Leitlinienprogramm OnkologieMammakarzinom

10. Anhänge – Mammakarzinom

Version 5.1 · Juni 2026 · AWMF 032-045OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

10.1 Algorithmen

10.1.1 Brustkrebs-Früherkennung bei asymptomatischen Frauen

Brustkrebs-Früherkennung bei asymptomatischen Frauen
Brustkrebs-Früherkennung bei asymptomatischen Frauen

10.1.2 Abklärung von Symptomen und Befunden

Algorithmus bei Symptomen und Befunden (Frau und Mann)
Algorithmus bei Symptomen und Befunden (Frau und Mann)

10.1.3 DCIS

DCIS
DCIS

10.2 Supplement Pathomorphologische Untersuchung

Annette Lebeau¹,², Carsten Denkert³, Ramona Erber⁴,⁵, Hans-Peter Sinn⁶

¹Institut für Pathologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Hamburg
²Gemeinschaftspraxis für Pathologie, Lübeck
³Institut für Pathologie, Philipps Universität Marburg und Universitätsklinikum Marburg (UKGM), Marburg
⁴Institut für Pathologie, Universität Regensburg, Regensburg
⁵Pathologisches Institut, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen
⁶Pathologisches Institut, Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg

10.2.1 Einleitung

Das Supplement umfasst detaillierte Informationen zur Durchführung und Dokumentation der pathomorphologischen Diagnostik einschließlich der empfohlenen Klassifikationen (u. a. B-, WHO- und TNM-Klassifikation), Graduierungssysteme, etablierte Scoringsysteme für Biomarker und Formblattvorschläge.

Zusätzlich werden spezielle Aspekte der Begutachtung nach neoadjuvanter systemischer Therapie erläutert.

10.2.2 Allgemeine Patientendaten, Vorbefunde, anamnestische Angaben

Die Patientendaten, Vorbefunde und weiteren Informationen an den Pathologen werden am zweckmäßigsten mit einem Formblatt übermittelt (Formblattvorschlag Begleitschein zur Einsendung), das folgende Angaben erfasst:

  • Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Identifikationsnummer, wenn vorhanden)
  • Verantwortlicher Arzt
  • Tag der Entnahme
  • Klinische Diagnose bzw. Indikation der Gewebeentnahme
  • weitere klinische Informationen:
    • Entnahmelokalisation der Gewebeprobe (z. B. Mamma rechts, oberer äußerer Quadrant)
    • Art der Entnahme (z. B. Hochgeschwindigkeits-Stanzbiopsie, modifiziert radikale Mastektomie)
  • Klinische Befunde und Bildgebung (z. B. Befund palpabel/nicht palpabel; Mikrokalzifikation vorhanden/nicht vorhanden; ggf. mit Übersendung der Präparat-Radiographie)
  • Evtl. vorangegangene Therapie (z. B. neoadjuvante Chemotherapie und/oder zielgerichtete Therapie, endokrine Induktions-Therapie)
  • Vorbefunde und wesentliche Angaben zur Vorgeschichte

Die Aufarbeitung der Operationspräparate setzt außerdem folgende Informationen bzw. Markierungen seitens der Klinik voraus:

    • Topographische Skizze (Einsendeschein), wenn Hautspindel am Präparat auch Angabe der Schnittführung, Informationen bzgl. Tumorgröße, multipler Herde (falls vorhanden)
    • Topographische Orientierung auf einer KliniTray Platte und/oder topografische Markierungen wie Fadenmarkierungen, Drahtsonden- oder Clipmarkierung, o.ä.

Bei fehlenden Angaben auf dem Einsendeschein, widersprüchlichen Angaben auf Einsendeschein und Einsendegefäßen, unklarer Topographie oder anderen Umständen, welche die sachgerechte makroskopische Bearbeitung der Präparate erschweren oder verhindern, ist eine Klärung vor der  Bearbeitung herbeizuführen.

10.2.3 Makroskopische Bearbeitung der Gewebeproben

10.2.3.1 Perkutane Nadelbiopsien

  • Beschreibung:
    • Hochgeschwindigkeits-Stanzbiopsie: Anzahl und (Gesamt-)Länge der Stanz-zylinder/-anteile;
    • Vakuumbiopsie: Anzahl  der Zylinder/-anteile; ggf. weitere Beschreibung (Farbe, Konsistenz)
  • Gewebseinbettung:
    • vollständige Einbettung der übersandten Gewebeproben

10.2.3.2 Exzisionsbiopsie, Lumpektomie, Segment- und Quadrantenresektat

  • Beschreibung:
    • Gesamte eingegangene Gewebeprobe:
      • Größe (3 Dimensionen) und Gewicht
      • Eingeschnitten/nicht eingeschnitten
      • Größe und Beschaffenheit anhängender Hautanteile
      • Markierung zur topographischen Orientierung der Gewebeprobe (wenn vom Operateur vorgenommen)
      • ggf. Lokalisation eines Markierungsdrahtes
    • Palpabler Tumor:
      • Größe (3 Dimensionen), ggf. Multifokalität
      • Schnittfläche: Begrenzung (scharf/unscharf), Konsistenz, Farbe 
      • Ggf. Korrelation zu Draht- oder Clipmarkierungen / Präparate- oder Scheiben-Radiographie
      • Minimale Abstände zu den Resektionsrändern (in mm) unter Berücksichtigung der Topographie, ggf. Hautbezug
    • Weitere auffällige Befunde
  • Präparation:
    • Markierung der Oberfläche des Präparates mit Tusche, Latex oder anderem geeignetem Material zur Beurteilung der Schnittränder
    • Lamellieren des Präparates durch Parallelschnitte senkrecht zur Längsachse des Präparates (Lamellendicke ca. 5 mm) von einem Ende des Präparates zum anderen; bei entsprechender topographischer Markierung ggf. nach der Mamille orientiert 
      • Gewebeentnahmen dienen Aussagen zu:
    • nicht tastbarem Befund oder tastbarem Tumor (s. u.)
    • Resektionsrändern/Sicherheitsabständen
    • weiteren Veränderungen/umgebendem Gewebe
    • speziellen Fragestellungen (Zusatzuntersuchungen)

Die Zahl der Gewebeblöcke ist abhängig von Größe und Art des eingesandten Materials, Anzahl und Größe der mammographisch und/oder palpatorisch auffälligen Läsionen sowie dem zugrunde liegenden Prozess (z. B. makroskopisch klar erkennbares Karzinom versus nicht abgrenzbares DCIS).

Nicht tastbarer Befund:
Notwendig ist die Einbettung des gesamten mammographisch auffälligen Herdes zur exakten Identifikation der lokalisierten und markierten Veränderung sowie der Resektionsränder und von verdichtetem Gewebe außerhalb des radiologisch auffälligen Bezirkes (insbesondere Low-grade-DCIS können sehr viel ausgedehnter sein als der radiologisch auffällige Mikrokalk vermuten lässt). Die Gewebeentnahmen erfolgen systematisch und orientiert, um ggf. Größe und Topographie der Läsion mit Beziehung zu Resektionsrändern zu rekonstruieren. Möglichkeiten hierzu:

  • Systematisches Auflegen von Präparatescheiben nach dem Lamellieren auf eine Folie und Anfertigung einer Präparatscheiben-Radiographie oder einer Fotokopie. Bei radiologisch auffälligem Mikrokalk ermöglicht die Scheiben-Radiographie der Gewebslamellen die gezielte Entnahme und mikroskopische Untersuchung zur exakten histologisch-radiologischen Korrelation. Eintrag der Gewebeentnahmen mit den entsprechenden Blockbezeichnungen auf der Radiographie oder Fotokopie.
  • Verwendung vorgefertigter Skizzen zur Notierung der Entnahmen mit Blockbezeichnung (vgl. Formblattvorschlag Skizzierung der Gewebeentnahmen).

Tastbarer Tumor:

  • Größe des Tumors für den Umfang der Einbettung wesentlich:
    • Kleine Tumoren bis etwa 2 cm Durchmesser: Einbettung in toto mit Bezug zum nächstgelegenen Resektionsrand
    • Größere Tumoren: Mindestens 3 Tumorblöcke bzw. ein kompletter Tumorquerschnitt. Zur repräsentativen Erfassung sehr großer Tumoren empfiehlt sich die Entnahme von mindestens einem Gewebeblock pro cm Maximaldurchmesser. Nach Möglichkeit Erfassung des Tumorrandes mit dem nächstgelegenen Exzisionsrand in mindestens einem Block, andernfalls gesonderte Einbettung der nächstgelegenen Resektionsränder.
  • Stets auch Untersuchung von umgebendem, tumorfrei erscheinendem fibrösen Gewebe

Bearbeitung bei Vorliegen eines DCIS:

  • Ziele: Bestimmung der Größe, Beurteilung der Resektionsränder, Ausschluss eines invasiven Wachstums 
  • Gewebeentnahmen: Vorgehen abhängig von Läsion (nicht tastbar oder tastbar; s. o.)

Die mammographische Größenbestimmung alleine ist unzuverlässig. In etwa 30 % der Fälle, die brusterhaltend operiert werden, wird die Größe in der Mammographie unterschätzt, sodass Nachresektionen notwendig sind [1909]. Deshalb ist bei brusterhaltender Therapie eine vollständige, sequenzielle histopathologische Einbettung des Operationspräparates unter Beachtung der topographischen Orientierung zu empfehlen. Auch große DCIS sollten vollständig eingebettet werden, da gerade sie Herde einer Mikroinvasion enthalten können [1910].

Operationspräparate nach neoadjuvanter Therapie (vgl. auch Abschnitt 10.2.5):

  • Die Bearbeitung der Operationspräparate erfolgt im Wesentlichen in Analogie zu dem Vorgehen bei primärer operativer Therapie.
  • Bei therapiebedingter Ausdünnung des Tumors oder klinischer Komplettremission ist allerdings die makroskopische Identifikation residualer Tumorherde problematisch und erfordert die  vollständige Einbettung des ehemaligen Tumorbetts.

10.2.3.3 Mastektomiepräparate

Um eine rasche Fixation des Gewebes zu erreichen, empfiehlt sich die Übersendung des Präparates an den Pathologen unmittelbar nach der OP, um durch das Lamellieren der Präparate die Gewebekonservierung zu beschleunigen.

Ein fokussierter Zuschnitt ist möglich bei einem sekundären Mammaabladat (Z. n. Exzision eines invasiven Karzinoms) oder einem primären Mammaabladat, wenn es sich um einen unifokalen Tumor, unabhängig von Größe und Hautinfiltration, handelt.

Ein systematischer, lamellenartiger Zuschnitt, wie bei brusterhaltender Therapie, wird notwendig, wenn

  • ein reines DCIS vordiagnostiziert wurde.
  • eine extensive DCIS-Komponente oder ausgedehnte Mikroverkalkungen bekannt sind.
  • eine Haut-sparende und/oder oder Mamillen-erhaltene Mastektomie erfolgte.
  • ein Z. n. neoadjuvanter Chemotherapie vorliegt.

  • Beschreibung
    • Mastektomiepräparat:
      • Größe (3 Dimensionen) und Gewicht
      • anhängende Gewebe (z. B. intakte Pektoralisfaszie, Pektoralismuskulatur, axilläres Fettgewebe)
      • Größe und Beschaffenheit der Hautspindel, Lokalisation der Mamille (z. B. zentral, exzentrisch)
      • Orientierung der Gewebeprobe (wenn vom Operateur vorgenommen)
      • Lokalisation einer Vorbiopsie/-exzision oder eines Tumors (Quadrant, Bezug zu den Resektionsrändern)
    • Tumor:
      • Größe (3 Dimensionen)
      • Schnittfläche: Begrenzung (scharf/unscharf), Konsistenz, Farbe
      • Bezug zu den Resektionsrändern
      • weitere auffällige Befunde (z. B. Prothesenkapsel, fibrozystische Veränderungen)
  • Präparation:
    • ggf. Färbung des Präparaterandes mit Tusche oder Pigmenten zur Identifikation des Resektionsrandes
    • Lamellieren des Präparates von lateral nach medial in parallelen Scheiben von 5–10 mm Dicke, wobei Lamellen mit Haut in Verbindung bleiben
  • Gewebeentnahmen dienen Aussagen zu:
    • Mamille/submamillärem Gewebe (2 Blöcke)
    • Tumor (Zahl der Paraffin-Blöcke je nach Größe)
    • Vorbiopsie-/Exzisionshöhlenrand (insgesamt 3–4 Gewebeproben)
    • Resektionsrändern, dorsale Faszie
    • zusätzlichem Brustdrüsengewebe aus den 4 Quadranten (mind. je 1 Block)
    • weiteren Veränderungen
    • speziellen Fragestellungen/Zusatzuntersuchungen

Wenn die Mastektomie wegen eines DCIS erfolgte oder radiologisch ausgedehnte Mikroverkalkungen vorlagen, kann eine Scheiben-Radiographie der Gewebelamellen hilfreich sein, um die Veränderungen genau zu lokalisieren und eine gezielte Entnahme zur Bestimmung der Ausdehnung und des Bezuges zu den Resektionsrändern vornehmen zu können.

10.2.3.4 Lymphknoten

  • Beschreibung:
    • Größe (3 Dimensionen) und Gewicht der gesamten Gewebeprobe (bei axillärem Lymphknotendissektat)
    • Orientierung (wenn markiert)
    • Anzahl der Lymphknoten
    • Dimension des größten Lymphknotens
    • Beschaffenheit und maximaler Durchmesser von Auffälligkeiten
  • Präparation:
    • Sorgfältige Untersuchung des Fettgewebes auf Lymphknoten
    • Histologische Untersuchung aller enthaltenen Lymphknoten
    • Bei makroskopisch befallenen und miteinander verbackenen Lymphknoten: Untersuchung eines repräsentativen Querschnittes
    • Bei makroskopisch nicht eindeutig befallenen Lymphknoten: vollständige Einbettung zur histologischen Untersuchung
    • Wenn es die Größe der Lymphknoten erlaubt, sollten diese entlang der Längsachse halbiert oder in Scheiben von 2–3 mm Dicke lamelliert werden

10.2.4 Dokumentation der makroskopischen und mikroskopischen Befunde

Dokumentiert werden in Anlehnung an die Empfehlungen aus international anerkannten Leitlinien und publizierten Protokollen [559][560][561][389][562][563][564][565][566][567][568][391] folgende Angaben, evtl. unter Verwendung eines Formblattes (siehe hierzu auch ICCR-Empfehlungen [560][561][389][562]):

  • Klinische Informationen (v. a. klinischer Befund, Bildgebung, Anamnese, genetische Prädisposition)
  • Art der Gewebeprobe
  • Seitenangabe
  • Größe, Gewicht, makroskopische Details
  • Wesentliche pathologische Veränderungen
    • Benigne:
      • z. B. atypische duktale Hyperplasie, fibrös-zystische Mastopathie, Fibroadenom
    • Maligne - Karzinom:
      • Histologischer Typ
      • Grading (für invasive Karzinome und DCIS)
      • Vorliegen eines assoziierten DCIS (für invasive Karzinome) 
      • Tumorgröße* (DCIS und invasive Karzinome; bei invasiven Karzinomen mit extensiver intraduktaler Komponente [Def. siehe Abschnitt 10.2.4.3]: Angabe der Größe des invasiven Anteils sowie zusätzlich Angabe der Größe des assoziierten DCIS)
      • Tumorfokalität: ggf. Angabe weiterer, zusätzlicher Tumorherde, falls vorhanden (siehe Abschnitt 10.2.4.4)*
      • Resektionsrandstatus* (für invasive Karzinome, DCIS und LCIS-Varianten (außer klassisches LCIS))
        • Tumor unmittelbar am Resektionsrand („randbildend“)
        •  Tumor nicht unmittelbar am Resektionsrand; dann minimale Sicherheitsabstände des Tumors zu den Resektionsrändern in mm mit Lokalisationsangabe (ggf. für intraduktale Komponente getrennt)
      • Peritumorale Gefäßinvasion* (wenn lichtmikroskopisch vorhanden, siehe Abschnitt 10.2.4.5)
      • pTN-Klassifikation* ([1911], ggf. unter Einbeziehung weiterer Gewebeproben)
      • Immunhistologische Zusatzuntersuchungen:
        • Östrogenrezeptor (ER)- bzw. Progesteronrezeptor (PR)-Status (für invasive Karzinome; für DCIS bei therapeutischer Relevanz)
        • Human Epidermal Growth Factor Receptor (HER)2- und Ki-67-Status (für invasive Karzinome)
      • Molekulare Zusatzuntersuchungen (nach Bedarf)
      • Weitere Veränderungen
      • Mikrokalzifikationen, falls vorhanden; assoziierte Läsion
      • Kommentare:
        • Bezug zu klinischen/radiologischen Befunden (u. a. Mikrokalzifikationen: z. B. „Korrelat nachweisbar“ oder „Korrelat nicht sicher nachweisbar“)
        • B-Klassifikation bei perkutanen Nadelbiopsien
        • Bezug zu Befunden an anderen Gewebeproben/Vorunter-suchungen (bei Befundung der OP-Präparate nach perkutaner Mammabiopsie: Stellungnahme erforderlich, ob Biopsiehöhle im OP-Präparat erfasst ist oder nicht). Bezug zum intraoperativ mitgeteilten Schnellschnitt-Befund

* wird bei perkutanen Biopsien nicht erhoben

10.2.4.1 Histologische Klassifikation

Die WHO-Klassifikation der Tumoren der Mamma ist international die Basis für die Einordnung und Nomenklatur der Mammakarzinome.
Bei allen invasiven Mammakarzinomen ist eine histologische Typisierung entsprechend der aktuellen WHO-Klassifikation durchzuführen [391]. Diese sollte bereits am Stanz- bzw. Vakuumbiopsie-Material erfolgen (vgl. Statement 4.70).

Es gilt die Grundregel, dass ein Karzinom dann einem speziellen Typ zuzuordnen ist, wenn mehr als 90% des Tumors das jeweils charakteristische Muster aufweisen (z. B. tubuläres Karzinom). Alle übrigen Karzinome sind als invasives Karzinom, kein spezieller Typ (NST) einzuordnen.

Einige invasive Karzinome können Anteile eines invasiven Karzinoms NST sowie Anteile eines speziellen Typs aufweisen. Wenn der spezielle Typ 10 - 90% des Karzinoms ausmacht, liegt ein „gemischtes invasives Karzinom NST und spezieller Typ“ vor. Es wird empfohlen beide Elemente und den Prozentsatz des speziellen Subtyps im Befundbericht anzugeben, (z. B. gemischtes invasives Karzinom NST und invasives lobuläres Karzinom [30% lobulär]). Falls sich der histologische Grad und Biomarkerstatus der beiden Komponenten unterscheidet, sollten diese getrennt berichtet werden.

Außerdem sollten beim invasiven Karzinom NST bestimmte morphologische Muster in der Diagnose angegeben werden (z. B. medulläres Muster, onkozytäres Muster; siehe folgende Tabelle).

Tabelle 24: Die aktuelle WHO-Klassifikation der invasiven Karzinome (5. Auflage)

Histologischer Typ

ICD-O-3.2 Code

  • Invasives Karzinom, kein spezieller Typ (NST)

8500/3

    • mit medullärem Muster

 

    • mit neuroendokriner Differenzierung

 

    • mit osteoklastenartigen Riesenzellen

 

    • mit pleomorphem Muster

    • mit chorionkarzinomartigem Muster

 

    • mit melanotischem Muster

 

    • mit onkozytärem Muster

8290/3

    • mit lipidreichem Muster

8314/3

    • mit glykogenreichem, klarzelligem Muster

8315/3

    • mit sebazeösem Muster

8410/3

  • Invasives lobuläres Karzinom

8520/3

  • Tubuläres Karzinom

8211/3

  • Kribriformes Karzinom

8201/3

  • Muzinöses Karzinom

8480/3

  • Muzinöses Zystadenokarzinom

8470/3

  • Invasives mikropapilläres Karzinom

8507/3

  • Karzinom mit apokriner Differenzierung

8401/3

  • Metaplastisches Karzinom

8575/3

    • Low-grade adenosquamöses Karzinom

    • Fibromatose-ähnliches metaplastisches Karzinom

 

    • Spindelzellkarzinom

 

    • Plattenepithelkarzinom

 

    • Metaplastisches Karzinom mit heterologer mesenchymaler Differenzierung

 

    • Gemischtes metaplastisches Karzinom

 

  • Azinuszell-Karzinom

8550/3

  • Adenoid-zystisches Karzinom

8200/3

    • Klassisches adenoid-zystisches Karzinom

    • Solid-basaloides adenoid-zystisches Karzinom

 

    • Adenoid-zystisches Karzinom mit High-Grade Transformation

 

  • Sekretorisches Karzinom

8502/3

  • Mukoepidermoides Karzinom

8430/3

  • Polymorphes Adenokarzinom

8525/3

  • Großzelliges („tall cell“) Karzinom mit umgekehrter Polarität

8509/3

  • Neuroendokrine Neoplasie

 

    • Neuroendokriner Tumor (Grad 1, Grad 2)

8240/3

    • Neuroendokrines Karzinom:

 

      • Kleinzellig

8041/3

      • Großzellig

8013/3

  • Invasives papilläres Karzinom

8503/3

  • High-Grade gekapseltes papilläres Karzinom, invasiv

8504/3

  • Solides papilläres Karzinom, invasiv

8509/3

  • Malignes Adenomyoepitheliom

8983/3

  • Epithelial-myoepitheliales Karzinom

8562/3

Die S3-Leitlinie enthält auch Statements und Handlungsempfehlungen zu bestimmten fibroepithelialen, mesenchymalen und hämatologischen Neoplasien der Mamma (siehe Kapitel Spezielle Tumorentitäten). Diese sind u. a. in der folgenden Tabelle aufgelistet.

Tabelle 25: Die aktuelle WHO-Klassifikation wichtiger fibroepithelialer, primär mesenchymaler sowie hämatologischer Neoplasien der Mamma


Histologischer Typ

ICD-O-3.2 Code

Phylloidestumoren

  • Phylloidestumor vom Borderlinetyp

9020/1

  • Maligner Phylloidestumor

9020/3

Maligne vaskuläre Tumoren

  • Postradiogenes (sekundäres) Angiosarkom

9120/3

  • Primäres Angiosarkom

9120/3

MaligneLymphome


  • Brustimplantat-assoziiertes anaplastisches großzelliges Lymphom

9715/3

  • Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom

9680/3

  • Follikuläres Lymphom

9690/3

  • Extranodales Marginalzonen-Lymphom des Mukosa-assoziierten lymphatischen Gewebes (MALT-Lymphom)

9699/3

(5. Auflage; [391])

 

10.2.4.2 Histologisches Grading

10.2.4.2.1 DCIS-Grading

Das DCIS wird derzeit nach dem Kerngrad klassifiziert, der innerhalb einer Läsion weniger variabel ist als die Architekturmuster und einen Zusammenhang mit dem klinischen Ergebnis aufweist [391][1912]. Das Grading des DCIS erfolgt sowohl an den Stanz- und Vakuumbiopsien als auch an den Operationspräparaten der Mamma.

Unterschieden werden ein niedriger, intermediärer und hoher Kerngrad (siehe Tabelle Kriterien des Kerngradings). Unabhängig vom Kerngrad sind häufig innerhalb eines DCIS verschiedene Architekturmuster nachweisbar. Die relativ monomorphen Epithelien eines DCIS mit niedrigem Kerngrad können kribriforme, mikropapilläre und seltener auch solide Architekturmuster ausbilden. Mikrokalzifikationen treten häufig in luminalen Sekretansammlungen auf und sind meist psammomatös geformt. Dagegen dominieren beim DCIS vom hohen Kerngrad solide oder mikropapilläre Baumuster. Oft liegen zentrale, komedoartige Nekrosen vor, die mit amorphen Kalzifikationen einhergehen. Bei dem DCIS mit intermediärem Kerngrad können die verschiedenen Baumuster und Kalzifikationsarten (in Sekretniederschlägen und/oder nekrotischem Material) angetroffen werden. Bei Vorliegen verschiedener Kerngrade innerhalb eines DCIS entscheidet der höchste nachweisbare Kerngrad über die endgültige Einordnung.

Tabelle 26: Kriterien des Kerngradings

Kerngrad

Kernform

Kerngröße

Chromatin

Nukleoli

Mitosen

1 (niedrig)

monoton und isomorph

1,5–2 Erythrozyten- oder Gangepithelzellkerndurchmesser

diffus, feinkörnig

Unauffällig

Selten

2 (intermediär)

weder Kerngrad 1 noch 3

3 (hoch)

pleomorph mit unregelmäßiger Kontur

gewöhnlich > 2,5-3 Erythrozyten- oder Gangepithelzellkerndurchmesser

Grobkörnig oder vesikulär

often prominent,

evtl. auffällig

Quellen: [1913][391][886]

Neben dem Kerngrad sollte bei jedem DCIS angegeben werden, ob (Komedo-)Nekrosen vorhanden sind oder nicht.

10.2.4.2.2 Histologisches Grading invasiver Karzinome

Bei allen invasiven Mammakarzinomen ist ein Grading entsprechend dem von der WHO empfohlenen Nottingham-System [573] durchzuführen ( vgl. auch Statement 4.70, Tabelle Kriterien des histologischen Gradings entsprechend dem Nottingham-System). Dies sollte bereits am Stanz- bzw. Vakuumbiopsie-Material erfolgen. Eine sehr hilfreiche Anleitung mit anschaulichen Bildbeispielen bietet ein Poster aus dem NHS Screening Programm (UK). Es ist als Appendix H dem “Dataset for histopathological reporting of breast disease in surgical excision specimens of breast cancer” des Royal College of Pathologists, UK, angehängt [1912].

Tabelle 27: Kriterien des histologischen Gradings entsprechend dem Nottingham-System

Merkmale

Kriterien

Scorewerte

Tubulusausbildung

> 75 %

10–75 %

< 10

1

2

3

Kernpolymorphie

Gering

mittelgradig

stark

1

2

3

Mitoserate

0–11/10 HPF

12–22/10 HPF

≥ 23/10 HPF

1

2

3

 

Summenscore

3–9

Summenscore

Malignitätsgrad

G-Gruppe

Definition

3,4,5

6,7

8,9

Gering

mäßig

hoch

G1

G2

G3

gut differenziert

mäßig differenziert

schlecht differenziert

HPF = high power field; Berücksichtigung der individuellen Gesichtsfeldgröße für die Zuordnung der Scorewerte entsprechend Elston und Ellis [1900]. Die hier angegebenen Kriterien gelten für einen Gesichtsfelddurchmesser von 0,63 mm entsprechend einem Lichtmikroskop mit Okularen der Sehfeldzahl 25 und einem 40er Objektiv.

Bei der Quantifizierung der Mitoserate ist die individuelle Gesichtsfeldgröße bei der Zuordnung des Scorewertes zu berücksichtigen, um Unschärfen zu vermeiden (vgl. Score-Werte). Sie wird in 10 konsekutiven high power fields (= 400-fache Vergrößerung im Mikroskop) im Bereich der höchsten mitotischen Aktivität des Tumors bestimmt. Nur eindeutige Mitosefiguren werden gezählt.

Tabelle 28: Score-Werte für die Mitosezahl in Abhängigkeit von dem Gesichtsfelddurchmesser

Durchmesser Gesichtsfeld (mm)

Fläche Gesichtsfeld (mm2)

Anzahl der Mitosen (Score)*

1

2

3

0.40

0.126

≤ 4

5–9

≥ 10

0.41

0.132

≤ 4

5–9

≥ 10

0.42

0.138

≤ 5

6–10

≥ 11

0.43

0.145

≤ 5

6–10

≥ 11

0.44

0.152

≤ 5

6–11

≥ 12

0.45

0.159

≤ 5

6–11

≥ 12

0.46

0.166

≤ 6

7–12

≥ 13

0.47

0.173

≤ 6

7–12

≥ 13

0.48

0.181

≤ 6

7–13

≥ 14

0.49

0.188

≤ 6

7–13

≥ 14

0.50

0.196

≤ 7

8–14

≥ 15

0.51

0.204

≤ 7

8–14

≥ 15

0.52

0.212

≤ 7

8–15

≥ 16

0.53

0.221

≤ 8

9–16

≥ 17

0.54

0.229

≤ 8

9–16

≥ 17

0.55

0.237

≤ 8

9–17

≥ 18

0.56

0.246

≤ 8

9–17

≥ 18

0.57

0.255

≤ 9

10–18

≥ 19

0.58

0.264

≤ 9

10–19

≥ 20

0.59

0.273

≤ 9

10–19

≥ 20

0.60

0.283

≤ 10

11–20

≥ 21

0.61

0.292

≤ 10

11–21

≥ 22

0.62

0.302

≤ 11

12–22

≥ 23

0.63

0.312

≤ 11

12–22

≥ 23

0.64

0.322

≤ 11

12–23

≥ 24

0.65

0.332

≤ 12

13–24

≥ 25

0.66

0.342

≤ 12

13–24

≥ 25

0.67

0.352

≤ 12

13–25

≥ 26

0.68

0.363

≤ 13

14–26

≥ 27

0.69

0.374

≤ 13

14–27

≥ 28

*in 10 Gesichtsfeldern

In der aktuellen Auflage der WHO-Klassifikation wird empfohlen, als Nenner für die Ermittlung des Mitose-Scores mit Blick auf die Anwendung digitaler Systeme statt 10 High-Power Fields (HPFs) eine definierte Fläche in mm2 anzugeben. Bei einer Nutzung von Okularen der Sehfeldzahl 25 und einem 40er Objektiv beträgt der Gesichtsfelddurchmesser 25 : 40 = 0,63 mm und die Fläche des Gesichtsfeldes 0,312 mm2. 10 HPFs dieser Größe nehmen eine Fläche von 3,12 mm2 ein. Die in 10 HPFs ausgezählten Mitosen wären demnach pro ≈3 mm2 anzugeben.

Für die Entscheidung für oder gegen eine neoadjuvante Therapie ist präoperativ die Abgrenzung G2 versus G3 relevant. Insbesondere für Karzinome ohne tubuläre Differenzierung (3 Scorepunkte) und hoher Kernpleomorphie (3 Scorepunkte) existieren verschiedene Vorschläge für ein modifiziertes Mitose-Scoring an Stanzbiopsien zur besseren Zuordnung des Gradings an den nicht-invasiven Biopsien. Einerseits wird die Halbierung der Grenzwerte für die Mitose-Scores empfohlen [1914], andererseits wird die Verwendung des Ki-67-Index anstatt der Mitosezahl befürwortet [1915], so dass Mammakarzinome mit einem Ki-67-Index > 25% einen Punktwert von 3 für die proliferative Aktivität erhalten würden.

Keiner dieser beiden Vorschläge ist bislang ausreichend validiert und international allgemein akzeptiert [1916]. Allerdings können sie in Grenzfällen hilfreich sein, um eine bessere Übereinstimmung des Gradings an Stanzbiopsie und Operationspräparat zu erreichen. So kann in Einzelfällen mit rein solidem Wachstum (3 Punkte) und hoch pleomorphen Kernen (3 Punkte) bei niedriger Mitosezahl (1 Punkt) der Mitose-Score auf 2 Punkte angehoben werden, wenn der Ki-67-Index den Grenzwert von 25% klar überschreitet. Dieses Vorgehen führt zu einem „Upgrade“ des Tumors von G2 nach G3 und sollte unbedingt im Befundbericht erwähnt werden, da es von den Ursprungskriterien abweicht. Zudem findet eine Durchmischung zweier Prognosefaktoren stattfindet, wodurch die wissenschaftliche Auswertung der Einzelfaktoren beeinträchtigt wird.

10.2.4.3 Extensive intraduktale Tumorkomponente

Das Vorliegen einer intraduktalen Tumorkomponente geht mit einem signifikant erhöhten Lokalrezidivrisiko einher, wenn die Größe der intraduktalen Tumorkomponente in einer Dimension mindestens das Doppelte der Größe des invasiven Karzinoms beträgt [1917]. Es empfiehlt sich daher, dieses Größenverhältnis (≥ 2:1) als Definition einer extensiven intraduktalen Tumorkomponente (EIC) anzuwenden und das Vorliegen einer solchen EIC anzugeben.

Wenn das invasive Karzinom von einer EIC begleitet wird oder eine intraduktale Komponente nahe an einen Resektionsrand heranreicht, sollte nicht nur der Abstand des invasiven Karzinoms sondern auch der Abstand der intraduktalen Komponente zu den nächstgelegenen Resektionsrändern und die Größe der DCIS-Komponente in mm angeben werden.

10.2.4.4 Multifokalität/Multizentrizität

Das invasive Mammakarzinom ist zumeist unifokal. Aber gelegentlich können auch multiple Tumorherde auftreten. Das kann verschiedene Ursachen haben, darunter:

  • Ein ausgedehntes DCIS mit mehreren assoziierten Herden eines invasiven Karzinoms.
  • Ein großer, dominanter Primärtumorherd mit umgebenden kleineren, nur histologisch identifizierten Satellitenherden.
  • Mehrere synchrone, bereits makroskopisch identifizierbare Primärtumore, die von unterschiedlichem Typ, Grad und Rezeptorstatus sein können (Multifokalität im engeren Sinn).
  • Metastasenbildung in der Brust aufgrund einer lymphatischen Invasion (LVI).

Von Multizentrizität spricht man beim Vorliegen invasiver Tumorherde in unterschiedlichen Quadranten bzw. nach Faverly [1918] bei einem Abstand von mindestens 4 cm zwischen den Herden.

Die Identifizierung des Vorhandenseins mehrerer Tumorherde erfordert zusätzliche Untersuchungen:

  • Bestimmung der Größe der Hauptherde
  • Bestimmung des Gesamtausmaßes der Erkrankung (DCIS und invasive Herde) und ihres Typs, Differenzierungsgrads und Rezeptorstatus

Ipsilaterale multifokale Erkrankungen, auch wenn sie von unterschiedlicher Art sind, sollten in einem einzigen Bericht behandelt werden.

In seltenen Fällen kann es schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, festzustellen, ob benachbarte Herde Satellitenherde darstellen oder eine Läsion, die aufgrund der Schnittebene Multifokalität nachahmt. Hier ist in Einzelfällen eine pragmatische Herangehensweise ratsam. Das Vorhandensein von dazwischenliegendem normalem Gewebe und der zunehmende Abstand zwischen den Herden sind Merkmale, die darauf hinweisen, dass es sich eher um mehrere Herde als um einen lokalisierten Prozess handelt.  In schwierigen Fällen kann ein Abstand von 5 mm oder mehr zwischen benachbarten Herden als Definition separater Herde herangezogen werden [560].

10.2.4.5 Peritumorale Lymphgefäßinvasion

Das Vorliegen einer peritumoralen Gefäßinvasion (LVI) ist anzugeben, da die LVI ein wichtiger unabhängiger prognostischer Faktor ist [611][608]. Dies gilt besonders für nodal negative T1-Tumoren, bei denen der Nachweis einer LVI bedeutet, dass das Risiko für ein Rezidiv und die Entwicklung von Fernmetastasen signifikant erhöht ist [1919][1920].

Ein prognostischer Unterschied einer Lymphgefäßinvasion (L1) gegenüber einer Veneninvasion (V1) in der peripheren Strombahn ist jedoch nicht belegt und im Einzelfall schwierig zu differenzieren. In der Regel liegt eine Lymphgefäßinvasion vor. Der Nachweis einer Invasion eines durch eine Lamina elastica interna definierten venösen Gefäßes ist nur in Einzelfällen möglich.

Bei der Diagnostik einer peritumoralen LVI sind strenge Kriterien anzuwenden, um Tumorzellkomplexe abzugrenzen, die in artifiziell entstandenen Gewebsspalten liegen (beispielsweise als Folge von Schrumpfungsartefakten) [158][1921][1922]:

  • Nachweis im peritumoralen Gewebe.
  • Die Tumorzellen liegen in kapillären Gefäßräumen, die von einem Endothelsaum ausgekleidet werden.
  • Die Anordnung der Tumorzellen entspricht oft nicht der Form des Gefäßraumes
  • Tritt am Ort der normalen Lymphgefäße auf:
    • Assoziiert zu anderen Gefäßstrukturen
    • Periduktal
    • Im interlobulären Stroma
  • Abgrenzung von Tumorzellverschleppung in einem Stanzkanal 

Gelegentlich kann eine Immunhistochemie (z. B. D2-40-Nachweis) hilfreich sein.

10.2.4.6 Spezielle Zusatzuntersuchungen

Beim invasiven Mammakarzinom ist in der Primärdiagnostik sowie an Fernmetastasen der Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus sowie der HER2-Status zu bestimmen (siehe Statements 4.70, 4.71).

10.2.4.6.1 Hormonrezeptorstatus: Allred-Score und Immunreaktiver Score

Bei der immunhistochemischen Bestimmung des Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus sind jeweils der Prozentsatz positiver Tumorzellkerne und die durchschnittliche Färbeintensität anzugeben (siehe Statement 4.72).

Zusätzlich können immunhistochemische Scores angegeben werden, die den Prozentsatz positiver Zellen und die Färbeintensität berücksichtigen: Allred-Score [1923] oder den immunreaktiven Score (IRS) nach Remmele und Stegner [1924]. Diese haben jedoch keine klinische oder prognostische Relevanz und können im Einzelfall im Widerspruch stehen zu den durch die prozentualen Werte definierten Schwellenwerten der Rezeptor-Negativität und der niedrigen Rezeptor-Positivität. Auf die Darstellung der Berechnungsgrundlagen dieser Scores, die aus den vorgenannten Gründen lediglich historische Bedeutung haben, wird daher verzichtet.

10.2.4.6.2 HER-2 Bestimmung

Die Auswertung der HER2-Immunhistochemie und In-situ-Hybridisierung erfolgt gemäß den ASCO/CAP-Leitlinien (vgl. Statement 4.73, siehe Abb. Algorithmus zur Auswertung der Immunhistochemie (IHC) entsprechend ASCO/CAP-Empfehlungen und Algorithmus zur Auswertung der ISH mit dual markierten Sonden bei IHC Score 2+).

Algorithmus zur Auswertung der Immunhistochemie (IHC) entsprechend ASCO/CAP-Empfehlungen
Algorithmus zur Auswertung der Immunhistochemie (IHC) entsprechend ASCO/CAP-Empfehlungen
Algorithmus zur Auswertung der ISH mit dual markierten Sonden bei IHC Score 2+
Algorithmus zur Auswertung der ISH mit dual markierten Sonden bei IHC Score 2+

Die Bestimmung zielte bisher darauf ab, als Voraussetzung für eine Anti-HER2-Therapie, diejenigen Tumoren zuverlässig zu identifizieren, die eine Überexpression des HER2-Proteins (Score 3+, IHC-positiv) oder eine HER2-Genamplifikation (ISH-positiv) aufweisen.

Die Destiny-Breast04- und Destiny-Breast06-Studien haben kürzlich gezeigt, dass das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat Trastuzumab-Deruxtecan auch bei metastasierten Tumoren wirksam sein kann, die als HER2 low (Score 1+ oder 2+/ISH-negativ) oder HER2-ultralow (Score 0 mit Membranfärbung) eingeordnet werden [1264][1265]. Das Scoring der Immunhistochemie und die Bewertung der ISH folgt dabei weiterhin den ASCO/CAP-Empfehlungen (siehe Beschreibung und Bewertung der HER2-Diagnostik einschließlich HER2 low und HER2 ultralow modifiziert nach [1925]).

Tabelle 29: Beschreibung und Bewertung der HER2-Diagnostik einschließlich HER2 low und HER2 ultralow

Beschreibung der Immunhistochemie und ISH-Ergebnis

Bezeichnung gemäß ASCO/CAP Leitlinien [565],

Bewertung gemäß ASCO/CAP Leitlinien [565]

Bewertung anhand der Kriterien der Destiny Breast04 und Destiny Breast06-Studien [1264], [1265]

Keine Membranfärbung

HER2-0

HER2-negativ

HER2-0 ohne Membranfärbung

HER2-null

Schwache inkomplette Membranfärbung ≤10% der invasiven Tumorzellen

HER2-0

HER2-negativ

HER2-0 mit Membranfärbung

HER2-ultralow

Schwache inkomplette Membranfärbung > 10% der invasiven Tumorzellen

HER2 1+

HER2-negativ

HER2-low

Schwache bis mäßige zirkuläre Membranfärbung > 10% der invasiven Tumorzellen und ISH-negativ

HER2 2+, ISH-negativ

HER2-negativ

HER2-low

Schwache bis mäßige zirkuläre Membranfärbung > 10% der invasiven Tumorzellen und ISH-positiv

HER2 2+, ISH-positiv

HER2-positiv

HER2-positiv

Starke zirkuläre Membranfärbung > 10% der invasiven Tumorzellen

HER2 3+

HER2-positiv

HER2-positiv

Quelle: modifziert nach [1925]

10.2.4.6.3 Weitere Spezialuntersuchungen

Frischmaterial für molekulare Zusatzuntersuchungen oder zur Gewebeasservierung in einer Tumorbank kann nur entnommen werden, wenn sichergestellt ist, dass ausreichendes und repräsentatives Material für eine adäquate histopathologische Untersuchung zur Verfügung steht und die Gewebsentnahme die geforderte Aufarbeitung nicht beeinträchtigt. Die Entnahme des Frischmaterials aus Operationspräparaten für solche Untersuchungen erfolgt ausschließlich unter Kontrolle des Pathologen (vgl. Statement 4.65).

10.2.4.7 Besonderheiten perkutane Nadelbiopsien, B-Klassifikation

Im Rahmen des Mammographie-Screenings erfolgt eine Klassifikation der pathomorphologischen Befunde an den Stanz- und Vakuumbiopsien in die 5 Kategorien der B-Klassifikation (B1-B5) unter Berücksichtigung der radiologisch-pathologischen Befundkorrelation (vgl. Tabelle B-Klassifikation für Stanz- und Vakuumbiopsien). Die Zuordnung der Kategorien wird auch an Stanz- und Vakuumbiopsien symptomatischer Befunde außerhalb des Mammographie-Screenings empfohlen [559]. 

Tabelle 30: B-Klassifikation für Stanz- und Vakuumbiopsien

B-Kategorie

Definition und Veränderungen

B1

Normalgewebe oder nicht verwertbares Material

  • Ungenügendes/nicht verwertbares Material, z.B. nur Koagel
  • Normalbefund mit oder ohne Drüsengewebe (fehlendes Korrelat zur Bildgebung)
    • Nur Fettgewebe (Ausnahme: Lipom – B2) oder nur Stroma
    • Ohne weitere Auffälligkeiten (Ausnahme: Hamartom – B2)
    • Regressive Veränderungen / Involution
    • Minimale Mastopathie / Fibrose / apokrine Metaplasie, auch mit nicht signifikantem Mikrokalk
    • Laktationsveränderungen (Ausnahme: Laktierendes Adenom – B2)

B2

Benigne Läsionen

  • Herdbefund:
    • Fibroadenom, tubuläres Adenom
    • Fibrozystische Veränderungen, Adenose, Duktektasie
    • MammäresHamartom
    • Vollständig erfasstes kleines Milchgangspapillom/Mikropapillom
    • PseudoangiomatöseStromahyperplasie (PASH)
    • Mastitis, Abszess
    • Fettgewebsnekrose
  • Radiologisch relevanter Mikrokalk:
    • Fibrös-zystische Mastopathie/(papilläre) apokrine Metaplasie
    • Adenose mit/ohne Kolumnarzellmetaplasie/-hyperplasie
    • Verkalkte Fettgewebsnekrose

B3

Benigne Läsionen mit unsicherem biologischem Potenzial

  • Läsionen mit erhöhtem Risiko eines assoziierten DCIS oder invasiven Karzinoms:
    • Atypische duktale Hyperplasie (ADH) bzw. atypische Epithelproliferation vom duktalen Typ (in Abhängigkeit von der Ausdehnung ggf. B4)
    • Flache epitheliale Atypie (FEA)
    • Klassische lobuläre Neoplasie (LN; ALH und LCIS vom klassischen Typ)
    • Atypische apokrine Adenose
  • Potentiell heterogene Läsionen mit Risiko eines unvollständigen Samplings:
    • Zellreiche fibroepitheliale Läsion oder Phylloidestumor ohne Malignitätsverdacht
    • Intraduktales Papillom ohne/mit Atypien, nicht sicher vollständig entfernt (bei Atypien in Abhängigkeit von der Ausdehnung ggf. B4)
    • Duktales Adenom
    • Adenom der Mamille
    • Radiäre Narbe bzw. komplexe sklerosierende Läsion (Ausnahme: wenn radiäre Narbe nicht Ursache der radiologischen Veränderung: B2)
    • Unklare oder atypische vaskuläre Läsion
  • Seltene Veränderungen:
    • Adenomyoepitheliom
    • MikroglanduläreAdenose
    • Mukozelenartige Läsion
    • Noduläre Fasziitis
    • Fibromatose vom Desmoidtyp
    • Unklare Spindelzellläsion
    • Myofibroblastom
    • Granularzelltumor

B4

Malignitätsverdächtig

    • Atypische intraduktale Epithelproliferation in Abhängigkeit von Ausdehnung und Grad der Atypien
    • Nicht zu entscheiden ob lobuläre Neoplasie (LN) oder low grade DCIS
    • Zu wenige verdächtige Zellen für definitive Karzinomdiagnose
    • Karzinomverdacht aber hochgradige Fixations-/Quetschartefakte

B5

Malignom

  • B5a: In-situ-Karzinom
    • Duktales Carcinoma in situ (DCIS)
    • Klassische LN/LCIS mit Komedotyp-Nekrosen, floride(s) und pleomorphe(s) LN/LCIS
    • M. Paget der Mamille ohne Invasion
    • Maligne, nicht-invasive papilläre Läsion (gekapseltes papilläres Karzinom, solid-papilläres Karzinom)
  • B5b: Invasives Karzinom
    • Mikroinvasives Karzinom
    • Invasives Karzinom (kein spezieller Typ, NST, oder spezielle Typen)
  • B5c: Nicht zu entscheiden, ob invasiv oder in situ
  • B5d: Malignom anderer Histogenese oder Metastase
    • Maligner Phylloidestumor
    • Malignes Lymphom
    • Sarkom (z. B. Angiosarkom)
    • Intramammäre Metastase eines andernorts gelegenen Primärtumors

Im Kommentar sollte gegebenenfalls auf die Notwendigkeit einer weiteren bioptischen Abklärung oder operativen Exzision hingewiesen werden, wenn

  • ein morphologisches Korrelat für den Befund der Bildgebung fehlt,
  • bestimmte B3-Läsionen vorliegen (z. B. ADH oder eine fibroepitheliale Neoplasie, bei der eine sichere Abgrenzung zwischen Fibroadeno und Phylloides-Tumor nicht möglich ist; siehe auch Risikoläsionen).

Im Rahmen von Stanzbiopsien ist die Verlagerung von benignen oder malignen Epithelzellverbänden in das Stroma und/oder die Gefäße möglich; im Einzelfall kann die Abgrenzung von echter Stroma- und/oder Gefäßinvasion im nachfolgenden Operationspräparat schwierig sein.

10.2.4.8 Besonderheiten Lymphknoten

10.2.4.8.1 Bearbeitung der Paraffinblöcke
  • Sentinel-Lymphknoten:
    • Bei makroskopisch befallenen Lymphknoten: ein H&E-Schnitt pro Block
    • Bei makroskopisch nicht eindeutig befallenen Lymphknoten: Schnittstufen (Abstand ≤ 500 µm) H&E-gefärbt; Anzahl zur sicheren Detektion aller Makrometastasen abhängig von der Gewebedicke
    • Immunhistochemische Reaktionen mit Antikörpern gegen Zytokeratine werden nicht als Standardvorgehen empfohlen, können aber im Einzelfall (z. B. invasives lobuläres Karzinom) diagnostisch hilfreich sein
  • Axilläre Lymphknotendissektate:
    • Bei makroskopisch befallenen Lymphknoten: ein H&E-Schnitt pro Block
    • Bei makroskopisch nicht eindeutig befallenen Lymphknoten: Gemäß internationalen Leitlinien ist ein H&E-Schnitt ausreichend. Allerdings ist in Abhängigkeit von der Dicke des insgesamt eingeblockten Lymphknotengewebes die Anfertigung von mind. 2–3 Schnittstufen (Abstand 100–500 µm) empfehlenswert, um die Entdeckung aller Makrometastasen (> 2 mm) sicherzustellen.
10.2.4.8.2 Dokumentation der makroskopischen und mikroskopischen Befunde

Dokumentiert werden folgende Angaben (siehe auch Statement 4.69), evtl. unter Verwendung eines Formblattes [7]:

  • Art der Gewebeprobe
  • Seitenangabe
  • Anzahl der untersuchten Lymphknoten (mit Lokalisation, wenn markiert)
  • Anzahl der befallenen Lymphknoten
  • Ausdehnung der größten metastatischen Infiltration
  • Extranodale Infiltration, falls vorhanden
  • pTN-Stadium (ggf. unter Einbeziehung weiterer Gewebeproben)

Wenn die pathologische Klassifikation auf einer Sentinel-Lymphknoten-Untersuchung basiert, wird dies durch das Suffix (sn) gekennzeichnet, also beispielsweise pN0(sn) [1911].

Der Nachweis isolierter Tumorzellen (ITC) in regionären Lymphknoten wird als pN0(i+) klassifiziert. ITC sind definiert als einzelne Tumorzellen oder kleine Cluster von Zellen, die nicht größer als 0,2 mm in der größten Ausdehnung sind. Als zusätzliches Kriterium wurde vorgeschlagen, ein Cluster von weniger als 200 Zellen (in einem histologischen Schnitt) in diese Kategorie einzuschließen [1911].

10.2.5 Spezielle Aspekte bei der Bearbeitung und Befundung von Operationspräparaten nach primärer (neoadjuvanter) Chemotherapie

Die pathomorphologische Untersuchung der Operationspräparate nach neoadjuvanter Chemotherapie (NACT) liefert eine objektive Information über den Effekt der Therapie und die Prognose. Eine Hilfestellung für die Standardisierung der pathologischen Aufarbeitung und Charakterisierung von Tumorresiduen geben die Empfehlungen einer internationalen Arbeitsgruppe, die aus der Zusammenarbeit der Breast International Group (BIG) und der North American Breast Cancer Group (NABCG) hervorgegangen ist und die ICCR [561][487].

Zur histologischen Diagnostik sollten folgende Informationen von der Klinik an den Pathologen übermittelt werden:

  • Die Information, dass eine NACT erfolgt ist
  • Ob diese im Rahmen eine Studie erfolgte und ob in der Studie ein bestimmtes Gradingsystem für das Therapieansprechen empfohlen wird
  • Ergebnisse einer prätherapeutischen Stanzbiopsie, insbesondere wenn diese auswärts erfolgte
  • Lymphknotenstatus prä-NACT und Methode der Bestimmung
  • Die Lokalisation des Tumors/Tumorbettes, ob eine Clip-Markierung erfolgte
  • Die klinisch bestimmte Größe des Tumors prätherapeutisch und posttherapeutisch

Die Bearbeitung der Operationspräparate erfolgt im Wesentlichen in Analogie zu dem Vorgehen bei primärer operativer Therapie (vgl. Abschnitte 10.2.3.2 bis 10.2.3.3). Besonderheiten ergeben sich durch die unterschiedlich ausgeprägte Tumorregression beim Zuschnitt und der Beurteilung der Größe des residualen Tumors sowie der Resektionsränder.

Bei makroskopisch gut abgrenzbarem Tumor erfolgt die Einbettung analog zu den tastbaren Tumoren bei primärer operativer Therapie.

Falls makroskopisch kein eindeutiger Tumorherd bzw. kein Tumorbett abgrenzbar ist, sollte eine systematische Untersuchung des ehemaligen Tumorbettes erfolgen, um das Ansprechen auf die präoperative Chemotherapie zu dokumentieren. Dazu sollten Ausdehnung und Lage/Quadrant des ursprünglichen Tumors klinisch angegeben bzw. markiert werden. Wenn in diesem klinisch angegebenen Bereich das Tumorbett dann als unscharf begrenztes Fibroseareal zu erkennen ist, richtet sich das Ausmaß des Zuschnittes nach der klinisch angegebenen prätherapeutischen Tumorgröße. Es sollte mindestens ein Querschnitt des größten Tumordurchmessers unter Berücksichtigung der Resektionsränder eingebettet werden (als Richtwert mindestens ein Block pro cm der prätherapeutischen Tumorgröße). Zusätzlich sollten tumorverdächtige fibrosierte Areale aus der Umgebung des Tumorbettes und aus dem Bereich der Resektionsränder untersucht werden.

Wenn makroskopisch auch unter Berücksichtigung der klinischen Informationen kein eindeutiges Tumorbett zu erkennen ist, ist es ratsam, kleinere diagnostische Exzidate primär vollständig einzubetten. Bei größeren Resektaten sollte zunächst ein orientierender Zuschnitt aus fibrosierten Arealen erfolgen. Das Ausmaß des Zuschnittes richtet sich nach der prätherapeutischen Tumorgröße und der Präparategröße. Als Faustregel wird empfohlen, mindestens einen Block pro 2 cm des größten Präparatedurchmessers sowie Proben aus den Resektionsrändern (je Dimension mind. einen Block) zu entnehmen. Bei mikroskopischem Nachweis von Tumorresiduen oder entzündlich/regressiven Veränderungen sollte dann in einem erweiterten Zuschnitt gezielt Gewebe aus diesem Bereich unter Berücksichtigung der Resektionsränder nachuntersucht werden, ggf. auch des gesamten ehemaligen Tumorbettes.

Bei ausgeprägter resorptiver Entzündungsreaktion kann die Abgrenzung zwischen regressiv veränderten Tumorzellen und Histiozyten schwierig sein. Hier helfen immunhistologische Untersuchungen mit Panzytokeratin-Antikörpern.

Um eine pathologische Komplettremission (pCR) ausreichend sicher diagnostizieren zu können, wird eine Einbettung von jeweils einem kompletten Querschnitt des Tumorbettes pro cm der ehemaligen Tumorgröße oder bei sehr großen Tumoren 5 repräsentativen Blöcke eines Querschnittes pro 1-2 cm der ehemaligen Tumorgröße (max. 25 Blöcke) empfohlen [487].

Bei der pTNM-Klassifikation nach primärer systemischer Therapie ist das Präfix y voranzustellen [1911]. Dagegen kann bei einer endokrinen Induktionstherapie, die keinen therapeutischen Charakter hat, sondern zur Planung einer nachfolgenden Systemtherapie durchgeführt wird, auf das Präfix y verzichtet werden.

Die Bestimmung der residualen Tumorgröße post-NACT ist oft schwierig. Tumorresiduen können als kleine Tumorfoci im Bereich des ehemaligen Tumorbettes verstreut sein. Seit der 7. Auflage der TNM-Klassifikation (AJCC/UICC) soll bei der ypT-Klassifikation der größte zusammenhängende Tumorfokus ohne Einschluss von Fibrosearealen zugrunde gelegt werden. Bei post-NACT handelt es sich jedoch beim Vorliegen mehrerer Tumorfoci in der Regel nicht um ein multifokales Geschehen, sondern um einen einzelnen, jedoch therapiebedingt in seiner Zellularität reduzierten Tumorherd. Daher ist die Gesamtausdehnung in der TNM-Klassifikation relevant und nicht die Größe von eventuellen Einzelherden oder einer diffusen, einzelzelligen Tumorinfiltration. Darauf wird auch von der BIG-NABCG-Arbeitsgruppe hingewiesen, dass diese Empfehlung der AJCC/UICC zu einer systematischen artefiziellen Herabstufung von jenen Tumoren führen würde, die auf die Therapie mit einer Ausdünnung des Tumors und multifokalen verstreuten Tumorresiduen ansprechen. Aus Sicht der Experten der BIG-NABCG-Arbeitsgruppe ist die größte Ausdehnung der Tumorresiduen (einschließlich möglicher dazwischenliegender Fibroseareale) ein besserer Indikator für das Ansprechen des Tumors als der größte Durchmesser eines zusammenhängenden Tumorfokus und sollte deshalb im Befundbericht ebenfalls angegeben werden [561][487]. Die Graduierung der Tumorregression ist im TNM-System nicht vorgesehen und sollte daher auch nicht damit vermengt werden.

Zur Graduierung der Tumorregression sind verschiedene histopathologische Klassifikationssysteme in Diskussion:

Das von der BIG-NABCG-Arbeitsgruppe empfohlene System zur Quantifizierung der residualen Tumorlast, das Residual Cancer Burden (RCB) System, berücksichtigt folgende Parameter [1926]:

  • Primärtumor:
    • Durchmesser des Tumorbetts (2 Dimensionen)
    • Tumorzelldichte (in % der Fläche)
    • DCIS-Anteil (in %)
  • Lymphknoten:
    • Anzahl befallener Lymphknoten
    • Durchmesser der größten Lymphknoten-Metastase

Im Internet ist auf der Seite des MD Anderson Cancer Centers ein Kalkulator zur Berechnung des 4-stufigen RCB-Sytems frei verfügbar:  https://www3.mdanderson.org/app/medcalc/index.cfm?pagename=jsconvert3

Eine Alternative bietet die Sataloff-Klassifikation [1927], bei der das Therapieansprechen im Primärtumor und Lymphknoten gesondert beurteilt wird, was für die Therapieplanung, z.B. der axillären Bestrahlung hilfreich ist und die prognostische Wertigkeit des axillären Lymphknoten-Status nach NACT hervorhebt.

  • Primärtumor:
    • T-A: Vollständiger oder fast vollständiger Therapieeffekt
    • T-B: >50% Therapieeffekt
    • T-C: <50% Therapieeffekt
    • T-D: Kein Therapieeffekt
  • Axilläre Lymphknoten:
    • N-A: Nachweis eines Therapieeffekts, keine Metastasen
    • N-B: Keine Lymphknotenmetastasen, kein Therapieeffekt
    • N-C: Therapieeffekt nachweisbar, aber Metastasen vorhanden
    • N-D: Metastasen, kein Nachweis eines Therapieeffekts

International wird zwar empfohlen, den RCB regelhaft nach neoadjuvanter Therapie zu bestimmen [561], allerdings ist der Aufwand recht hoch und die Quantifizierung der Tumorresiduen bei Non-pCR (keine pathologische Komplettremission) hat bislang keinen unmittelbaren Einfluss auf die postoperative Therapieplanung.

Dagegen spielt der CPS+EG-Score bei Patientinnen mit gBRCA1/2-Mutation und einem Hormonrezeptor-positiven und HER2-negativem Mammakarzinom bei der postoperativen Therapieplanung eine Rolle, wenn durch die neoadjuvante Therapie keine pCR erreicht werden konnte. Der CPS+EG-Score hat sich in verschiedenen Studien als prognostisch relevant erwiesen [1928][1929][1930][1931]. Dieser berücksichtigt das klinische Stadium (gemäß AJCC) vor der NACT (CS), das posttherapeutische pathologische Stadium (PS) sowie den Östrogenrezeptorstatus (E) und das Kerngrading (G) an der prätherapeutischen Biopsie (vgl. CPS+EG-Score). Die Höhe des resultierenden Scores korreliert mit dem krankheitsspezifischen Überleben der Patientinnen nach neoadjuvanter Therapie. Es empfiehlt sich daher die Dokumentation der prä- und posttherapeutisch relevanten pathomorphologischen Parameter im Befundbericht.

Tabelle 31: CPS+EG-Score

Klinisches Stadium (prä-NACT; AJCC)

Pathologisches Stadium (post-NACT; AJCC)

Tumor-Marker (Biopsie prä-NACT)

I

0

0

0

ER-negativ*

1

IIA

0

I

0

Kerngrad 3

1

IIB

1

IIA

1

 

 

IIIA

1

IIB

1

 

 

IIIB

2

IIIA

1

 

 

IIIC

2

IIIB

1

 

 

 

 

IIIC

2

 

 

Quelle: [1928]
CPS+EG-Score (0-6) = Scorewerte prätherapeutisches klinisches Stadium (CS) + pathologisches Stadium post-NACT (PS) + ER-Status (E) + Kerngrad (G)

*ER-positiv: >10% ER-positive Tumorzellen

10.2.6 TNM- und pTNM-Klassifikation und UICC-Stadieneinteilung

((8. Aufl., gültig bis 31.12.2025 [1911]; 9. Auflage, gültig ab 1.1.2026 [578]: die einzige Änderung zwischen 8. und 9. Auflage ist im Text kenntlich gemacht.)

Regeln zur Klassifikation

Die Klassifikation gilt nur für Karzinome sowohl der männlichen als auch der weiblichen Brust.

Im Falle multipler simultaner Tumoren Brust wird der Tumor mit der höchsten T-Kategorie klassifiziert. Simultane bilaterale Mammakarzinome sollen getrennt klassifiziert werden, um eine eventuelle Zuordnung der Tumoren zu verschiedenen histologischen Typen zu ermöglichen.

TNM: Klinische Klassifikation

T-Primärtumor

Tabelle 32: T-Primärtumor

T-Status

Definition

TX

Primärtumor kann nicht beurteilt werden

T0

Kein Anhalt für Primärtumor

Tis

Carcinoma in situ

Tis (DCIS)

Duktales Carcinoma in situ

Tis (LCIS)1

Lobuläres Carcinoma in situ

Tis (Paget)2

M. Paget der Mamille ohne nachweisbaren Tumor

T1

Tumor maximal 2 cm im größten Durchmesser

T1mi

Mikroinvasion3 0,1 cm oder weniger im größten Durchmesser

T1a

Tumor größer 0,1 cm bis maximal 0,5 cm im größten Durchmesser

T1b

Tumor größer 0,5 cm bis maximal 1 cm im größten Durchmesser

T1c

Tumor größer 1 cm bis maximal 2 cm im größten Durchmesser

T2

Tumor größer als 2 cm bis maximal 5 cm im größten Durchmesser

T3

Tumor größer als 5 cm im größten Durchmesser

T4

Tumor jeder Größe mit direkter Ausdehnung auf Brustwand oder Haut, soweit unter T4a–T4d beschrieben

T4a

Ausdehnung auf Brustwand (Rippen, Interkostalmuskulatur, vorderer Serratusmuskel, jedoch nicht die Pektoralismuskulatur)

T4b

Ödem (einschließlich „peaud’orange“) oder Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenknötchen der Haut der gleichen Brust

T4c

Kriterien 4a und 4b

T4d

Entzündliches (inflammatorisches) Karzinom4

1 Das LCIS (klassisch und Varianten) wurde in der 8ten Auflage der TNM-Klassifikation der AJCC aus dem Klassifikationssystem gestrichen und wird gemäß AJCC als benigne Entität betrachtet [1932]. Dagegen hat die UICC das LCIS (klassisch und Varianten) in der 8ten und 9ten Auflage der TNM-Klassifikation nicht gestrichen [1911], [578].

2 Tis (Paget) ist nicht mit einem invasiven Karzinom und/oder DCIS oder LCIS kombiniert. Mammakarzinome kombiniert mit M. Paget werden aufgrund der Größe und Charakteristika des Karzinoms im Brustdrüsenparenchym klassifiziert, die Anwesenheit eines M. Paget der Brustwarze sollte aber vermerkt werden.

3 Unter Mikroinvasion wird ein Eindringen von Karzinomzellen über die Basalmembran hinaus in das angrenzende Stroma verstanden. Kein Invasionsherd darf mehr als 0,1 cm in größter Ausdehnung messen. Wenn multiple Mikroinvasionsherde vorliegen, wird nur die Ausdehnung des größten Herdes für die Klassifikation verwendet. Eine Summe aus der Größe aller Mikroinvasionsherde darf nicht gebildet werden. Das Vorhandensein multipler Mikroinvasionsherde sollte ebenso wie bei multiplen größeren Karzinomen festgehalten werden (z. B. pT1mi (m), pT2 (m)). Die Größenangaben der T-Klassifikation werden angewandt.

4 Das entzündliche (inflammatorische) Karzinom der Brust ist durch eine diffuse braune Induration der Haut mit erysipelähnlichem Rand gekennzeichnet, gewöhnlich ohne eine darunter befindliche palpable Tumormasse. Wenn die Hautbiopsie negativ ist und sich kein lokalisierter messbarer Primärtumor findet, entspricht dies dem klinischen entzündlichen (inflammatorisches) Karzinom (T4d), bei der pathologischen Klassifikation pTX.

Einziehung der Haut oder der Mamille oder andere Hautveränderungen außer denjenigen, die unter T4b und T4d aufgeführt sind, können in T1, T2 oder T3 vorkommen, ohne die T-Klassifikation zu beeinflussen.

N – Regionäre Lymphknoten

Regionäre Lymphknoten sind ipsilaterale axilläre (einschließlich intramammäre und interpektorale „Rotter-Lymphknoten“), infraklavikuläre, supraklavikuläre und Lymphknoten an der A. mammaria interna. Alle anderen Lymphknoten werden als Fernmetastasen klassifiziert.

Tabelle 33: N-Kategorien

N-Status

Definition

Nx

Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden (z. B. vor klinischer Klassifikation bioptisch entfernt)

N0

Keine regionären Lymphknotenmetastasen

N1

Metastase(n) in beweglichen ipsilateralen axillären Lymphknoten der Level I und II

N2

Metastase(n) in ipsilateralen axillären Lymphknoten der Level I und II, untereinander oder an anderen Strukturen fixiert oder in klinisch erkennbaren* ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Abwesenheit klinisch erkennbarer axillärer Lymphknotenmetastasen

N2a

Metastase(n) in ipsilateralen axillären Lymphknoten, untereinander oder an andere Strukturen fixiert

N2b

Metastase(n) in klinisch erkennbaren ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Abwesenheit klinisch erkennbarer axillärer Lymphknotenmetastasen

N3

Metastase(n) in ipsilateralen infraklavikulären Lymphknoten (Level III) mit oder ohne Beteiligung der axillären Lymphknoten des Level I und II oder in klinisch erkennbaren ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Anwesenheit axillärer Lymphknotenmetastasen des Level I und II oder Metastase(n) in ipsilateralen supraklavikulären Lymphknoten mit oder ohne Beteiligung der axillären Lymphknoten oder der Lymphknoten entlang der A. mammaria interna

N3a

Metastase(n) in ipsilateralen infraklavikulären Lymphknoten

N3b

Metastase(n) in ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Anwesenheit axillärer Lymphknotenmetastasen

N3c

Metastase(n) in ipsilateralen supraklavikulären Lymphknoten

Anmerkungen:

Als "klinisch erkennbar" werden Metastasen bezeichnet, die durch klinische Untersuchung oder durch bildgebende Verfahren (ausgeschlossen Lymphszintigraphie) diagnostiziert werden und die hoch verdächtig auf Malignität sind oder eine vermutete pathologische Metastase nachgewiesen durch eine Feinnadelaspiration und zytologische Untersuchung. Eine Bestätigung einer „klinisch erkennbaren“ Metastase durch eine Feinnadelbiopsie oder eine Stanzbiopsie mit zytologischer bzw. histologischer Untersuchung, allerdings ohne exzisionsbioptische Sicherung, wird mit dem Suffix „f“ zur klinischen Klassifikation gekennzeichnet, z. B. cN3a(f) (Ergänzung Stanzbiopsie: C. Wittekind, persönliche Mitteilung).

Eine Exzisionsbiopsie eines Lymphknotens oder eine Biopsie eines Sentinellymphknotens, in der Abwesenheit einer pT-Kategorie (z. B. vor neoadjuvanter Chemotherapie), wird klinisch klassifiziert, also cN1. Eine pathologische Klassifikation (pN) bei der Exzision eines Sentinellymphknotens kann nur beim Vorliegen einer pT-Kategorie verwendet werden.

M-Fernmetastasen

Tabelle 34: M-Kategorien

M-Status

Definition

M0

Keine Fernmetastasen

M1

Fernmetastasen

pTNM: Pathologische Klassifikation

pT-Primärtumor

Die pathologische Klassifikation erfordert die Untersuchung des Primärtumors ohne makroskopisch erkennbaren Tumor an den Resektionsrändern. Ein Fall kann nach pT klassifiziert werden, wenn an den Resektionsrändern nur histologisch Tumor nachgewiesen wird.

Die pT-Kategorien entsprechen den T-Kategorien. Bei der pT-Klassifikation wird zur Bestimmung der Tumorgröße nur die invasive Komponente gemessen.

pN-Regionäre Lymphknoten

Die pN-Klassifikation erfordert die Resektion und Untersuchung zumindest der unteren axillären Lymphknoten (Level I). Hierbei werden üblicherweise 6 oder mehr Lymphknoten histologisch untersucht.

Wenn die untersuchten Lymphknoten tumorfrei sind, aber die Zahl der üblicherweise untersuchten Lymphknoten nicht erreicht wird, soll pN0 klassifiziert werden und in Klammern die Zahl der untersuchten Lymphknoten hinzugefügt werden

Anmerkung:

Fälle mit isolierten Tumorzellen (ITC) in regionären Lymphknoten werden als pN0 klassifiziert. Isolierte Tumorzellen sind definiert als einzelne Tumorzellen oder kleine Cluster von Zellen, die nicht größer als 0,2 mm in der größten Ausdehnung sind und die üblicherweise durch immunhistochemische oder molekulare Methoden entdeckt und manchmal in der HE-Färbung verifiziert werden können. Als zusätzliches Kriterium wurde vorgeschlagen, ein Cluster von weniger als 200 Zellen (in einem histologischen Schnitt) einzuschließen. Lymphknoten, die nur isolierte Tumorzellen enthalten, werden nicht bei der Zählung von Lymphknotenmetastasen berücksichtigt. Sie sollten aber in die Zählung der gesamt untersuchten Lymphknoten mit einbezogen werden.

Tabelle 35: pN-Kategorien

pN-Status

Definition

pNX

Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden (zur Untersuchung nicht entnommen oder bereits früher entfernt)

pN0

Keine regionären Lymphknotenmetastasen

pN1

Mikrometastasen; Metastase(n) in 1–3 ipsilateralen Lymphknoten und/oder mikroskopische Metastasen in Sentinel-Lymphknoten entlang der ipsilateralen A. mammaria interna (nicht klinisch erkennbar)

pN1mi

Mikrometastase(n) (> 0,2 mm und/oder mehr als 200 Tumorzellen, aber nicht größer als 0,2 cm)

pN1a

1‒3 axilläre Lymphknotenmetastase(n), mindestens eine > 2 mm

pN1b

Lymphknoten entlang der A. mammaria interna mit mikroskopischer(en) Meta-stase(n)

pN1c

Metastasen in 1-3 axillären Lymphknoten und Lymphknoten entlang der A. mammaria interna

pN2

Metastase(n) in 4‒9 ipsilateralen axillären Lymphknoten oder in klinisch erkennbaren Lymphknoten entlang der A. mammaria interna ohne axilläre Lymphknotenmetastasen

pN2a

Metastasen in 4‒9 axillären Lymphknoten, darunter mindestens eine > 2 mm

pN2b

Metastasen in klinisch erkennbaren Lymphknoten entlang der A. mammaria interna ohne axilläre Lymphknotenmetastasen

pN3

Metastasen wie nachfolgend beschrieben:

pN3a

Metastase(n) in ≥10 ipsilateralen axillären Lymphknoten (wenigstens eine > 2 mm) oder in ipsilateralen infraklaviculären Lymphknoten

pN3b

Metastase(n) in klinisch erkennbaren Lymphknoten entlang der A. mammaria interna mit mindestens einer axillären Lymphknotenmetastase oder Lymphknotenmetastasen in mehr als 3 axillären Lymphknoten und in Lymphknoten entlang der A. mammaria interna, nachgewiesen durch Untersuchung des/der Sentinellymphknoten(s), aber nicht klinisch erkennbar

pN3c

Metastase(n) in ipsilateralen supraklavikulären Lymphknoten

ypT nach Behandlung (neu ergänzter Abschnitt in 9. Auflage [578]

Die y-pathologische (yp) Klassifizierung nach der Behandlung sollte auf den Informationen zum y-klinischen Stadium basieren, ergänzt und/oder modifiziert durch operative Befunde und die pathologische Beurteilung des Resektionspräparats.

Die Kategorien ypT und ypN entsprechen den Kategorien pT und pN. Die Kategorie ypT muss auf dem größten zusammenhängenden Herd des verbleibenden invasiven Krebses basieren (falls vorhanden und ohne behandlungsbedingte Fibrose). Mehrere Herde von verbleibendem Krebs sollten entsprechend mit dem Suffix „m“ klassifiziert werden. Es wird empfohlen, zusätzliche Informationen in den pathologischen Befund aufzunehmen, um das Ausmaß der Restkrankheit nach der „Residual Cancer Burden Method“ abzuschätzen [1926] (Anmerkung der Autoren des Supplements: siehe hierzu Kommentar in Abschnitt 10.2.5).

ypN nach Behandlung

Der Zusatz „sn“ wird nur dann verwendet, wenn eine Sentinellymphknoten-Untersuchung nach der Behandlung vorgenommen wurde. Wenn kein Zusatz angegeben ist, ist davon auszugehen, dass die Untersuchung der axillären Lymphknoten an durch Dissektion entfernten Lymphknoten vorgenommen wurde.

Der Zusatz „X“ wird dann verwendet (ypNX) wenn nach der Behandlung keine Untersuchung des Sentinellymphknotens oder eines Axilladissektates erfolgte.

pM-Fernmetastasen

pM1 Fernmetastasen mikroskopisch bestätigt

Anmerkung:

pM0 und pMX sind keine anwendbaren Kategorien. Die Kategorie pM1 kann in gleicher Weise wie M1 weiter spezifiziert werden (z. B. pM1(PUL) für mikroskopisch nachgewiesene Lungenmetastase).

Stadiengruppierung – Mammatumoren

Tabelle 36: Stadieneinteilung

Stadium

T-Kategorien

N-Kategorien

M-Kategorien

Stadium 0

Tis

N0

M0

Stadium IA

T1*

N0

M0

Stadium IB

T0, T1*

N1mi

M0

Stadium IIA

T0, T1*

N1

M0

T2

N0

M0

Stadium IIB

T2

N1

M0

T3

N0

M0

Stadium IIIA

T0, T1*, T2

N2

M0

T3

N1, N2

M0

Stadium IIIB

T4

N0, N1, N2

M0

Stadium IIIC

Alle T

N3

M0

Stadium IV

Alle T

Alle N

M1

* (schließt T1 mi ein)

Anmerkung:

Die aktuelle Auflage der AJCC Cancer Staging Manuals (8th ed.) enthält neben der anatomischen Stadieneinteilung zusätzlich eine prognostische Gruppeneinteilung für Tumoren der Mamma [1932].

10.3 Appendix: Formblattvorschläge zur Pathomorphologischen Untersuchung

Das vorgeschlagene Formblatt zur pathomorphologischen Untersuchung kann auch als ausfüllbares PDF-Formular verwendet werden.
Download Formular

Begleitschein zur Einsendung
Begleitschein zur Einsendung
Skizzierung der Gewebeentnahmen
Skizzierung der Gewebeentnahmen

10.4 Übersicht der Änderungen von Version 4.4 zur Version 5.0

10.4.1 Änderungen der Struktur

Tabelle 37: Übersicht der Änderungen

Kapiteltitel

Kapitel Nr.

Anzahl Module

Empfehlungen/ Statement Nr.

Allgemeines

3

4

3.1-3.41

Lokoregional begrenzte Primärerkrankung

4

8

4.1-4.176

Das rezidivierte oder metastasierte Mammakarzinom

5

3

5.1-5.68

Behandlung, Betreuung und Begleitung

6

6

6.1-6.34

Spezielle Situationen bei Mammakarzinom

7

6

7.1-7.69

Anzahl

5

27

388

Tabelle 38: Änderungen Kapitel 3 - Allgemeines

Modul-Nr.: Titel

Neu

Aktualisiert

3.1 Informations- und Gesundheitskompetenz

x

x

3.2 Brustkrebsfrüherkennung

 

x

3.3 Familiäres Mammakarzinom

x

x

3.4 Versorgungsstrukturen

x

x

Tabelle 39: Änderungen Kapitel 4 - Lokoregional begrenzte Primärerkrankung

Modul-Nr.: Titel

Neu

Aktualisiert

4.1 Diagnostik bei der Abklärung auffälliger Befunde sowie prätherapeutische Ausbreitungsdiagnostik bei gesichertem Mammakarzinom

4.14 Vorgehen bei pathologischer Sekretion

X

x

4.2 Ductales Carcinoma in Situ (DCIS)

4.2.5 Active surveillance

4.2.6 Nachsorge beim DCIS

X

x

4.3 Risikoläsionen

 

x

4.4 Operative Therapie des invasiven Karzinoms

4.4.5 Operative Therapie der Axilla

X

x

4.5 Pathologie

+ Supplement Pathomorphologische Untersuchungen

 

X

4.5.5 Prognose und Prädiktion

x

 

4.6 Adjuvante Strahlentherapie

x

x

4.7 Beeinflussbare Lebensstilfaktoren

 

x

4.8 Systemische Therapie frühes Mammakarzinom

x

x

 

Tabelle 40: Änderungen Kapitel 5 - Das rezidivierte oder metastasierte Mammakarzinom

Modul-Nr.: Titel

Neu

Aktualisiert

5.1 Lokales/lokoregionalen Rezidiv

 

x

5.2 Systemische Therapie metastasiertes Mammakarzinom

x

x

5.3 Spezifische Metastasenlokalisationen

 

x

Tabelle 41: Änderungen Kapitel 6 - Behandlung, Betreuung und Begleitung

Modul-Nr.: Titel

Neu

Aktualisiert

6.1 Psychoonkologie

 

x

6.2 Supportivtherapie

 

x

6.3 Nachsorge und Langzeitbetreuung

x

x

6.4 Rehabilitation

x

x

6.5 Palliativmedizin

 

x

6.6 Komplementäre Medizin

 

x

Tabelle 42: Änderungen Kapitel 7 - Spezielle Situationen beim Mammakarzinom

Modul-Nr.: Titel

Neu

Aktualisiert

7.1 Fertilitätserhalt, Schwangerschaft nach Mammakarzinom, Mammakarzinom in Schwangerschaft und Stillzeit

x

x

7.2 Mammakarzinom der älteren Patientin

 

x

7.3 Mammakarzinom des Mannes

 

x

7.4 Transgender und Brustkrebs

x

 

7.5 Brustrekonstruktion

x1

 

7.6 Spezielle Tumorentitäten

x2

 

1separater Leitlinienreport liegt vor
2Forschungsfragen sind formuliert

 

10.4.2 Änderungen von Empfehlungen und Statements Version 4.4 zur Version 5.0

Tabelle 43: Änderungen von Empfehlungen und Statements von Version 4.4 zu Version 5.0

Version 4.4

Version 5.0

Änderung

 

3.3

neu 2025

 

Eine patientenzentrierte Kommunikation soll sich an den nachfolgenden Grundprinzipien orientieren:

·         Herstellen einer angemessenen, ungestörten Gesprächsatmosphäre

·         Ausreichend Zeit

·         Aufbau einer tragfähigen, förderlichen Beziehung zu den Patienten und den Angehörigen

·         Gesprächsführung auf der Basis des aktiven Zuhörens

·         Exploration des subjektiven Informationsstands der Patienten

·         Direktes und einfühlsames Ansprechen emotional belastender Themen

·         Vermittlung von bedeutsamen Informationen in einer verständlichen, möglichst einfachen Sprache

·         Ehrliche Vermittlung von Risiko und Prognose, die Raum für realistische Hoffnung lässt

·         Einsatz von Strategien, um das patientenseitige Verständnis und das Behalten von Informationen sicherzustellen

·         Ermutigung, Fragen zu stellen

·         Ermutigung, Gefühle auszudrücken

·         Ausdruck emotionaler Unterstützung

·         Rückversichern, ob die Patienten die relevanten Informationen in der intendierten Weise verstanden hat

·         Einbeziehen von Angehörigen oder Bezugspersonen in Abhängigkeit vom Wunsch der Patienten

·         Anbieten weiterführender psychologischer und sozialer Angebote

 

3.6

neu 2025

 

Der Einsatz von E-Health kann zur verbesserten Versorgung von Patientinnen und Patienten beitragen.

 

3.9

neu 2025

 

Die qualitätsgesicherte bildgebende Früherkennung von Brustkrebs (Sekundärprävention) ist neben der weiteren Verbesserung der Therapie die aussichtsreichste Möglichkeit, Diagnose und Behandlung von Brustkrebserkrankungen zu optimieren und die Brustkrebssterblichkeit zu senken.

Früherkennung und Therapie wirken unabhängig voneinander, ergänzen sich aber auch.

3.25

3.13

modifiziert 2025

Die klinische Brustuntersuchung, das heißt Inspektion, Palpation der Brust und Beurteilung des Lymphabflusses, sollte im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen Frauen ab dem Alter von 30 Jahren angeboten werden.  Als alleinige Methode zur Brustkrebsfrüherkennung soll die klinische Untersuchung der Brust und Axilla nicht empfohlen werden.  Dieses soll den Frauen entsprechend kommuniziert werden.

Im Rahmen der Erstvorstellung bei der Frauenärztin/ beim Frauenarzt soll das Brustkrebs-Risiko der Frau erfasst und bewertet werden. Risiko-angepasste Früherkennungsuntersuchungen entsprechend organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme (KFE-RL) sollen empfohlen werden. Die Aufklärung soll ergebnisoffen erfolgen unter Darstellung der Vor- und Nachteile sowie prognostischer Unsicherheiten.

3.25

3.14

modifiziert 2025

Die klinische Brustuntersuchung, das heißt Inspektion, Palpation der Brust und Beurteilung des Lymphabflusses, sollte im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen Frauen ab dem Alter von 30 Jahren angeboten werden.  Als alleinige Methode zur Brustkrebsfrüherkennung soll die klinische Untersuchung der Brust und Axilla nicht empfohlen werden.  Dieses soll den Frauen entsprechend kommuniziert werden.

Die klinische Brustuntersuchung, das heißt Inspektion, Palpation der Brust und Beurteilung des Lymphabflusses, sollte im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen Frauen angeboten werden.

Als alleinige Methode zur Brustkrebsfrüherkennung soll die klinische Untersuchung der Brust und Axilla nicht empfohlen werden.Dieses soll den Frauen entsprechend kommuniziert werden.

3.17

3.16

modifiziert 2025

Für Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr soll die Teilnahme am Nationalen Mammographie Screening Programm empfohlen werden.

Frauen im anspruchsberechtigten Alter, aktuell im Alter von 50 bis einschließlich 75 soll die Teilnahme am Nationalen Mammographie Screening Programm (MSP) angeboten werden.

 

3.17

neu 2025

 

Im Rahmen der gynäkologischen Früherkennungsuntersuchung ist die Frau über den nachgewiesenen Vorteil bezüglich des brustkrebsspezifischen Überlebens durch Teilnahme am Mammographie Screening Programm (MSP) zu informieren. Dies soll dokumentiert werden.

3.19

3.18

modifiziert 2025

Die Reduktion der Brustkrebssterblichkeit ist auch für Frauen im Alter zwischen 40 und 49 Jahren belegt und überwiegt die sich aus der Strahlenexposition ergebenden Risiken. Sie ist jedoch geringer als in der Altersgruppe der Frauen zwischen 50 und 69 Jahren und ergibt relativ mehr falsch positive und falsch negative Befunde.  Daher sollte die Entscheidung auf der Basis einer individuellen Risikoanalyse, einer Nutzen-Risiko-Abwägung und unter Berücksichtigung der Präferenzen und der Einwände der Frau erfolgen.

Die Reduktion der Brustkrebssterblichkeit durch das Mammografiescreening ist auch für Frauen im Alter zwischen 45 und 49 Jahren belegt und überwiegt die sich aus der Strahlenexposition ergebenden Risiken.

3.19

3.19

modifiziert 2025

Die Reduktion der Brustkrebssterblichkeit ist auch für Frauen im Alter zwischen 40 und 49 Jahren belegt und überwiegt die sich aus der Strahlenexposition ergebenden Risiken. Sie ist jedoch geringer als in der Altersgruppe der Frauen zwischen 50 und 69 Jahren und ergibt relativ mehr falsch positive und falsch negative Befunde. Daher sollte die Entscheidung auf der Basis einer individuellen Risikoanalyse, einer Nutzen-Risiko-Abwägung und unter Berücksichtigung der Präferenzen und der Einwände der Frau erfolgen

Für Frauen mit moderatem Risiko außerhalb des Screeningalters soll ab dem Alter von 40 Jahren die bildgebende Früherkennung mittels Mammografie angeboten werden.

Bei Frauen mit Hochrisiko sollte die Früherkennung entsprechend dem Programm für familiären Brustkrebs erfolgen.

Bei brustgesunden asymptomatischen Frauen vor dem Alter von 40 Jahren mit niedrigem bis moderatem Brustkrebsrisiko soll keine mammographische Früherkennung erfolgen.

3.29

3.20

modifiziert 2025

Die Tomosynthese kann die Sensitivität erhöhen. Ihre Erprobung in einem qualitätsgesicherten Programm sollte erwogen werden.

Die digitale Tomosynthese (3D-Mammographie oder digitale Brust-Tomosynthese) mit synthetischem 2D-Bild ist bezüglich Sensitivität und Spezifität der digitalen Mammographie (DM) überlegen.

3.29

3.21

modifiziert 2025

Die Tomosynthese kann die Sensitivität erhöhen. Ihr Einsatz im Rahmen des MSP sollte dort ermöglicht werden, wo die Sensitivität der alleinigen DM deutlich abfällt.

In dichtem Gewebe ist die Tomosynthese in Sensitivität und Spezifität der digitalen Mammographie (DM) klar überlegen.

·         Der Einsatz der Tomosynthese im hohen Dichtebereich sollte wegen der wesentlich besseren Sensitivität bei mindestens gleicher Spezifität der Tomosynthese möglichst zeitnah (beginnend mit Dichtetyp D und schrittweise C) im Rahmen des Mammographie-Screening-programms unter strenger Qualitätssicherung und Ergebnis-Evaluation ermöglicht werden.

 

3.23

neu 2025

 

Eine Kontrastmittel-MRT soll zur Früherkennung bei asymptomatischen Frauen außerhalb des Hochrisikokollektivs nicht erfolgen.

 

3.24

neu 2025

 

Als Ergänzung zur menschlichen Befundung kann Künstliche Intelligenz (KI) die Sensitivität und die Spezifität verbessern. Substitutiv eingesetzt hat der KI-Einsatz das Potential, die Arbeitslast der fachärztlichen Doppelbefundung bei mindestens gleichwertigem Ergebnis zu reduzieren.

3.27

3.25

modifiziert 2025

Erhöhte mammographische Dichte ist ein unabhängiger, moderater Risikofaktor für das Auftreten von Brustkrebs. Mammographische Dichte und Sensitivität korrelieren negativ miteinander.

Erhöhte mammographische Dichte ist ein unabhängiger, moderater Risikofaktor für das Auftreten von Brustkrebs.

Mammographische Dichte und Sensitivität korrelieren negativ miteinander.

Auch bei hoher mammographischer Dichte bleibt die Indikation zur Früherkennung durch Mammographie-Screening bestehen, denn der Effekt der Mortalitätsreduktion ist für alle Frauen belegt. Ein bedeutender Anteil an Mammakarzinomen und Vorstadien ist nur mammographisch sichtbar.

3.28

3.26

modifiziert 2025

Die Evidenz bezüglich des Einsatzes ergänzender bildgebender Methoden ist begrenzt. Außerhalb der Hochrisiko-Situation erscheint derzeit die Sonographie als die für die Ergänzung der Mammographie geeignete Methode. Die Sonographie kann die dichteabhängige Sensitivität erhöhen, eine Mortalitätsreduktion hierdurch ist nicht belegt. In der Früherkennung ist sie mit einer höheren Rate an Biopsien als das Nationale Mammographie Screening Programm verbunden.

Die Evidenz bezüglich des Einsatzes substitutiver oder ergänzender bildgebender Methoden bei Frauen mit Normalrisiko ist begrenzt. Bei moderatem Risiko und dichtem Drüsengewebe erscheint derzeit die Sonographie als ergänzende Methode geeignet.

Tomosynthese, Sonographie und MRT können die dichteabhängige Sensitivität erhöhen. In der Früherkennung sind Sonographie und MRT mit einer höheren Rate an Biopsien als das Nationale Mammographie Screening-Programm verbunden.

3.30

3.27

modifiziert 2025

Eine genetische Untersuchung zum Nachweis einer erblichen Belastung sollte angeboten werden, wenn eine familiäre bzw. individuelle Belastung vorliegt, die mit einer mindestens 10 %-igen Nachweiswahrscheinlichkeit für eine wahrscheinlich pathogene / pathogene konstitutionelle Variante (PV) einhergeht.  Dies trifft zu, wenn in einer Linie der Familie  mindestens 3 Frauen an Brustkrebs erkrankt sind mindestens 2 Frauen an Brustkrebs erkrankt sind, davon 1 vor dem 51. Lebensjahr mindestens 1 Frau an Brustkrebs und 1 Frau an Eierstockkrebs erkrankt sind mindestens 2 Frauen an Eierstockkrebs erkrankt sind mindestens 1 Frau an Brust- und Eierstockkrebs erkrankt ist mindestens 1 Frau mit 35 Jahren oder jünger an Brustkrebs erkrankt ist mindestens 1 Frau mit 50 Jahren oder jünger an bilateralem Brustkrebs erkrankt ist mindestens 1 Mann an Brustkrebs und eine Frau an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind Es ist eine angemessene Bedenkzeit vor Durchführung der Diagnostik zu beachten.

Eine genetische Untersuchung zum Nachweis einer erblichen Belastung sollte angeboten werden, wenn eine familiäre bzw. individuelle Belastung vorliegt, die mit einer mindestens 10 %-igen Nachweiswahrscheinlichkeit für eine wahrscheinlich pathogene / pathogene konstitutionelle Variante (PV) einhergeht. Dies trifft zu, wenn in einer Linie der Familie

·         mindestens 3 Frauen an Brustkrebs erkrankt sind, unabhängig vom Alter

·         mindestens 2 Frauen an Brustkrebs erkrankt sind, davon 1 vor dem 50. Geburtstag

·         mindestens 1 Frau an Brustkrebs und 1 weitere Frau an Eierstockkrebs erkrankt sind

·         mindestens 2 Frauen an Eierstockkrebs erkrankt sind

·         mindestens 1 Frau an Brust- und Eierstockkrebs erkrankt ist

·         mindestens 1 Frau vor dem 36. Geburtstag an Brustkrebs erkrankt ist

·         mindestens 1 Frau vor dem 50. Geburtstag an bilateralem Brustkrebs erkrankt ist

·         mindestens 1 Mann an Brustkrebs und eine Frau an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind

Es ist eine angemessene Bedenkzeit vor Durchführung der Diagnostik zu beachten.

 

3.28

neu 2025

 

Für weitere Indikationen einer genetischen Untersuchung zum Nachweis einer erblichen Belastung

·         mindestens 1 Frau ist an triple-negativem Brustkrebs vor dem 70. Geburtstag erkrankt

·         mindestens 1 Frau ist an Eierstockkrebs vor dem 80. Geburtstag erkrankt

·         mindestens 1 Mann ist an Brustkrebs erkrankt

ist eine Signifikanz für eine mindestens 10%ige Nachweiswahrscheinlichkeit von wahrscheinlich pathogenen / pathogenen konstitutionellen Varianten (PV) noch nicht abschließend gesichert. Deshalb sollten sie weiter systematisch validiert werden.

3.31

3.29

modifiziert 2025

Die Beratung soll eine partizipative Entscheidungsfindung ermöglichen. Diese setzt eine umfassende und verständliche Information der Ratsuchenden und die Einbeziehung ihrer Präferenzen in den Entscheidungsprozess voraus.  Für die verständliche Informationsvermittlung sollten angemessene Materialien für Ratsuchende genutzt werden.  Evidenzbasierte Entscheidungshilfen können helfen, eine informierte, wertekongruente Entscheidung zu treffen. Sie führen zu einem großen Zuwachs an Wissen, einer genauen Risikowahrnehmung und einer aktiven Rolle bei der Entscheidungsfindung.  Entscheidungscoaching kann das Wissen der Teilnehmer verbessern, wenn es mit evidenzbasierten Informationen eingesetzt wird. Im Rahmen der Beratung sollte die Indikation zu einer Unterstützung durch die Psychoonkologie geprüft werden.

Die Beratung soll eine partizipative Entscheidungsfindung ermöglichen. Diese setzt eine umfassende und verständliche Information der Ratsuchenden und die Einbeziehung ihrer Präferenzen in den Entscheidungsprozess voraus.

Für die verständliche Informationsvermittlung sollten angemessene Materialien für Ratsuchende genutzt werden.

Evidenzbasierte Entscheidungshilfen können helfen, eine informierte, wertekongruente Entscheidung zu treffen. Sie führen zu einem großen Zuwachs an Wissen, einer genauen Risikowahrnehmung und einer aktiven Rolle bei der Entscheidungsfindung.

Entscheidungscoaching kann das Wissen der Teilnehmer verbessern, wenn es mit evidenzbasierten Informationen eingesetzt wird. Im Rahmen der Beratung sollte die Indikation zu einer Unterstützung durch die Psychoonkologie geprüft werden.

3.42

3.30

modifiziert 2025

Der Kontakt zur Krebsselbsthilfe sollte gesunden sowie erkrankten Frauen und Männern mit erhöhten Risiken angeboten werden, um ihrem Wunsch nach weiteren Informationen nachzukommen und sie in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu bestärken.

Der Kontakt zur Krebsselbsthilfe sollte gesunden sowie erkrankten Frauen und Männern mit erhöhten Risiken angeboten werden, um ihrem Wunsch nach weiteren Informationen nachzukommen und sie in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu bestärken.

 

3.31

neu 2025

 

Genetische Varianten sollen in einem 5-Klassen-System eingeordnet werden (ACMG).

Grundlage für klinische Maßnahmen sind nur Varianten der Klassen 4 (wahrscheinlich pathogen) und 5 (pathogen).

Von Varianten unklarer Signifikanz (VUS, Klasse 3) sollen keine klinischen Maßnahmen abgeleitet werden und sie sollten in begleitenden wissenschaftlichen Projekten weiter abgeklärt werden.

3.32

3.32

modifiziert 2025

Bei der Risikoberatung vor genetischer Testung sollten insbesondere folgende Inhalte berücksichtigt werden:      Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Mutation     Erkrankungsrisiken bei positivem Befund     Nutzen und Schaden präventiver und therapeutischer Optionen, einschließlich der Option, nichts zu tun     Wahrscheinlichkeit falsch-negativer Befunde     Bedeutung der genetischen Testung für die Familienangehörigen  Nach Erhalt des Genbefundes sollten bei der Risikoberatung vor dem Angebot präventiver Maßnahmen insbesondere folgende Inhalte vertieft werden:      Erkrankungsrisiko in Abhängigkeit vom genetischen Befund, Alter und Begleiterkrankungen (natürlicher Verlauf)     Wahrscheinlichkeit für falsch positive und falsch negative Testergebnisse der intensivierten Früherkennung     Nutzen der präventiven Optionen (intensivierte Früherkennung, prophylaktische Operationen, medikamentöse Therapien) hinsichtlich Mortalitätsreduktion, Morbiditätsreduktion und Lebensqualität      Risiken der präventiven Optionen einschließlich Langzeitfolgen     Konkurrierende Risiken, Prognose und Therapierbarkeit im Falle eines Krankheitseintrittes ohne präventive Maßnahmen unter Berücksichtigung des spezifischen Erscheinungsbildes des genetisch definierten Tumorsubtyps      Ggf. Risiken für assoziierte Tumoren,     Psychoonkologische Beratungsangebote

In der Beratung vor genetischer Untersuchung sollten insbesondere folgende Inhalte berücksichtigt werden:

·         Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer pathogenen / wahrscheinlich pathogenen konstitutionellen Variante (PV)

·         Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Variante unklarer Signifikanz (VUS)

·         Erkrankungsrisiken bei auffälligem (PV) und nicht-informativem Genbefund

·         Chancen und Risiken präventiver und therapeutischer Optionen, einschließlich der Option, nichts zu tun

·         Bedeutung der genetischen Untersuchung für die Familienangehörigen

Nach Erhalt des Genbefundes sollten in der Beratung und in der Abwägung über den Einsatz von präventiven Maßnahmen insbesondere folgende Inhalte vertieft angesprochen werden:

·         Erkrankungsrisiko in Abhängigkeit von genetischen und nicht-genetischen Faktoren, Alter und Begleiterkrankungen (natürlicher Verlauf)

·         Wahrscheinlichkeit für falsch positive und falsch negative Untersuchungsergebnisse der intensivierten Brustkrebs-Früherkennung

·         Nutzen der präventiven Optionen (intensivierte Früherkennung, risikoreduzierende Operationen, medikamentöse Therapien) hinsichtlich Mortalitätsreduktion, Morbiditätsreduktion und Lebensqualität

·         Risiken der präventiven Optionen einschließlich Langzeitfolgen

·         Konkurrierende Risiken, Prognose und Therapierbarkeit im Falle eines Krankheitseintrittes unter Berücksichtigung des spezifischen Erscheinungsbildes des genetisch definierten Tumorsubtyps

·         Ggf. Risiken für assoziierte Tumoren

3.35

3.35

modifiziert 2025

Bei Patientinnen mit einer konstitutionellen wahrscheinlich pathogenen / pathogenen Variante (PV) im BRCA1 oder BRCA2 Gen  (Klasse 4/5) sollte und bei Patientinnen mit PV in anderen Risikogenen für das Mammakarzinom sowie bei nicht-informativ getesteten Frauen zwischen 30 und 50 Jahren mit einem Mammakarzinomrisiko von 5 % in 10 Jahren  kann eine intensivierte Brustkrebs-Früherkennung unter Hinzunahme des MRT und der Sonographie nur im Rahmen einer systematisch erhobenen, transparenten Qualitätssicherung und entsprechenden Evaluation erfolgen.  Die zusätzliche, alle zwei Jahre erfolgende Mammographie ab dem 40. Lebensjahr sollte ebenso im Rahmen einer systematisch erhobenen, transparenten Qualitätssicherung und entsprechenden Evaluation erfolgen.

Bei Patientinnen mit einer konstitutionellen wahrscheinlich pathogenen / pathogenen Variante (PV) im BRCA1- oder BRCA2-Gen sollte und bei Patientinnen mit PV in anderen Risikogenen für das Mammakarzinom kann eine intensivierte Brustkrebs-Früherkennung unter Hinzunahme des MRT und der Sonographie nur im Rahmen einer wissengenerierenden Versorgung und entsprechender Ergebnisevaluation erfolgen.

Unter diesen Voraussetzungen kann diese Früherkennung nicht informativ getesteter Frauen zwischen 30 und 50 Jahren mit einem Mammakarzinomrisiko von 5 % in 10 Jahren erfolgen. Eine zusätzliche, alle zwei Jahre erfolgende Mammographie ab dem 40. Lebensjahr sollte ebenso im Rahmen einer wissengenerierenden Versorgung und entsprechender Ergebnisevaluation erfolgen.

3.36

3.36

modifiziert 2025

Die operative Therapie des BRCA1- bzw. BRCA2-assoziierten Mammakarzinoms richtet sich nach den Leitlinienempfehlungen für das sporadische Mammakarzinom.  Die Mastektomie hat keinen Überlebensvorteil im Vergleich zur brusterhaltenden Therapie.  Die medikamentöse Therapie des BRCA-assoziierten Mammakarzinoms richtet sich nach den Leitlinienempfehlungen für das sporadische Mammakarzinom.  Als zielgerichtet Therapie für die Behandlung des frühen bzw. fortgeschrittenen/metastasierten Her2-negativen Mammakarzinoms und Nachweis einer wahrscheinlich pathogenen / pathogenen konstitutionellen Variante (PV) in den Genen BRCA1 und BRCA2 sind PARP-Inhibitoren geprüft.

Die operative Therapie des BRCA1- bzw. BRCA2-assoziierten Mammakarzinoms richtet sich nach den Leitlinienempfehlungen für das sporadische Mammakarzinom.

Die Mastektomie hat keinen Überlebensvorteil im Vergleich zur brusterhaltenden Therapie.

Die medikamentöse Therapie des BRCA-assoziierten Mammakarzinoms richtet sich nach den Leitlinienempfehlungen für das sporadische Mammakarzinom.

Ausnahme ist die zielgerichtete Therapie des frühen bzw. fortgeschrittenen/metastasierten Her2-negativen Mammakarzinoms und Nachweis einer wahrscheinlich pathogenen / pathogenen konstitutionellen Variante (PV) in den Genen BRCA1 und BRCA2 mit PARP-Inhibitoren (s. Kapitel medikamentöse Therapie).

3.38

3.37

modifiziert 2025

Risiko-reduzierende Operation bei gesunden Trägerinnen wahrscheinlich pathogener / pathogener konstitutioneller Varianten  (PV) in den Genen BRCA1 oder BRCA2  (Klasse 4/5): prophylaktische bilaterale Mastektomie  Gesunde Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 haben ein lebenszeitlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Mammakarzinoms.  Bei gesunden Frauen mit einer pathogenen BRCA1- oder BRCA2-PV führt die beidseitige prophylaktische Mastektomie zu einer Reduktion der Brustkrebsinzidenz. Eine Reduktion der Brustkrebs-spezifischen Mortalität bzw. der Gesamtmortalität durch die beidseitige prophylaktische Mastektomie ist nicht ausreichend gesichert.  Daher setzt eine Einzelfallentscheidung für oder gegen eine bilaterale prophylaktische Mastektomie stets fallbezogen eine umfassende Aufklärung und ausführliche multidisziplinäre Beratung über potentielle Vor- und Nachteile eines solchen Eingriffs mit Berücksichtigung der möglichen Alternativen voraus.

Risiko-reduzierende Operation bei gesunden Trägerinnen wahrscheinlich pathogener / pathogener konstitutioneller Varianten (PV) in den Genen BRCA1 oder BRCA2 (Klasse 4/5): prophylaktische bilaterale Mastektomie.

Gesunde Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 haben ein lebenszeitlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Mammakarzinoms.

Bei gesunden Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1- oder BRCA2 führt die beidseitige prophylaktische Mastektomie zu einer Reduktion der Brustkrebsinzidenz. Eine Reduktion der Brustkrebs-spezifischen Mortalität bzw. der Gesamtmortalität durch die beidseitige prophylaktische Mastektomie ist nicht ausreichend gesichert.

Daher setzt eine Einzelfallentscheidung für oder gegen eine bilaterale risiko-reduzierend Mastektomie stets fallbezogen eine umfassende Aufklärung und ausführliche multidisziplinäre Beratung über potentielle Vor- und Nachteile eines solchen Eingriffs mit Berücksichtigung der möglichen Alternativen voraus.

3.39

3.38

modifiziert 2025

Risiko-reduzierende Operation bei gesunden BRCA1/2- Mutationsträgerinnen (IARC class 4/5): prophylaktische Adnexektomie  Frauen mit einer pathogenen BRCA1 oder BRCA2-Mutation haben ein lebenszeitlich erhöhtes Risiko für ein Ovarialkarzinom, Tubenkarzinom und/oder ein primäres Peritonealkarzinom.  Bei gesunden Frauen mit einer pathogenen BRCA1- oder BRCA2-Genmutation führt die prophylaktische Adnexektomie zu einer Reduktion der Ovarialkarzinominzidenz und der Gesamtmortalität.   Daher soll die prophylaktische beidseitige Salpingo-Oophorektomie fallbezogen im Rahmen einer umfassenden, multidisziplinären Beratung über potentielle Vor- und Nachteile eines solchen Eingriffs und unter Berücksichtigung fehlender effektiver Früherkennungsmöglichkeiten diskutiert und empfohlen werden.

Risikoreduzierende Operation bei gesunden Trägerinnen wahrscheinlich pathogener / pathogener konstitutioneller Varianten in den Genen BRCA1 oder BRCA2 (Klasse 4/5): prophylaktische bilaterale Adnexektomie.

Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 haben ein lebenszeitlich erhöhtes Risiko für ein Ovarialkarzinom, Tubenkarzinom und/oder ein primäres Peritonealkarzinom.

Bei gesunden Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1- oder BRCA2 führt die prophylaktische Adnexektomie zu einer Reduktion der Ovarialkarzinominzidenz und der Gesamtmortalität.

Daher soll die prophylaktische beidseitige Salpingo-Oophorektomie fallbezogen im Rahmen einer umfassenden, multidisziplinären Beratung über potentielle Vor- und Nachteile eines solchen Eingriffs und unter Berücksichtigung fehlender effektiver Früherkennungsmöglichkeiten diskutiert und empfohlen werden.

3.40

3.39

modifiziert 2025

Risiko-reduzierende Operation bei bereits unilateral an Brustkrebserkrankten BRCA1/2-Mutationsträgerinnen (IARC class 4/5): kontralaterale Mastektomie und prophylaktische Adnexektomie  Bereits an Brustkrebs erkrankte Frauen mit einer pathogenen BRCA1 oder BRCA2-Genmutation haben ein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines kontralateralen Mammakarzinoms. Dieses Risiko hängt u. a. ab vom betroffenen Gen und dem Ersterkrankungsalter und ist bei der Beratung zu berücksichtigen.   Bei Frauen mit einer pathogenen BRCA1- oder BRCA2-Genmutation führt die kontralaterale, sekundär prophylaktische Mastektomie zu einer Reduktion des kontralateralen Karzinomrisikos. Bei der Indikationsstellung zur kontralateralen sekundär prophylaktischen Mastektomie soll die Prognose des Erstkarzinoms berücksichtigt werden.  Bei Patientinnen mit einer pathogenen BRCA1- oder BRCA2-Genmutation führt die prophylaktische Adnexektomie zu einer Reduktion der Brustkrebsspezifischen Mortalität und zu einer Erhöhung des Gesamtüberlebens.

Risikoreduzierende Operation bei bereits unilateral an Brustkrebs erkrankten Trägerinnen wahrscheinlich pathogener / pathogener konstitutioneller Varianten (PV) in den Genen BRCA1 oder BRCA2 (Klasse 4/5): kontralaterale prophylaktische Mastektomie und prophylaktische bilaterale Adnexektomie

Bereits an Brustkrebs erkrankte Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 haben ein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines kontralateralen Mammakarzinoms. Dieses Risiko hängt u. a. ab vom betroffenen Gen und dem Ersterkrankungsalter und ist bei der Beratung zu berücksichtigen.

Bei Frauen mit einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 führt die kontralaterale, prophylaktische Mastektomie zu einer Reduktion des kontralateralen Karzinomrisikos. Bei der Indikationsstellung zur kontralateralen prophylaktischen Mastektomie soll die Prognose des Erstkarzinoms berücksichtigt werden.

Bei Patientinnen mit einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 führt die prophylaktische Adnexektomie zu einer Reduktion der Brustkrebs-spezifischen Mortalität und zu einer Verbesserung des Gesamtüberlebens.

3.41

3.40

modifiziert 2025

Risiko-reduzierende Operation bei Risikopersonen ohne nachgewiesene pathogene (IARC class 4/5) BRCA1/2-Mutation  Bei Frauen ohne nachgewiesene BRCA1- oder BRCA2-Genmutation ist der Nutzen einer prophylaktischen oder sekundär prophylaktischen kontralateralen Mastektomie nicht nachgewiesen.

Risiko-reduzierende Operation bei Risikopersonen ohne nachgewiesene wahrscheinlich pathogene / pathogene Variante (PV) (Klasse 4/5) in den Genen BRCA1 oder BRCA2

Bei Frauen ohne nachgewiesene einer PV in den Genen BRCA1 oder BRCA2 ist der Nutzen einer risiko-reduzierend bilateralen Mastektomie oder einer risiko-reduzierend kontralateralen Mastektomie nicht nachgewiesen.

6.64

3.41

modifiziert 2025

Wesentliche Strukturmerkmale für eine qualitätsgesicherte, fach- und sektorenübergreifende Versorgung der Patientinnen mit Brustkrebs sind      die flächendeckende Durchführung und Weiterentwicklung von Früherkennungsmaßnahmen (wie Mammographiescreening, Erfassung des genetischen Risikos) mit evidenzbasierter und qualitätsgesicherter Aufklärung,     die Zertifizierung von interdisziplinären Brustkrebszentren nach DKG e.V. und DGS e.V.,     die Umsetzung der S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“,     die Verbesserung der Kommunikation in der Versorgungskette zur sektorenübergreifenden Nachsorge von Patientinnen,     die Integration von Sozialdienst, Psychoonkologie, Rehabilitation, Physiotherapie, Palliativmedizin und der Selbsthilfe in die Betreuungskonzepte.

Wesentliche Strukturmerkmale für eine qualitätsgesicherte, fach- und sektorenübergreifende Betreuung der Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs sind

·         die flächendeckende Durchführung und Weiterentwicklung von Früherkennungsmaßnahmen (wie Mammographie-Screening, Erfassung des genetischen Risikos) mit evidenzbasierter und qualitätsgesicherter Aufklärung,

·         die Behandlung in zertifizierten Brustkrebszentren, u.a. nach DKG e.V. und DGS e.V. mit

o    Umsetzung der S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“,

o    Verbesserung der Kommunikation in der Versorgungskette zur sektorenübergreifenden Nachsorge von Patientinnen und Patienten,

o    und Integration von z.B. Sozialdienst, Psychoonkologie, Rehabilitation, Physiotherapie, spezialisierter Palliativmedizin, Ernährungsberatung, onkologischer Fachpflege, weiterer Gesundheitsfachberufe und der Selbsthilfe in die Betreuungskonzepte.

 

3.42

neu 2025

 

Bei Patientinnen und Patienten mit DCIS u/o invasivem Mammakarzinom soll die Checkliste zur Erfassung einer möglichen erblichen Belastung für Brust- und/oder Eierstockkrebs angewendet werden.

 

3.43

neu 2025

 

Patientinnen und Patienten mit DCIS u/o invasivem Mammakarzinom sollen in einer prätherapeutischen und in einer postoperativen interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden.

4.1

4.1

modifiziert 2025

Wenn die klinische Untersuchung und/oder vorangegangene Bildgebung einen auffälligen Befund ergibt, sollen folgende Basisuntersuchungen durchgeführt oder komplettiert werden:  Anamnese und klinische Brustuntersuchung: Inspektion, Palpation von Brust und Lymphabflussgebieten Mammographie  Ultraschall

Als Basisuntersuchungen gelten:

·         Anamnese und klinische Brustuntersuchung: Inspektion, Palpation von Brust und Lymphabflussgebieten

·         Mammographie

·         Ultraschall.

Ergibt die klinische Brustuntersuchung einen auffälligen Befund, soll die Diagnostik durch geeignete bildgebende Verfahren und ggf. eine histologische Untersuchung komplettiert werden.

4.7

4.6

modifiziert 2025

Bei hoher mammographischer Dichte bzw. eingeschränkter mammographischer Beurteilbarkeit soll eine Sonographie ergänzend durchgeführt werden.

Im Rahmen der Abklärung eines auffälligen Befundes und hoher mammographischer Dichte bzw. eingeschränkter mammographischer Beurteilbarkeit soll eine Sonographie ergänzend durchgeführt werden.

4.6

4.7

modifiziert 2025

Bei aktuell nachgewiesenem Malignom soll prätherapeutisch eine Mammographie oder Tomosynthese bds. in guter Qualität vorliegen oder durchgeführt werden ergänzt durch eine Sonographie bds.

Bei aktuell nachgewiesenem Malignom soll prätherapeutisch eine Mammographie oder Tomosynthese bds. in guter Qualität vorliegen oder durchgeführt werden.

 

4.8

neu 2025

 

Bei aktuell nachgewiesenem Malignom soll

·         eine Sonographie beider Axillae erfolgen.

·         Bei auffälligem Axillabefund soll, wenn technisch möglich, eine stanzbioptische Klärung ergänzt werden.

·         Bei hoher mammographischer Dichte oder mammographisch erschwerter Beurteilbarkeit des Drüsengewebes soll eine Sonographie der Brust bds. ergänzend durchgeführt werden.

4.8

4.9

modifiziert 2025

Die Sonographie soll zur Abklärung klinisch unklarer und mammographischer sowie MR-tomographischer Befunde der Beurteilungskategorien 0, III, IV und V eingesetzt werden.

Die Sonographie soll zur Abklärung klinisch unklarer und mammographischer sowie MR-tomographischer Befunde der Beurteilungskategorien 0, 3, 4 und 5 eingesetzt werden.

4.11

4.11

modifiziert 2025

In der diagnostischen Situation sollte die KM-MRT auf diejenigen Fälle eingegrenzt werden, die mit konventioneller Diagnostik (MG, US) sowie perkutaner Biopsie nicht ausreichend sicher gelöst werden können.

Bei der Abklärung auffälliger Befunde sollte die Kontrastmittel-MRT auf diejenigen Fälle eingegrenzt werden, die mit konventioneller Diagnostik (MG, US) sowie perkutaner Biopsie nicht ausreichend sicher gelöst werden können.

4.12

4.12

modifiziert 2025

Die Durchführung einer prätherapeutischen KM-MRT bei einem diagnostizierten Mammakarzinom ist nur in begründeten Fällen sinnvoll. Die Indikation hierzu sollte in einer multidisziplinären Konferenz gestellt werden.

Die ergänzende Kontrastmittel-MRT, alternativ Kontrastmittel-Mammographie, sollte bei gesichertem Malignom dort prätherapeutisch durchgeführt werden, wo mit konventioneller Bildgebung eine eingeschränkte Beurteilbarkeit der Befundausbreitung zu erwarten ist, z.B. invasiv-lobuläres Mammakarzinom, V.a. Multifokalität/-zentrizität, sehr dichtes Drüsengewebe etc.

Die Indikation hierzu sollte in einer multidisziplinären Konferenz gestellt werden.

 

4.13

neu 2025

 

Bei Multifokalität/-zentrizität und geplanter brusterhaltender Operation sollte ein Kontrastmittel-MRT erfolgen.

4.13

4.14

modifiziert 2025

Eine KM-MRT der Mamma oder KM-Mammographie soll nur dort erfolgen, wo die Möglichkeit einer MRT-gestützten oder KM-Mammographie-gestützten Intervention vorhanden bzw. verbindlich geregelt ist und die histologischen Ergebnisse der Intervention in einer multidisziplinären Konferenz im Sinne der Dokumentation der Ergebnisqualität vorgestellt werden.

Eine Kontrastmittel-MRT der Mamma oder Kontrastmittel-Mammographie soll nur dort erfolgen, wo die Möglichkeit einer MRT-gestützten oder Kontrastmittel-Mammographie-gestützten Intervention vorhanden bzw. verbindlich geregelt ist und die histologischen Ergebnisse der Intervention in einer multidisziplinären Konferenz im Sinne der Dokumentation der Ergebnisqualität vorgestellt werden.

4.15

4.16

modifiziert 2025

Die Steuerung der Biopsie soll mit Hilfe der Bildgebung erfolgen, die den Befund eindeutig darstellt.  Bei der Wahl der Entnahmemethode sollen die diagnostische Sicherheit und das Nebenwirkungsrisiko berücksichtigt werden.  Der Untersucher soll durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Lokalisation des Befundes wiederzufinden ist (z.B. durch Marker).

Die Steuerung der Biopsie soll mit Hilfe der Bildgebung erfolgen, die den Befund eindeutig darstellt.

Bei der Wahl der Entnahmemethode sollen die diagnostische Sicherheit und das Nebenwirkungsrisiko berücksichtigt werden.

Der Untersucher soll durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Lokalisation des Befundes wiederzufinden ist (z.B. durch Markereinlage).

4.17

4.18

modifiziert 2025

Bei Vorliegen von Mikrokalk ohne begleitenden Herdbefund soll die stereotaktisch gesteuerte Vakuumbiopsie eingesetzt werden.

Bei Vorliegen von Mikrokalk ohne begleitenden Herdbefund soll die röntgen gesteuerte Vakuumbiopsie eingesetzt werden.

4.18

4.19

modifiziert 2025

Zur mammographischen oder MRT-gesteuerten Gewebegewinnung sollte die Vakuumbiopsie eingesetzt werden.

Zur röntgen- oder MRT-gesteuerten Gewebegewinnung sollte die Vakuumbiopsie eingesetzt werden.

4.22

4.22

modifiziert 2025

Bei der sonographisch gesteuerten Stanzbiopsie sollten mindestens 2 Proben bei ≤ 14 G oder mindestens 3 Proben bei 16 G bei nachweisbarer Zielerfassung der Stanznadel entnommen werden. Dabei sollte sichergestellt sein, dass ausreichend Tumorgewebe zur histopathologischen Aufarbeitung inklusive Durchführung der immunhistochemischen Untersuchungen entnommen ist.

Bei der interventionellen, vorzugsweise sonographisch gesteuerten Stanzbiopsie sollten ≥ 3 Proben bei ≤ 14 G bei nachweisbarer Zielerfassung der Stanznadel entnommen werden.

3.35

4.23

modifiziert 2025

Bei Vakuumbiopsien röntgen, ultraschall und MRT gestützt ist eine repräsentative und diagnostisch ausreichende Probenmenge anzustreben. Dies ist mittels Präparateradiographie (nur bei Mikrokalk) und Kontrollaufnahmen zu dokumentieren.

Bei Vakuumbiopsien (Röntgen-, Ultraschall- und MRT-gestützt) ist eine repräsentative und diagnostisch ausreichende Probenmenge anzustreben. Dies ist mittels Präparateradiographie (nur bei Mikrokalk) und Kontrollaufnahmen zu dokumentieren.

 

4.24

neu 2025

 

Über Artefaktbildung im MRT durch Marker und Tracer soll aufgeklärt werden. Auf die Einbringung von Materialien, die die Beurteilung und Aussagekraft des MRT langfristig beeinträchtigen, sollte verzichtet werden.

4.26

4.26

modifiziert 2025

Bei der präoperativen Drahtmarkierung nicht tastbarer Befunde soll der Draht im Herd liegen und diesen weniger als 1 cm überragen. Wenn der Draht den Herd nicht penetriert, soll die Entfernung zwischen Draht und Herdrand ≤ 1 cm sein.  Bei der Verwendung von sondengestützten Detektionsmethoden soll der Marker zentral in der Läsion platziert werden.  Die richtige Lage von Draht, Clip oder sondengestützen Detektionsmethoden soll bildgebend dokumentiert werden.  Bei ausgedehnten Befunden kann eine Markierung des operationsrelevanten Zielvolumens durch mehrere Markierungen sinnvoll sein.

Bei der präoperativen Drahtmarkierung nicht tastbarer Befunde soll der Draht im Herd liegen und diesen weniger als 1 cm überragen. Wenn der Draht den Herd nicht penetriert, soll die Entfernung zwischen Draht und Herdrand ≤ 1 cm sein. Bei der Verwendung von sondengestützten Detektionsmethoden soll der Marker zentral in der Läsion platziert werden. Die richtige Lage von Draht, Clip oder Marker soll bildgebend dokumentiert werden. Bei ausgedehnten Befunden kann eine Markierung des operationsrelevanten Zielvolumens durch mehrere Markierungen sinnvoll sein.

Das Operationsmaterial soll topographisch eindeutig markiert und ohne Inzision am gewonnenen Gewebsmaterial an den Pathologen gesandt werden.

 

4.27

neu 2025

 

Bei pathologischer Sekretion mit V.a. intramammäre Ursache soll eine Sonographie und altersabhängig eine Mammographie erfolgen. Ist eine weitere Bildgebung notwendig, soll eine MRT erfolgen, da die diagnostische Wertigkeit der MRT der Galaktographie überlegen ist. Eine histologische Klärung sollte bei bildgebendem Korrelat mittels minimalivasiver Intervention erfolgen.

Sollte trotz negativer Bildgebung der klinische Verdacht auf ein Malignom weiter bestehen, dann soll eine Duktektomie erfolgen.

4.29

4.28

modifiziert 2025

Ein Ganzkörperstaging sollte bei allen Patientinnen mit V.a. Fernmetastasen und asymptomatischen Patientinnen mit höherem Metastasierungsrisiko (N+, > T2) und/oder aggressiver Tumorbiologie (z. B.: HER2+, triple-negativ) sowie bei indizierter systemischen Chemo-/Antikörpertherapie mittels CT-Thorax/Abdomen/Becken und Skelettszintigraphie und ggf Erweiterung der Bildgebung abhängig von der Symptomatik erfolgen.

Ein Ganzkörperstaging sollte bei allen Patientinnen mit V.a. Fernmetastasen und asymptomatischen Patientinnen mit höherem Metastasierungsrisiko (N+, > T2) und/oder aggressiver Tumorbiologie (z. B.: HER2+, triple-negativ) sowie bei indizierter systemischen Chemo-/Antikörpertherapie mittels CT-Thorax/Abdomen/Becken und Skelettszintigraphie und ggf. Erweiterung der Bildgebung abhängig von der Symptomatik erfolgen.

4.33

4.32

modifiziert 2025

Die adjuvante Radiotherapie verringert das Lokalrezidivrisiko nach brusterhaltender Therapie um bis zu 50%, bei niedrigem Risiko ist der Benefit für die Patientin jedoch gering. Die Möglichkeit einer Radiotherapie sollte der Patientin in Abhängigkeit vom individuellen Risikoprofil angeboten werden.

Patientinnen mit hohem Lokalrezidivrisiko sollte eine Strahlentherapie angeboten werden. Bei Patientinnen mit geringem Lokalrezidivrisiko kann auf eine Strahlentherapie verzichtet werden.

 

4.33

neu 2025

 

Wenn die Radiotherapie der Brust durchgeführt wird, soll diese in Hypofraktionierung (Gesamtdosis ca. 40 Gy in ca. 15-16 Fraktionen in ca. 3 bis 5 Wochen) erfolgen. Alternativ kann sie in konventioneller Fraktionierung (Gesamtdosis ca. 50 Gy in ca. 25-28 Fraktionen in ca. 5-6 Wochen) erfolgen.

 

4.34

neu 2025

 

Bei erhöhtem Lokalrezidivrisiko kann eine zusätzliche Boost-Bestrahlung des Tumorbetts zur Senkung des Lokalrezidivrisikos erfolgen.

 

4.35

neu 2025

 

Eine Teilbrustbestrahlung kann bei Erfüllen aller folgenden Kriterien alternativ zur Ganzbrustbestrahlung zum Einsatz kommen: Alter ≥ 50 Jahre, DCIS ≤ 3 cm, G1-2, R0 (≥ 5 mm), unifokal / unizentrisch.

 

4.36

neu 2025

 

Eine endokrine Therapie kann zur Prävention eines Zweitkarzinoms beim Östrogen-Rezeptor-positiven DCIS unter Berücksichtigung einer individuellen Risiko-Nutzen-Bewertung durchgeführt werden.

4.39

4.42

modifiziert 2025

Bei histologischer Diagnose eines mittels Bildgebung entdeckten Milchgangspapilloms sollte eine Exzision durchgeführt werden, diese kann auch als Vakuumbiopsie erfolgen, sofern keine Atypien vorliegen. Bei Vorliegen einer ADH im Papillom ist eine Exzision erforderlich.

Bei histologischer Diagnose eines mittels Bildgebung entdeckten Milchgangspapilloms sollte eine Exzision durchgeführt werden. Diese kann auch als Vakuum assistierte Exzision erfolgen, sofern keine Atypien vorliegen. Bei Vorliegen einer ADH im Papillom ist eine operative Exzision erforderlich.

4.43

4.46

modifiziert 2025

Ziel der operativen Therapie ist die Tumorentfernung im Gesunden. Dabei ist eine brusterhaltende Therapie (BET) mit nachfolgender Radiotherapie der gesamten Brust bezüglich des Überlebens der alleinigen Mastektomie gleichwertig.

Ziel der operativen Therapie ist die Tumorentfernung im Gesunden. Die Überlebensraten nach einer brusterhaltenden Therapie (BET) mit nachfolgender Radiotherapie der gesamten Brust sind denen nach einer Mastektomie mindestens äquivalent.

4.44

4.47

modifiziert 2025

Es sollen alle entsprechenden Patientinnen mit oder ohne vorausgegangene primäre Systemtherapie über die Möglichkeit der brusterhaltenden Therapie (BET) und der Mastektomie mit der Option einer primären oder sekundären Rekonstruktion aufgeklärt werden.

Es sollen alle Patientinnen mit oder ohne vorausgegangene primäre Systemtherapie über die Möglichkeit der brusterhaltenden Therapie (BET) und der Mastektomie mit der Option einer primären oder sekundären Rekonstruktion aufgeklärt werden.

4.47

4.48

modifiziert 2025

Bei multizentrischem Mammakarzinom kann auf eine Mastektomie verzichtet werden.

Unter Berücksichtigung der Tumorlokalisation und Tumorgröße kann bei multizentrischem Sitz auf eine Mastektomie verzichtet werden.

 

4.50

neu 2025

 

Die intraoperative Sonographie sollte zur Entfernung von palpablen und nicht-palpablen sonographisch sichtbaren Befunden als ergänzende oder alleinige Methode eingesetzt werden.

4.45

4.51

modifiziert 2025

Eine Mastektomie soll bei folgenden Indikationen durchgeführt werden:      inkomplette Entfernung des Tumors (inkl. intraduktale Komponente), auch nach Nachresektion     inflammatorisches Mammakarzinom (in der Regel auch bei pathologischer Komplettremission)     bei Kontraindikationen zur Nachbestrahlung nach brusterhaltender Therapie bei absoluter Indikation zur Bestrahlung     Wunsch der aufgeklärten Patientin

Eine Mastektomie soll bei folgenden Indikationen durchgeführt werden:

·         inkomplette Entfernung des Tumors (inkl. intraduktale Komponente), auch nach Nachresektion

·         inflammatorisches Mammakarzinom

·         bei Kontraindikationen zur Nachbestrahlung nach brusterhaltender Therapie bei Indikation zur Bestrahlung

·         Wunsch der aufgeklärten Patientin

4.51

4.56

modifiziert 2025

Das operative axilläre Staging soll mit Hilfe der Sentinellymphknoten-Exzision (SLNE) bei palpatorisch und sonographisch unauffälligem Lymphknotenstatus erfolgen.

Das operative axilläre Staging soll mit Hilfe der Sentinellymphknoten-Exzision (SLNE) bei palpatorisch und bildmorphologisch unauffälligem Lymphknotenstatus erfolgen.

 

4.57

neu 2025

 

Bei postmenopausalen Patientinnen ≥ 50 Jahre mit cT1 cN0 HR+ HER2- G1-2-Tumoren, die eine brusterhaltende Operation mit anschließender perkutaner Ganzbrustbestrahlung und adäquater Systemtherapie erhalten, kann auf das operative axilläre Staging verzichtet werden.

4.91

4.58

modifiziert 2025

Aus Februar 2024 redaktionell aktualisiert: Bei Patientinnen ≥ 70 Jahre (+/- Co-Morbiditäten, cT1, cN0, HR+ HER2- und fehlende therapeutische Konsequenz) kann auf das operative axilläre Staging verzichtet werden.

Bei Patientinnen ≥ 70 Jahre mit cT1, cN0, HR+ HER2- Tumoren kann unabhängig von der Art der Brustoperation auf das operative axilläre Staging verzichtet werden.

4.53

4.60

modifiziert 2025

Bei Patientinnen mit pT1-pT2/cN0-Tumoren, die eine brusterhaltende Operation mit anschließender perkutaner Bestrahlung über tangentiale Gegenfelder (Tangentialbestrahlung) erhalten und einen oder zwei positive Sentinel-Lymphknoten aufweisen, sollte auf eine Axilladissektion verzichtet werden.

Bei Patientinnen mit pT1-pT3/cN0-Tumoren, die eine brusterhaltende Operation mit anschließender perkutaner Ganzbrustbestrahlung erhalten und einen oder zwei positive Sentinel-Lymphknoten aufweisen, sollte auf eine Axilladissektion verzichtet werden.

4.53

4.61

modifiziert 2025

Bei Patientinnen mit pT1-pT2/cN0-Tumoren, die eine Mastektomie mit anschließender Bestrahlung der Thoraxwand erhalten und einen oder zwei positive Sentinel-Lymphknoten aufweisen, kann auf eine Axilladissektion verzichtet werden.

Bei Patientinnen mit pT1-pT3/cN0-Tumoren, die eine Mastektomie mit anschließender Bestrahlung erhalten und einen oder zwei positive Sentinel-Lymphknoten aufweisen, sollte auf eine Axilladissektion verzichtet werden.

4.56

4.62

modifiziert 2025

Bei Patientinnen, die eine primär systemische Therapie (PST) erhalten, und prätherapeutisch einen palpatorisch und sonographisch negativen Lymphknotenstatus aufweisen, sollte der SLN nach der PST durchgeführt werden.

Bei Patientinnen, die eine primär systemische Therapie (PST) erhalten, und prätherapeutisch einen palpatorisch und sonographisch negativen Lymphknotenstatus (cN0) aufweisen, soll die SLNE nach der PST durchgeführt werden.

4.57

4.63

modifiziert 2025

Bei Patientinnen, die eine primär systemische Therapie (PST) erhalten und prätherapeutisch einen stanzbioptisch positiven (cN1) und nach der PST einen klinisch negativen Nodalstatus aufweisen (ycN0), sollte eine Axilladissektion erfolgen.

Bei Patientinnen, die eine primär systemische Therapie (PST) erhalten und prätherapeutisch einen stanzbioptisch positiven Nodalstatus und nach der PST einen klinisch negativen Nodalstatus aufweisen (ycN0), soll entweder eine 'Targeted axillary dissection' (TAD) oder eine Axilladissektion erfolgen.

 

4.66

neu 2025

 

Die Gewebefixation soll in 10 %igem neutral gepuffertem Formalin erfolgen. Auf ein adäquates Volumenverhältnis zwischen Fixans und Gewebe soll geachtet werden (optimal: 10fach mehr Fixans im Verhältnis zum Gewebevolumen). Die Fixationsdauer soll zwischen 6 h und 72 h betragen. Der Zeitraum zwischen Gewebeentnahme und Fixation sollte eine Stunde nicht überschreiten (kalte Ischämiezeit).

 

4.70

neu 2025

 

Bei allen invasiven Mammakarzinomen sollen folgende Parameter bestimmt werden, vorzugsweise bereits an der Stanzbiopsie:

·         Histologischer Tumortyp gemäß aktueller WHO-Klassifikation (derzeit 5. Auflage)

·         Histologisches Grading nach Elston und Ellis

·         Östrogen- und Progesteronrezeptor-Status (ER/PR)

·         HER2-Status

·         Ki67-Proliferationsindex

·         Maximaler Tumordurchmesser (metrisch; nach operativer Entfernung). Bei extensiver DCIS-Komponente auch Gesamtausdehnung einschließlich der DCIS-Komponente

·         Peritumorale Gefäßinvasion (nach operativer Entfernung; gemäß aktueller TNM-Klassifikation)

·         Resektionsrand-Status (nach operativer Entfernung; gemäß TNM-Klassifikation) sowie minimale Sicherheitsabstände

·         pTN-Status (lokoregionäre Tumorausbreitung, lokoregionärer Lymphknotenbefall; nach operativer Entfernung) gemäß der aktuellen TNM-Klassifikation

 

4.71

neu 2025

 

An Gewebeproben aus Fernmetastasen sollen ER, PR und HER2 bestimmt werden. Weitere molekularpathologische oder immunhistologische Tests [z. B. an Tumorgewebe oder zirkulierender Tumor-DNA (ctDNA)] sollten dann durchgeführt werden, wenn das Ergebnis den Behandlungsansatz ändert oder wenn die Patientin Zugang zu geeigneten Therapiemaßnahmen oder klinischen Studien erhält.

4.66

4.72

modifiziert 2025

Die Bestimmung des Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus soll immunhistochemisch erfolgen. Es ist jeweils der Prozentsatz positiver Tumorzellkerne und die durchschnittliche Färbeintensität anzugeben. Zusätzlich können Scores unter Nennung des Verfahrens (Allred (Quick)-Score, Immunreaktiver Score nach Remmele und Stegner) gebildet werden. Die Bewertung als ER- bzw. PgR-positiv erfordert mindestens 1 % positive Tumorzellkerne.

Die Bestimmung des Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus (ER/PR) soll immunhistochemisch erfolgen. Es soll jeweils der Prozentsatz positiver Tumorzellkerne und die durchschnittliche Färbeintensität angegeben werden. Die Bewertung als ER- bzw. PR-positiv erfordert mindestens 1 % positive Tumorzellkerne. Tumoren mit 1 bis 10% positiven Tumorzellkernen sind als gering positiv einzuordnen.

4.67

4.73

modifiziert 2025

Als Voraussetzung für die Trastuzumab-Therapie wird HER2-Positivität definiert als eine immunhistochemisch nachgewiesene Protein-Überexpression mit einem Score 3+ oder eine vorzugsweise mittels Insitu-Hybridisierung (ISH) nachgewiesene Genamplifikation.

Bei immunhistochemischer Bestimmung des HER2-Status soll der immunhistochemische Score und der den Score-definierende Prozentsatz positiver Tumorzellen entsprechend den ASCO/CAP-Empfehlungen angegeben werden: Score 0, Score 1+, Score 2+ oder Score 3+.

Bei einem immunhistochemischen Score 2+ soll zur Festlegung des HER2-Status eine In-situ-Hybridisierung ergänzt werden. Deren Auswertung soll den ASCO/CAP-Empfehlungen folgen.

4.77

4.74

modifiziert 2025

Die Reproduzierbarkeit der Ki-67-Bestimmung lässt sich durch Anwendung einheitlicher Kriterien signifikant verbessern. Die Bestimmung sollte daher standardisiert erfolgen.

Bei der immunhistochemischen Bestimmung des Ki67-Proliferationsindex soll der durchschnittliche Prozentsatz markierter Tumorzellkerne angegeben werden. Der Proliferationsindex sollte durch Auszählen oder Bildanalyse bestimmt werden. In Fällen, bei denen der exakte Wert für klinische Entscheidungen nicht relevant ist, kann auch eine semiquantitative Bestimmung in 5% Schritten erfolgen.

 

4.75

neu 2025

 

Beim metastasierten triple-negativen Mammakarzinom sollten bei der immunhistochemischen PD-L1-Bestimmung der Immunzell-Flächen-Score (Immune Cells in tumor area; IC) sowie der Combined Positive Score (CPS)-Score angegeben werden.

4.68

4.76

modifiziert 2025

Bei der Bestimmung des Hormonrezeptor- und HER2-Status sowie des Ki-67- Proliferationsindex soll die Zuverlässigkeit der eingesetzten Nachweisverfahren sichergestellt sein. Dies beinhaltet die interne Testvalidierung, die Verwendung standardisierter Protokolle, on slide- und interner Kontrollen sowie die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Bei der Bestimmung des ER-, PR-, HER2- und PD-L1-Status sowie des Ki67- Proliferationsindex soll die Zuverlässigkeit der eingesetzten Nachweisverfahren sichergestellt sein. Dies beinhaltet die interne Testvalidierung, die Verwendung standardisierter Protokolle, on slide- und interner Kontrollen sowie die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen.

4.69

4.77

modifiziert 2025

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs (Prognose) soll der pTNM-Status (lokoregionäre Tumorausbreitung, lokoregionärer Lymphknotenbefall, Fernmetastasierung) gemäß der aktuellen TNM-Klassifikation (derzeit 8. Auflage [Brierley, James et al. 2017] erhoben werden.

Zur Einschätzung der Prognose sollen als Grundlage für die Therapieentscheidung beim frühen Mammakarzinom die Tumorgröße – pT (gemäß aktueller TNM-Klassifikation) und der Lymphknotenstatus – pN (gemäß aktueller TNM-Klassifikation) herangezogen werden.

4.70

4.78

modifiziert 2025

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs (Prognose) sollen der Resektionsrandstatus (R-Klassifikation, gemäß aktueller TNM-Klassifikation, derzeit 8. Auflage [Brierley, James et al. 2017]) sowie Sicherheitsabstände erhoben werden.

Zur Einschätzung der Prognose soll als Grundlage für die Therapieentscheidung beim frühen Mammakarzinom der Resektionsrandstatus (gemäß aktueller TNM-Klassifikation) herangezogen werden.

4.71

4.79

modifiziert 2025

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs (Prognose) soll der histologischer Typ (gemäß aktueller WHO-Klassifikation) erhoben werden.

Zur Einschätzung der Prognose soll als Grundlage für die Therapieentscheidung beim frühen Mammakarzinom der histologische Tumortyp (gemäß aktueller WHO-Klassifikation) herangezogen werden.

4.72

4.80

modifiziert 2025

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs (Prognose) soll das histologisches Grading gemäß Elston und Ellis [Elston, C. W. et al. 1991] erhoben werden.

Zur Einschätzung der Prognose soll als Grundlage für die Therapieentscheidung beim frühen Mammakarzinom der histologische Grad herangezogen werden.

4.73

4.81

modifiziert 2025

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs (Prognose) soll die peritumorale Lymphgefäßinvasion (gemäß aktueller TNM-Klassifikation, derzeit 8. Auflage [Brierley, James et al. 2017]) erhoben werden.

Zur Einschätzung der Prognose soll als Grundlage für die Therapieentscheidung beim frühen Mammakarzinom die peritumorale Gefäßinvasion (gemäß aktueller TNM-Klassifikation) herangezogen werden.

 

4.82

modifiziert 2025

 

Zur Einschätzung der Prognose soll als Grundlage für die Therapieentscheidung beim frühen Mammakarzinom der Biomarker-definierte Tumortyp auf der Grundlage des ER-, PR- und HER2-Status sowie Ki67-Proliferationsindex herangezogen werden.

4.74

4.83

modifiziert 2025

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs (Prognose) soll das Alter erhoben werden.

Zur Einschätzung des Erkrankungsverlaufs und zur Therapieentscheidung sollen das Alter und die Komorbidität herangezogen werden.

4.76

4.85

modifiziert 2025

Ki-67 ist ein kontinuierlicher Marker der Proliferationsaktivität. Bei einer Ki-67-Positivität >/= 25% kann von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden.

Ki67 ist ein kontinuierlicher Marker der Proliferationsaktivität. Bei einer Ki67-Positivität > 25% kann von einem erhöhten Rezidivrisiko ausgegangen werden.

Bei einem Ki67 < 10% kann von einem niedrigen Rezidivrisiko ausgegangen werden.

4.78

4.86

modifiziert 2025

Nur, wenn bei Frauen mit einem ER/PR-positiven, HER2-negativen, nodal-negativen invasiven Mammakarzinom die konventionellen Prognoseparameter einschließlich Ki-67 keine eindeutige Entscheidung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie erlauben, kann ein methodisch standardisierter und klinisch validierter Multigentest bei der Entscheidung herangezogen werden.  Hinsichtlich des Nutzens der Multigentests besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, da die Studienlage und die Nachbeobachtungszeiten in den vorliegenden Studien noch nicht ausreichend sind.

Wenn bei Frauen mit einem ER/PR-positiven, HER2-negativen invasiven Mammakarzinom ohne Lymphknotenbefall oder bei 1-3 befallenen Lymphknoten die konventionellen Prognoseparameter einschließlich Ki67 keine eindeutige Entscheidung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie erlauben, kann ein methodisch standardisierter und klinisch validierter Multigentest bei der Entscheidung herangezogen werden.

Hinsichtlich der therapeutischen Interpretation von Multigentests bei prämenopausalen Patientinnen besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, da die Studien- und Datenlage heterogen ist.

4.80

4.88

modifiziert 2025

Zur Einschätzung der voraussichtlichen Wirkung adjuvanter systemischer Therapien (Prädiktion) soll der Östrogen-/Progesteronrezeptorstatus für eine endokrine Systemtherapie erhoben werden.

Zur Einschätzung der voraussichtlichen Wirkung adjuvanter systemischer Therapien (Prädiktion) soll der Östrogen-/Progesteronrezeptorstatus für eine endokrine Systemtherapie herangezogen werden.

 

4.89

neu 2025

 

Von einer geringeren endokrinen Sensitivität des Mammakarzinoms ist auszugehen:

·         Bei geringer Expression des Östrogenrezeptors (1 bis 10% der Tumorzellen)

·         Bei alleiniger Expression des Progesteronrezeptors und negativem ER-Status (<1% der Tumorzellen)

Tumoren mit diesen Eigenschaften sind in ihrer Prognose und in ihrer Biologie nicht einheitlich und ähneln bezüglich Tumorbiologie, Prognose und Therapieansprechen häufig den ER-negativen Karzinomen.

4.82

4.90

modifiziert 2025

Zur Einschätzung der voraussichtlichen Wirkung adjuvanter systemischer Therapien (Prädiktion) soll der Menopausenstatus für den Einsatz einer antiöstrogenen Therapie erhoben werden.

Zur Einschätzung der voraussichtlichen Wirkung adjuvanter systemischer Therapien (Prädiktion) soll der Menopausenstatus für den Einsatz einer antiöstrogenen Therapie herangezogen werden.

4.81

4.91

modifiziert 2025

Zur Einschätzung der voraussichtlichen Wirkung adjuvanter systemischer Therapien (Prädiktion) soll der HER2-Status für eine zielgerichtete Anti-HER2-Therapie erhoben werden.

Zur Einschätzung der voraussichtlichen Wirkung einer anti-HER2-gerichteten Systemtherapie soll der HER2-Status herangezogen werden.

4.83

4.92

modifiziert 2025

Verschiedene prädiktive Faktoren besitzen einen signifikanten Vorhersagewert für das Eintreten einer pathologischen Komplettremission (pCR).  Im Vorfeld einer neoadjuvanten Systemtherapie sollen erhoben werden:  Alter cT* cN* histologischer Typ histologisches Grading ER- und PgR-Status HER2-Status  *Klinische Parameter

Verschiedene prädiktive Faktoren besitzen einen signifikanten Vorhersagewert für das Eintreten einer pathologischen Komplettremission (pCR):

·         Alter*

·         Körpergewicht*

·         cT*

·         cN*

·         histologischer Typ

·         histologisches Grading

·         Tumorinfiltrierende Lymphozyten (TILs)

·         ER- und PgR-Status

·         HER2-Status

·         Ki67

 *Klinische Parameter

 

4.93

neu 2025

 

Bei Vorliegen einer metastasierten oder therapieresistenten Brustkrebserkrankung, bei der abzusehen ist, dass die Standardtherapiemöglichkeiten keinen Überlebensvorteil mehr bringen, sollte eine Vorstellung der Patientin/des Patienten in einem molekularen Tumorboard zur umfassenden NGS-basierten molekularpathologischen Diagnostik angeboten werden.

4.86

4.94

modifiziert 2025

Nach brusterhaltender Operation wegen eines invasiven Karzinoms soll eine Bestrahlung der betroffenen Brust durchgeführt werden. Bei Patientinnen mit eindeutig begrenzter Lebenserwartung (<10 Jahre) und einem kleinen (pT1), nodal-negativen (pN0), Hormon-rezeptorpositiven HER2-negativen Tumor mit endokriner adjuvanter Therapie, freie Schnittränder vorausgesetzt (alle Kriterien sollen erfüllt sein), kann unter Inkaufnahme eines erhöhten Lokalrezidivrisikos nach individueller Beratung auf die Strahlentherapie verzichtet werden.  Hinweis für alle Empfehlungen: Alle Einzelpositionen sind „oder“-Verknüpfungen. „Und“-Verknüpfungen sind mit einem „und“ dargestellt.

Nach brusterhaltender Operation wegen eines invasiven Karzinoms soll eine Bestrahlung der betroffenen Brust durchgeführt werden.

Bei Patientinnen mit eindeutig begrenzter Lebenserwartung (<10 Jahre) und einem kleinen (pT1), nodal-negativen (pN0), Hormon-rezeptorpositiven HER2-negativen Tumor mit endokriner adjuvanter Therapie, freie Schnittränder vorausgesetzt (alle Kriterien sollen erfüllt sein), kann unter Inkaufnahme eines erhöhten Lokalrezidivrisikos nach individueller Beratung auf die Strahlentherapie verzichtet werden.

4.87

4.95

modifiziert 2025

Die Radiotherapie der Brust soll in moderater Hypofraktionierung (Gesamtdosis ca. 40 Gy in ca. 15-16 Fraktionen in ca. 3 Wochen) oder kann in konventioneller Fraktionierung (Gesamtdosis ca. 50 Gy in ca. 25-28 Fraktionen in ca. 5-6 Wochen) erfolgen.

Die Radiotherapie der Brust soll in moderater Hypofraktionierung (Gesamtdosis ca. 40 Gy in ca. 15-16 Fraktionen in ca. 3 Wochen) erfolgen.

 

4.96

neu 2025

 

Eine ultra-hypofraktionierte Radiotherapie mit 26 Gy in 5 Fraktionen über eine Woche kann nach Aufklärung über die fehlenden Langzeitdaten und das möglicherweise erhöhte Spättoxizitätsrisiko zum Einsatz kommen.

 

4.97

neu 2025

 

Bei linksseitigem Tumorsitz sollte die Bestrahlung zur Herzschonung in tiefer Einatemtechnik "Deep Inspiration Breath Hold" (DIBHT) oder atemgetriggert "Gating" erfolgen.

 

4.99

neu 2025

 

Die Boostbestrahlung sollte als perkutaner Boost (sequentiell oder simultan-integriert) verabreicht werden.

 

4.100

neu 2025

 

Wenn bereits präoperativ aufgrund der vorliegenden Informationen eine gesicherte Boost-Indikation besteht, kann eine intraoperative Boost-Bestrahlung erfolgen.

 

4.101

neu 2025

 

Die Boost-Bestrahlung kann in individuellen Fällen (z.B. tiefliegendes Tumorbett) als interstitielle Brachytherapie verabreicht werden.

 

4.102

neu 2025

 

Bei geplanter Boostbestrahlung sollte eine intraoperative Clipmarkierung des Tumorbetts erfolgen.

4.89

4.103

modifiziert 2025

Eine alleinige Teilbrustbestrahlung (als Alternative zur Nachbestrahlung der ganzen Brust) kann bei Patientinnen mit niedrigem Rezidivrisiko durchgeführt werden.

Eine alleinige Teilbrustbestrahlung (als Alternative zur Nachbestrahlung der ganzen Brust) kann bei Patientinnen mit niedrigem Rezidivrisiko (Alter ≥50 Jahre, Tumorgröße < 3 cm, pN0, ER/PgR pos., HER2 neg., G1-2, R0, nicht-lobuläre Histologie – alle Kriterien sollten erfüllt sein) durchgeführt werden.

 

4.104

neu 2025

 

Die Teilbrustbestrahlung soll als perkutane Radiotherapie (moderat hypofraktionierte Radiotherapie mit 40 Gy in 15 Fraktionen über 3 Wochen oder ultra-hypofraktionierte Radiotherapie mit 30 Gy in 5 Fraktionen über 1,5 Wochen) oder als interstitielle Multikatheter-Brachytherapie durchgeführt werden.

 

4.105

neu 2025

 

Eine alleinige intraoperative Teilbrustbestrahlung mit niedrigenergetischen Röntgenstrahlen oder Elektronen kann nach Aufklärung über das erhöhte Lokalrezidivrisiko eingesetzt werden, wenn die intraoperative Radiotherapie im Rahmen des ersten operativen Eingriffs erfolgt.

 

4.106

neu 2025

 

Eine stark akzelerierte, hochdosierte perkutane Radiotherapie (2x tgl. 3,85 Gy bis 38,5 Gy) oder eine Brachytherapie mit Einzellumenkathetern sollte bei der Teilbrustbestrahlung nicht zum Einsatz kommen.

 

4.107

neu 2025

 

Die Teilbrustbestrahlung kann als ultra-hypofraktionierte Radiotherapie mit 26 Gy in 5 Fraktionen über 1 Woche) durchgeführt werden.

 

4.108

neu 2025

 

Bei geplanter Teilbrustbestrahlung sollte eine intraoperative Clipmarkierung des Tumorbetts erfolgen.

4.93

4.112

modifiziert 2025

Die adjuvante Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete verbessert das krankheitsfreie Überleben und das Gesamtüberleben in Untergruppen von Patientinnen.

Die adjuvante Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete (Supra-/Infraklavikularregion, Mammaria interna-Region, nicht-dissezierte Anteil der Axilla) verbessert das brustkrebsspezifische Überleben und das Gesamtüberleben in Untergruppen von Patientinnen.

 

4.113

neu 2025

 

Bei Nachweis von 4 und mehr befallenen axillären Lymphknoten soll eine Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete durchgeführt werden.

4.95

4.114

modifiziert 2025

Die Bestrahlung der supra-/infraklavikulären Lymphknoten sollte bei Patientinnen mit 1-3 befallenen Lymphknoten in folgenden Situationen erfolgen:  zentraler oder medialer Sitz und (G2-3 oder ER/PgR-negativ) prämenopausal, lateraler Sitz und (G2-3 oder ER/PgR-negativ)

 Bei Nachweis von 1-3 befallenen axillären Lymphknoten und Vorliegen von Risikofaktoren:

·         ER/PgR-negativ

oder

·         medialer oder zentraler Tumorsitz

 sollte eine Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete durchgeführt werden.

4.94

4.115

modifiziert 2025

Eine Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete kann bei Patientinnen mit pN0- oder pN1mi-Stadium erfolgen, sofern die folgenden Bedingungen alle erfüllt sind:  Prämenopausal  zentraler oder medialer Sitz  G3 und ER/PgR-negativ

Eine Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete kann bei Patientinnen mit pN0- oder pN1mi-Stadium erfolgen, sofern die folgenden Bedingungen alle erfüllt sind:

·         Prämenopausal

·         zentraler oder medialer Tumorsitz

·         G3 und ER/PgR-negativ

4.100

4.116

modifiziert 2025

Bei nachgewiesenem Befall der A. mammaria interna Lymphknoten sollten diese bestrahlt werden.

Bei nachgewiesenem Befall der A. mammaria interna Lymphknoten oder der supra-/infraklavikulären Lymphknoten sollte eine Bestrahlung der regionalen Lymphabflussgebiete durchgeführt werden.

 

4.117

neu 2025

 

Wenn eine Bestrahlung der Lymphabflusswege durchgeführt wird, sollte auch eine Bestrahlung der Brust bzw. Thoraxwand erfolgen.

4.101

4.118

modifiziert 2025

Die Bestrahlung der A. mammaria interna Lymphknoten soll bei erhöhtem kardialen Risiko oder einer Therapie mit Trastuzumab individuell interdisziplinär entschieden werden.

Die Bestrahlung der A. mammaria interna Lymphknoten soll bei erhöhtem kardialen Risiko oder einer Therapie mit Trastuzumab/Pertuzumab individuell interdisziplinär entschieden werden.

4.102

4.119

modifiziert 2025

Eine erweiterte axilläre Bestrahlung kann bei Patientinnen mit 1-2 befallenen axillären Wächterlymphknoten erfolgen, sofern keine axilläre Dissektion durchgeführt oder interdisziplinär keine weitere lokale axilläre Therapie vereinbart wurde (analog ACOSOG Z0011). Die Entscheidung über das geeignete Vorgehen soll interdisziplinär getroffen werden.

Wenn bei Patientinnen mit befallenen axillären Wächterlymphknoten (> 2 mm) keine axilläre Dissektion erfolgt ist, sollte das klinische Zielvolumen der adjuvanten Strahlentherapie neben der Brust bzw. Thoraxwand die axillären Level I-IV mit erfassen.

4.91

4.120

modifiziert 2025

Sofern bei Patientinnen mit mehr als 1-2 befallenen Sentinellymphknoten keine Axilladissektion erfolgt ist, sollte eine Bestrahlung der Axillla und der Supra-/Infraklavikularregion analog der AMAROS-Studie erfolgen.

Sind nur 1-2 axilläre Wächterlymphknoten befallen (> 2 mm) und besteht ansonsten keine Indikation zur Lymphabflussbestrahlung, kann in dieser Situation ein Verzicht auf die Bestrahlung von Level III-IV und des kranialen Anteils von Level I-II (obere Feldgrenze des PTV bis 5 mm unterhalb der V. axillaris) erwogen werden.

4.103

4.121

modifiziert 2025

Die Radiotherapie des Lymphabflusses sollte in konventioneller Fraktionierung (5x wöchentlich 1,8 Gy bis 2,0 Gy, Gesamtdosis ca. 50 Gy in ca. 5-6 Wochen) oder kann in Hypofraktionierung (Gesamtdosis ca. 40 Gy in ca. 15-16 Fraktionen in ca. 3 bis 5 Wochen) erfolgen.

Die Radiotherapie des Lymphabflusses sollte in konventioneller Fraktionierung (5x wöchentlich 1,8 Gy bis 2,0 Gy, Gesamtdosis ca. 50 Gy in ca. 5-6 Wochen) oder in moderater Hypofraktionierung (Gesamtdosis ca. 40-43,5 Gy in ca. 15-16 Fraktionen in ca. 3 Wochen) erfolgen.

4.107

4.125

modifiziert 2025

Eine adjuvante endokrine Therapie kann unabhängig von der Radiotherapie eingeleitet werden. (1a)  Eine Therapie mit Trastuzumab kann während einer Strahlentherapie fortgeführt werden. Bei einer simultanen A.-mammaria-Lymphknoten-Bestrahlung soll das Vorgehen interdisziplinär festgelegt werden. (4)

Eine adjuvante endokrine Therapie kann unabhängig von der Radiotherapie eingeleitet werden.

 

4.126

neu 2025

 

Eine Therapie mit Trastuzumab und Pertuzumab kann während einer adjuvanten Strahlentherapie fortgeführt werden. Bei einer simultanen A.-mammaria-Lymphknoten-Bestrahlung soll das Vorgehen interdisziplinär festgelegt werden.

 

4.127

neu 2025

 

Eine Therapie mit Trastuzumab Emtansin (T-DM1) kann während einer adjuvanten Strahlentherapie eingeleitet bzw. fortgeführt werden. Auf eine optimale Lungenschonung sollte wegen des geringfügig erhöhten Pneumonitis-Risikos geachtet werden.

 

4.128

neu 2025

 

Eine Therapie mit Pembrolizumab kann während einer adjuvanten Strahlentherapie fortgeführt werden.

 

4.129

neu 2025

 

Eine Therapie mit Inhibitoren Cyclin-abhängiger Kinasen (CDK) oder der Poly(ADP-ribose)-Polymerase (PARP) sollte während der adjuvanten Strahlentherapie vermieden werden, da ausreichende Daten zur Sicherheit fehlen.

4.154

4.136

modifiziert 2025

Zur Vermeidung später Rezidive (> 5 Jahre nach Erstdiagnose) sollten Patientinnen mit rezeptor-positiver Erkrankung einen täglichen Alkoholkonsum von > 12 g reinen Alkohols vermeiden.

Patientinnen sollten dahingehend beraten werden, dass Alkoholkonsum vor oder nach Diagnosestellung ein erhebliches Brustkrebsrisiko beziehungsweise Rezidivrisiko birgt. Bei einem übermäßigen Alkoholkonsum steigt das relative Risiko der Gesamtsterblichkeit. Patientinnen sollten einen täglichen Alkoholkonsum von >6g/Tag vermeiden.

4.122

4.138

modifiziert 2025

Eine neoadjuvante (primäre, präoperative) systemische Therapie wird als Standardbehandlung bei Patientinnen mit lokal fortgeschrittenen, primär inoperablen oder inflammatorischen Mammakarzinomen im Rahmen eines multimodalen Therapiekonzeptes angesehen.

Bei Patientinnen mit lokal fortgeschrittenem, primär inoperablem oder inflammatorischem Mammakarzinom soll eine neoadjuvante (primäre, präoperative) systemische Therapie im Rahmen eines multimodalen Therapiekonzeptes durchgeführt werden.

4.108

4.140

modifiziert 2025

Patientinnen mit Östrogen- und/oder Progesteronrezeptor-positiven (°) invasiven Tumoren sollen eine endokrine Therapie erhalten.   ° (>/=10% progesteronrezeptor-positive Tumorzellkerne)

Patientinnen mit Hormonrezeptor-positiven invasiven Tumoren sollen eine endokrine Therapie erhalten.

 

4.145

neu 2025

 

Die Messung des Ki67 nach 2-4 wöchiger präoperativer endokriner (Induktions)-therapie ermöglicht die frühe Abschätzung der Sensitivität gegenüber der präoperativ eingesetzten endokrinen Therapie. Ein postendokrines Ki67 ≤ 10% ist mit einer verbesserten Prognose (vs. Ki67 > 10%) assoziiert.

 

4.146

neu 2025

 

Eine adjuvante endokrine Therapie sollte bei prämenopausalen Patientinnen mit erhöhten Rezidivrisiko eine ovarielle Suppression (2-5 Jahre in Kombination mit Tamoxifen oder 5 Jahre in Kombination mit einem Aromataseinhibitor) beinhalten.

 

4.147

neu 2025

 

Bei prämenopausalen Patientinnen mit erhöhtem Rezidivrisiko ist der Einsatz der Aromatasehemmer vs. Tamoxifen in Kombination mit der ovariellen Suppression mit einem geringeren Rezidivrisiko, jedoch noch ohne nachweisbaren Effekt auf das Gesamtüberleben assoziiert.

 

4.148

neu 2025

 

Bei postmenopausalen Patientinnen soll die Aromatasehemmer-haltigen endokrinen Therapie mindestens 5 Jahre und bei Patientinnen mit einem erhöhten Rezidivrisiko bis zu 7-8 Jahre betragen. Eine über diesen Zeitraum hinausgehende endokrine Therapie ist lediglich mit einem geringeren Risiko für das Auftreten eines kontralateralen Mammakarzinoms assoziiert.

 

4.149

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit HR+/HER2-Mammakarzinom und hohem Rückfallrisiko (bei N2-3 oder N1 mit G3 oder Tumorgröße >/= 5cm) sollte Abemaciclib für 2 Jahre in Kombination mit der endokrinen Standard-Therapie oder Ribociclib (bei N+, oder N0 T3/T4, oder N0 T2 G3 oder N0 T2 G2 und (Ki-67 ≥ 20 % oder high-risk Genexpression)) für 3 Jahre in Kombination mit einem Aromatasehemmer (+ OFS bei prämenopausalen Patientinnen) durchgeführt werden. Beide Medikamente führen zur Senkung der Rezidivwahrscheinlichkeit.

 

4.150

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem und HER2/neu negativem Mammacarcinom mit hohem Rückfallrisiko (z.B. N2-3 oder CPS Score ≥3 nach neoadjuvanter Chemotherapie) und einer Keimbahn BRCA1/2 Mutation sollte Olaparib für 1 Jahr in Kombination mit der endokrinen Standard-Therapie durchgeführt werden.

4.130

4.151

modifiziert 2025

Platinsalze erhöhen beim triple-negativen Mammakarzinom (TNBC) unabhängig vom BRCA-Status die Komplettremissions-Rate (pCR-Rate). Der Vorteil auf das progressionsfreie Überleben (PFS) und das Gesamtüberleben ist nicht abschließend geklärt. Die Toxizität ist höher.

Bei Patientinnen mit triple-negativem Mammakarzinom (TNBC) im Stadium II-III sollten Platinsalze zusätzlich zu einer Kombinationschemotherapie unabhängig vom BRCA-Status eingesetzt werden.

 

4.152

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit triple-negativem Mammakarzinom (TNBC) Tumor >10mm und nodal negativ sollte eine Chemotherapie durchgeführt werden.

 

4.153

neu 2025

 

Sofern bei Patientinnen mit triple-negativem Mammakarzinom (TNBC) die Indikation zu einer alleinigen anthrazyklin-/taxanhaltigen Chemotherapie besteht, sollte diese dosisdicht erfolgen.

 

4.154

neu 2025

 

Patientinnen mit einem triple-negativem Mammakarzinom (TNBC) größer 2 cm oder mit Lymphknotenbefall sollten den ICPi Pembrolizumab in Kombination mit einer neoadjuvanten Chemotherapie mit Anthrazyklin/Taxan/Carboplatin erhalten.

Das Therapie sollte postoperativ mit 9 Zyklen adjuvant Pembrolizumab fortgesetzt werden.

 

4.155

neu 2025

 

Patientinnen mit einem triple-negativem Mammakarzinom (TNBC) mit non-pCR nach anthrazyklin- / taxanhaltiger Chemotherapie sollten adjuvant Capecitabin für 6-8 Zyklen erhalten.

 

4.156

neu 2025

 

Patientinnen mit einem triple-negativem Mammakarzinom (TNBC) und pathogener BRCA-1 oder BRCA-2 Keimbahnmutation, die nach neoadjuvanter Chemotherapie keine pCR erreicht haben oder die ein hohes Risiko nach primärer Operation aufweisen (> pT2, und/oder >pN1), sollten Olaparib über 1 Jahr erhalten.

4.132

4.157

modifiziert 2025

Patientinnen mit HER2-überexprimierenden Tumoren mit einem Durchmesser ≥ 1 cm (immunhistochemisch Score 3+ und/oder ISH-positiv) sollen eine (neo-)adjuvante Behandlung mit Anthrazyklin gefolgt von einem Taxan in Kombination mit Trastuzumab erhalten. Trastuzumab soll über eine Gesamtdauer von einem Jahr verabreicht werden.

Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder Score 2+ und ISH-positiv) mit einem Durchmesser >1 cm sollen eine Chemotherapie mit einer anti-HER2-gerichteten Therapie erhalten

 

4.158

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder Score 2+ und ISH-positiv) und einer Tumorgrösse ab 6 mm sollte eine Chemotherapie in Kombination mit einer anti-HER2-gerichteten Therapie durchgeführt werden.

4.132

4.160

modifiziert 2025

Patientinnen mit klinischer Tumorgrösse kleiner 2cm und klinisch negativem axillären Lymphknotenstatus kann eine primäre Operation angeboten werden, um eine Deeskalation der Systemtherapie in Form von Paclitaxel in Kombination mit Trastuzumab über 12 Wochen zu ermöglichen. Trastuzumab soll über eine Gesamtdauer von einem Jahr verabreicht werden.

Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) und klinischer Tumorgrösse ≤ 2cm sowie klinisch und sonographisch negativem axillären Lymphknotenstatus kann eine primäre Operation angeboten werden, um eine Deeskalation der Systemtherapie in Form von Paclitaxel in Kombination mit Trastuzumab über 12 Wochen zu ermöglichen. Trastuzumab soll über eine Gesamtdauer von einem Jahr verabreicht werden.

 

4.161

neu 2025

 

Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) mit einem Durchmesser > 2 cm und/oder positivem Nodalstatus (klinisch bzw. sonographisch oder bioptisch) sollten eine neoadjuvante Chemotherapie in Kombination mit Trastuzumab und Pertuzumab erhalten.

 

4.162

neu 2025

 

Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) und histopathologischer Komplettremission sollen weiterhin Trastuzumab erhalten, bis eine Gesamtdauer von einem Jahr erreicht ist. Bei initial klinisch oder pathohistologisch nachgewiesenem ipsilateralen axillären Lymphknotenbefall, kann diese Therapie mit Pertuzumab über die Gesamtdauer von einem Jahr kombiniert werden.

 

4.163

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) kommen als Therapieregime anthrazyklin-/ taxanhaltige Schemata oder anthrazyklinfreie Regime (Taxane, Carboplatin, Trastuzumab +/- Pertuzumab) zum Einsatz.

 

4.164

neu 2025

 

Trastuzumab sollte insgesamt für 12 Monate verabreicht werden. Eine kürzere Dauer von 6 Monaten kann im Falle von niedrigem Risiko oder kardialen Komorbiditäten erwogen werden.

 

4.165

neu 2025

 

Patientinnen mit HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) und nicht erreichter histologischer Komplettremission (non-pCR) nach einem Anthrazyklin- oder Taxan-basierten Chemotherapieschema in Kombination mit anti-HER2 gerichteter Therapie sollen als postneoadjuvante Therapie 14 Zyklen Trastuzumab-Emtansin erhalten.

 

4.166

neu 2025

 

Patientinnen mit hormonrezeptor-positiven, HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) im Stadium II bis III kann nach adjuvanter anti-HER2-gerichteten Therapie mit Trastuzumab allein eine erweiterte (postneo-) adjuvante Therapie mit Neratinib für ein Jahr angeboten werden. Patientinnen mit Tumoren unter 2 cm sollten nicht mit Neratinib behandelt werden.

 

4.167

neu 2025

 

Bei hormonrezeptor-positiven HER2-positiven Mammakarzinomen (immunhistochemisch Score 3+ oder 2+ und ISH-positiv) sollte die endokrine Therapie im adjuvanten Setting parallel zu Trastuzumab, Trastuzumab / Pertuzumab bzw. T-DM1 gegeben werden.

4.135

4.168

modifiziert 2025

Patientinnen mit einem erhöhten anamnese- oder Krebstherapiebasierten Risiko für einen Knochenverlust sollten zu Beginn der Therapie eine Knochendichtemessung durchführen lassen.  Abhängig vom Ergebnis und weiteren Risikofaktoren sollte die Knochendichtemessung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Bei Patientinnen mit einem erhöhten Anamnese- oder Krebstherapie-basierten Risiko für einen Knochenverlust sollte zu Beginn der Therapie eine Knochendichtemessung durchgeführt werden.

Abhängig vom Ergebnis und Hinzukommen weiterer Risikofaktoren sollte die Knochendichtemessung wiederholt werden, falls davon eine Therapieänderung abgeleitet werden kann.

4.136

4.169

modifiziert 2025

Zur Vermeidung einer Krebstherapie-induzierten Osteoporose sollte eine präventive Behandlung in Abhängigkeit der individuellen Risikokonstellation für die Entwicklung einer Osteoporose (http://www.dv-osteologie.org) empfohlen werden.

Zur Vermeidung von Krebstherapie-induzierten osteoporose-assoziierten Frakturen sollte eine präventive Behandlung in Abhängigkeit der individuellen Risikokonstellation () durchgeführt werden.

4.137

4.170

modifiziert 2025

Bei prämenopausalen Patientinnen mit GnRH und/oder Tamoxifen/AI und bei postmenopausalen Patientinnen unter Aromatasehemmertherapie sollte eine knochenprotektive Therapie empfohlen werden.

Bei prämenopausalen Patientinnen mit GnRH-Agonisten und Tamoxifen oder einem AI und bei postmenopausalen Patientinnen unter Aromatasehemmertherapie soll die Indikation für eine knochenprotektive Therapie geprüft werden.

4.138

4.171

modifiziert 2025

Eine Hormontherapie mit Östrogenen sollte bei Brustkrebspatientinnen zur Prävention der Krebstherapieassoziierten Osteoporose nicht eingesetzt werden, da eine erhöhte Rezidivrate insbesondere bei Hormonrezeptor-positiver Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann.

Eine Hormontherapie mit Östrogenen soll bei Brustkrebspatientinnen zur Prävention der Krebstherapie-assoziierten Osteoporose nicht eingesetzt werden, insbesondere bei Hormonrezeptor-positiver Erkrankung.

4.140

4.172

modifiziert 2025

Eine Risikoreduktion für Frakturen im Rahmen einer endokrinen Therapie ist für Denosumab und Bisphosphonaten nachgewiesen.

Bei Patientinnen mit endokriner Therapie, die einen therapieassoziierten Knochenmasseverlust hervorruft, sollte eine Therapie mit Denosumab oder Bisphosphonaten zur Risikoreduzierung von Frakturen durchgeführt werden.

4.141

4.173

modifiziert 2025

Die knochengerichtete Therapie zur Vermeidung einer therapieassoziierten Osteoporose sollte erfolgen, solange die endokrine Therapie durchgeführt wird.

Bei Beendigung der endokrinen Therapie soll auch die Indikation für eine begleitende osteoprotektive Therapie überprüft werden.

4.142

4.174

modifiziert 2025

Wenn eine Fraktur ohne adäquates Trauma auftritt, sollte eine Knochenmetastase ausgeschlossen werden.

Wenn eine Fraktur ohne adäquates Trauma auftritt, soll eine Knochenmetastase ausgeschlossen werden.

4.143

4.175

modifiziert 2025

Eine adjuvante Bisphosphonattherapie verlängert das knochenmetastasenfreie Überleben bei postmenopausalen Patientinnen unter Aromatase Inhibitor Therapie sowie bei prämenopausalen Patientinnen unter Ovarsupression (noch ausserhalb der Zulassung, aber auf Kosten der GKV möglich).

Bei postmenopausalen Patientinnen unter Aromatase-Inhibitor Therapie sowie bei prämenopausalen Patientinnen unter Ovarsupression sollte zur Verlängerung des knochenmetastasefreien Überlebens eine adjuvante Bisphosphonattherapie durchgeführt werden. *

*off-label use, siehe Hintergrundtext

5.5

5.4

modifiziert 2025

Für die primäre histologische Abklärung eines lokoregionären Rezidivs sind die Mammasonographie und minimal-invasive Biopsiemethoden geeignet.

Für die histologische Abklärung eines lokoregionären Rezidivs gelten die gleichen Vorgehensweisen wie im .

5.6

5.5

modifiziert 2025

Bei Verdacht auf Fernmetastasen müssen diese durch geeignete diagnostische Maßnahmen ausgeschlossen oder nachgewiesen werden.  Bei neu diagnostiziertem Mammakarzinom und dem klinischen Verdacht auf Metastasen soll ein bildgebendes Staging erfolgen.  Als Staginguntersuchungen sollen ein kontrastverstärktes CT (Thorax, Abdomen, Becken) sowie ein Knochenszintigramm durchgeführt werden.

Staginguntersuchungen sollen bei allen PatientInnen mit einem lokoregionären Rezidiv durchgeführt werden. Für die Wahl der bildgebenden Verfahren s. .

5.7

5.6

modifiziert 2025

Ein PET-CT sollte nur eingesetzt werden, wenn mit anderen Methoden bei symptomatischen Patientinnen der dringende Verdacht auf eine Fernmetastasierung vorliegt und diese Metastasierung nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann.

Ein PET-CT sollte nur eingesetzt werden, wenn mit anderen Methoden bei symptomatischen Patientinnen der dringende Verdacht auf eine Fernmetastasierung vorliegt und diese Metastasierung nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann.

5.8

5.7

modifiziert 2025

Bei Verdachtsdiagnose eines lokoregionären Rezidivs soll zunächst eine histologische Sicherung mit erneuter Bestimmung von ER, PR und HER2 und ein komplettes Re-Staging erfolgen, um Metastasen auszuschließen und die Planung einer interdisziplinären Therapiestrategie zu ermöglichen.  Wenn lokal fortgeschritten und inoperabel bei TNBC auch PD-L1  und bei Her2 negativ BRCA-Keimbahntestung.

Nach histologischer Sicherung eines lokoregionären Rezidivs soll eine Bestimmung von ER, PR und HER2 und ein komplettes Re-Staging erfolgen, um Metastasen auszuschließen und die Planung einer interdisziplinären Therapiestrategie zu ermöglichen.

Bei einem lokal-fortgeschritten und inoperablen triple-negativen Rezidiv sollte zudem die PD-L1-Testung zur Therapieplanung durchgeführt werden.

Bei einem lokal-fortgeschritten und inoperablem HER2-negativen Rezidiv sollte zudem die diagnostische BRCA-Keimbahntestung zur Therapieplanung durchgeführt werden.

5.9

5.8

modifiziert 2025

Beim intramammären Rezidiv (DCIS/invasives Karzinom) wird durch die sekundäre Mastektomie die höchste lokale Tumorkontrolle erzielt.

Beim intramammären Rezidiv (DCIS/invasives Karzinom) wird durch die sekundäre Mastektomie die höchste lokale Tumorkontrolle erzielt.

Die Radikalität des operativen Vorgehens beim lokalen und lokoregionären Rezidiv beeinflusst ebenso wie beim Primärkarzinom nicht das Überleben der Patientin.

5.18

5.17

modifiziert 2025

Bei inoperablem Lokalrezidiv kann eine palliative Radiotherapie, ggf. in Kombination mit einer medikamentösen Tumortherapie, zur Symptomkontrolle sinnvoll sein.  Beim inoperablen Rezidiv kann eine palliative, medikamentöse Behandlung zur Symptomkontrolle analog zur metastasierten Situation sinnvoll sein.

Bei inoperablem Lokalrezidiv kann eine palliative Radiotherapie zur Symptomkontrolle sinnvoll sein.

5.62

5.26

modifiziert 2025

Bei Patientinnen mit einem HER2-positiven metastasierten Mammakarzinom sollte in der Zweitlinientherapie bevorzugt eine Therapie mit Trastuzumab-Deruxtecan oder alternativ, vor allem bei aktiven Hirnmetastasen, die Kombination Tucatinib + Trastuzumab + Capecitabin eingesetzt werden

Bei Patientinnen mit einem HER2-positiven metastasierten Mammakarzinom sollte in der Zweitlinientherapie bevorzugt eine Therapie mit Trastuzumab-Deruxtecan oder alternativ die Kombination Tucatinib + Trastuzumab + Capecitabin eingesetzt werden.

 

5.27

neu 2025

 

Bei einem metastasierten HER2-positiven Mammakarzinom sollte, sofern noch nicht angewandt, in der Drittlinientherapie bevorzugt eine Therapie mit Tucatinib + Trastuzumab + Capecitabin, T-DXd oder T-DM1 eingesetzt werden.

8.2

5.28

modifiziert 2025

Ist bei Patientinnen mit asymptomatischen HER2-positiven Hirnmetastasen, nach interdisziplinärer Diskussion unter Berücksichtigung der Patientinnenpräferenz, eine Systemtherapie geplant, sollte eine Dreierkombination Tucatinib + Capecitabin + Trastuzumab angeboten werden.

Ist bei Patientinnen mit asymptomatischen HER2-positiven Hirnmetastasen, nach interdisziplinärer Diskussion unter Berücksichtigung der Patientinnenpräferenz, eine Systemtherapie geplant, sollte entweder T-DXd oder eine Dreierkombination Tucatinib + Capecitabin + Trastuzumab angeboten werden.

5.26

5.30

modifiziert 2025

Bei prä- und perimenopausalen Patientinnen soll bei positivem Hormonrezeptorstatus und negativem HER2-Status eine endokrine Therapie, bevorzugt kombiniert mit einer zielgerichteten Therapie mit einem CDK4/6-Inhibitor angeboten werden.  Die rein endokrine Monotherapie ist nicht indiziert bei Patientinnen, bei denen die Notwendigkeit des Erreichens einer schnellen Remission zur Abwendung von ausgeprägten Symptomen besteht.

Bei prä- und perimenopausalen Patientinnen soll bei positivem Hormonrezeptorstatus und negativem HER2-Status eine endokrine Therapie, bevorzugt kombiniert mit einer zielgerichteten Therapie mit einem CDK4/6-Inhibitor angeboten werden.

5.28

5.31

modifiziert 2025

Bei prämenopausalen Patientinnen soll die endokrin-basierte Therapie mit einem CDK4/6-Inhibitor unter Ausschaltung der Ovarialfunktion und in Kombination mit einem Aromatasehemmer oder mit Fulvestrant erfolgen (in Abhängigkeit von der Vortherapie).

Bei prämenopausalen Patientinnen soll die endokrin-basierte Therapie mit einem CDK4/6-Inhibitor unter Ausschaltung der Ovarialfunktion und in Abhängigkeit von der Vortherapie in Kombination mit einem Aromatasehemmer, Fulvestrant oder Tamoxifen (Tamoxifen nicht in Kombination mit Ribociclib) erfolgen.

5.34

5.33

modifiziert 2025

Die Kombinationstherapie eines Aromatasehemmers oder Fulvestrant mit CDK 4/6-Inhibitoren soll spätestens ab der Zweitlinie durchgeführt werden, sofern diese Substanzgruppe noch nicht eingesetzt wurde.

Die Kombinationstherapie eines Aromatasehemmers oder Fulvestrant mit CDK 4/6-Inhibitoren soll als Erstlinientherapie oder spätestens ab der Zweitlinie durchgeführt werden, sofern diese Substanzgruppe noch nicht eingesetzt wurde.

5.32

5.34

modifiziert 2025

Bei postmenopausalen Patientinnen soll bei positivem Hormonrezeptorstatus und negativem HER2-Status eine endokrine Therapie, bevorzugt kombiniert mit einer zielgerichteten Therapie wie CDK4/6-Inhibitoren angeboten werden.  Die alleinige endokrine Therapie ist nicht indiziert bei Patientinnen, bei denen die Notwendigkeit des Erreichens einer schnellen Remission zur Abwendung von ausgeprägten Symptomen besteht.

Bei postmenopausalen Patientinnen soll die endokrin-basierte Therapie mit einem CDK4/6-Inhibitor in Abhängigkeit von der Vortherapie in Kombination mit einem Aromatasehemmer, Fulvestrant oder Tamoxifen (Tamoxifen nicht in Kombination mit Ribociclib) erfolgen.

 

5.37

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit positivem Hormonrezeptorstatus und negativem HER2-Status und einer PIK3CA-Mutation, die unter oder innerhalb von 12 Monaten nach einer adjuvanten endokrinen Therapie progredient sind, sollte eine zielgerichtete Therapie mit Inavolisib plus Fulvestrant plus Palbociclib angeboten werden.

3.30

5.38

modifiziert 2025

Postmenopausale Patientinnen mit HR-positivem / HER2-negativen fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom und einer aktivierenden ESR1Mutation nach mindestens zwei endokrinen Therapielinie, einschließlich eines CDK 4/6Inhibitors sollten mit Elacestrant behandelt werden

Postmenopausale Patientinnen mit HR-positivem / HER2-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom und einer aktivierenden ESR1-Mutation nach mindestens einer endokrinen Therapielinien, einschließlich eines CDK 4/6-Inhibitors, sollten mit Elacestrant behandelt werden.

4.127

5.39

modifiziert 2025

Patientinnen mit vorbehandeltem HR-positivem / HER2-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom mit aktivierender PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration sollten mit Capivasertib behandelt werden.

Patientinnen mit vorbehandeltem HR-positivem / HER2-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom mit einer oder mehrerer PIK3CA/AKT1/PTEN-Alteration sollten mit Capivasertib und Fulvestrant behandelt werden.

5.38

5.41

modifiziert 2025

Weitere Schritte in der endokrinen Behandlungssequenz stellen je nach Vorbehandlung der Einsatz von Elacestrant (bei Nachweis einer aktivierenden ESR1 Mutation), Capivasertib (bei Nachweis einer aktivierenden PIK3KA/AKT1/PTEN-Alteration), Alpelisib (bei Nachweis einer entsprechenden PI3KA Mutation) bzw. Antiöstrogenen, Östrogenrezeptor-Antagonisten, der Wechsel des Aromatasehemmers von einem steroidalen auf einen nicht-steroidalen Aromatasehemmer oder vice versa dar.  *Cave: Alpelisib derzeit in Deutschland nur über internationale Apotheke erhältlich

Weitere Schritte in der endokrin-basierten Behandlungssequenz stellen je nach Vorbehandlung der Einsatz von Elacestrant (bei Nachweis einer aktivierenden ESR1 Mutation), Capivasertib (bei Nachweis einer oder mehrerer PIK3CA/AKT1/PTEN-Alterationen), Alpelisib (bei Nachweis einer entsprechenden PIK3CA Mutation), Everolimus bzw. Antiöstrogenen, Östrogenrezeptor-Antagonisten, der Wechsel des Aromatasehemmers von einem steroidalen auf einen nicht-steroidalen Aromatasehemmer oder vice versa dar.*Cave: Alpelisib derzeit in Deutschland nur über internationale Apotheke erhältlich

 

5.42

neu 2025

 

Patientinnen mit HR-positivem / HER2-low fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, die eine Chemotherapie in der metastasierten Situation erhalten haben oder bei denen während oder innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der adjuvanten Chemotherapie ein Rezidiv aufgetreten ist sollten mit Trastuzumab Deruxtecan behandelt werden.

 

5.43

neu 2025

 

Patientinnen mit HR-positivem / HER2-low oder HER2-ultralow fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, die eine oder mehrere endokrine Therapielinien in der metastasierten Situation erhalten haben, kann eine Therapie mit Trastuzumab Deruxtecan angeboten werden.

 

5.44

neu 2025

 

Patientinnen mit HR-positivem / HER2-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom nach Vorbehandlung mit endokrin-basierter Therapie und mindestens 2 zusätzlichen systemischen Therapien bei fortgeschrittener Erkrankung sollten mit Sacituzumab Govitecan behandelt werden.

 

5.45

neu 2025

 

Patientinnen mit HR-positivem / HER2-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, die bereits eine endokrine Therapie und mindestens eine Chemotherapie im fortgeschrittenen Stadium erhalten haben, kann eine Therapie mit Datopotamab Deruxtecan angeboten werden.

 

5.46

neu 2025

 

HER2-negative Patientinnen mit fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom mit BRCA1/2-Keimbahn-Mutation und Vorbehandlung mit einem Anthrazyklin und einem Taxan im (neo)adjuvanten oder metastasierten Setting, es sei denn, sie waren ungeeignet für diese Behandlungen, sollten mit Olaparib oder mit Talazoparib behandelt werden.

4.91

5.47

modifiziert 2025

Patientinnen mit triple-negativen fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom mit positivem PD-L1 Status sollten präferiert mit Pembrolizumb + Taxanmonotherepie bei CPS ≥ 10 oder alternativ mit Atezolizumab + nab-Paclitaxel bei IC ≥ 1 als Erstlinientherapie behandelt werden.

Patientinnen mit triple-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom mit positivem PD-L1 Status sollen mit Pembrolizumab + Chemotherapie (Paclitaxel, nab-Paclitaxel oder Carboplatin/Gemcitabine) bei Combined positive score ≥ 10 behandelt werden. Alternativ kann mit Atezolizumab + nab-Paclitaxel bei IC ≥ 1% als Erstlinientherapie behandelt werden.

3.30

5.48

modifiziert 2025

Patientinnen mit tripel-negativem fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom nach Vorbehandlung mit 2 oder mehr systemischen Therapien, darunter mindestens 1 gegen die fortgeschrittene Erkrankung sollten mit Sacituzumab Govitecan behandelt werden.

Patientinnen mit triple-negativem fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom nach Vorbehandlung mit zwei oder mehr systemische Therapien, darunter mindestens 1 gegen die fortgeschrittene Erkrankung, sollten mit Sacituzumab Govitecan behandelt werden.

5.46

5.54

modifiziert 2025

Neben einer Systemtherapie sollte die Indikation zu einer operativen bzw. lokal ablativen Therapie von Fernmetastasen individuell und in einem interdisziplinären Konsil gestellt werden.

Neben einer Systemtherapie soll die Indikation zu einer operativen bzw. lokal ablativen Therapie von Fernmetastasen individuell und in einem interdisziplinären Konsil gestellt werden.

 

5.55

modifiziert 2025

 

aus S3-Leitlinien Supportiv-Therapie bei onkologischen PatientInnen AWMF-Registernummer: 032-054OL

Indikationen zur lokalen perkutanen Strahlentherapie bei Knochenmetastasen sind:

·         lokale Schmerzsymptomatik,

·         Bewegungseinschränkung,

·         Stabilitätsminderung (Frakturgefahr),

·         Zustand nach operativer Stabilisierung,

·         drohende oder bestehende neurologische Symptomatik (z. B. Rückenmarkskompression).

 

5.56

modifiziert 2025

 

aus S3-Leitlinien Supportiv-Therapie bei onkologischen PatientInnen AWMF-Registernummer: 032-054OL

Indikationen zur chirurgischen Therapie von ossären Manifestationen können sein:

·         Myelonkompression mit neurologischen Symptomen,

·         pathologische Fraktur,

·         drohende Fraktur (Frakturrisiko z.B. über Mirel Score, Spinal Instability Neoplastic Scale (SINS)),

·         solitäre Spätmetastase,

·         Osteolysen mit Progress nach Strahlentherapie

·         therapieresistente Schmerzen.

5.50

5.57

modifiziert 2025

Singuläre oder solitäre Hirnmetastasen sollten reseziert werden oder mittels stereotaktischer Radiotherapie behandelt werden. Entscheidungskriterien bei der Wahl das Therapieverfahrens sind Tumorgröße, Metastasenlokalisation, Symptomatik, das Vorliegen einer Mittellinienverlagerung sowie die Gesamtprognose. Anschließend sollte eine lokal fraktionierte Bestrahlung oder Radiochirurgie des Tumorbetts erfolgen.

Singuläre Hirnmetastasen sollten reseziert werden oder mittels stereotaktischer Radiotherapie behandelt werden. Entscheidungskriterien bei der Wahl das Therapieverfahrens sind Tumorgröße, Metastasenlokalisation, Symptomatik, das Vorliegen einer Mittellinienverlagerung sowie die Gesamtprognose.

 

5.58

neu 2025

 

Nach Hirnmetastasenresektion sollte bei limitierter zerebraler Metastasierung eine lokale fraktionierte Bestrahlung oder stereotaktische Radiotherapie des Tumorbetts erfolgen.

5.53

5.60

modifiziert 2025

Bei Vorliegen einer limitierten Anzahl von Hirnmetastasen (in der Größenordnung 2 – 4), die ein bestrahlbares Gesamtvolumen nicht überschreiten, soll der initialen stereotaktischen Radiotherapie aufgrund der geringeren negativen Auswirkungen auf die Neurokognition im Vergleich zur Ganzhirnbestrahlung, der kürzeren Behandlungsdauer und der höheren lokalen Kontrollrate der Vorzug gegeben werden.  Sollte aufgrund anderer, negativer Prognosekriterien eine Operation oder Radiochirurgie nicht infrage kommen, soll kann die alleinige Ganzhirnbestrahlung eingesetzt werden.  Für Patientinnen mit multiplen Hirnmetastasen soll die alleinige Ganzhirnbestrahlung durchgeführt werden.

Bei Vorliegen einer limitierten Anzahl von Hirnmetastasen (in der Größenordnung 2 – 4), die ein bestrahlbares Gesamtvolumen nicht überschreiten, soll der initialen Radiochirurgie aufgrund der geringeren negativen Auswirkungen auf die Neurokognition im Vergleich zur Ganzhirnbestrahlung, der kürzeren Behandlungsdauer und der höheren Kontrollrate der Vorzug gegeben werden.

 

5.61

neu 2025

 

Für Patientinnen mit 5-10 Hirnmetastasen, die ein bestrahlbares Gesamtvolumen nicht überschreiten, kann eine stereotaktische Radiotherapie als Alternative zur Ganzhirnbestrahlung erfolgen.

 

5.65

neu 2025

 

aus S3-Leitlinien Supportiv-Therapie bei onkologischen PatientInnen AWMF-Registernummer: 032-054OL

Bei therapeutischer Ganzhirnbestrahlung ohne Hippocampusbefall und ohne leptomeningealen Befall kann eine bilaterale Schonung der Hippocampi durch den Einsatz einer intensitätsmodulierten Radiotherapie erwogen werden.

5.57

5.66

modifiziert 2025

Bei Vorliegen von Lebermetastasen kann in Einzelfällen eine Resektion oder eventuell auch eine andere lokale Therapie (RFA, TACE, SBRT, SIRT) indiziert sein, Voraussetzungen dafür sind:  keine disseminierten Metastasen kontrollierte extrahepatische Metastasierung

Bei Vorliegen von Lebermetastasen kann in Einzelfällen eine Resektion oder eine andere lokale Therapie (RFA, TACE, SBRT, SIRT) erwogen werden. Voraussetzungen dafür sind keine disseminierten Metastasen und kontrollierte extrahepatische Metastasierung. Die Entscheidung soll im Rahmen einer interdisziplinären Tumorkonferenz diskutiert werden.

5.58

5.67

modifiziert 2025

Bei Vorliegen von Lungenmetastasen kann in Einzelfällen eine Resektion oder eventuell auch eine andere lokale Therapie (RFA, stereotaktische Radiotherapie) indiziert sein, Voraussetzungen dafür sind:  keine disseminierten Metastasen, kontrollierte extrapulmonale Metastasierung.

Bei Vorliegen von Lungenmetastasen kann in Einzelfällen eine Resektion oder eine andere lokale Therapie (RFA, stereotaktische Radiotherapie) erwogen werden, Voraussetzungen dafür sind: keine disseminierten Metastasen, kontrollierte extrapulmonale Metastasierung. Die Entscheidung soll im Rahmen einer interdisziplinären Tumorkonferenz diskutiert werden.

5.59

5.68

modifiziert 2025

Bei Auftreten einer Pleurakarzinose mit symptomatischer Ergussbildung soll der Patientin eine Pleurodese angeboten werden.

Bei Auftreten einer Pleurakarzinose mit symptomatischer Ergussbildung kann der Patientin eine Pleurodese angeboten werden. Alternativ oder ergänzend kann eine dauerhafte Pleuradrainage angewendet werden.

 

6.12

neu 2025

 

Patientinnen und Patienten mit Mammakarzinom sollen im Rahmen der Supportivtherapie nach der Querschnittleitlinie „“ AWMF-Registernummer: 032-054OL aktuelle Version behandelt werden.

Die folgenden Themenbereiche zur supportiven Therapie sind relevant:

·         Tumortherapie-induzierte Anämie

·         Antiemese

·         Granulopoetische Wachstumsfaktoren

·         Hauttoxizitäten

·         Schleimhauttoxizität

·         Tumortherapie-induzierte Diarrhoe

·         Periphere Neurotoxizität (PNP)

·         Ossäre Komplikationen

·         Paravasate

·         Supportive Maßnahmen in der Radioonkologie

·         Immunvermittelte Nebenwirkungen durch Immuncheckpoint-Inhibition (irAEs)

·         Kardiotoxizität

·         Zentrale Neurotoxizität

6.38

6.15

modifiziert 2025

Die bildgebende Diagnostik zur Detektion von lokal- und lokoregionären Rezidiven und kontralateralen Karzinomen sollte die jährliche Mammographie und qualitätsgesicherte Sonographie umfassen.

Die bildgebende Diagnostik zur Detektion von lokal- und lokoregionären Rezidiven und kontralateralen Karzinomen sollte die jährliche Mammographie umfassen.

5.53

6.16

modifiziert 2025

Bei Patientinnen und Patienten mit DCIS und IDC kann zur Beurteilung der ipsilateralen Mamma bzw. Thoraxwand und der Axilla eine ergänzende Sonographie zur Mammographie durchgeführt werden.

Eine Sonographie der ipsilateralen und kontralateralen Brust sollte bei höherer Brustdichte (ACR c,d) oder Abbildungsproblemen der operierten Brust ergänzend zur Mammographie durchgeführt werden.

5.53

6.17

modifiziert 2025

Bei Patientinnen und Patienten mit DCIS und IDC kann zur Beurteilung der ipsilateralen Mamma bzw. Thoraxwand und der Axilla eine ergänzende Sonographie zur Mammographie durchgeführt werden.

Bei Patientinnen und Patienten mit Zustand nach Mammakarzinom kann zur Beurteilung der Axilla eine ergänzende Sonographie durchgeführt werden.

6.39

6.18

modifiziert 2025

Durch die ergänzende qualitätsgesicherte Ultraschalluntersuchung in der Nachsorge erhöht sich die Wiedereinbestellungs- und die Biopsierate. Patientinnen berichteten am häufigsten (82%) über psychisch positive Aspekte durch erhöhte Aufmerksamkeit und damit verbundenen Sicherheit, selten (<6%) psychische Belastungen durch Verunsicherung und Angst. Sie sollte daher nur als Ergänzung zur Mammographie durchgeführt werden.

Durch die ergänzende qualitätsgesicherte Ultraschalluntersuchung in der Nachsorge erhöht sich die Wiedereinbestellungs- und die Biopsierate. Patientinnen berichteten am häufigsten (82%) über psychisch positive Aspekte durch erhöhte Aufmerksamkeit und damit verbundenen Sicherheit, selten (<6%) psychische Belastungen durch Verunsicherung und Angst. Sie sollte bei nicht ausreichend beurteilbarer Mammographie durchgeführt werden.

6.41

6.20

modifiziert 2025

Eine intensivierte apparative und labortechnische Diagnostik mit Röntgen-Thorax, Knochenszintigrafie, CT, PET oder MRT sowie Blutbildbestimmung, Serum-Biochemie oder Tumormarkerbestimmung gehören zur Metastasendiagnostik, nicht zur Standard-Nachsorge, und sind nur bei klinischen Auffälligkeiten indiziert.

Eine intensivierte apparative und labortechnische Diagnostik mit Knochenszintigrafie, CT, PET oder MRT sowie Blutbildbestimmung, Serum-Biochemie oder Tumormarkerbestimmung soll in der Nachsorge nicht standardmäßig durchgeführt werden.

 

6.22

neu 2025

 

Relevante therapieassozierte Nebenwirkungen und Langzeitfolgen bei Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs, deren Prävention, Diagnostik sowie Behandlungsoptionen sollen gemäß der  AWMF-Registernummer: 032-054OL behandelt werden.

Hierzu zählen:

·         Diarrhoe

·         Neutropenie

·         Anämie

·         Klimakterisches Syndrom (Vasomotorische Symptome, vulvovaginale Symptome)

·         Schmerzen (Arthragien)

·         Thromboembolische Ereignisse

·         Fatique

·         Insomnie (Schlafstörungen)

·         Neurotoxizität

·         Kardiotoxizität

·         Leukämie

·         Störung der Sexualität

·         Lebensqualitätseinschränkungen

6.44

6.23

modifiziert 2025

Die Nachsorgeuntersuchungen sollten in den ersten 3 Jahren nach der lokalen Primärtherapie vierteljährlich, im 4. und 5. Jahr halbjährlich und ab dem 6. Jahr jährlich erfolgen. Jährliche Früherkennungsuntersuchungen sind miteinzuschließen.

Die klinischen Nachsorgeuntersuchungen sollten in den ersten 3 Jahren nach der lokalen Primärtherapie bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten mit invasivem Mammakarzinom vierteljährlich, bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten mit nicht invasivem Mammakarzinom halbjährlich, im 4. und 5. Jahr halbjährlich und ab dem 6. Jahr jährlich erfolgen. Jährliche gynäkologische Früherkennungsuntersuchungen sind miteinzuschließen.

6.47

6.25

modifiziert 2025

Die Tumorerkrankung und deren Therapie durch Operation, Strahlentherapie und systemische Therapie können zu Störungen unterschiedlichen Schweregrades führen, die gezielte rehabilitative Maßnahmen im somatischen und psychosozialen Bereich erfordern.

Die Patientinnen sollen über die Möglichkeiten ambulanter und stationärer Rehabilitationsmaßnahmen sowie weiterer Ansprüche, die sich aus dem Sozialrecht ergeben, frühzeitig informiert werden. Bei der Indikationsstellung und der Empfehlung zur Rehabilitationsart sollen die Wünsche der Patientinnen berücksichtigt werden.

6.50

6.28

modifiziert 2025

(Nur) bei Lymphödemen sollte eine komplexe Entstauungstherapie (KPE) bestehend aus Hautpflege, manueller Lymphdrainage, Bewegungstherapie und Kompressionsbehandlung durchgeführt werden.

Bei Lymphödemen sollte eine komplexe Entstauungstherapie (KPE) bestehend aus Hautpflege, manueller Lymphdrainage, Bewegungstherapie und Kompressionsbehandlung durchgeführt werden.

3.7

6.31

modifiziert 2025

Aus Querschnittleitlinie Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, 2024, AWMF-Registernummer: 032-055OL 
 Alle Patienten sollen frühestmöglich und im Verlauf wiederholt zur aktuellen und geplanten Anwendung von komplementären Maßnahmen befragt werden und gezielt auf mögliche Interaktionen zwischen diesen Anwendungen und der Krebstherapie hingewiesen werden. Siehe hierzu auch den Fragebogen zur strukturierten Erfassung der Nutzung komplementärmedizinischer Verfahren und Methoden Kapitel 11.1

Aus Querschnittleitlinie Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie , Langversion 2.0, 2024, AWMF-Registernummer: 032-055OL

Alle Patientinnen und Patienten sollen frühestmöglich und im Verlauf wiederholt zur aktuellen und geplanten Anwendung von komplementären Maßnahmen befragt werden und gezielt auf mögliche Interaktionen zwischen diesen Anwendungen und der Krebstherapie hingewiesen werden.

Siehe hierzu auch den Fragebogen zur strukturierten Erfassung der Nutzung komplementärmedizinischer Verfahren und Methoden

6.62

6.33

modifiziert 2025

Alternative Therapieverfahren sollen Patientinnen und Patienten nicht empfohlen werden. In einer einfühlsamen Beratungssituation sollte die Patienten wertneutral, kompetent und umfassend über den Schaden und Nutzen einer solchen Therapie informiert werden.

Alternative Therapieverfahren ohne wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen sollen Patientinnen und Patienten nicht empfohlen werden. In einer einfühlsamen Beratungssituation sollten die Patientinnen und Patienten wertneutral, kompetent und umfassend über den Schaden und Nutzen einer solchen Therapie informiert werden.

3.5

6.34

modifiziert 2025

Patientinnen und Patienten mit Mammakarzinom sollen im Rahmen der Komplemtären Medizin nach der Querschnittleitlinie Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, 2024, AWMF-Registernummer: 032-055OL 
behandelt werden.  Für Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs sind folgende Themen aus der Querschnittleitlinie zu komplementärmedizinischen Therapien zur Verbesserung von Symptomen und Lebensqualität unter der Tumortherapie von Interesse (alphabetische Reihenfolge):  Angst/ Ängstlichkeit S.42 (Link) 
 Anorexie/ Kachexie  S.43 
(Link) 
 Appetit  S.43 
(Link) Dermatitis S.43 
(Link) Depressivität S.44 
(Link) Distress S.45 
(Link) Ejektionsfraktion S.45 
(Link) Ein- und Durchschlafstörungen S.45 
(Link) Entspannung S.46 
(Link) Erektile Dysfunktion (Brustkrebs beim Mann) S.46 
(Link) Fatigue S.47 
(Link) Hämatologische Toxizität S.49 
(Link) Hand-Fuß-Syndrom S.49 
(Link) Hepatoxizität S.49 
(Link) Kognitive Beeinträchtigung S.50 
(Link) Lebensqualität S.50 
(Link) Lymphödem S.54 
(Link) Menopausale Symptome S.54 
(Link) Mukositis (Mukosa) S.55 
(Link) Nebenwirkungen der Androgendeprivation/ Androgensuppression S.56 
(Link) Neuropathie S.57 
(Link) Neutropenie S.57 
(Link) Ototoxizität S.58 
(Link) Schmerz S.58 
(Link) Schulterbeweglichkeit S.59 
(Link) Senkung der Komplikationsraten S.59 
(Link) Stimmung/ Affekt  S.60 
(Link) Stress  S.60 
(Link) Toxizität - chemotherapieassoziiert S.60 
(Link) Toxizität - radiotherapieassoziiert S.61 
(Link)  Übelkeit & Erbrechen S.62 
(Link) Wohlbefinden S.63 
(Link) Wundheilung S.63 
(Link) Xerostomie S.63 
(Link) Zerebrale Ödeme 
(Link)

Patientinnen und Patienten mit Mammakarzinom sollen im Rahmen der Komplementären Medizin nach der Querschnittleitlinie Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF:  in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, 2024, AWMF-Registernummer: 032-055OL) behandelt werden.

Für Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs sind folgende Themen aus der Querschnittleitlinie zu komplementärmedizinischen Therapien zur Verbesserung von Symptomen und Lebensqualität unter der Tumortherapie von Interesse (alphabetische Reihenfolge, link zum Inhaltsverzeichnis):

·         Angst/ Ängstlichkeit

·         Anorexie/ Kachexie

·         Appetit

·         Dermatitis

·         Depressivität

·         Distress

·         Ejektionsfraktion

·         Ein- und Durchschlafstörungen

·         Entspannung

·         Erektile Dysfunktion (Brustkrebs beim Mann)

·         Fatigue

·         Hämatologische Toxizität

·         Hand-Fuß-Syndrom

·         Hepatotoxizität

·         Kognitive Beeinträchtigung

·         Lebensqualität

·         Lymphödem

·         Menopausale Symptome

·         Mukositis (Mukosa)

·         Nebenwirkungen der Androgendeprivation/ Androgensuppression (Brustkrebs beim Mann)

·         Neuropathie

·         Neutropenie

·         Ototoxizität

·         Schmerz

·         Schulterbeweglichkeit

·         Senkung der Komplikationsraten

·         Stimmung/ Affekt

·         Stress

·         Toxizität - chemotherapieassoziiert

·         Toxizität - radiotherapieassoziiert

·         Übelkeit & Erbrechen

·         Wohlbefinden

·         Wundheilung

·         Xerostomie

·         Zerebrale Ödeme

 

7.3

neu 2025

 

Die Kryokonservierung von Eizellen oder Ovarialgewebe soll Frauen bei nicht abgeschlossener Familienplanung angeboten werden.

7.3

7.6

modifiziert 2025

Das Rezidivrisiko ist abhängig von der Biologie und dem Stadium der Erkrankung. Dies soll in die Beratung über eine nachfolgende Schwangerschaft mit einfließen.

Das individuelle Rezidivrisiko, das Alter und die individuelle Krankheits- und Lebenssituation sollen in die Beratung über eine nachfolgende Schwangerschaft mit einfließen.

7.4

7.7

modifiziert 2025

Je länger eine endokrine Therapie durchgeführt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Wenn eine Schwangerschaft vor Ende der geplanten endokrinen Therapiedauer gewünscht wird, dann sollte die endokrine Therapie nach Entbindung und Stillzeit fortgesetzt werden.

Je länger eine endokrine Therapie durchgeführt wird, desto besser ist die langfristige Prognose. Wenn eine Schwangerschaft vor Ende der geplanten endokrinen Therapiedauer gewünscht wird, dann sollte die endokrine Therapie nach Entbindung und Stillzeit fortgesetzt werden.

7.5

7.8

modifiziert 2025

Nach einer Mammakarzinomerkrankung kann mithilfe reproduktionsmedizinischer Verfahren eine Schwangerschaft angestrebt werden.

Reproduktionsmedizinische Verfahren können nach einer Mammakarzinomerkrankung zum Erreichen einer Schwangerschaft eingesetzt werden.

7.6

7.9

modifiziert 2025

Die Erfolgsaussichten für eine intakte Schwangerschaft bzw. ein Kind sind bei autologer Eizellverwendung bei Mammakarzinompatientinnen geringer als bei Nicht-Karzinompatientinnen.

Die Patientin soll darüber aufgeklärt werden, dass die Erfolgsaussichten für eine intakte Schwangerschaft bzw. ein Kind bei autologer Eizellverwendung bei Mammakarzinompatientinnen geringer sind als bei Nicht-Karzinompatientinnen.

 

7.10

neu 2025

 

Bei Schwangeren mit Verdacht auf Mammakarzinom sollte die Abklärungsdiagnostik sowie im Falle eines bestätigten Mammakarzinoms die Ausbreitungsdiagnostik möglichst nah an dem Vorgehen bei nicht-schwangeren Frauen ausgerichtet sein. Der Embryo bzw. Fetus soll hierbei weitestmöglich (und insbesondere im 1. Trimenon) vor einer Strahlenbelastung und einer Kontrastmittelexposition geschützt werden.

7.7

7.11

modifiziert 2025

Die Behandlung (Systemtherapie, Operation, RT) des Mammakarzinoms (von schwangeren Patientinnen) in der Schwangerschaft soll so nah wie möglich an der Standardbehandlung junger, nicht-schwangerer Patientinnen mit Mammakarzinomen ausgerichtet sein.

Die Behandlung (Systemtherapie, Operation, RT) von schwangeren Patientinnen mit Mammakarzinom soll so nah wie möglich an der Standardbehandlung, nicht-schwangerer Patientinnen vergleichbaren Alters mit Mammakarzinomen ausgerichtet sein.

7.8

7.12

modifiziert 2025

Eine Standardchemotherapie mit Anthrazyklinen und Taxanen kann im 2. und 3. Trimenon verabreicht werden.

Eine Standardchemotherapie mit Anthrazyklinen, Taxanen, Carboplatin kann im 2. und 3. Trimenon verabreicht werden.

 

7.15

neu 2025

 

Eine Therapie mit Checkpointinhibitoren soll in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden.

7.11

7.16

modifiziert 2025

Die Operation kann wie außerhalb der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Die operative Therapie des Mammakarzinoms sollte wie außerhalb der Schwangerschaft durchgeführt werden.

8.11

7.29

modifiziert 2025

Alleinige Monochemotherapien sind weniger wirksam.

Alleinige Monochemotherapien (z. B. Paclitaxel oder Capecitabin) sind weniger wirksam im Vergleich zu Standardkombinationstherapien.

9.1

7.30

modifiziert 2025

Eine frühzeitige ärztliche Konsultation soll durch Information von Männern über das individuelle Risiko für die Erkrankung, insbesondere über Symptome und Veränderungen der Brust und durch die Aufforderung zur Selbstbeobachtung, gefördert werden.

Durch Information von insbesondere Hausärzten und Urologen über das individuelle Risiko für ein Mammakarzinom des Mannes, dessen Symptome, die durchzuführende Diagnostik und die leitliniengerechte Behandlung soll eine frühzeitige und zielgerichtete Diagnose und Behandlung des männlichen Mammakarzinoms gefördert werden.

Ärzteblatt und Landesärzteblätter-Artikel anstreben, Information der BerufsverbändeGesundheitsinformation für Männer (klug entscheiden, )

9.2

7.31

modifiziert 2025

Die Basisdiagnostik soll bei Verdacht auf einen malignen Befund durch Anamnese, klinische Untersuchung, Mammographie sowie Ultraschalldiagnostik der Brust und der Lymphabflussregionen erfolgen. Zum diagnostischen Einsatz der KM-MRT der Brust liegen keine Daten vor.

Die Basisdiagnostik soll bei Verdacht auf einen malignen Befund durch Anamnese, klinische Untersuchung, Mammographie sowie Ultraschalldiagnostik der Brust und der Lymphabflussregionen und eine histologische Sicherung erfolgen.

Zum diagnostischen Einsatz der KM-MRT der Brust liegen keine ausreichende Daten vor.

9.3

7.32

modifiziert 2025

Die weiterführende Diagnostik und das Staging/ Ausbreitungsdiagnostik soll bei Brust- und Axillabefunden entsprechend der Empfehlung für Frauen erfolgen, wobei zum diagnostischen Einsatz von KM-MRT keine Daten vorliegen.

Die weiterführende Diagnostik, Ausbreitungsdiagnostik bei Brust- und Axillabefunden sowie das Staging sollen entsprechend den Empfehlungen für Frauen erfolgen.

9.4

7.33

modifiziert 2025

Die Operation hat die vollständige Tumorentfernung zum Ziel. Sie kann sowohl als lokale Tumorentfernung als auch als Mastektomie durchgeführt werden. Bei Brusterhaltung soll der Patient präoperativ darauf hingewiesen werden, dass eine Strahlentherapie der Brust notwendig ist.

Die Operation hat die vollständige Tumorentfernung zum Ziel. Sie kann sowohl als lokale Tumorentfernung als auch als Mastektomie mit und ohne Erhalt der Brustwarze und Warzenhof durchgeführt werden.

9.5

7.34

modifiziert 2025

Bei klinisch unauffälliger Axilla (cN0) soll eine Sentinel-Lymphknotenentfernung nach den gleichen Regeln wie bei der Frau vorgenommen werden.

Die Operation der Axilla soll entsprechend den Empfehlungen bei Frauen erfolgen.

9.6

7.35

modifiziert 2025

Bei größeren Tumoren (≥ 2cm), bei axillärem Lymphkotenbefall und bei negativem Hormonrezeptor soll eine adjuvante Radiotherapie der Brustwand und ggf. der Lymphabflusswege (Indikation wie bei der Frau) unabhängig vom Operationsverfahren erfolgen.

Die adjuvante Strahlentherapie der Brust und der Lymphabflusswege soll entsprechend den Empfehlungen bei betroffenen Frauen erfolgen.

9.7

7.36

modifiziert 2025

Die adjuvante Chemotherapie sowie die Antikörpertherapie (Anti-HER2) soll nach den gleichen Regeln wie bei der Frau indiziert und durchgeführt werden.

Die Indikation zur (neo-)adjuvanten Systemtherapie soll nach den gleichen Regeln wie bei Frauen erfolgen und die Tumorbiologie berücksichtigen.

9.8

7.37

modifiziert 2025

Patienten mit einem Hormonrezeptor-positiven Mammakarzinom sollen eine adjuvante endokrine Therapie mit Tamoxifen in der Regel über 5 Jahre erhalten.  Bei Kontraindikationen für die Therapie mit Tamoxifen sollte eine endokrine Therapie mit Aromatasehemmstoff und Suppression der testikulären Funktion erfolgen.  Für eine Behandlung über 5 Jahre hinaus liegen bei männlichen Patienten keine Daten vor. Analog zum weiblichen Mammakarzinom kann diese bei Patienten mit einem erhöhten Rezidivrisiko erwogen werden.1

Patienten mit einem Hormonrezeptor-positiven Mammakarzinom sollen eine adjuvante endokrine Therapie mit Tamoxifen in der Regel über 5 Jahre erhalten.

Bei Kontraindikationen für die Therapie mit Tamoxifen sollte eine endokrine Therapie mit Aromatasehemmstoff und Suppression der testikulären Funktion erfolgen. Für eine Behandlung über 5 Jahre hinaus liegen bei männlichen Patienten keine Daten vor.

Bei hohem Risiko sollte zusätzlich analog zum weiblichen Mammakarzinom die endokrin-basierte Therapie mit einem CDK4/6-Inhibitor erfolgen.

9.9

7.38

modifiziert 2025

a.) Die Therapie bei metastasierter Erkrankung sollte nach den gleichen Regeln wie bei der Frau erfolgen. b.) Es ist unklar, ob Aromatasehemmer ohne Suppression der testikulären Funktion beim Mann ausreichend wirksam sind. Daher sollten Aromatasehemmer in Kombination mit einer Suppression der testikulären Funktion gegeben werden.

Die Therapiekonzepte bei metastasierter Erkrankung von Männern sollen nach den gleichen Regeln wie bei erkrankten Frauen erfolgen. Insbesondere soll die medikamentöse Systemtherapie entsprechend den Empfehlungen für erkrankte Frauen erfolgen.

9.12

7.41

modifiziert 2025

Die Ausgestaltung der Nachsorge einschließlich der bildgebenden Diagnostik soll in Analogie zum Vorgehen der Frauen erfolgen.

Die Ausgestaltung der Nachsorge einschließlich der bildgebenden Diagnostik soll in Analogie zum Vorgehen bei betroffenen Frauen erfolgen.

4.91

7.47

modifiziert 2025

Bei Trans-Frauen sollten Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchungen wie bei Cis-Frauen empfohlen werden.

Transgender-Frauen mit 5 oder mehr Jahren geschlechtsangleichender Hormontherapie soll die Teilnahme an Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchungen angeboten werden.

3.30

7.48

modifiziert 2025

Bei Frau zu Mann-Transsexuellen kann vor Durchführung der Mastektomie eine Mammographie und die histologische Untersuchung des entfernten Brustgewebes empfohlen werden.

Bei Transgender-Männern soll vor der Mastektomie eine altersentsprechende Früherkennung und die histologische Untersuchung des entfernten Brustgewebes durchgeführt werden.

4.49

7.49

modifiziert 2025

Jede Patientin, bei der eine Mastektomie durchgeführt wird, soll über die Möglichkeit einer sofortigen oder späteren Brustrekonstruktion bzw. den Verzicht auf rekonstruktive Maßnahmen aufgeklärt werden; dabei sollte ein Kontakt zu Betroffenen bzw. Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfeorganisationen angeboten werden.

Patientinnen mit Indikation zur prophylaktischen oder therapeutischen Mastektomie sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in einem interdisziplinären Beratungsgespräch über alle Optionen der Brustrekonstruktion (Implantat-basierte Brustrekonstruktion, autologe Brustrekonstruktion) oder flache Brustwandrekonstruktion (aesthetic flat closure) aufgeklärt werden.

 

7.50

neu 2025

 

Die Patientin soll darüber aufgeklärt werden, dass die Rekonstruktion der Brust, unabhängig von der gewählten Methode, mit erhöhten operativen Komplikationsrisiken im Vergleich zur alleinigen Mastektomie einhergeht.

 

7.51

neu 2025

 

Patientinnen sollten darüber aufgeklärt werden, dass die autologe Brustrekonstruktion der Implantat-basierten Brustrekonstruktion bezüglich der patientenberichteten Outcomeparameter (PROMs) Zufriedenheit mit der Rekonstruktion, Zufriedenheit mit der Brust und körperliches Wohlbefinden langfristig (>2 Jahre nach Brustrekonstruktion) überlegen zu sein scheint.

 

7.52

neu 2025

 

Der Wunsch der Patientin nach der Mastektomie eine flache Brustwandrekonstruktion (aesthetic flat closure) vornehmen zu lassen, soll im Rahmen der Beratung ermittelt, respektiert und nach Aufklärung über alle Behandlungsoptionen unterstützt werden.

 

7.53

neu 2025

 

Die flache Rekonstruktion der Brustwand soll im Sinne einer ästhetischen Rekonstruktion der Brustwand (aesthetic flat closure) erfolgen.

 

7.54

neu 2025

 

Das operative Verfahren der Implantat-basierten Brustrekonstruktion (einzeitig versus zweizeitig über Expander-Implantat-Sequenz) soll unter Berücksichtigung der onkologischen Situation, individueller Risikofaktoren und individueller Wünsche mit der Patientin besprochen werden.

 

7.55

neu 2025

 

Die Patientin soll darüber aufgeklärt werden, dass die Bestrahlung bei Implantat-basierter Brustrekonstruktion mit einer erhöhten kurz- und langfristigen Komplikationsrate (postoperative Komplikationen, Kapselfibrose, Implantatversagen) verbunden ist.

 

7.56

neu 2025

 

Bei Bestrahlungsindikation kann bei Wunsch zur Brustrekonstruktion nach sorgfältiger Aufklärung eine Implantat-basierte Brustrekonstruktion zunächst als Platzhalter (u.a. zur Vermeidung bestrahlungsassoziierter Komplikationen auf eine spätere autologe Brustrekonstruktion) oder zur dauerhaften Brustrekonstruktion erfolgen.

 

7.57

neu 2025

 

Insbesondere bei Komplikationen der Implantat-basierten Brustrekonstruktion nach Bestrahlung soll die autologe Brustrekonstruktion gegenüber einer erneuten Implantat-basierten Rekonstruktion bevorzugt werden oder auf Wunsch der Patientin auf eine erneute Rekonstruktion der Brust verzichtet werden.

 

7.58

neu 2025

 

Der Zeitpunkt der autologen Brustrekonstruktion (primäre Rekonstruktion, primär verzögerte Rekonstruktion über Expander-Implantat-Sequenz, sekundäre Rekonstruktion) soll unter Berücksichtigung der onkologischen Situation und der individuellen Wünsche mit der Patientin besprochen werden.

 

7.59

neu 2025

 

Die Patientin soll darüber aufgeklärt werden, dass die adjuvante Bestrahlung der autolog rekonstruierten Brust mit einem erhöhten Auftreten von Fettgewebsnekrosen und verminderten Werten der patientenberichteten Outcomeparameter (Zufriedenheit mit der rekonstruierten Brust, körperliche Gesundheit, seelische Gesundheit) assoziiert ist.

4.116

7.60

modifiziert 2025

Beim high grade metaplastischen Mammakarzion sollte eine adjuvante Radiotherapie und Chemotherapie entsprechend dem molekularen Subtyp durchgeführt werden.

Beim high grade metaplastischen Mammakarzinom sollten adjuvante Therapiemassnahmen wie Radiotherapie und Chemotherapie entsprechend dem molekularen Subtyp durchgeführt werden.

4.25

7.61

modifiziert 2025

Beim high grade metaplastischen Mammakarzinom ist eine neoadjuvante Chemotherapie mit höheren Raten der lokalen Progression als beim konventionellen TNBC assoziiert. Vor allem im klinischen Stadium I sollte eine primäre Operation durchgeführt werden

Beim high grade metaplastischen triple-negativen Mammakarzinom ist eine neoadjuvante Chemotherapie mit höheren Raten der lokalen Progression als beim konventionellen TNBC assoziiert. Vor allem im klinischen Stadium I sollte eine primäre Operation durchgeführt werden.

3.7

7.62

modifiziert 2025

Borderline Phylloidestumore sollten operativ mit histopathologisch freiem Rand (R0 = no ink on tumor) und maligne Phylloidestumoren sollten mit einem minimalen histpathologischen Sicherheitsabstand von > 2mm entfernt werden.

Borderline Phylloidestumore sollten operativ mit histopathologisch freiem Rand (R0 = no ink on tumor) und maligne Phylloidestumore sollten mit einem minimalen histopathologischen Sicherheitsabstand von > 2mm entfernt werden.

4.91

7.63

modifiziert 2025

Beim malignen Phylloidestumor sollte eine adjuvante Strahlentherapie zur Senkung der Lokalrezdivrate, vor allem in Fällen mit Hochrisikocharakteristiska (z.B. Tumorgröße >5 cm) durchgeführt werden

Beim malignen Phylloidestumor sollte eine adjuvante Strahlentherapie zur Senkung der Lokalrezidivrate vor allem in Fällen mit Hochrisikocharakteristika (z.B. Tumorgröße >5 cm, R1 etc.) durchgeführt werden.

 

7.64

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit malignem Phylloidestumoren sind die Effekte der adjuvanten Chemotherapie unklar.

4.124

7.65

modifiziert 2025

Beim primären Sarkom der Mamma kann eine brusterhaltende Therapie ohne Axillaintervention durchgeführt werden. Empfehlung wurde wie nachfolgend bereits abgestimmt:

aus S3-Leitlinie  Version 1.1 - Juni 2022 AWMF-Registernummer: 032/044OL

Die Diagnostik und Therapie eines primären Sarkoms der Brust soll durch bzw. in Abstimmung mit einem zertifizierten Sarkomzentrum oder assoziierten Kooperationspartner erfolgen.

3.25

7.66

modifiziert 2025

Aus November 2024 redaktionell aktualisiert: Das postradiogene Angiosarkom sollte mit einem minimalen Sicherheitsabstand von >2-3 cm im Rahmen der Mastektomie oder der lokalen Exzision reseziert werden. Die bestrahlte Haut sollte möglichst vollständig reseziert werden.

Das postradiogene Angiosarkom sollte, wenn es nach Durchführung des Stagings solitär nachgewiesen ist mit einem pathologischen Sicherheitsabstand von 1-2 cm R0 reseziert werden. Dafür sollte ein weiter Sicherheitsabstand von 3-4 cm geplant werden

9.1

7.67

modifiziert 2025

Aus November redaktionell aktualisiert: Eine (neo)-adjuvante Radiotherapie beim postradiogenen Angiosarkom kann zur Senkung der Lokalrezidivrate eingesetzt werden.

Eine (neo)-adjuvante Radiotherapie beim postradiogenen Angiosarkom kann in Abhängigkeit zum Zeitintervall zur Vor-Radiotherapie und eingestrahlten Dosis zur Senkung der Lokalrezidivrate eingesetzt werden.

9.7

7.68

modifiziert 2025

Aus November redaktionell aktualisiert: Eine (neo)adjuvante Chemotherapie kann zur Senkung der (Lokal)rezidivrate bzw. für das Erreichen der Operabilität vor allem bei größeren strahlentherapieinduzierten Angiosarkomen nach einem Mammakarzinom durchgeführt werden.

Eine (neo)adjuvante Chemotherapie kann zur Senkung der (Lokal)rezidivrate bzw. für das Erreichen der Operabilität, als auch wahrscheinlichen Verbesserung der Prognose vor allem bei größeren postradiogenen Angiosarkomen nach einem Mammakarzinom durchgeführt werden.

 

7.69

neu 2025

 

Bei Patientinnen mit Brustimplantat-assoziiertem anaplastischem großzelligem Lymphom (BIA-ALCL) sollte die Behandlung multidisziplinär besprochen und geplant werden.

Literaturhinweise

[1909] Thomas, J., Evans, A., Macartney, J., Pinder, S. E., Hanby, A., Ellis, I., et.al. Radiological and pathological size estimations of pure ductal carcinoma in situ of the breast, specimen handling and the influence on the success of breast conservation surgery: a review of 2564 cases from the Sloane Project, Br J Cancer, 2010. 102(2): p. 285-93., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20051953

[1910] Lebeau, A., [Prognostic factors in ductal carcinoma in situ], Pathologe, 2006. 27(5): p. 326-36., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16896676

[559] Lee, A. H., Anderson, N., Carder, P., Cooke, J., Deb, R., Ellis, I. O., et.al. Guidelines for non-operative diagnostic procedures and reporting in breast cancer screening. G 150The Royal College of Pathologists, 2016. p. 1-74., https://www.researchgate.net/publication/339146516_Guidelines_for_non-operative_diagnostic_procedures_and_reporting_in_breast_cancer_screening_February_2017_Royal_College_of_Pathologists_Publication_G150

[560] Ellis, I, Webster, F, Allison, KH, Dang, C, Gobbi, H, Kulka, J, et.al. Dataset for reporting of the invasive carcinoma of the breast: recommendations from the International Collaboration on Cancer Reporting (ICCR)., Histopathology, 2024. 85 (3)(3): p. 418-436., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38719547/

[561] Bossuyt, V, Provenzano, E, Symmans, WF, Webster, F, Allison, KH, Dang, C, et.al. A dedicated structured data set for reporting of invasive carcinoma of the breast in the setting of neoadjuvant therapy: recommendations from the International Collaboration on Cancer Reporting (ICCR)., Histopathology, 2024. 84 (7)(7): p. 1111-1129., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38443320/

[389] Fox, SB, Webster, F, Chen, CJ, Chua, B, Collins, L, Foschini, MP, et.al. Dataset for pathology reporting of ductal carcinoma in situ, variants of lobular carcinoma in situ and low-grade lesions: recommendations from the International Collaboration on Cancer Reporting (ICCR)., Histopathology, 2022. 81 (4)(4): p. 467-476., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35869801/

[562] Cserni, G, Brogi, E, Cody, HS, Deb, R, Farshid, G, O'Toole, S, et.al. Reporting of Surgically Removed Lymph Nodes for Breast Tumors: Recommendations From the International Collaboration on Cancer Reporting., Arch Pathol Lab Med, 2022. 146 (11)(11): p. 1308-1318., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36270029/

[563] Wolff, AC, Somerfield, MR, Dowsett, M, Hammond, MEH, Hayes, DF, McShane, LM, et.al. Human Epidermal Growth Factor Receptor 2 Testing in Breast Cancer: ASCO-College of American Pathologists Guideline Update., J Clin Oncol, 2023. 41 (22)(22): p. 3867-3872., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37284804/

[564] Denduluri, N, Somerfield, MR, Chavez-MacGregor, M, Comander, AH, Dayao, Z, Eisen, A, et.al. Selection of Optimal Adjuvant Chemotherapy and Targeted Therapy for Early Breast Cancer: ASCO Guideline Update., J Clin Oncol, 2021. 39 (6)(6): p. 685-693., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33079579/

[565] Wolff, AC, Hammond, MEH, Allison, KH, Harvey, BE, Mangu, PB, Bartlett, JMS, et.al. Human Epidermal Growth Factor Receptor 2 Testing in Breast Cancer: American Society of Clinical Oncology/College of American Pathologists Clinical Practice Guideline Focused Update., J Clin Oncol, 2018. 36 (20)(20): p. 2105-2122., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29846122/

[566] Allison, KH, Hammond, MEH, Dowsett, M, McKernin, SE, Carey, LA, Fitzgibbons, PL, et.al. Estrogen and Progesterone Receptor Testing in Breast Cancer: ASCO/CAP Guideline Update., J Clin Oncol, 2020. 38 (12)(12): p. 1346-1366., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31928404/

[567] Andre, F, Ismaila, N, Allison, KH, Barlow, WE, Collyar, DE, Damodaran, S, et.al. Biomarkers for Adjuvant Endocrine and Chemotherapy in Early-Stage Breast Cancer: ASCO Guideline Update., J Clin Oncol, 2022. 40 (16)(16): p. 1816-1837., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35439025/

[568] Henry, NL, Somerfield, MR, Dayao, Z, Elias, A, Kalinsky, K, McShane, LM, et.al. Biomarkers for Systemic Therapy in Metastatic Breast Cancer: ASCO Guideline Update., J Clin Oncol, 2022. 40 (27)(27): p. 3205-3221., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35759724/

[391] Who COTEB, WHO Classification of Tumours - Breast Tumours.International Agency for Research on Cancer, 2019.

[1911] TNM classification of malignant tumoursJohn Wiley & Sons, Inc., 2017. p. p..

[1912] Deb R, Pinder S, Boyd C, Callagy G, Carder PJ, Lee AH, Mir Y, Provenzano E, Quinn C, Rakha E et al., Dataset for histopathological reporting of breast disease in surgical excision specimens of breast cancer, In., 3rd edn: The Royal College of Pathologists, 2024., https://www.rcpath.org/static/d255f34c-176a-490d-9b5a7d58ac85f3a6/G148-Dataset-for-histopathological-reporting-of-breast-disease-in-surgical-excision-specimens-of-breast-cancer.pdf

[1913] Committee, The Consensus Conference, Consensus Conference on the classification of ductal carcinoma in situ., Cancer, 1997. 80(9): p. 1798-802., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9351550

[886] Ellis, I. O., Al-Sam, S., Anderson, N., Carder, P., Deb, R., Girling, A., et.al. Pathology reporting of breast disease in surgical excision specimens incorporating the dataset for histological reporting of breast cancer. G 148 LRThe Royal College of Pathologists, 2016. p. 1-160., https://www.rcpath.org/static/693db661-0592-4d7e-9644357fbfa00a76/G148_BreastDataset-lowres-Jun16.pdf

[573] Elston, C. W., Ellis, I. O., Pathological prognostic factors in breast cancer. I. The value of histological grade in breast cancer: experience from a large study with long-term follow-up, Histopathology, 1991. 19(5): p. 403-10., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/1757079

[1914] Lee, A. H., Rakha, E. A., Hodi, Z., Ellis, I. O., Re-audit of revised method for assessing the mitotic component of histological grade in needle core biopsies of invasive carcinoma of the breast, Histopathology, 2012. 60(7): p. 1166-7., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22385388

[1915] Christgen, M., Langer, F., Kreipe, H., [Histological grading of breast cancer], Pathologe, 2016. 37(4): p. 328-36., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27363708

[1916] van Dooijeweert, C, van Diest, PJ, Ellis, IO, Grading of invasive breast carcinoma: the way forward., Virchows Arch, 2022. 480 (1)(1): p. 33-43., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34196797/

[1917] Sinn, H. P., Anton, H. W., Magener, A., von Fournier, D., Bastert, G., Otto, H. F., Extensive and predominant in situ component in breast carcinoma: their influence on treatment results after breast-conserving therapy, Eur J Cancer, 1998. 34(5): p. 646-53., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9713268

[1918] Faverly, D. R., Burgers, L., Bult, P., Holland, R., Three dimensional imaging of mammary ductal carcinoma in situ: clinical implications, Semin Diagn Pathol, 1994. 11(3): p. 193-8., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7831530

[611] Gujam, F. J., Going, J. J., Edwards, J., Mohammed, Z. M., McMillan, D. C., The role of lymphatic and blood vessel invasion in predicting survival and methods of detection in patients with primary operable breast cancer, Crit Rev Oncol Hematol, 2014. 89(2): p. 231-41., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24075309

[608] Rakha, E. A., Martin, S., Lee, A. H., Morgan, D., Pharoah, P. D., Hodi, Z., et.al. The prognostic significance of lymphovascular invasion in invasive breast carcinoma, Cancer, 2012. 118(15): p. 3670-80., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22180017

[1919] Lee, A. K., Loda, M., Mackarem, G., Bosari, S., DeLellis, R. A., Heatley, G. J., et.al. Lymph node negative invasive breast carcinoma 1 centimeter or less in size (T1a,bNOMO): clinicopathologic features and outcome, Cancer, 1997. 79(4): p. 761-71., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9024714

[1920] Leitner, S. P., Swern, A. S., Weinberger, D., Duncan, L. J., Hutter, R. V., Predictors of recurrence for patients with small (one centimeter or less) localized breast cancer (T1a,b N0 M0), Cancer, 1995. 76(11): p. 2266-74., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8635031

[158] Lakhani, S. R., Ellis, I., Schnitt, S., Tan, P. H., Van de Vijver, M., WHO Classification of Tumours of the BreastIARC Press, 2012.

[1921] Schnitt, Stuart J., Collins, Laura C., Biopsy interpretation of the breastWolters Kluwer Health/Lippincott Williams & Wilkins, Biopsy interpretation series, 2013. p. xi, 540 p..

[1922] Zaorsky, N. G., Patil, N., Freedman, G. M., Tuluc, M., Differentiating lymphovascular invasion from retraction artifact on histological specimen of breast carcinoma and their implications on prognosis, J Breast Cancer, 2012. 15(4): p. 478-80., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23346180

[1923] Harvey, J. M., Clark, G. M., Osborne, C. K., Allred, D. C., Estrogen receptor status by immunohistochemistry is superior to the ligand-binding assay for predicting response to adjuvant endocrine therapy in breast cancer, J Clin Oncol, 1999. 17(5): p. 1474-81., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10334533

[1924] Remmele, W., Stegner, H. E., [Recommendation for uniform definition of an immunoreactive score (IRS) for immunohistochemical estrogen receptor detection (ER-ICA) in breast cancer tissue], Pathologe, 1987. 8(3): p. 138-40., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3303008

[1264] Modi, S, Jacot, W, Yamashita, T, Sohn, J, Vidal, M, Tokunaga, E, et.al. Trastuzumab Deruxtecan in Previously Treated HER2-Low Advanced Breast Cancer., N Engl J Med, 2022. 387 (1)(1): p. 9-20., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35665782/

[1265] Bardia, A, Hu, X, Dent, R, Yonemori, K, Barrios, CH, O'Shaughnessy, JA, et.al. Trastuzumab Deruxtecan after Endocrine Therapy in Metastatic Breast Cancer., N Engl J Med, 2024. ():, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39282896/

[1925] Tarantino, P, Viale, G, Press, MF, Hu, X, Penault-Llorca, F, Bardia, A, et.al. ESMO expert consensus statements (ECS) on the definition, diagnosis, and management of HER2-low breast cancer., Ann Oncol, 2023. 34 (8)(8): p. 645-659., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37269905/

[487] Bossuyt, V., Provenzano, E., Symmans, W. F., Boughey, J. C., Coles, C., Curigliano, G., et.al. Recommendations for standardized pathological characterization of residual disease for neoadjuvant clinical trials of breast cancer by the BIG-NABCG collaboration, Ann Oncol, 2015. 26(7): p. 1280-91., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26019189

[1926] Symmans, W. F., Peintinger, F., Hatzis, C., Rajan, R., Kuerer, H., Valero, V., et.al. Measurement of residual breast cancer burden to predict survival after neoadjuvant chemotherapy, J Clin Oncol, 2007. 25(28): p. 4414-22., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17785706

[1927] Sataloff, DM, Mason, BA, Prestipino, AJ, Seinige, UL, Lieber, CP, Baloch, Z, Pathologic response to induction chemotherapy in locally advanced carcinoma of the breast: a determinant of outcome., J Am Coll Surg, 1995. 180 (3)(3): p. 297-306., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/7874340/

[1928] Vila, J., Teshome, M., Tucker, S. L., Woodward, W. A., Chavez-MacGregor, M., Hunt, K. K., et.al. Combining Clinical and Pathologic Staging Variables Has Prognostic Value in Predicting Local-regional Recurrence Following Neoadjuvant Chemotherapy for Breast Cancer, Ann Surg, 2017. 265(3): p. 574-580., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27735826

[1929] Mittendorf, E. A., Jeruss, J. S., Tucker, S. L., Kolli, A., Newman, L. A., Gonzalez-Angulo, A. M., et.al. Validation of a novel staging system for disease-specific survival in patients with breast cancer treated with neoadjuvant chemotherapy, J Clin Oncol, 2011. 29(15): p. 1956-62., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21482989

[1930] Marmé, F, Lederer, B, Blohmer, JU, Costa, SD, Denkert, C, Eidtmann, H, et.al. Utility of the CPS+EG staging system in hormone receptor-positive, human epidermal growth factor receptor 2-negative breast cancer treated with neoadjuvant chemotherapy., Eur J Cancer, 2016. 53 (): p. 65-74., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26693900/

[1931] Marme, F., Aigner, J., Lorenzo Bermejo, J., Sinn, P., Sohn, C., Jager, D., et.al. Neoadjuvant epirubicin, gemcitabine and docetaxel for primary breast cancer: long-term survival data and major prognostic factors based on two consecutive neoadjuvant phase I/II trials, Int J Cancer, 2013. 133(4): p. 1006-15., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23400797

[578] Brierley, James D. (Editor); , Giuliani Meredith (Editor); , O'Sullivan, Brian (Editor);, Rous, Brian (Editor);, Van Eycken, Elizabeth (Editor), TNM Classification of Malignant Tumours, 9th Edition, 2025.

[1932] Giuliano, A. E., Connolly, J. L., Edge, S. B., Mittendorf, E. A., Rugo, H. S., Solin, L. J., et.al. Breast Cancer-Major changes in the American Joint Committee on Cancer eighth edition cancer staging manual, CA Cancer J Clin, 2017., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28294295