig berechnet werden.

Konsens
Konsens (79%)

Je nach Versorgungseinheit (Krankenhaus, Rehabilitationsklinik, ambulante Einrichtung) ist eine den Fallzahlen bedarfsgerechte Stellenausstattung mit psychoonkologischen Fachkräften vorzusehen, die den psychosozialen Bedarf der Patient*innen in der jeweiligen Versorgungseinheit abdeckt [1194].

Für palliativmedizinische Einrichtungen existieren keine empirisch begründeten Angaben zum erforderlichen Stellenumfang. Basierend auf klinischer Erfahrung werden in den Rahmenempfehlungen der Sektion Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin für Palliativstationen 0,05 VK Psychologie pro Bett empfohlen und für palliativmedizinische Dienste (stationär oder ambulant) mindestens 0,5 VK [121]. Zur Förderung von Erreichbarkeit, Kooperation und therapeutischer Konstanz ist es empfehlenswert, die entsprechenden Mitarbeiter*innen in ein psychoonkologisches Team zu integrieren.

Laut S3-Leitlinie Palliativmedizin (AWMF-Registernummer: 128-001OL) ist abhängig vom jeweiligen Krankenhaussetting eine Team-Erweiterung des Palliativdienstes u.a. durch „künstlerische Therapeut*innen (Kunst-, Musik-Therapeut*innen u.a.)“ möglich.

12.1.3 Räumliche Erfordernisse

12.5 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2023

Im Hinblick auf die Ausstattung sollen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die eine ungestörte und vertrauliche psychoonkologische Beratung und Behandlung ermöglichen.

Konsens
Starker Konsens (98%)
Literatur
[113] [1195] [1196]

Für die psychoonkologische Betreuungstätigkeit sind geeignete Räumlichkeiten vorzusehen, die eine ungestörte und vertrauliche Beratung und Behandlung ermöglichen und atmosphärische sowie der Intimsphäre des*der Patient*in angemessene Rahmenbedingungen erfüllen [1196]. Ein barrierefreier Zugang sowie gute Erreichbarkeit sollten sichergestellt werden [113], [1195]. Für bettlägerige Patient*innen in Mehrbettzimmern sind entsprechende Möglichkeiten zu schaffen, dass die oben genannten Interventionen durchgeführt werden können. Für Gruppenangebote sind entsprechend geeignete und ausgestattete Gruppenräume vorzuhalten.

12.1.4 Behandlungskonzeption

Eine schriftlich ausgearbeitete Konzeption für die psychoonkologische Tätigkeit ist in jeder Einrichtung als Qualitätsmerkmal nachzuweisen. Diese sollte zentrale Aussagen über die Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen der psychoonkologischen Leistungserbringenden enthalten. Die Konzeption sollte auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Psychoonkologie sein und regelmäßig aktualisiert werden. Die Integration der Psychoonkologie in das Leitbild der jeweiligen Einrichtung ist wünschenswert.  

12.1.5 Strukturmerkmale der Angebote

12.6 · Konsensbasiertes Statement · modifiziert 2023

Spezifische Vorgaben hinsichtlich der Strukturqualität für eine qualitätsgesicherte psychoonkologische Versorgung sind:

  • konzeptionelle Einbindung der Psychoonkologie in das Versorgungskonzept der jeweiligen Einrichtung und deren Leitbild
  • in Krankenhäusern: Organisation der psychoonkologischen Fachkräfte in eigenen Fachabteilungen oder Konsiliar-Liaisondiensten
  • spezifische Qualifizierung durch eine curriculare psychoonkologische Fortbildung oder Weiterbildung
  • angemessene räumliche Ausstattung

Empfehlung und Durchführung der Interventionen entsprechend dem über Screening und Diagnostik ermitteltem Bedarf.

Konsens
Konsens (95%)
Änderungshinweis(12.4) Spezifische Vorgaben hinsichtlich der Strukturqualität für eine qualitätsgesicherte psychoonkologische Versorgung sind: • konzeptionelle Einbindung der Psychoonkologie in das Versorgungskonzept der jeweiligen Einrichtung und deren Leitbild • spezifische Qualifizierung durch eine curriculare psychoonkologische Fortbildung oder Weiterbildung • angemessene räumliche Ausstattung • bedarfsgerechte Angebote

Die psychoonkologischen Angebote sollten in den jeweiligen Einrichtungen bedarfsgerecht auf die spezifischen Belastungssituationen und Bedürfnisse der Krebspatient*innen ausgerichtet sein und dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Die Angebote müssen für Patient*innen klar erkennbar sein durch angemessene Zugangs- bzw. Sprechzeiten (telefonisch sowie persönlich) sowie die Benennung von Ansprechpartner*innen. Für psychiatrische Notfälle ist ein entsprechender Notfallplan in allen Einrichtungen schriftlich niederzulegen. Über die Angebote sollte mittels entsprechender Medien wie Flyer, Webseite etc. informiert werden. Hierbei ist auf eine patient*innengerechte und verständliche Vermittlung der Informationen zu achten.

Die Abläufe der psychoonkologischen Diagnostik und Interventionen werden im System des Qualitätsmanagements jeder Einrichtung in einem Qualitätshandbuch hinterlegt.

12.2 Prozessqualität

12.7 · Konsensbasierte Empfehlung · modifiziert 2023

Zur Sicherstellung der Prozessqualität der psychoonkologischen Tätigkeit sollten folgende Aspekte umgesetzt werden:

  • Screening psychosozialer Belastungen
  • Festlegung von Beratungs- oder Behandlungszielen gemeinsam mit den Patient*innen
  • Einbezug des subjektiven Bedarfs
  • Vernetzung und Kooperation
  • Dokumentation der Leistungen auf der Basis eines geeigneten EDV basierten Systems
  • patient*innenbezogene Berichterstattung
  • externe Supervision
Konsens
Starker Konsens (100%)
ÄnderungshinweisZur Sicherstellung der Prozessqualität der psychoonkologischen Tätigkeit sollten folgende Aspekte umgesetzt werden: • Screening psychosozialer Belastungen • Festlegung von Beratungs- oder Behandlungszielen • Dokumentation der Leistungen auf der Basis eines geeigneten Systems • patientenbezogene Berichterstattung • externe Supervision • interne und externe Vernetzung

12.2.1 Screening psychosozialer Belastungen

Das Screening psychosozialer Belastungen erfolgt nach den unter Kapitel 7.2 dargelegten Vorgehensweisen.

12.2.2 Festlegung von Beratungs- bzw. Behandlungszielen

Zu Beginn der psychoonkologischen Beratung und/oder Behandlung sollte mit dem*der Patient*in eine Auftragsklärung erfolgen und die Ziele der Intervention gemeinsam mit ihm*ihr festgelegt werden. Im Verlauf der psychoonkologischen Beratung und Behandlung sollten diese Ziele anhand des Behandlungsfortschritts stetig überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.

12.2.3 Vernetzung und Kooperation

Die Vernetzung psychoonkologischer Aufgaben ist sowohl in Bezug auf einrichtungsinterne Abläufe als auch im Hinblick auf die externe Vernetzung und Kooperation zu definieren.

Zur internen Vernetzung der psychoonkologischen Fachkräfte erfolgt in den jeweiligen Einrichtungen (Krankenhaus, Rehabilitationsklinik, ambulante Einrichtungen) ein interdisziplinärer Austausch in Form von regelmäßigen Organisationsbesprechungen, Fallbesprechungen oder Stationskonferenzen erfolgen. Bei Fall- oder Stationsbesprechungen sollten neben den ärztlichen, pflegerischen und psychoonkologischen Fachkräften alle, die in die Behandlung der Patient*innen involviert sind, bedarfsorientiert eingebunden werden, wie bspw. Physiotherapeut*innen, Mitarbeiter*innen aus der Sozialberatung oder Seelsorgende. Zielsetzung ist der wechselseitige Austausch von Informationen, Koordination und Planung der psychoonkologischen Diagnostik, Beratung und Behandlung. Werden in den stationären Einrichtungen die psychoonkologischen Dienstleistungen über externe Fachkräfte erbracht, sind entsprechende Formen des Informationsaustauschs und der Kooperation im oben genannten Sinne einzurichten. In den zertifizierten Zentren sollte eine Teilnahme der psychoonkologischen Fachkräfte an den Tumorboards bedarfsorientiert erfolgen. 

Die Vernetzung der stationären und ambulanten psychoonkologischen Angebote ist im Hinblick auf die Vermittlung weiterführender psychoonkologischer Hilfen sowie die Kontinuität der Betreuung eine wichtige Aufgabe psychoonkologischer Tätigkeit. Zu den wichtigen Kooperations- und Vernetzungspartner*innen gehören die Psychoonkologischen Dienste der Kliniken, die ambulanten psychosozialen Beratungsstellen, onkologische Schwerpunktpraxen, niedergelassene ärztliche wie auch psychologische Psychotherapeut*innen sowie Rehabilitationskliniken. Darüber hinaus sollte eine enge Vernetzung und Kooperation mit den Organisationen der Selbsthilfe bestehen. Alle Kooperationsvereinbarungen sollten durch schriftliche Erklärungen dokumentiert werden. 

12.2.4 Dokumentation

 

Die psychoonkologischen Leistungen sind auf der Basis einer für die jeweilige Einrichtung (Krankenhaus, Rehabilitationsklinik, ambulante Einrichtung) spezifischen Dokumentation festzuhalten. Die Dokumentation sollte eine systematische Basis- und Verlaufsdokumentation der Kernmerkmale psychoonkologischer Interventionen enthalten und regelhaft geführt werden. Hierbei sind die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Einrichtungen bezogen auf Erfassung, Speicherung und Weitergabe dieser Daten zu beachten. Die Kernmerkmale sind:

  • Indikation für die psychoonkologische Betreuung inklusive psychosoziale Belastungswerte aus Screening
  • Patient*innenpräferenz hinsichtlich weiterführender Angebote
  • Art der Diagnostik
  • Art der Intervention
  • Dauer und Anzahl der Kontakte
  • Angaben zum Ergebnis der Beratung und Behandlung
  • Art der Beendigung bzw. weiterführende Vermittlung

Eine Vernetzung der psychosozialen Daten mit den medizinischen Daten ist sicherzustellen. Regelmäßig sollten in definierten Zeitabständen (mindestens einmal im Jahr) statistische Auswertungen mit entsprechenden Kennzahlen über die psychoonkologischen Leistungen zur Verfügung gestellt werden können.

12.2.5 Patient*innenbezogene Berichterstattung

Es sollte regelhaft über die zentralen Inhalte und Ergebnisse der psychoonkologischen Beratung und/oder Behandlung in schriftlicher Form berichtet werden. Das Berichtswesen folgt den jeweiligen Besonderheiten der Einrichtungen (Akutversorgung, Rehabilitation, ambulante Nachsorge).

12.2.6 Supervision

Eine regelmäßige externe Supervision der psychoonkologischen Tätigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in allen Bereichen psychoonkologischer Versorgung und ist in allen Institutionen vorzuhalten. Sie dient der Optimierung der Behandlung, Entlastung und Unterstützung der psychoonkologischen Fachkräfte sowie der Burnout-Prophylaxe. Die Häufigkeit der Supervision richtet sich nach dem Bedarf des Fachpersonals in den jeweiligen Einrichtungen.

Die externe Supervision soll durch Intervision ergänzt werden; diese kann jedoch die externe Supervision nicht ersetzen.

12.3 Ergebnisqualität

Als Merkmale der Ergebnisqualität sollten einerseits Berichte über den Erfolg der psychoonkologischen Dienstleistungen schriftlich verfasst werden, andererseits systematische Befragungen von Patient*innen im Hinblick auf Zielerreichung und Zufriedenheit durchgeführt werden. Wenn systematische Patient*innenbefragungen im Rahmen der Qualitätssicherung durchgeführt werden, sollte thematisch der Bereich der psychoonkologischen Dienstleistungen mit aufgenommen werden.

Literaturhinweise

[1191] Schmitz, Torsten, Weis, Joachim, Herschbach, Peter, Qualitätssicherung in der Psychoonkologie, in Psychoonkologie: Diagnostik, Methoden, Therapieverfahren, Dorfmüller, Monika and Dietzfelbinger, Hermann, Editors. 2008, Urban & Fischer: Münschen. p. 165-168.

[1192] Weis, J., Giesler, J., Heckl, U., Völklin, V., Kuhnt, S., Eichhorn, S., Qualitätssicherung in der Psychoonkologie, in Handlungsfelder der Psychoonkologie, Weis, J. and Brähler, E., Editors. , Schattauer: Stuttgart.

[1193] Schumacher A., Stellenwert der Psychoonkologie im neuen deutschen Gesundheitssystem, Der Onkologe, 2004. 10(2): p. S98-S102., http://dx.doi.org/10.1007/s00761-004-0692-5

[3] Weis J, Schumacher A, Blettner G, Determann M, Reinert E, Rüffer JU, et.al. Psychoonkologie: Konzepte und Aufgaben einer jungen Fachdisziplin, Der Onkologe, 2007. 13(2): p. 185-194., https://journals.scholarsportal.info/details/09478965/v13i0002/185_p.xml

[1194] Mehnert-Theuerkauf, Anja, Faller, Hermann, Herschbach, Peter, Hönig, Klaus, Hornemann, Beate, Petermann-Meyer, Andrea, et.al. Psychoonkologischer Versorgungsbedarf in Krebszentren, Der Onkologe, 2020. 26(2): p. 178-184., https://doi.org/10.1007/s00761-019-00689-2

[121] Thyson, Tabea, Mai, Sandra, Gramm, Jan, Münch, Urs, Rahmenempfehlungen zur Einrichtung von Stellen der Psychologie in der Hospiz- und PalliativversorgungDeutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., 2020., https://www.dgpalliativmedizin.de/sektionen/sektion-psychologie.html

[113] Dilworth, Sophie, Higgins, Isabel, Parker, Vicki, Kelly, Brian, Turner, Jane, Patient and health professional's perceived barriers to the delivery of psychosocial care to adults with cancer: a systematic review, Psycho-Oncology, 2014. 23(6): p. 601-612., http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24519814

[1195] Neumann, Melanie, Galushko, Maren, Karbach, Ute, Goldblatt, Hadass, Visser, Adriaan, Wirtz, Markus, et.al. Barriers to using psycho-oncology services: a qualitative research into the perspectives of users, their relatives, non-users, physicians, and nurses, Supportive Care in Cancer: Official Journal of the Multinational Association of Supportive Care in Cancer, 2010. 18(9): p. 1147-1156., http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19727843

[1196] Schofield, Penelope, Carey, Mariko, Bonevski, Billie, Sanson-Fisher, Rob, Barriers to the provision of evidence-based psychosocial care in oncology, Psycho-Oncology, 2006. 15(10): p. 863-872., http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16381066