Leitlinienprogramm OnkologieHodgkin Lymphom

13. Übersicht der Änderungen in Version 3 – Hodgkin Lymphom

Version 3.2 · Oktober 2022 · AWMF 018/029OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

Tabelle 7: Modifizierte Empfehlungen in Version 3.1

Version 2.1 (2019)

Version 3.0/3.1/3.2

3.6

Nach histologischer Diagnosesicherung sollen die Ausbreitungsdiagnostik und die Organfunktionsdiagnostik sowie eventuelle fertilitätserhaltende Maßnahmen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

3.6

Nach histologischer Diagnosesicherung sollen die Ausbreitungsdiagnostik und die Organfunktionsdiagnostik sowie eventuelle fertilitätserhaltende Maßnahmen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein. Insgesamt sollte jedoch angestrebt werden, dass die Diagnostik nach 2 Wochen abgeschlossen ist.

3.7.

EK

Die Diagnostik-Untersuchungen sollen Anamnese, körperliche Untersuchung, Labor, bildgebende Verfahren (CT (mit Kontrastmittel) des Halses, Thorax und Abdomen, Röntgen-Thorax und PET/CT* (siehe Kapitel 3.4.1“Stellenwert des PET/CT“)) umfassen.

*CAVE: In der Diagnostik ist die PET-Untersuchung außerhalb des initialen Stagings nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

3.7

EK

Die initialen Diagnostik-Untersuchungen sollen Anamnese, körperliche Untersuchung, Labor, bildgebende Verfahren (CT (mit Kontrastmittel) des Halses, Thorax und Abdomen, Röntgen-Thorax, Sonografie und PET/CT (siehe Kapitel 3.4.1 “Stellenwert des PET/CT“)) umfassen.

 

3.8.

Empfehlungsgrad: A

Beim Ausschluss eines Knochenmarkbefalls im PET/CT* soll auf eine Knochenmarkbiopsie verzichtet werden.

*CAVE: In der Diagnostik ist die PET-Untersuchung außerhalb des initialen Stagings nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

3.8

Empfehlungsgrad: A

Bei keinem Hinweis auf einen Knochenmarkbefall in der PET/CT, soll auf eine Knochenmarkbiopsie verzichtet werden.

3.14.

Empfehlungsgrad: A

Das PET/CT* soll im Rahmen des Stagings zur Stadienbestimmung durchgeführt werden.

*CAVE: In der Diagnostik ist die PET-Untersuchung außerhalb des initialen Stagings nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

3.14

Empfehlungsgrad: A

Die PET/CT soll im Rahmen des initialen Stagings zur Stadienbestimmung durchgeführt werden.

3.15.

Empfehlungsgrad: B

Eine PET/CT*-Untersuchung sollte bei der Planung einer involved-site Bestrahlung durchgeführt werden.

*CAVE: In der Diagnostik ist die PET-Untersuchung außerhalb des initialen Stagings nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

3.15

Empfehlungsgrad: B

Die initiale PET/CT sollte zur Bestrahlungsplanung verwendet werden.

5.10.

Empfehlungsgrad: 0

Patienten mit einer Indikation zur Strahlentherapie können mittels intensitätsmodulierter Strahlentherapie (IMRT) oder volumetrisch modulierter Strahlentherapie (VMAT) bestrahlt werden.

5.9

Empfehlungsgrad: 0

Patienten mit einer Indikation zur Strahlentherapie können mittels intensitätsmodulierter Strahlentherapie (IMRT) bestrahlt werden, solange eine sorgfältige Bewertung der Niedrigdosisbelastung von Risikoorganen erfolgt

5.12.

Empfehlungsgrad: 0

Die Verwendung von Protonenbestrahlung kann bei ausgewählten Patienten mit strenger Indikation (z.B. prä- und/oder parakardialer Befall bei jungen Patientinnen) erwogen werden.

5.11

Empfehlungsgrad: 0

Die Verwendung von Protonenbestrahlung kann bei ausgewählten Patienten mit strenger Indikation (z.B. prä- und/oder parakardialer Befall bei jungen Patienten) erwogen werden.

*CAVE: Keine Kassenleistung.

  5.6.

EK

Das PET/CT* nach 2 Zyklen ABVD kann als individuelle Entscheidung - z.B. bei jungen Patientinnen- durchgeführt und im Falle eines negativen PET/CTs der Nutzen der konsolidierenden Strahlentherapie mit dem potentiellen Sekundärmalignomrisiko abgewogen werden.

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

 

5.12

Empfehlungsgrad: A

Die PET/CT* nach 2 Zyklen ABVD soll durchgeführt werden.

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert) in Version 3.1 gestrichen

5.13

Empfehlungsgrad: B

Im Falle einer positiven PET/CT sollte eine Therapieintensivierung in Form von zwei zusätzlichen Chemotherapiezyklen BEACOPPeskaliert erwogen werden.

 

5.14

Empfehlungsgrad: 0

Ein Verzicht auf die konsolidierende Strahlentherapie bei PET-Negativität nach zwei bis drei Zyklen ABVD kann daher nur individuell unter Abwägung des Risikos eines Rezidivs und einer Strahlentherapie-assoziierten Sekundärneoplasie oder Organtoxizität diskutiert werden (s. auch Empfehlung 5.6).

6.3.

Empfehlungsgrad: A

Es sollen insgesamt 4 Zyklen Polychemotherapie verabreicht werden.

 

6.2.

Patienten mit Erstdiagnose eines Hodgkin Lymphoms im intermediären Stadium sollen mit insgesamt 4 Zyklen Polychemotherapie behandelt werden.

6.4.

Empfehlungsgrad: B

Patienten bis 60 Jahre mit Hodgkin Lymphom sollte eine Chemotherapie bestehend aus 2 Zyklen BEACOPPeskaliert gefolgt von 2 Zyklen ABVD im Rahmen der Kombinationstherapie appliziert werden.

6.3

Empfehlungsgrad: A

Patienten ≤60 Jahre mit Erstdiagnose eines Hodgkin Lymphoms im intermediären Stadium sollen mit einer Chemotherapie bestehend aus 2 Zyklen BEACOPPeskaliert gefolgt von 2 Zyklen ABVD („2+2“) behandelt werden.

6.5.

Empfehlungsgrad: B

Bei Kontraindikation oder Ablehnung von BEACOPPeskaliert sollte eine Chemotherapie bestehend aus 4 Zyklen ABVD als nächstbeste Option gewählt werden.

6.4

Empfehlungsgrad: B

Bei Kontraindikation oder Ablehnung von BEACOPPeskaliert sollte eine Chemotherapie bestehend aus 4 Zyklen ABVD (bzw. 2 Zyklen ABVD + 2 Zyklen AVD bei Patienten >60 Jahren) als nächstbeste Option gewählt werden.

6.6.

Empfehlungsgrad: B

Nach einer Chemotherapie mit 2 Zyklen BEACOPPeskaliert gefolgt von 2 Zyklen ABVD („2+2“) sollte eine konsolidierende RT mit einer Dosis von 30 Gy appliziert werden.

6.5

Empfehlungsgrad: A

Nach einer Chemotherapie mit 2 Zyklen BEACOPPeskaliert gefolgt von 2 Zyklen ABVD („2+2“) soll eine PET/CT zur Entscheidung über einer konsolidierenden RT durchgeführt werden.

-

6.6 (neu)

Empfehlungsgrad: B

Bei PET-negativer kompletter Remission (Deauville-Score ≤3) nach einer Chemotherapie mit „2+2“ sollte keine konsolidierende RT durchgeführt werden.

-

6.7 (neu)

Empfehlungsgrad: A

Bei PET-positiver Remission (Deauville-Score ≥4) nach einer Chemotherapie mit „2+2“ soll eine konsolidierende RT durchgeführt werden.

6.7.

Empfehlungsgrad: B

Im Falle einer Chemotherapie mit 4 Zyklen ABVD soll eine konsolidierende RT mit einer Dosis von 30 Gy appliziert werden.

6.8

Empfehlungsgrad: A

Nach einer Chemotherapie mit 4 Zyklen ABVD soll eine konsolidierende RT mit einer Dosis von 30 Gy unabhängig vom PET-Status durchgeführt werden.

6.9.

Empfehlungsgrad: A

Im Anschluss an eine systemische Chemotherapie soll eine „involved-site“ (Gervais-Fagnou et al.) gegenüber einer „involved-field“ (IF-)RT bevorzugt angewendet werden.

6.9.

Empfehlungsgrad: A

Eine konsolidierende Bestrahlung soll bevorzugt in „involved-site“ (Gervais-Fagnou et al.) gegenüber „involved-field“ (IF-) Technik durchgeführt werden.

-

8.22. (neu)

EK

Während der gesamten Schwangerschaft soll eine enge Kooperation der interdisziplinären Fachexperten erfolgen (insbesondere Gynäkologen/Geburtshelfer, Neonatologen und Onkologen).

-

8.23. (neu)

EK

Aufgrund der hohen Risiken (z.B. fetale Fehlbildungen) sollte bei schwangeren Patientinnen mit Erstdiagnose eines Hodgkin Lymphoms im ersten Trimenon - sofern vertretbar – der Beginn der Chemotherapie bis zum Beginn des 2. Trimenons unter engmaschiger klinischer Kontrolle verzögert werden.

-

8.24. (neu)

EK

Ist die Therapie des Hodgkin Lymphoms im ersten Trimenon indiziert, sollen mit der Patientin im Rahmen einer individuellen Risiko-/Nutzenanalyse für Mutter und Fetus die vorhandenen Optionen diskutiert werden.

-

8.25. (neu)

EK

Patientinnen, bei denen das Hodgkin Lymphom im zweiten oder dritten Trimenon diagnostiziert wurde, kann prinzipiell eine Chemotherapie verabreicht werden. Es soll individuell, im engen Austausch mit interdisziplinären Fachexperten, geprüft werden, ob ein Zuwarten bis zur Entbindung unter engmaschiger klinischer Kontrolle eine Option darstellt.

-

8.26. (neu)

EK

Die Dosis der Chemotherapeutika sollte an das aktuelle Gewicht der Patientin angepasst werden.

-

8.27. (neu)

EK

Frühgeburtlichkeit, insbesondere vor 32 SSW, sollten vermieden werden.

-

8.28. (neu)

EK

Eine Chemotherapie sollte spätestens zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche beendet werden, bzw. 2 Wochen vor Entbindung.

-

8.29. (neu)

EK

In der Schwangerschaft sollte auf Strahlentherapie verzichtet werden.

-

8.30. (neu)

EK

Patientinnen, die eine Chemotherapie während der Schwangerschaft erhalten, können die konsolidierende Bestrahlung nach der Entbindung erhalten. Zwischen Abschluss der Chemotherapie und Beginn der Bestrahlung sollten nicht mehr als 12 Wochen liegen.

-

8.31. (neu)

EK

Bei schwangeren Patientinnen mit einem Hodgkin Lymphom soll ein engmaschiges geburtshilfliches Monitoring erfolgen, d.h. es sollte alle 3 Wochen eine Ultraschalluntersuchung mit Fetometrie, Fruchtwasser- und fetaler Dopplerkontrolle zusätzlich zu den Standarduntersuchungen erfolgen.

9.1.

Empfehlungsgrad: A

Zur Diagnose und Stadienbestimmung eines rezidivierten oder eines persistierenden Hodgkin Lymphoms soll ein CT oder PET/CT* durchgeführt werden.

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

9.1.

Empfehlungsgrad: A

Zur Diagnose und Stadienbestimmung eines rezidivierten oder refraktären Hodgkin Lymphoms soll eine diagnostische CT mit Kontrastmittel und eine PET/CT* durchgeführt werden.

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert) – in Version 3.1 gestrichen

9.2

Wenn mittels PET/CT* der Rezidiv- oder Persistenzverdacht eines Hodgkin Lymphoms gestellt wird, soll eine histologische Sicherung angestrebt werden (siehe auch Kapitel 3 „Diagnostik und Stadieneinteilung“).

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

9.2

Wenn mittels CT oder PET/CT* ein rezidiviertes oder refraktäres Hodgkin Lymphom festgestellt wird, soll eine histologische Sicherung angestrebt werden (siehe auch Kapitel 3 „Diagnostik und Stadieneinteilung“).

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert) – in Version 3.1 gestrichen

9.4

Bei Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Hodgkin Lymphom soll nach der Salvage-Therapie vor der autologen Transplantation eine PET/CT durchgeführt werden.

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert)

9.4

Bei Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Hodgkin Lymphom soll nach der Salvage-Therapie vor der autologen Transplantation eine PET/CT* zur Einschätzung der Prognose durchgeführt werden.

*CAVE: Die PET Untersuchung ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenübernahme nicht gesichert) – in Version 3.1 gestrichen*

9.10

Patienten sollen vor der Hochdosistherapie bei einer autologen Transplantation eine Salvage-Therapie erhalten.

9.10

Patienten sollen vor der Hochdosistherapie bei einer autologen Transplantation eine Reinduktionschemotherapie (Salvage-Therapie) erhalten.

9.26.

Empfehlungsgrad: A

Patienten, die nicht für eine Transplantation in Frage kommen, sollen mit Brentuximab Vedotin, Chemotherapie oder Bestrahlung behandelt werden.

9.25.

Empfehlungsgrad: B

Patienten, die nicht für eine Transplantation in Frage kommen, sollten mit Brentuximab Vedotin, Chemotherapie oder Bestrahlung behandelt werden.

9.30.

Empfehlungsgrad: A

Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Hodgkin Lymphom sollen nicht mit einer myeloablativen Konditionierung allogen transplantiert werden.

9.29.

Empfehlungsgrad: A

Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Hodgkin Lymphom, bei denen eine allogene Transplantation geplant ist, sollen nicht mit einer myeloablativen Konditionierung behandelt werden.

9.32.

Empfehlungsgrad: 0

Patienten mit rezidiviertem Hodgkin Lymphom, bei denen eine allogene Stammzelltransplantation durchgeführt werden soll und bei denen kein HLA-gematchter Geschwisterspender vorliegt, können auch mit nicht verwandtem Spender, haploidentischem Spender oder Nabelschnurblut transplantiert werden.

9.31.

Empfehlungsgrad: 0

Patienten mit rezidiviertem Hodgkin Lymphom, bei denen eine allogene Stammzelltransplantation durchgeführt werden soll und bei denen kein HLA-gematchter Geschwisterspender vorliegt, können auch mit nicht verwandtem Spender oder haploidentischem Spender transplantiert werden.

10.3.

Die prophylaktische Gabe von Antibiotika erfolgt in Abhängigkeit von dem geplanten Chemotherapieschema:

Empfehlungsgrad: B

1.     ABVD: eine prophylaktische Antibiotika-Gabe sollte nicht empfohlen werden

Empfehlungsgrad: A

2.      BEACOPPeskaliert/Hochdosistherapie für Patienten mit Rezidiv: Eine Antibiotika-Prophylaxe soll gegeben werden

10.3.

Die prophylaktische Gabe von Antibiotika erfolgt in Abhängigkeit von dem geplanten Chemotherapieschema:

Empfehlungsgrad: B

1. ABVD: eine prophylaktische Antibiotika-Gabe sollte nicht routinemäßig empfohlen werden

EK

2. BEACOPPeskaliert: Eine Antibiotika-Prophylaxe mit Cotrim soll für die Gesamtdauer der Therapie gegeben werden. Zusätzlich sollte eine Prophylaxe mit einem Fluorchinolon der Gruppe 2 oder 3 während Aplasiephasen gegeben werden.

10.10.

Empfehlungsgrad: A

Die fertilitätsprotektive Maßnahme soll stadienadaptiert erfolgen, da die therapiebedingte Gonadotoxizität von der applizierten Dosis abhängig ist.

Empfehlungsgrad: B

Folgende medikamentöse und reproduktionsmedizinische Verfahren sollten angeboten werden:

1.     Medikamentöse Maßnahmen

Gonadotropin releasing hormone (GnRH)- Analoga kombiniert mit der „Pille“

2.     Reproduktionsmedizinische Verfahren

Kryokonservierung von befruchteten/unbefruchteten Eizellen

Einfrieren von ovariellem Gewebe

10.10.

Empfehlungsgrad: A

Die Empfehlung zum Einsatz fertilitätsprotektiver Maßnahmen bei erwachsenen weiblichen Patientinnen mit einem Hodgkin-Lymphom soll Alter und potentielle Gonadotoxizität der Behandlung (in Abhängigkeit von Dosis, Wirksubstanz und Regime der Chemotherapie, ggf. Strahlentherapie) berücksichtigen.

Empfehlungsgrad: B

Folgende medikamentöse und reproduktionsmedizinische Verfahren sollten erwogen werden:

Medikamentöse Maßnahmen

Gonadotropin releasing hormone (GnRH)- Analoga zusammen mit hormonellen kombinierten Kontrazeptiva oder Östrogen transdermal

Reproduktionsmedizinische Verfahren

Kryokonservierung von befruchteten/unbefruchteten Eizellen

Einfrieren von Ovar-Gewebe

10.13.

EK

Aufgrund des erhöhten Risikos für sekundäre solide Tumore, insbesondere Bronchialkarzinome, soll dem Patienten empfohlen werden, nicht zu rauchen

10.13.

EK

Aufgrund des erhöhten Risikos für sekundäre solide Tumore, insbesondere Bronchialkarzinome, soll dem Patienten in besonderer Weise empfohlen werden, nicht zu rauchen. Es soll auf strukturierte Raucherentwöhnungsprogramme hingewiesen werden.

-

10.14. (neu)

EK

Nach Therapie soll allen Patienten eine medizinische Rehabilitation angeboten werden zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft.

11.6.

Empfehlungsgrad: B

In der Nachsorge von asymptomatischen Patienten in kompletter Remission ohne klinischen Hinweis auf das Vorliegen eines Rezidivs sollte keine Routine CT erfolgen.

11.6.

Empfehlungsgrad: B

In der Nachsorge von asymptomatischen Patienten in kompletter Remission ohne klinischen Verdacht auf das Vorliegen eines Rezidivs sollte keine Routine CT erfolgen.

11.12.

EK

Langzeitüberlebende eines Hodgkin Lymphoms sollen dazu angehalten werden, alle im Rahmen der Krebsfrüherkennung empfohlenen Untersuchungen wahrzunehmen.

11.12.

EK

Langzeitüberlebende eines Hodgkin Lymphoms sollen dazu angehalten werden, alle im Rahmen der Krebsfrüherkennung angebotenen Untersuchungen wahrzunehmen.

11.15.

Empfehlungsgrad: B

Frauen, die bei Erstdiagnose < 30 Jahre alt waren und bei denen im Bereich des Thorax oder der Axillen bestrahlt wurde, sowie Frauen, die eine Mantelfeld, subtotale, totalnodale oder Ganzkörperbestrahlung erhalten haben, sollten ab 8 Jahre nach Therapie regelmäßig auf das Vorliegen eines Mammakarzinoms untersucht werden.                                                             Hierbei soll sich an den aktuell geltenden Leitlinien für das Mammakarzinom orientiert werden.

11.15.

Empfehlungsgrad: B

Frauen, die bei Erstdiagnose eines Hodgkin Lymphoms < 30 Jahre alt waren und im Thoraxbereich bestrahlt wurden, sollte ab 8 Jahre nach Therapie die Teilnahme an intensivierten Früherkennungsuntersuchungen in spezialisierten Zentren angeboten werden.

*CAVE: Keine Kassenleistung, außer wenn Bestrahlung im Alter von 9 – 18 Jahren stattgefunden hat (in spezialisierten Zentren).

11.17.

EK

Die Früherkennungsuntersuchung für Frauen, die nach dem 30. Lebensjahr an einem Hodgkin Lymphom erkranken, sollte basierend auf den vorhandenen Risikofaktoren individuell gestaltet werden.

11.16.

EK

Frauen, die bei Erstdiagnose eines Hodgkin Lymphoms 30 Jahre bis 41 Jahre alt sind und im Thoraxbereich bestrahlt wurden, sollen nicht an einem intensivierten Früherkennungsprogramm teilnehmen.

11.22.

B

Bei vorhandenen Risikofaktoren sollte eine Behandlung analog der aktuellen Therapieempfehlungen erfolgen.

11.20.

EK

Bei vorhandenen kardiovaskulären Risikofaktoren soll eine Behandlung analog der aktuellen Therapieempfehlungen erfolgen.

11.43.

Empfehlungsgrad: B

Patientinnen sollten über Störungen der Menstruation befragt werden und bei Auffälligkeiten einem Gynäkologen zur weiteren Diagnostik und Behandlung vorgestellt werden.

11.38.

Empfehlungsgrad: A

Patientinnen sollen über Störungen der Menstruation befragt werden und bei Auffälligkeiten einem Gynäkologen zur weiteren Diagnostik und Behandlung vorgestellt werden.

11.44.

Empfehlungsgrad: B

Patientinnen sollten über Symptome einer vorzeitigen Menopause befragt werden und bei Auffälligkeiten einem Gynäkologen oder Endokrinologen zur weiteren Diagnostik und Beratung vorgestellt werden.

11.39.

Empfehlungsgrad: A

Patientinnen sollen über Symptome einer vorzeitigen Menopause befragt werden und bei Auffälligkeiten einem Gynäkologen oder Endokrinologen zur weiteren Diagnostik und Beratung vorgestellt werden.

11.45.

Empfehlungsgrad: B

Patienten sollten auf das Vorliegen von Symptomen eines Testosteronmangels befragt werden. Bei Auffälligkeiten sollte eine Hormonanalyse durchgeführt bzw. eine Vorstellung bei einem Endokrinologen oder Andrologen veranlasst werden.

11.40.

Empfehlungsgrad: A

Patienten sollen auf das Vorliegen von Symptomen eines Testosteronmangels befragt werden. Bei Auffälligkeiten soll eine Hormonanalyse durchgeführt bzw. eine Vorstellung bei einem Endokrinologen oder Andrologen veranlasst werden.

11.46.

Empfehlungsgrad: A

Patienten sollen im Rahmen der Nachsorge zum Vorliegen von Fatigue-Symptomen befragt werden.

11.41.

Empfehlungsgrad: A

Im Rahmen der Nachsorge soll überprüft werden, ob Fatigue-Symptome vorliegen.