Leitlinienprogramm OnkologieMagenkarzinom

16. Palliativmedizin und Psychoonkologie – Magenkarzinom

Version 3.1 · Oktober 2025 · AWMF 032-009OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

16.1 Therapieziel in nicht kurativer Situation

16.1 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Bei der Festsetzung von Therapiezielen in der Behandlung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollen die aktuelle Krankheitssituation, die zur Disposition stehenden Therapieoptionen sowie die Wünsche, Werte und Ziele des Patienten berücksichtigt werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 7.6 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

"Die Festsetzung und Priorisierung der anzustrebenden Therapieziele stellt einen bzw. den zentralen Schritt im Entscheidungsfindungsprozess dar. Die Therapieziele werden dabei von der aktuellen Erkrankungssituation und ihren prognostischen Implikationen, den (realistischerweise) zur Verfügung stehenden Therapieoptionen sowie den Wünschen des Patienten determiniert. Zudem werden sich umgekehrt die zur Verfügung stehenden Therapieoptionen daran bemessen lassen müssen, ob sie in der Lage sind, die erklärten Therapieziele in angemessener Weise zu erreichen.

In einer im onkologischen Sinne „palliativen“, d.h. inkurablen Erkrankungssituation stellt „Heilung“ definitionsgemäß kein realistisches Therapieziel dar. Es verbleiben drei generelle Therapieziele:

  • Lebenszeitverlängerung
  • Verbesserung/Erhalt der Lebensqualität/Symptomlinderung
  • Ermöglichung eines Sterbens in Würde.

Patienten können bei vergleichbaren Erkrankungssituationen sehr unterschiedliche Therapieziele verfolgen [1042], [1043], [1044] und sind in sehr unterschiedlichem Maße dazu bereit, therapiebedingte Belastungen auf sich zu nehmen [1045], [1046], [1047]. Zudem können die Therapieziele zwischen Patienten und Behandlern deutlich differieren [1048]."

16.2 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Therapieziele in der Behandlung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollen regelmäßig überprüft und der geänderten Krankheits- und Behandlungssituation bzw. den geänderten Wünschen, Werte und Zielen des Patienten angepasst werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3 LL Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 7.7 – siehe dort für weiterführendenHintergrundtext)

16.3 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Beim Umgang mit Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung, die unrealistische Therapieziele verfolgen, kann eine Therapiemaßnahme mit Verweis auf die fraglich medizinische Indikation ärztlicherseits abgelehnt werden. Bei fehlender Indikation soll die Maßnahme abgelehnt werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 7.8 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Es kommt vor, dass Patienten Therapieziele oder Behandlungswünsche äußern, die nicht oder nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit realisierbar sind, oder die mit unvertretbar hohem Aufwand oder Belastungen verbunden wären. Insbesondere in solchen Situationen bedarf es des klärenden Gespräches über die zugrundeliegenden medizinischen Fakten und die Angemessenheit des Therapieziels. Wünscht der Patient eine Therapiemaßnahme, die nicht bzw. wenig geeignet ist, sein Therapieziel zu erreichen, dann soll bzw. kann die Maßnahme abgelehnt werden [1049], [1050], [1051], [1052], [1053], [1054] [BGB §1901b]. Für Situationen, in denen ein Patient eine lediglich fraglich indizierte Therapie wünscht, besteht im Abwägungsprozess zwischen den Belastungen/dem Schaden der Therapiemaßnahme einerseits und dem erhofften Nutzen andererseits auch eine ärztliche Fürsorgeverpflichtung, den Patienten vor Schaden zu bewahren.

16.4 · Konsensbasiertes Statement · neu 2025

Die maßgeblichen Kriterien bei der Entscheidung über Beginn, Fortsetzung oder Beendigung einer medizinischen Maßnahme sind die medizinische Indikation und die Einwilligung des Patienten.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 7.9 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

16.5 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

In der Behandlung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung soll die Indikationsstellung mit Blick auf das festgesetzte Therapieziel erfolgen und sowohl die Erreichbarkeit des Therapieziels als auch den möglichen Nutzen und Schaden der Maßnahme für den Patienten berücksichtigen.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 7.10 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

16.6 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Im Behandlungsverlauf soll regelmäßig geprüft werden, ob die medizinische Indikation und die Einwilligung des Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung für die einzelnen medizinischen Maßnahmen noch bestehen, und ggf. eine Anpassung des Therapieplans oder eine Therapiezieländerung erfolgen.

Konsens
Starker Konsens (97,7%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 7.14 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Die medizinische Indikation stellt die fachlich begründete Einschätzung des behandelnden Arztes dar, dass eine konkrete Therapiemaßnahme angezeigt ist, um ein bestimmtes Therapieziel mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erreichen [1055], [1056]. Die Indikation bestimmt so das Therapieangebot und begrenzt zugleich den ärztlichen Heilauftrag: Ist eine Therapiemaßnahme nicht indiziert, muss sie der Arzt nicht anbieten und kann ihre Durchführung verweigern; ist sie sogar kontraindiziert, darf er sie nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten durchführen [1055], [1050].

16.2 Belastungs- und Symptomerfassung

16.7 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Die Erfassung der psychosozialen Belastung und des individuellen psychoonkologischen Unterstützungs- und Behandlungsbedarfes sollte so früh wie möglich und dann wiederholt im Krankheitsverlauf erfolgen.

Konsens
Starker Konsens (97,7%)
Literatur
[1057]
16.8 · Konsensbasierte Empfehlung 2026

Als Screeninginstrumente sollen das Distress-Thermometer (DT), die Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS), der Fragebogen zur Belastung von Krebspatienten (FBK), das Depressionsmodul des Patient Health Questionnaire (PHQ-9) oder die Generalizied Anxiety Disorder Scale-7 (GAD-7) eingesetzt werden.

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 7.1 und Empfehlung 7.4 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Primäre Zielsetzung der psychoonkologischen Diagnostik ist das frühzeitige Erkennen psychischer, familiärer und sozialer Belastungen, psychischer und psychosomatischer Symptome und der Krankheitsverarbeitung, insbesondere in Hinblick auf die Folgen der Krebserkrankung und der Behandlungsmaßnahmen. Die psychoonkologische Diagnostik stellt neben der Art der Belastung auch deren Schweregrad, den Zeitpunkt des Auftretens sowie den Verlauf der Belastung fest. Sie zielt auch auf die Erfassung individueller und sozialer Ressourcen und der Lebensqualität wie auch auf die Erfassung der subjektiven Behandlungsbedürftigkeit und die Behandlungsmotivation.

„Im Rahmen der psychoonkologischen Diagnostik sollen ausschließlich diagnostische Verfahren eingesetzt werden, die die psychometrischen Gütekriterien (Objektivität, Reliabilität und Validität) erfüllen. Praktikabilität auch bei schwer krebskranken Patient*innen sowie Ökonomie stellen weitere wichtige Voraussetzungen dar. Für Screeningverfahren sollten neben den genannten Gütekriterien empirisch ermittelte Grenz- oder Schwellenwerte (Cut-off-Werte) vorliegen, die gleichzeitig eine zufriedenstellende Sensitivität und Spezifität gewährleisten.

Für Details siehe Tabelle 8 der S3 LL Psychoonkologie.

16.9 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Alle Magenkrebspatienten sollen ein Screening auf psychosoziale Belastungen erhalten.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1057]

Hintergrund (Übernahme aus S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 7.2 – siehe dort für weiterführendenHintergrundtext)

Ein Screening für psychosoziale Belastungen und psychische Störungen weist mit einer spezifischen Wahrscheinlichkeit auf das Fehlen bzw. das Vorliegen einer Belastung hin, die durch ein klinisches Interview weiter abgeklärt werden sollte. Als Verfahren können entweder Selbstbeschreibungsfragebogen oder klinische Screeningfragen eingesetzt werden.

Die meisten Screeninginstrumente für psychosoziale Belastungen und psychische Störungen sind Selbstbeschreibungsfragebögen, die in einer verständlichen Sprache psychische Symptome erfassen. Die Auswertung eines solchen Fragebogens erfolgt über einen bestimmten Grenz- oder Schwellenwert (Cut-off-Wert), der definiert, ob die Summe der gegebenen positiven Antworten das Vorliegen einer psychischen Störung bzw. psychosozialen Belastung wahrscheinlich macht oder nicht.

Für die psychoonkologische Diagnostik liegt eine Reihe von Fragebögen vor, die als Screeningverfahren niederschwellig Patienten mit spezifischen Störungen oder Problemlagen identifizieren.

Ein psychoonkologisches Fragebogenscreening kann in allen Versorgungssettings, d.h. in der stationären wie ambulanten Versorgung eingesetzt werden.

Klinische Screeningfragen sind z. B. „Wie belastet haben Sie sich in der vergangenen Woche gefühlt?“, „Wie stark fühlten Sie sich in den letzten beiden Wochen durch Nervosität, Ängstlichkeit oder Anspannung beeinträchtigt?“ oder „Wie stark fühlten Sie sich in den letzten beiden Wochen durch Niedergeschlagenheit und/oder Depressivität beeinträchtigt?"

Ein Screening nach psychosozialen Belastungen kann in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten von jedem Mitglied des Behandlungsteams, das mit der Versorgung von Krebspatient*innen betraut ist, nach entsprechender Einarbeitung durchgeführt werden. Die in der Behandlung von Krebspatient*innen involvierten Berufsgruppen sollten in der Lage sein, Art und Ausmaß psychosozialer Belastungen zu erkennen und bei Bedarf eine gezielte diagnostische Abklärung durch eine(n) Fachärztin/Facharzt bzw. Psychotherapeutin/en in die Wege zu leiten.

16.10 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Ein psychoonkologisches Screening sollte frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1057]

Hintergrund (Übernahme aus S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 7.3 – siehe dort für weiterführendenHintergrundtext)

16.11 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Zusätzlich zum Belastungsscreening soll der subjektive psychosoziale Unterstützungsbedarf erfragt werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1057]

Hintergrund (Übernahme aus S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 7.5 – siehe dort für weiterführendenHintergrundtext)

16.12 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Bei einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollen die physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse sowie die Belastungen und Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen wiederholt und bei einer Änderung der klinischen Situation erfasst werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 5.5 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung und ihre Angehörigen haben unterschiedliche physische, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse. Die Bedürfnisse der Patienten können vielfältig sein und reichen von der Linderung von belastenden Symptomen über Informationsbedarf und Autonomie, um Entscheidungen treffen zu können, zu psychosozialer Unterstützung, um die Krankheit zu bewältigen, oder spiritueller Unterstützung bei existentiellen Fragen. Bedürfnisse von Angehörigen können praktische Fragen der Versorgung betreffen oder Unterstützung bei eigener Belastung. Die Bedürfnisse von Angehörigen der Patienten sind häufig hoch in Bezug auf psychische Belastung, praktische Unterstützung inklusive pflegerischer Anleitung sowie allgemeinen Informationen und Informationen speziell über Schmerztherapie und Symptomkontrolle [1058], [1059].

16.13 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Bei einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollte die Erfassung der Bedürfnisse sowie der Belastungen und der Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen mit Hilfe von validierten multidimensionalen Erfassungsinstrumenten erfolgen.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 5.6 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Die Evaluation der physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse sollte im Rahmen eines Gespräches mit dem Patienten und den Angehörigen erfolgen. In dieses Gespräch sollten für die Evaluation der Bedürfnisse validierte Erfassungsinstrumente integriert werden, um die realen Symptomprävalenzen zu ermitteln [1060]. Es liegt kein einzelnes Instrument vor, welches alle Parameter umfasst und empfohlen werden kann.

Für Details siehe Tabelle 4 der S3 LL Palliativmedizin [1041]

16.3 Psychoonkologie

16.14 · Konsensbasierte Empfehlung · modifiziert 2025

Magenkrebspatienten und ihre Angehörigen sollen wohnortnah Zugang zu ambulanten qualitätsgesicherten psychoonkologischen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten in allen Phasen der Erkrankung erhalten.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1057]
ÄnderungshinweisDie psychoonkologische Versorgung durch angemessene professionelle Unterstützung soll im gesamten Krankheitsverlauf integraler Bestandteil der onkologischen Diagnostik, Therapie und Nachsorge sein.

Hintergrund (Übernahme aus S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 4.5 – siehe dort für weiterführendenHintergrundtext)

Befragungen von Krebspatienten ergeben übereinstimmend Defizite hinsichtlich ihrer Bedürfnisse nach Information; sie zählen zu den wichtigsten und häufigsten ‚unmet needs’ von Krebspatienten aller Diagnosen und Krankheitsstadien [1061], [1062]. Studien belegen günstige Auswirkungen angemessener Aufklärung und Informationsvermittlung hinsichtlich Krankheitsverarbeitung, besserem psychischen Befinden und höherer Lebensqualität [1063], [1064], [1065], [1066]. Professionelle kommunikative Kompetenz von Ärzten gewährleistet, dass Informationen angemessen, orientiert am jeweiligen Bedürfnis und auf eine für Patienten verständliche Weise vermittelt werden [1066], [1067], [1068], [1069], [1070].

Es ist wichtig, dass sich Information und Aufklärung an den aktuellen Informationswünschen des Patienten orientieren. Sie sollten ermutigt werden, dem Arzt ihre derzeitigen Informationsbedürfnisse mitzuteilen, welche Informationen aktuell für sie wichtig sind, wie umfassend und wie detailliert diese sein sollen. Weiter ist mit Patienten ihre individuelle Präferenz bezüglich geteilter Entscheidungsfindung (shared decision making) zu klären (z.B. zur Tumorbehandlung) und zu berücksichtigen.

Behandlungsoptionen einschließlich möglicher Alternativen sollten klar und verständlich vermittelt werden, mit realistischen Informationen zur Wirksamkeit und zu potenziell nachteiligen Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche. Der adäquaten Vorbereitung auf die Auswirkungen einer Gastrektomie hinsichtlich funktioneller Beeinträchtigungen kommt dabei ein besonders hoher Stellenwert zu [1071]. In einer randomisiert-kontrollierten Studie mit 58 Patienten mit Magen- bzw. Ösophagus-Karzinom wurden Informationen signifikant besser von Patienten erinnert, wenn ihnen Audio-Aufnahmen ihrer Aufklärungsgespräche ausgehändigt wurden [1072].

Angebote weitergehender Beratung durch eine spezialisierte Pflegekraft oder psychosoziale Fachkräfte tragen zu besserem Verständnis und Behalten der erhaltenen Informationen bei.

In einer kontrollierten Studie bei 121 Magenkarzinompatienten waren Kenntnisse und Verständnis mit einer interaktiven Form der Informationsvermittlung bis zu 1 Jahr signifikant besser als mit Vortragsvermittelten Informationen; zudem waren kurzfristig verbesserte Krankheitsverarbeitung und LQ nachzuweisen [1073]. Das persönliche Gespräch ist durch Informationsmaterial (Broschüren usw.) zu ergänzen. Patienten sollten im gesamten Krankheits- und Behandlungsverlauf Zugang zu Informationen – orientiert am jeweiligen Bedürfnis – haben; wiederholte Gespräche mit Arzt/Beratern fördern die Verarbeitung und Integration und sollten eingeplant werden. Angehörige und weitere Bezugspersonen sollten, wann immer möglich, in Information und Aufklärung einbezogen werden.

16.15 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Psychoonkologische Interventionen sollten entsprechend dem individuellen Bedarf in allen Sektoren der Versorgung sowie in allen Phasen der Erkrankung angeboten werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1057]

Hintergrund (Übernahme aus S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 4.11 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Die Wirksamkeit unterschiedlicher psychoedukativer und psychotherapeutischer Interventionen bei Tumorpatienten ist gesichert hinsichtlich: Symptomreduktion (Depression, Angst, Schmerzen, Fatigue), Krankheitsverarbeitung und Verbesserung der Lebensqualität. Dies belegen systematische Übersichtsarbeiten [1074], [1075], [1076], [1077], [1078], [1079], [1080], [1081], [1082], [1083], [1084], [1085], und Meta-Analysen [1082], [1083], [1084], wobei sich keine sichere Überlegenheit bestimmter Therapieverfahren zeigt. Daher sollte gemeinsam mit dem Patienten, anhand seiner individuellen Problemlage, der Belastungen infolge Krankheit/Behandlung, dem Ausmaß psychischer Beeinträchtigung bzw. Leidens, und unter Berücksichtigung seiner persönlichen und sozialen Ressourcen und Präferenzen geeignete Formen psychischer Unterstützung gewählt werden. Sie umfassen:

  • Beratung und Edukation zu körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen von Krebserkrankung und Behandlung, zur Krankheitsbewältigung
  • Supportive Therapie zur Unterstützung bei der Verarbeitung der Krankheitserfahrung und Belastungen
  • Entspannungs- und körperorientierte Verfahren zur Symptomlinderung (Schmerz, Übelkeit, Dyspnoe, situative Angst)
  • Krisenintervention bei akuten Belastungssituationen oder starker Symptombelastung
  • Kognitiv-behaviorale oder psychodynamische Psychotherapie bei psychischen und Traumafolgestörungen bzw. Konflikten, insbesondere, wenn sie durch die Krebserkrankung reaktiviert werden
  • Paar- und Familieninterventionen zur Stützung familiärer Beziehungen, Mobilisierung von Ressourcen und elterlicher Kompetenz
  • Ggf. Begleitung in der Sterbe- und Trauerphase
16.16 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Bei positivem Screening und/oder subjektivem Unterstützungsbedarf soll ein diagnostisches Gespräch zur Abklärung psychosozialer Belastungen, psychischer Komorbidität sowie dem Unterstützungs- und Behandlungsbedarf angeboten werden.

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1057]

Hintergrund (Übernahme aus S3-Leitlinie Psychoonkologie, dort EK-Empfehlung 7.6 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Wurde im Gespräch mit dem*der Patient*in bereits eine psychosoziale Belastung festgestellt, ist kein zusätzliches Screening erforderlich, sondern es erfolgt umgehend eine klinische Diagnostik (bzw. die Empfehlung und ggf. die Überweisung an die zuständigen psychosozialen Berufsgruppen).

16.4 Palliativversorgung

16.4.1 Allgemeine Palliativversorgung und Zugang zur spezialisierten Palliativversorgung

16.17 · Evidenzbasierte Empfehlung · neu 2025

Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

Empfehlungsgrad
A: Starke Empfehlung für oder gegen ein Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht
Evidenzlevel
1-
Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1086] [1087] [1088] [1089] [1090] [1091] [1092] [1093] [1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 5.2 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

"Wenn im Folgenden von „Palliativversorgung“ gesprochen wird, sind immer beide Formen, d.h. die Allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung (kurz: APV und SPV) gemeint. Sollte nur eine der Formen gemeint sein, wird dies explizit benannt.

Grundsätzlich soll jeder von einer Krebserkrankung betroffene Patient Zugang zu Informationen über Palliativversorgung haben, z. B. in Form von ausliegenden Flyern an Orten, wo der Patient aufgrund seiner Krebserkrankung behandelt und betreut wird. Gegebenenfalls wird der Patient von sich aus nach Gesprächen mit einer an der Behandlung beteiligten Person über Palliativversorgung suchen. Das bedeutet für die behandelnde Person die Bereitschaft, in ein offenes Gespräch mit dem Patienten zu diesem Thema zu treten und ihn, wenn nötig, weiter zu verweisen.“

16.18 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Jeder von einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung Betroffene soll Zugang zu allgemeiner Palliativversorgung haben.

Konsens
Starker Konsens (97,7%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 5.10 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

16.19 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Jeder in der Versorgung von Patienten mit einer Magenkrebserkrankung Tätige soll palliativmedizinische Bedürfnisse erfassen und palliativen Handlungsbedarf erkennen können, um eine Palliativversorgung einzuleiten.

Adaptation Leitlinie Palliativmedizin

Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 5.11 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

16.20 · Konsensbasierte Empfehlung · neu 2025

Die allgemeine Palliativversorgung eines Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung soll folgende Aufgabenfelder beinhalten:

  • Behandlung von Symptomen und Begleitung bei Problemen niedriger bis mittlerer Komplexität in allen vier Dimensionen (physisch, psychisch, sozial und spirituell)
  • Kommunikation
  • Therapiezielfindung
  • Koordination der Versorgung
  • Einbeziehung von SPV, wenn indiziert
Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort EK-Empfehlung 5.12 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

16.21 · Evidenzbasierte Empfehlung · neu 2025

Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung und einer hohen Komplexität ihrer Situation sollen eine spezialisierte Palliativversorgung erhalten.

Empfehlungsgrad
A: Starke Empfehlung für oder gegen ein Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht
Evidenzlevel
3
Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1090] [1091] [1092] [1041]

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort Empfehlung 5.9 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Die Allgemeine Palliativversorgung (APV) ist die Basis aller palliativen Versorgungskonzepte [1094], [1095]. Das Erkennen der palliativen Situation und Einleitung der Palliativversorgung können als genuine Kompetenz der Allgemeinen Palliativversorgung betrachtet werden, da die Bezugsperson des Patienten im Kontext seiner nicht-heilbaren Erkrankung in der Gesundheitsversorgung in den meisten Fällen eine in der Palliativversorgung nicht-spezialisierte Fachkraft ist. Deshalb können alle Gesundheitsberufe als ambulante und stationäre Leistungsanbieter der Allgemeinen Palliativversorgung betrachtet werden, die an der Versorgung eines Patienten mit einer nicht-heilbaren Erkrankung beteiligt sind. Wer vom Patienten als primärer Ansprechpartner oder Vertrauensperson innerhalb der APV gewählt wird, entscheidet der Patient selbst. Allerdings variiert das Angebot und die Verfügbarkeit von Leistungsanbietern und Gesundheitsberufen regional stark: Vor allem in ländlichen Gebieten haben Patienten oftmals wenige Möglichkeiten, zwischen unterschiedlichen Angeboten zu wählen. Flächendeckende Hauptträger der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung sind deshalb die Hausärzte. Der Stellenwert der Hausärzte wird durch eine starke Evidenz untermauert, dass eine hausarztzentrierte Versorgung insbesondere bei chronisch kranken und sozial benachteiligten Patienten erhebliche Vorteile bietet, sowohl auf individueller als auch auf gesundheitssystemischer Ebene (Zugang zu Gesundheitsleistungen, Hospitalisierung, Versorgungskontinuität, Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung) [1096]. Diese Befunde sprechen dafür, die Rolle der Hausärzte strukturell weiter zu stärken. In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die vertragsärztlichen Leistungen und Vergütungen regelt, wurde die hausärztliche Palliativversorgung zum Oktober 2013 aufgenommen. Dies beinhaltet u. a. die palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus.

Die kompetente und umfassende Ersterhebung hat weichenstellende Bedeutung, um die palliative Situation des Patienten und seine individuellen Bedürfnisse korrekt zu erkennen, dies dem Patienten adäquat zu vermitteln und eine entsprechende Palliativbehandlung im Sinne des informierten Patientenwillens einzuleiten. Eine Möglichkeit, dabei strukturiert und vorausschauend vorzugehen und auch Veränderungen der Bedürfnisse und Wünsche des Patienten rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren, bietet das Konzept der vorausschauenden Versorgungsplanung (auf Englisch: Advance Care Planning). Die vorausschauende Versorgungsplanung beschreibt einen systematischen, interprofessionell begleiteten Kommunikations- und Implementierungsprozess zwischen Patienten, Angehörigen und relevanten an der Behandlung des Patienten beteiligten Personen (siehe Abschnitt Vorausschauende Versorgungsplanung). Eine Patientenverfügung kann ein Ergebnis der vorausschauenden Versorgungsplanung sein.

Über die Kommunikation und Therapiezielfindung hinaus beinhaltet die allgemeine Palliativversorgung die Symptomkontrolle sowie die Koordination der Behandlung und ggf. die Einbeziehung von spezialisierter Palliativversorgung in das Behandlungskonzept. Für Patienten mit komplexen Begleitungssituationen stehen sowohl für den stationären Bereich in Form von Palliativstationen oder Palliativdiensten als auch im ambulanten Bereich im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Angebote zur Verfügung, die die ärztliche und pflegerische Primärversorgung ergänzen, ohne sie zu ersetzen [1097].

Indikationen zur Einbeziehung der SPV (ambulant oder stationär) können aus unterschiedlichen Gründen gegeben sein, sei es in Bezug auf die Symptomkontrolle (z. B. bei refraktären Schmerzsyndromen, bei speziellen parenteralen oder rückenmarksnahen Applikationstechniken), pflegerische Versorgung (z. B. bei speziellen Wundbehandlungen), psychosoziale Unterstützung (z. B. schwierige Verarbeitungsprozesse in der Familie) oder 24h-Erreichbarkeit bei krisenhaften Ereignissen [1097].

Allgemeine Palliativversorgung kann nur adäquat stattfinden, wenn alle beteiligten Gesundheitsberufe Grundkenntnisse zur Palliativversorgung besitzen, die in Aus-, Weiter- und Fortbildungen erworben werden.

16.4.2 Ernährung in der Sterbephase

16.22 · Evidenzbasierte Empfehlung · modifiziert 2025

Nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall (z. B. Stillen von Hunger und Durst) sollten künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei Sterbenden nicht fortgeführt bzw. begonnen werden.

Empfehlungsgrad
B: Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht
Evidenzlevel
2
Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[1041] [1098] [1099] [1100]
ÄnderungshinweisIn der Sterbephase soll sich die Betreuung auf die Linderung der Symptome Hunger und Durst konzentrieren, da der Erhalt des Ernährungszustandes nicht relevant ist und eine künstliche Ernährung den Zustand eines sterbenden Patienten verschlechtern kann.

Redaktionelle Anmerkung: Mit künstlicher Ernährung sind alle anderen Formen der Ernährung als orale Nahrungsaufnahme gemeint.

Hintergrund (Übernahme aus der S3-Leitlinie Palliativmedizin, dort Empfehlung 19.38 – siehe dort für weiterführenden Hintergrundtext)

Das Hauptaugenmerk der Behandelnden in der Sterbephase liegt auf dem Wohlbefinden und der optimalen Symptomkontrolle beim sterbenden Menschen [1101].

Patienten am Lebensende nehmen in der Regel weniger Ernährung und Flüssigkeit auf. Die meisten Patienten beschreiben einen reduzierten Appetit sowie ein reduziertes Durstgefühl. Patienten in der Sterbephase nehmen meistens gar keine Ernährung oder Flüssigkeit oral zu sich. Dies ist oft Teil des Sterbeprozesses. Im Einzelfall kann dies aber auch durch Übelkeit, Dysphagie, Atemnot, Somnolenz oder auch mechanische Obstruktion des Magen-Darm-Trakts bedingt sein. Solange der Patient oral noch kleine Mengen von Ernährung oder Flüssigkeit zu sich nehmen kann, sollten angemessene Angebote gemacht werden (kleinste Mengen, Zeit zum Essen, nach Vorlieben und Geschmack).

Die Versorgung von Sterbenden mit künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ist eine häufig geübte Praxis u. a. mit der Begründung, belastende Symptome wie Fatigue, Somnolenz, Verwirrtheit oder Übelkeit zu lindern. Allerdings haben künstliche Ernährung und/oder Flüssigkeitszufuhr potenzielle Nebenwirkungen (z. B. periphere Ödeme, Lungenödem, verstärkte Rasselatmung), bedürfen einer invasiven Applikation (i. v., s. c., PEG etc.) und führen zu einer erhöhten medizinischen und pflegerischen Aktivität, die in der Sterbephase unangemessen oder unerwünscht sein kann.

Literaturhinweise

[1041] Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF), Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung, Langversion v2.2, AWMF-Registernummer: 128/001OL, 2020., https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/palliativmedizin/

[1042] Chochinov, HM, Tataryn, D, Clinch, JJ, Dudgeon, D, Will to live in the terminally ill., Lancet, 1999. 354 (9181)(9181): p. 816-9., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/10485723/

[1043] Dorman, S, Hayes, J, Pease, N, What do patients with brain metastases from non-small cell lung cancer want from their treatment?, Palliat Med, 2009. 23 (7)(7): p. 594-600., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19443522/

[1044] Matsuyama, R, Reddy, S, Smith, TJ, Why do patients choose chemotherapy near the end of life? A review of the perspective of those facing death from cancer., J Clin Oncol, 2006. 24 (21)(21): p. 3490-6., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/16849766/

[1045] Ackroyd, R, Russon, L, Newell, R, Views of oncology patients, their relatives and oncologists on cardiopulmonary resuscitation (CPR): questionnaire-based study., Palliat Med, 2007. 21 (2)(2): p. 139-44., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17344262/

[1046] Chu, DT, Kim, SW, Hsu, HK, Cok, G, Roubec, J, Patil, S, et.al. Patient attitudes towards chemotherapy and survival: a prospective observational study in advanced non-small cell lung cancer., Lung Cancer, 2009. 66 (2)(2): p. 250-6., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19264374/

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