Leitlinienprogramm OnkologieMaligne Ovarialtumoren

15. Versorgungsstrukturen – Maligne Ovarialtumoren

Version 6.1 · Januar 2026 · AWMF 032-035OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

15.1 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2024

Die Behandlung einer Patientin mit Ovarialkarzinom sollte durch einen Gynäkoonkologen (Schwerpunktinhaber), in einer hierauf spezialisierten Einrichtung, in der interdisziplinäre diagnostische und therapeutische Möglichkeiten vorhanden sind, erfolgen.

Konsens
Starker Konsens

Es konnte gezeigt werden, dass die höchste Behandlungsqualität sowohl beim frühen als auch beim fortgeschrittenen Ovarialkarzinom durch spezialisierte Gynäkoonkologen (Schwerpunktinhaber) erreicht wird [337]. Die Möglichkeit zur intraoperativen Schnellschnittdiagnostik erscheint bei der operativen Therapie des Ovarialkarzinoms empfehlenswert. Da häufig auch multiviszeralchirurgische Eingriffe notwendig sind, erscheinen sowohl viszeralchirurgische und urologische Kenntnisse bzw. interdisziplinäre Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll. Für die postoperative Versorgung ist eine Intensivstation mit Beatmungsmöglichkeiten oftmals erforderlich. Die Durchführung einer interdisziplinären Tumorkonferenz dient der Festlegung der weiteren Therapie. Das Ergebnis der Tumorkonferenz wird fallbezogen in einem schriftlichen, interdisziplinären Protokoll festgehalten.

Literaturhinweise

[337] du Bois, A., Rochon, J., Pfisterer, J., Hoskins, W. J., Variations in institutional infrastructure, physician specialization and experience, and outcome in ovarian cancer: a systematic review, Gynecol Oncol, 2009. 112(2): p. 422-36., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18990435/