10. Dokumentation der Änderungen von Version 1.2 zu Version 2.1 – Hautkrebsprävention
Tabelle 30: Dokumentation der Änderungen von Version 1.2 zu Version 2.1
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Version 1.2 |
Version 2.1 |
Kommentare |
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3. Status Quo Hautkrebs |
4. Status Quo Hautkrebs |
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3.1. Die Ätiologie von Hautkrebs |
4.1. Die Ätiologie von Hautkrebs |
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3.1. Konsensbasiertes Statement UV-Strahlung gilt aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse als der bedeutsamste Risikofaktor in der Ätiologie von Hautkrebs, auch wenn noch nicht alle Details der Induktion, Promotion und Progression von Hautkrebs beim Menschen geklärt sind. |
4.1. Konsensbasiertes Statement UV-Strahlung gilt aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse als der bedeutsamste Risikofaktor in der Ätiologie von Hautkrebs, auch wenn noch nicht alle Details der Induktion, Promotion und Progression von Hautkrebs beim Menschen geklärt sind. |
Geprüft 2020 |
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4.2. Inzidenz und Prävalenz von Hautkrebs |
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4.2. Konsensbasierte Statement In den klinischen Krebsregistern sollen die Basalzellkarzinome (auch die bei einer Person multipel auftretenden Basalzellkarzinome) und Plattenepitelkarzinome mit in die Registrierung aufgenommen werden. |
Neu 2020 |
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3.4. Risikofaktoren von Hautkrebs |
4.3. Risikofaktoren von Hautkrebs |
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3.2. Konsensbasiertes Statement Konstitutionelle Risikofaktoren: Nicht-melanozytärer Hautkrebs (NMSC) Ein wichtiger konstitutioneller Risikofaktor für NMSC (BZK und PEK) ist der Hauttyp. Alle anderen Risikofaktoren können im Laufe des Lebens erworben werden. |
4.3. Konsensbasiertes Statement Konstitutionelle Risikofaktoren: Nicht-melanozytärer Hautkrebs (NMSC) Ein wichtiger konstitutioneller Risikofaktor für nicht-melanozytären Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) ist der Hauttyp. Weitere Risikofaktoren (siehe 4.3.2, 4.3.4) können im Laufe des Lebens erworben werden. |
Modifiziert 2020
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3.3. Konsensbasiertes Statement Konstitutionelle Risikofaktoren: Malignes Melanom (MM) In die Klasse der konstitutionellen Risikofaktoren für das MM fallen a) der Hauttyp und b) der (große) kongenitale Nävus. Alle anderen Risikofaktoren können im Laufe des Lebens erworben werden. |
4.4. Konsensbasiertes Statement Konstitutionelle Risikofaktoren: Malignes Melanom (MM) In die Klasse der konstitutionellen Risikofaktoren für das maligne Melanom fallen a) der Hauttyp und b) der große kongenitale Nävus Weitere Risikofaktoren (siehe Abschnitte 4.3.2, 4.3.4) können im Laufe des Lebens erworben werden. |
Geprüft 2020
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3.4. Konsensbasiertes Statement Erworbene Risikofaktoren: Nicht-melanozytärer Hautkrebs (NMSC) Die wichtigen erworbenen Risikofaktoren für NMSC (BZK und PEK) sind: a) Aktinische Keratose, b) Nicht-melanozytärer Hautkrebs in der Vorgeschichte, c) Immunsuppression, d) Röntgenkombinations- schaden. |
4.5. Konsensbasiertes Statement Erworbene Risikofaktoren: Nicht-melanozytärer Hautkrebs (NMSC) Die wichtigen erworbenen Risikofaktoren für nicht-melanozytären Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) sind: Aktinische Keratose, Nicht-melanozytärer Hautkrebs in der Vorgeschichte, Immunsuppression, Röntgenkombinations-schaden. |
Geprüft 2020 |
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3.5. Konsensbasiertes Statement Erworbene Risikofaktoren: Malignes Melanom (MM) Die wichtigen erworbenen Risikofaktoren für das MM sind: a) Melanom in der Vorgeschichte, b) Melanom in der Familienanamnese. c) Anzahl erworbener Nävi, d) klinisch atypische Pigmentmale. |
4.6. Konsensbasiertes Statement Erworbene Risikofaktoren: Malignes Melanom (MM) Die wichtigen erworbenen Risikofaktoren für das maligne Melanom sind: Melanom in der Vorgeschichte, Melanom in der Familienanamnese. Anzahl erworbener Nävi, klinisch atypische Nävi. |
Geprüft 2020
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3.6. Konsensbasiertes Statement Die Wahrscheinlichkeit an einem PEK zu erkranken korreliert mit der UV-Dosis, der ein Mensch während seines Lebens ausgesetzt war (kumulative Dosis).
Für das BZK scheint die kumulative UV-Exposition von untergeordneter Bedeutung zu sein. Beim BZK sind intermittierende UV-Expositionen und Sonnenbrände von Bedeutung.
Für das MM sind intermittierende UV-Expositionen und Sonnenbrände (in jedem Alter) von großer Bedeutung. |
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Streichung und Aufnahme in Hintergrundtext (HGT) |
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3.7. Konsensbasiertes Statement Als weitere Risikofaktoren für nicht-melanozytären Hautkrebs wird die Exposition mit Arsen oder Teer, insbesondere im beruflichen Umfeld, beschrieben. HPV-Infektionen werden sowohl als alleiniger Risikofaktor für Hautkrebs (PEK) als auch als Ko-Faktor in Verbindung mit UV-Strahlung diskutiert. |
4.7. Konsensbasiertes Statement Als weitere Risikofaktoren für nicht-melanozytären Hautkrebs wird die Exposition mit Arsen oder Teer, insbesondere im beruflichen Umfeld, beschrieben. HPV-Infektionen werden sowohl als alleiniger Risikofaktor für Hautkrebs (PEK) als auch als Ko-Faktor in Verbindung mit UV-Strahlung diskutiert. |
Geprüft 2020 |
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3.8. Konsensbasiertes Statement Für die aufgeführten konstitutionellen Risikofaktoren werden in der Literatur in unterschiedlichen Studien Werte für relative Risiken (RR) bzw. Lebenszeitrisiken angegeben. Im Folgenden werden exemplarisch einige dieser Werte für den nicht-melanozytären Hautkrebs aufgelistet:
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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3.9. Konsensbasiertes Statement Für die aufgeführten konstitutionellen Risikofaktoren werden in der Literatur in unterschiedlichen Studien Werte für relative Risiken (RR) bzw. Lebenszeitrisiken angegeben. Im Folgenden werden exemplarisch einige dieser Werte für das maligne Melanom aufgelistet:
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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3.10. Konsensbasiertes Statement Die relativen Risiken (RR) für die Entstehung unterschiedlicher Hautkrebsentitäten (BZK, PEK und MM) hängen vom UV-Expositionsmuster ab. Das BZK hängt nicht von der kumulativen UV-Dosis ab (RR = 0,98, 95 % CI: 0,68-1,41). Was jedoch auf das PEK zutrifft: (RR = 1,53, 95 % CI: 1,02-2,23). Das MM nimmt in Bezug auf die kumulative Dosis eine Zwischenposition ein (RR = 1,2 95 % CI: 1,00-1,44). Für das MM besteht jedoch ein erhöhtes Risiko bei intermittierender UV-Exposition (RR = 1,71, 95 % CI: 1,54-1,90) bzw. bei Sonnenbränden in jedem Alter (RR = 1,91, 95 % CI: 1,69–2,17) [20]. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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3.11. Konsensbasiertes Statement Das relative Lebenszeitrisiko (RR) für ein malignes Melanom beträgt RR = 1,75 (95 % CI: 1,35-2,26), wenn Solarien regelmäßig (mindestens 1 Mal im Monat) vor dem 35. Lebensjahr genutzt werden (International Agency for Research on Cancer Working Group on artificial ultraviolet & skin, 2007). |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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4. Primäre Prävention |
5. Primäre Prävention |
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4.1. Individuelle Verhaltensweisen |
5.1. Individuelle Verhaltensweisen |
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4.1. Konsensbasierte Empfehlung Die Anwendung von Schutzmaßnahmen vor solarer UV-Strahlung soll in folgender Reihenfolge erfolgen: Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexposition, Tragen geeigneter Kleidung, Anwendung von Sonnenschutzmitteln. |
5.1. Konsensbasierte Empfehlung Die Anwendung angemessener Schutzmaßnahmen vor solarer UV-Strahlung ist ganz besonders für Personen mit erhöhtem Risiko wichtig und soll in folgender Reihenfolge erfolgen: Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexposition, Tragen geeigneter Kleidung, Anwendung von Sonnenschutzmitteln. |
Modifiziert 2020 |
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4.2. Konsensbasierte Empfehlung Folgende Maßnahmen sollen zur Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexpositionen bei entsprechender Wetterlage ergriffen werden: Aufenthalt im Freien so kurz wie möglich halten, Aufenthalt im Freien während der Mittagszeit vermeiden, Die Aufenthaltsdauer in der Sonne soll die individuelle Eigenschutzzeit der Haut nicht überschreiten, Schatten aufsuchen, Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden verlegen, Die Haut (z. B. im Frühjahr / Urlaub) langsam an die Sonne gewöhnen, Auf jeden Fall einen Sonnenbrand vermeiden. |
5.2. Konsensbasierte Empfehlung Folgende Maßnahmen sollen - unter Berücksichtigung des Hauttyps - zur Vermeidung zu hoher UV-Expositionen ergriffen werden:
Bei mittlerer und hoher UV-Bestrahlungsstärke (UVI 3-7) in der Mittagszeit Schatten suchen, Bei sehr hoher UV-Bestrahlungsstärke (UV-Index 8 und höher) Aufenthalt im Freien während der Mittagszeit möglichst vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, unbedingt Schatten suchen, Ggf. Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden verlegen, Einen Sonnenbrand vermeiden. |
Modifiziert 2020 |
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4.3. Konsensbasierte Empfehlung Beim Aufenthalt in der Sonne sollte man sich durch geeignete Kleidung und Kopfbedeckung sowie Sonnenbrille schützen. |
5.3. Konsensbasierte Empfehlung Beim Aufenthalt in der Sonne sollte man sich durch geeignete Kleidung und Kopfbedeckung sowie Sonnenbrille schützen. |
Geprüft 2020 |
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4.4. Konsensbasierte Empfehlung Bei starker Sonneneinstrahlung soll eine geeignete Sonnenbrille getragen werden.
Es soll nie direkt in die am Himmel stehende Sonne geblickt werden. Dies gilt auch beim Tragen einer Sonnenbrille. |
5.4. Konsensbasierte Empfehlung Bei starker Sonneneinstrahlung soll eine geeignete Sonnenbrille getragen werden.
Es soll nie direkt in die am Himmel stehende Sonne geblickt werden. Dies gilt auch beim Tragen einer Sonnenbrille. |
Geprüft 2020 |
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4.5. Evidenzbasierte Empfehlung Beim Lichtschutz sollen, wenn möglich, physikalische Mittel (Expositionsvermeidung, Textilien) an erster Stelle genutzt werden.
Sonnenschutzmittel sollen für Hautstellen benutzt werden, die nicht anders geschützt werden können.
Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird. |
5.5. Evidenzbasierte Empfehlung Geeignete Sonnenschutzmittel sollen für Hautstellen benutzt werden, die nicht anders geschützt werden können. Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird. |
Modifiziert 2020 |
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4.6. Konsensbasierte Empfehlung Auf freien Hautflächen, die mit Kleidung nicht bedeckt sind (Kopf, Gesicht, Hände, Arme, Beine), sollten Sonnenschutzmittel sorgfältig aufgetragen werden und folgende Dinge beachtet werden: adäquaten Lichtschutzfaktor verwenden, möglichst dicke Schicht auftragen (2 mg/cm²), gleichmäßige Auftragung auf allen freien Hautflächen, Auftragung vor der Sonnenexposition, Wiederholung der Auftragung nach 2 Stunden und nach dem Baden (die Schutzzeit wird hierdurch nicht verlängert). |
5.6. Konsensbasierte Empfehlung Auf freien Hautflächen, die mit Kleidung nicht bedeckt sind (Kopf, Gesicht, Hände, Arme, Beine), sollten Sonnenschutzmittel sorgfältig aufgetragen werden und folgende Dinge beachtet werden: adäquaten Lichtschutzfaktor verwenden, ausreichend dicke Schicht auftragen (2 mg/cm²), gleichmäßige Auftragung auf allen freien Hautflächen, Auftragung vor der Sonnenexposition, Wiederholung der Auftragung nach 2 Stunden und nach dem Baden (die Schutzzeit wird hierdurch nicht verlängert). |
Modifiziert 2020
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4.7. Evidenzbasiertes Statement Es liegen widersprüchliche Daten dafür vor, ob das Melanomrisiko durch Sonnencremenutzung gesenkt wird. |
5.7. Evidenzbasiertes Statement Es liegen widersprüchliche Daten dafür vor, ob das Melanomrisiko durch die Benutzung von Sonnenschutzmittel gesenkt wird. |
Modifiziert 2020 (Umformulierung) |
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4.8. Konsensbasierte Empfehlung Entsprechend internationaler und nationaler Empfehlungen (WHO, ICNIRP, EUROSKIN, SSK, DKH und ADP) soll die Nutzung von Sonnenstudios vermieden werden, um das Risiko für die Entstehung von Hautkrebs zu reduzieren. |
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Streichung, da evidenzbasierte Aufarbeitung in 5.8 bis 5.10 |
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5.8. Evidenzbasiertes Statement Das Risiko des Auftretens von malignen Melanomen (MM) ist bei Solariennutzern im Vergleich zu Nicht-Solariennutzern erhöht und steigt mit der Häufigkeit der Solarienbesuche. Je jünger der Solariennutzer beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko. |
Neu 2020 |
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5.9. Evidenzbasiertes Statement Solarienbenutzer haben im Vergleich zu Nicht-Solariennutzern ein erhöhtes Risiko für Basalzellkarzinome. Bei Personen, die im Alter von unter 20 Jahren das erste Mal ein Solarium benutzen, ist das Risiko noch höher. |
Neu 2020 |
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5.10. Evidenzbasierte Empfehlung Die Nutzung von Solarien soll vermieden werden, um das Risiko für die Entstehung von Hautkrebs (insbesondere des Melanoms) zu reduzieren. |
Neu 2020 |
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4.9. Evidenzbasierte Empfehlung Nahrungsergänzung mit Selen, Vitamin A und Beta-Karotin soll nicht als Maßnahme zur Hautkrebsprävention empfohlen werden. |
5.11. Evidenzbasierte Empfehlung Nahrungsergänzung mit Selen, Vitamin A und Beta-Karotin soll nicht als Maßnahme zur Hautkrebsprävention empfohlen werden. |
Geprüft 2020 |
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4.10. Konsensbasierte Empfehlung Intensive Sonnen-/ UV-Bestrahlung stellt für alle Personengruppen ein Hautkrebsrisiko dar und soll vermieden werden. |
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Streichung als Empfehlung, Inhalte aufgeführt im HGT |
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4.11. Konsensbasierte Empfehlung Kinder sollen keinen Sonnenbrand bekommen. |
5.12. Konsensbasierte Empfehlung Kinder sollen keinen Sonnenbrand bekommen. |
Geprüft 2020 |
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4.12. Konsensbasierte Empfehlung Säuglinge sollen der direkten Sonne nicht ausgesetzt werden. |
5.13. Konsensbasierte Empfehlung Säuglinge sollen der direkten Sonne nicht ausgesetzt werden. |
Geprüft 2020 |
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4.13. Konsensbasierte Empfehlung Kinder sollen angehalten werden, bei starker Sonnenstrahlung hautbedeckende Kleidung zu tragen. |
5.14. Konsensbasierte Empfehlung Kinder sollen angehalten werden, bei starker Sonnenstrahlung hautbedeckende Kleidung zu tragen. |
Geprüft 2020 |
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4.14. Evidenzbasierte Empfehlung Vor allem Kinder mit heller Hautfarbe sollen, neben der Vermeidung starker UV-Exposition und zusätzlich zum textilen Sonnenschutz, Sonnenschutzmittel benutzen. |
5.15. Konsensbasiertes Statement Bei der Entstehung von Nävi ist textiler Sonnenschutz protektiv. Die Rolle von Sonnenschutzmitteln ist offen. |
Modifiziert 2020 Umwandlung in Konsensbasiertes Statement, Umformulierung und weitere Erläuterungen im HGT |
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4.15. Konsensbasierte Empfehlung Die Augen von Kindern sollen durch geeignete Kindersonnenbrillen, die die vorgenannten Anforderungen erfüllen, geschützt werden. |
5.16. Konsensbasierte Empfehlung Die Augen von Kindern sollen durch geeignete Sonnenbrillen geschützt werden. |
Modifiziert 2020
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4.16. Evidenzbasierte Empfehlung Transplantierte immunsupprimierte Personen sollen zum Schutz vor Hautkrebs im Rahmen eines konsequenten, umfassenden UV-Schutzes Sonnenschutzmittel verwenden. |
5.17. Evidenzbasierte Empfehlung Transplantierte immunsupprimierte Personen sollen zum Schutz vor Hautkrebs im Rahmen eines konsequenten, umfassenden UV-Schutzes Sonnenschutzmittel verwenden. |
Geprüft 2020 |
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4.17. Konsensbasierte Empfehlung Immunsupprimierte Personen sollen auf einen konsequenten, umfassenden UV-Schutz achten. |
5.18. Konsensbasierte Empfehlung Immunsupprimierte Personen sollen auf einen konsequenten, umfassenden UV-Schutz achten. |
Geprüft 2020 |
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4.18. Konsensbasierte Empfehlung Bei Personen mit hohem Hautkrebsrisiko (z. B.: Transplantatempfänger, Immunsupprimierte), die einen konsequenten, umfassenden Sonnenschutz betreiben, sollte der Vitamin D-Spiegel überprüft und Vitamin D gegebenenfalls substituiert werden. |
5.19. Konsensbasierte Empfehlung Bei Personen mit hohem Hautkrebsrisiko (z. B.: Transplantatempfänger, Immunsupprimierte), die einen konsequenten, umfassenden Sonnenschutz betreiben, sollte der Vitamin D-Spiegel überprüft und Vitamin D gegebenenfalls substituiert werden. |
Geprüft 2020 |
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4.19. Evidenzbasiertes Statement Moderate Exposition gegenüber UV-Strahlung und hohe Vitamin D-Spiegel haben möglicherweise einen protektiven Effekt auf die Entstehung und Entwicklung verschiedener Krebsarten, auch des malignen Melanoms. Die vorliegende Evidenz hinsichtlich eines Zusammenhangs zwischen dem Krebsrisiko insgesamt und der Vitamin D-Versorgung ist jedoch unzureichend. |
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Streichung, inkl. zusätzlicher Erläuterungen im HGT aufgenommen |
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4.20. Konsensbasiertes Statement Die Frage, wie hoch die optimale (maßvolle) UV-Exposition sein soll, um eine ausreichende endogene Vitamin-D-Produktion sicherzustellen, ohne ein vermehrtes Hautkrebsrisiko einzugehen, kann die Leitliniengruppe aktuell nicht beantworten. |
5.20. Konsensbasiertes Statement Für eine ausreichende Vitamin-D-Synthese genügt es Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz zwei- bis dreimal pro Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV-Dosis (0,5 MED) auszusetzen, also der Hälfte der Zeit, in der man sonst ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde. |
Modifiziert 2020
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4.21. Sondervotum der DEGAM zu Kapitel 4.1. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) trägt generell solche Empfehlungen mit der Empfehlungs-Stärke „soll“ an die ganze Bevölkerung nicht mit. Zum einen reicht die Datenlage anlässlich eines möglichen Vitamin-D-Mangels und der Erfordernis, sich genügend draußen zu bewegen, nicht aus, eine generelle Empfehlung zu geben, das Sonnenlicht zu vermeiden. Zum anderen entspricht es nicht der Auffassung der DEGAM, der Bevölkerung, wenn auch wohlmeinend im Sinn der Krebsprävention, generalisierende, die individuellen Besonderheiten und Präferenzen der einzelnen Personen nicht achtende, Verhaltensempfehlungen zu geben. |
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Streichung |
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4.2. Maßnahmen der primären Prävention für die Bevölkerung |
5.4. Maßnahmen der primären Prävention für die Bevölkerung |
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5.21. Konsensbasiertes Statement Maßnahmen der primären Prävention von Hautkrebs setzen weit vor der Entstehung einer Erkrankung an und zielen darauf ab, Risikofaktoren für das Auftreten von Hautkrebs zu reduzieren. Daher werden zur Bewertung von primärpräventiven Maßnahmen folgende Risikofaktoren und –indikatoren als intermediäre Endpunkte als relevant betrachtet: Sonnenschutz- und Bräunungsverhalten, die Benutzung von Solarien etc. Wissen, Einstellungen zu Hautkrebs, Sonnenschutz und Exposition Anzahl an Naevi Anzahl an Sonnenbränden Die meisten Studien in der Primärprävention konnten nur diese intermediären Endpunkte beeinflussen. Wegen des langen zeitlichen Vorlaufes bis zur Entstehung von Hautkrebs und multipler weiterer Einflussfaktoren (Confounder) ist es extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, den Effekt präventiver Interventionen zur Senkung der Hautkrebs-Häufigkeit zu beurteilen. |
Neu 2020 |
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4.22. Evidenzbasierte Empfehlung Wissen über Wirkungen von UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen soll nachhaltig vermittelt werden. |
5.22. Evidenzbasiertes Statement Edukative Maßnahmen zu UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen in Kindergärten oder Schulen können Wissen zu UV-Schutz verbessern. |
Modifiziert 2020 |
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4.23. Evidenzbasierte Empfehlung Um das Sonnenschutzverhalten zu verbessern, sollten Interventionen zum UV-Schutz an Schulen und Vorschulen oder Kindertagesstätten, vor allem im Hinblick auf die Zielgruppe der jüngeren Kinder, durchgeführt werden. |
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Streichung, aufgrund von detaillierter Bearbeitung in folgenden Empfehlungen |
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5.23. Konsensbasierte Empfehlung UV-Risikokommunikation sollte alltagsrelevante Aspekte, die subjektive Nutzenwahrnehmung der UV-Exposition und das Schönheitsideal gebräunter Haut adressieren. Einen wichtigen Ansatzpunkt der Kommunikation sollten gesellschaftliche Idealvorstellungen und Verhaltensroutinen hinsichtlich gebräunter Haut und Sonnenbaden bilden. |
Neu 2020 |
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5.24. Konsensbasierte Empfehlung Das mediale Informationsangebot zur Hautkrebsprävention soll qualitativ und quantitativ ausgebaut werden, da Medien die wichtigste Informationsquelle für Erwachsene darstellen. |
Neu 2020 |
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5.25. Konsensbasierte Empfehlung Die digitale Medienkompetenz als Teil der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung sollte gefördert werden, um gezielter Informationen zu Hautkrebs und Hautkrebsprävention zu finden, zu verstehen und in ihrer Qualität beurteilen zu können. |
Neu 2020 |
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5.26. Konsensbasierte Empfehlung Erziehungsberechtigte mit Kindern im Kindergartenalter sowie Erzieher, Lehrer und Leiter von Kindertagesstätten sollen über die UV-Strahlung als Risikofaktor für Hautkrebs und über die unzureichende Schutzfunktion von Wolken vor UV-Strahlung aufgeklärt werden. |
Neu 2020 |
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4.24. Evidenzbasierte Empfehlung Interventionen, die auf eine nachhaltige Beeinflussung des Verhaltens abzielen, sollten aus mehreren Komponenten bestehen, intensiv und auf Wiederholung angelegt sein. |
5.27. Evidenzbasierte Empfehlung Interventionen, die auf eine nachhaltige Beeinflussung des Verhaltens abzielen, sollen aus mehreren Komponenten bestehen, intensiv und auf Wiederholung angelegt sein. |
Modifiziert 2020
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5.28. Evidenzbasierte Empfehlung Interventionen zu Verhaltensänderungen sollten sowohl auf Verhaltenstheorien basieren als auch die vorliegende Evidenz berücksichtigen. |
Neu 2020 |
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5.29. Evidenzbasierte Empfehlung Maßnahmen zur Vermittlung der primären Prävention von Hautkrebs sollten multimedial und interaktiv gestaltet sein und mehrere Kommunikationskanäle integrieren. |
Neu 2020 |
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5.30. Evidenzbasiertes Statement Personalisierte Botschaften haben einen größeren Einfluss auf das Sonnenschutzverhalten als allgemein formulierte Botschaften. |
Neu 2020 |
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5.33. Konsensbasierte Empfehlung Interventionen zur Hautkrebsprävention können als Kommunikationsstrategie auch neue Medien (Webseiten, Social Media, SMS, Apps) verwenden. |
Neu 2020 |
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5.34. Konsensbasiertes Statement Interventionen zur Prävention von Hautkrebs, die auch das äußere Erscheinungsbild adressieren, sind eine Strategie, um das Sonnenschutzverhalten zu verändern. |
Neu 2020 |
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5.35. Evidenzbasiertes Statement Der Einsatz von personalisierten digitalen Methoden zur Darstellung von möglichen UV-strahlungsbedingten Attraktivitätsverlusten kann bei bestimmten Zielgruppen positive Effekte auf das Sonnenschutz- und Expositionsverhalten haben. |
Neu 2020 |
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5.36. Konsensbasierte Empfehlung Maßnahmen der primären Prävention von Hautkrebs sollten zielgruppenorientiert und unter Berücksichtigung der zielgruppenspezifischen Bedarfe konzipiert werden. |
Neu 2020 |
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5.37. Konsensbasierte Empfehlung Maßnahmen der primären Prävention von Hautkrebs sollten in der Lebenswelt d.h. settingbezogen ansetzen, um die Menschen dort zu erreichen, wo sie ihren Alltag gestalten. |
Neu 2020 |
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4.25. Evidenzbasierte Empfehlung Die Arzt-Patienten-Kommunikation (z. B. auch im Rahmen des Hautkrebs-Screenings) sollte für primärpräventive Maßnahmen genutzt werden. (siehe auch Kapitel 5.4 Arzt-Patienten-Kommunikation) |
5.42. Evidenzbasierte Empfehlung Das ärztliche Gespräch (z. B. auch im Rahmen des Hautkrebs-Screenings) soll anlassbezogen für Hinweise auf primärpräventive Maßnahmen genutzt werden. |
Modifiziert 2020 |
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4.26. Konsensbasierte Empfehlung Im Arzt-Gespräch zu Hautkrebsprävention sollen folgende Empfehlungen gegeben werden:
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5.43. Konsensbasierte Empfehlung Im Arzt-Gespräch zu Hautkrebsprävention sollen folgende Empfehlungen gegeben werden: Inhalt Aufklärung über die Gefährdung durch übermäßige UV-Strahlung Motivation zur Verhaltensänderung Starke Sonnenstrahlungsexpositionen vermeiden Bei mittlerer und hoher UV-Exposition (UVI 3-7) in der Mittagszeit Schatten suchen Bei sehr hoher UV-Exposition (UV-Index 8 und höher) Aufenthalt im Freien während der Mittagszeit möglichst vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, unbedingt Schatten suchen. Ggf. Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden verlegen, Auf jeden Fall einen Sonnenbrand vermeiden. Schützende Kleidung tragen Sonnenschutzmittel benutzen, ohne die Expositionszeit zu verlängern Individuelle Hautempfindlichkeit beachten über die verschiedenen Hauttypen informieren Beratung über individuelle Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit vom Hauttyp des Patienten Auf mögliche Nebenwirkungen von Medikamenten in der Sonne achten Besonders Säuglinge und Kinder schützen Sonnenstudios meiden (Hinweis auf NiSG) Sonnenbrille tragen |
Modifiziert 2020 |
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5.44. Konsensbasiertes Statement Das Wissen über und die Bedeutsamkeit des UV-Index für das Sonnenschutzverhalten der Bevölkerung ist derzeit gering und abhängig von Alter und sozioökonomischem Status. |
Neu 2020 |
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4.27. Konsensbasierte Empfehlung Der UV-Index sollte stärker kommuniziert, in den Medien verankert und als Hilfsmittel im Rahmen von UV-Schutz-Kampagnen genutzt werden. Dabei sollten die Grenzen seiner Aussagekraft beachtet werden. |
5.45. Konsensbasierte Empfehlung Der UV-Index sollte als Teil von Sonnenschutzempfehlungen stärker kommuniziert, in den Medien verankert und als Hilfsmittel im Rahmen von UV-Schutz-Kampagnen genutzt werden. Dabei muss auf eine verständliche Erklärung des UVI geachtet werden, damit er im Sinne des UV-Schutzes richtig verstanden und genutzt wird. |
Modifiziert 2020 |
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4.28. Evidenzbasierte Empfehlung Eltern von Säuglingen und Kleinkindern sollen über einen angemessenen Sonnenschutz für ihre Kinder informiert werden. (siehe auch Empfehlung 4.26.) |
5.38. Evidenzbasierte Empfehlung Eltern von Säuglingen und Kleinkindern sollen über einen angemessenen Sonnenschutz für ihre Kinder informiert werden. Hierzu sollen auch die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen genutzt werden.
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Modifiziert 2020 |
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5.40. Konsensbasierte Empfehlung Maßnahmen der primären Prävention von Hautkrebs sollen gezielt die Zielgruppe der Solarienbenutzer adressieren, diese über die Risiken der Benutzung aufklären und eine Verhaltensänderung anstreben. Die Interventionen sollen dabei die Heterogenität der Zielgruppe (z.B. Migrationshintergrund, Bildungsgrad) berücksichtigen und auf diese in ihrer Ansprache eingehen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf minderjährige Solarienbenutzer gelegt werden. |
Neu 2020 |
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5.41. Konsensbasierte Empfehlung Das Wissen über ein erhöhtes Hautkrebsrisiko und die Umsetzung schützender Verhaltensweisen bei Organtransplantierten und Hautkrebsbetroffenen sollte weiter verbessert werden. |
Neu 2020 |
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5.46. Konsensbasierte Empfehlung Verhältnispräventive Maßnahmen der Hautkrebsprävention sollen sich an dem Grundsatzpapier „Vorbeugung gesundheitlicher Schäden durch die Sonne – Verhältnisprävention in der Stadt und auf dem Land“ (2017) des UV-Schutz-Bündnisses orientieren. |
Neu 2020 |
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5.47. Konsensbasierte Empfehlung Zur Einhaltung des NiSG und der UVSV, insbesondere hinsichtlich des Verbots der Nutzung von Solarien durch Minderjährige sowie der Anwesenheit von Fachpersonal in Solarienbetrieben, sollen Kontrollen und der Vollzug des Gesetzes bzw. der Verordnung verbessert werden. |
Neu 2020 |
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4.29. Evidenzbasierte Empfehlung Schulkinder und Jugendliche sollen intensiv über Hautkrebsrisiken informiert, in der praktischen Anwendung von Schutzmaßnahmen unterwiesen und angemessen pädagogisch begleitet werden. |
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Gelöscht, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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4.30. Evidenzbasierte Empfehlung Die Tendenz, Risikofaktoren für Hautkrebs zu erwerben (z. B. Nävi), soll durch Interventionen im Schulalter verringert werden, die langfristig und wiederholt angelegt sind. |
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Gelöscht, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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4.31. Evidenzbasierte Empfehlung In Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sollen ausreichend Schattenplätze eingerichtet werden. |
5.48. Evidenzbasierte Empfehlung In Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sollen ausreichend Schattenplätze eingerichtet werden. |
Geprüft 2020 |
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4.32. Evidenzbasierte Empfehlung Technische und organisatorische Maßnahmen zur UV-Expositionsminimierung, besonders während der Mittagsstunden (z. B. Bereitstellung von Schattenplätzen, Stundenplangestaltung, Berücksichtigung des UV-Schutzes bei der Terminierung von Sportveranstaltungen), sollten wesentlicher Teil der Primärprävention sein. |
5.49. Evidenzbasierte Empfehlung Technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer übermäßigen UV-Expositionsminimierung, besonders während der Mittagsstunden (z. B. Bereitstellung von Schattenplätzen, Stundenplangestaltung, Berücksichtigung des UV-Schutzes bei der Terminierung von Sportveranstaltungen), sollen wesentlicher Teil der Primärprävention sein. |
Modifiziert 2020
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5.50. Konsensbasierte Empfehlung Interventionsprojekte und -programme im Rahmen der primären Hautkrebsprävention sollten formativ und summativ evaluiert werden. Die verwendeten Evaluationsparameter sollten aus einem theoretisch bewährten Modell abgeleitet werden. |
Neu 2020 |
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5.51. Konsensbasierte Empfehlung Evaluationen von Interventionen im Rahmen der primären Hautkrebsprävention sollen mit empirisch bewährten, spezifisch auf die jeweiligen Endpunkte ausgerichteten Messverfahren arbeiten. |
Neu 2020 |
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5.52. Evidenzbasierte Empfehlung Zur Evaluation der Wirksamkeit von Interventionen zur primären Prävention von Hautkrebs sollten hautkrebspräventionsspezifische Einstellungs- und Verhaltensparameter sowie Indikatoren zur Kontakthäufigkeit/-intensität, zur Bewertung der Kommunikationsmittel und ihrer Vermittlungsqualität und -leistung herangezogen werden. |
Neu 2020 |
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4.33. Konsensbasierte Empfehlung Für im Freien Beschäftigte sollen geeignete technische und organisatorische UV-Schutzmaßnahmen (Schattenplätze, Arbeitsorganisation, Pausenregelungen) gefördert werden und Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen haben. |
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Spezifischere Aufnahme im neu erstellten Kapitel 7. Berufsbedingter Hautkrebs, deswegen Streichung an dieser Stelle |
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4.34. Evidenzbasierte Empfehlung Im Freien Beschäftigte sollen durch Schulungsmaßnahmen über die UV-Risiken und UV-Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. |
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Spezifischere Aufnahme im neu erstellten Kapitel 7. Berufsbedingter Hautkrebs, deswegen Streichung an dieser Stelle |
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4.35. Konsensbasierte Empfehlung Im Freien Beschäftigte sollen durch eine detaillierte rechtliche Regulierung geschützt werden, da sie durch intensive UV-Bestrahlung besonders gefährdet sind. |
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Spezifischere Aufnahme im neu erstellten Kapitel 7. Berufsbedingter Hautkrebs, deswegen Streichung an dieser Stelle |
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6. Klimawandel |
Im Rahmen der Aktualisierung neu aufgenommenes Thema „Klimawandel“, in der Folge sind alle Statements/ Empfehlungen unter 6. Mit „Neu 2020“ gekennzeichnet |
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6.1. Status Quo: Klimawandel und UV-Strahlung |
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6.1. Konsensbasiertes Statement Der Klimawandel hat einen Einfluss auf die globale und regionale Lufttemperatur. Der Klimawandel hat indirekten Einfluss auf die UV-Strahlungsbelastung. Bislang können aber keine quantitativen Aussagen zu den damit verbundenen regionsspezifischen Auswirkungen getroffen werden. |
Neu 2020 |
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6.2. Konsensbasierte Empfehlung Klimawandel bedingte steigende Lufttemperaturen und Veränderungen der UV-Strahlungsbelastung haben Einfluss auf die Morbidität der Gesellschaft. Ein Einfluss auf die Mortalität kann derzeit nur in Bezug auf steigende Lufttemperaturen gesehen werden. Inwieweit der Klimawandel im Zusammenwirken mit den Vorgängen in der stratosphärischen Ozonschicht Auswirkungen auf Inzidenz und Prävalenz des Hautkrebses hat oder haben wird kann derzeit lediglich unter vereinfachten Annahmen quantifiziert werden. Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sollen dementsprechend Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV- und hitzebedingter Erkrankungen, insbesondere von Hautkrebs, im Fokus haben. |
Neu 2020 |
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6.3. Konsensbasierte Empfehlung Es besteht ein Einfluss des Klimawandels (globale Erwärmung) auf die Prozesse in der stratosphärischen Ozonschicht mit der Folge temporär und lokal erhöhter UV-Strahlungsbelastung in der nördlichen Hemisphäre mit großer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung. Es sollten daher Anstrengungen unternommen werden, diese kurzfristig und zeitlich begrenzt auftretenden Ereignisse frühzeitig zu erkennen und effektiv zu kommunizieren, damit Schutzmaßnahmen zur Prävention von Hautkrebs im Augenblick des Events ergriffen werden können. |
Neu 2020 |
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6.2. Status Quo: Wahrnehmung von Hitze und UV-Strahlung |
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6.4. Konsensbasierte Empfehlung Erkenntnisse über temperaturabhängiges Verhalten liegen bisher nicht unabhängig von der Jahreszeit und damit Tageslichtdauer vor. Die Häufigkeit und Dauer von Aktivitäten im Freien nehmen bei längerer Tageslichtdauer und höheren Temperaturen im Bereich thermischen Komforts bis hin zu leichter Wärmebelastung zu. Bei freier Wahlmöglichkeit ist das temperaturabhängige Verhalten abhängig vom thermischen Empfinden und der inneren Einstellung gegenüber der vorherrschenden Temperatur. Bei Hitze (starkem oder extremem thermischen Diskomfort) werden Aktivitäten im Freien eher vermieden. Das temperaturabhängige Verhalten kann durch Vorgaben und organisatorische Randbedingungen in den unterschiedlichen Lebenswelten beeinflusst und davon abhängig sein. Das temperaturabhängige Verhalten sollte bei der Gestaltung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. |
Neu 2020 |
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6.3. Status Quo: Klimawandel und Städtebau |
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6.5. Konsensbasierte Empfehlung Oberstes Ziel städtebaulicher und planerischer Maßnahmen bezogen auf den Schutz vor Sonnenstrahlung soll es sein, die Menschen vor ungewollter Exposition so weit wie möglich zu schützen. Das beinhaltet, dass überall dort, wo die Menschen in ihren Lebenswelten übermäßigen Sonnenstrahlenbelastungen ausgesetzt sind, das Schutzangebot erhöht werden soll. |
Neu 2020 |
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6.6. Konsensbasierte Empfehlung Bebauung, bautechnische Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen, sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen intergiert sein. Insbesondere bei Flächen mit hohem Rückstrahlvermögen soll bei der Bebauung eine gute Verschattung und ggf. Überdachungen mit Verschattungselementen gewährleistet sein. Durch informierte Planung der Tagesabläufe in Kindergärten und Schulen sowie Arbeitsplanung sollen Sonnenstrahlungsbelastungen reduziert werden. |
Neu 2020 |
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6.7. Konsensbasierte Empfehlung In Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels sollte bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Plätzen (auch Schulhöfen und Kindergärten) oder des Straßenraumes auf Oberflächen mit möglichst geringer Albedo zurückgegriffen werden. Zur Reduzierung der Albedo und zum Zwecke der Verschattung soll in Siedlungsgebieten der überwiegende Teil aller nicht überbauten Flächen begrünt werden. |
Neu 2020 |
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6.8. Konsensbasierte Empfehlung UV-Schutz soll als weiterer Argumentationsstrang und Leitziel zur Umsetzung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen konsequent in Städte und Gemeinden eingeführt werden. Gesetze und Regularien zur möglichst flächendeckenden Umsetzung von Maßnahmen sollen erlassen bzw. erweitert und Förderprogramme zur Optimierung des UV-Schutzes von Kommunen aufgelegt werden. |
Neu 2020 |
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7. Berufsbedingter Hautkrebs |
Im Rahmen der Aktualisierung neu aufgenommenes Thema „Berufsbedingter Hautkrebs“, in der Folge sind alle Statements/ Empfehlungen unter 7. Mit „Neu 2020“ gekennzeichnet |
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7.1. Status Quo Outdoor worker |
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7.1. Konsensbasierte Empfehlung Sind Beschäftigte im Freien arbeitsbedingt einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt, sollen gezielte technische, organisatorische und personenbezogene Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Arbeitsalltag integriert werden. |
Neu 2020 |
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7.2. Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention für Beschäftigte im Freien |
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7.2. Evidenzbasierte Empfehlung Technische Maßnahme: Arbeitsplätze und Orte der Pausen sollen einen Aufenthalt im Schatten bieten. |
Neu 2020 |
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7.3. Evidenzbasierte Empfehlung Organisatorische Maßnahme: Beschäftigte im Freien sollen über UV-Strahlung und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sowie abzuleitenden Schutzmaßnahmen informiert werden. |
Neu 2020 |
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7.4. Konsensbasierte Empfehlung Organisatorische Maßnahme: Notwendige Mittel (z.B. Sonnenhut mit Krempe und Nackenschutz, Sonnenbrille, bedeckende Kleidung, Sonnenschutzmittel) zum Schutz vor UV-Strahlung sollen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden. |
Neu 2020 |
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7.5. Konsensbasierte Empfehlung Organisatorische Maßnahme: Zur Minderung der UV-Exposition soll eine Organisation der Arbeitszeit inkl. der Pausen (z.B. Meiden von Außenarbeiten in der Mittagszeit) erfolgen. |
Neu 2020 |
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7.6. Evidenzbasierte Empfehlung Personenbezogene Maßnahme: Haut und Augen von Beschäftigten im Freien sollen vor Sonnenstrahlung geschützt werden. Der Körper soll mit geeigneter Kleidung maximal bedeckt werden, d.h. in Form von langarmiger Kleidung und Kopfbedeckung mit Nackenschutz. |
Neu 2020 |
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7.7. Evidenzbasierte Empfehlung Personenbezogene Maßnahme: Körperstellen, die durch Textil nicht bedeckt oder beschattet werden können, sollen mit geeigneten Sonnenschutzmitteln eingecremt werden. |
Neu 2020 |
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7.3. Vermittlung von Informationen und Motivation der Beschäftigten für Schutzmaßnahmen |
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7.8. Evidenzbasierte Empfehlung Schutz- und Präventionsmaßnahmen sollen persönlich vermittelt werden. Dabei kann eine visuelle Unterstützung bzw. Erinnerung an das gewünschte Zielverhalten z.B. in Form von Postern, Bildern oder Videos erfolgen. |
Neu 2020 |
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7.4. Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Beschäftigten im Freien |
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7.9. Evidenzbasierte Empfehlung Die Tatsache, dass die UV-Strahlungsbelastung für Außenbeschäftigte in Deutschland das höchste berufsbedingte Krebsrisiko darstellt, soll der Anlass für den Verordnungsgeber sein, eine Pflichtvorsorge bei allen hochexponierten Personen vorzuschreiben. |
Neu 2020 |
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5. Sekundäre Prävention |
8. Sekundäre Prävention |
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5.1. Hautkrebsfrüherkennung |
8.1. Allgemeines zur Hautkrebsfrüherkennung |
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5.1. Evidenzbasiertes Statement Es wurde gezeigt, dass ein populationsbezogenes Screening mit den Zielerkrankungen malignes Melanom (MM), Basalzellkarzinom (BZK) sowie Plattenepithelkarzinom (PEK), in welchem eine standardisierte Untersuchung der Haut am gesamten Körper von geschulten Ärzten durchgeführt wird, zu einem Anstieg der Detektionsrate von Tumoren in einem frühen Stadium führt. |
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Gestrichen |
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5.2. Evidenzbasiertes Statement Ein Hautkrebs-Screening der breiten erwachsenen Bevölkerung führt zu einer anfänglichen Zunahme der Inzidenz von Hautkrebs (Prävalenzphase des Screenings) und zu einem Anstieg der Detektionsrate von Hautkrebs in einem frühen Stadium. Dieses Ergebnis könnte Auswirkungen auf die Morbidität von MM, BZK und PEK haben. |
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Gestrichen |
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5.3. Evidenzbasiertes Statement Eine Studie deutet darauf hin, dass ein populationsbezogenes Hautkrebs-Screening die Mortalität von Melanomen senken könnte. |
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Gestrichen |
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5.4. Evidenzbasierte Empfehlung Im Rahmen der Prävention von Hautkrebs sollte ein Hautkrebs-Screening angeboten werden. |
8.20. Evidenzbasierte Empfehlung Im Rahmen der Prävention von Hautkrebs sollte ein Hautkrebs-Screening angeboten werden. |
Geprüft 2020 |
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5.5. Sondervotum der DEGAM Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) bewertet die Evidenz für den Nutzen eines generellen Hautkrebs-Screenings als unzureichend. Im Einzelfall kann eine Früherkennung auf Hautkrebs nach ausgewogener Aufklärung über Vor- und Nachteile durchgeführt werden. |
8.21. Sondervotum der DEGAM Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) bewertet die Evidenz für den Nutzen eines generellen Hautkrebs-Screenings im Vergleich zu einem opportunistischen Screening, in Übereinstimmung mit internationalen Institutionen weiterhin als unzureichend. Seit der Einführung des Hautkrebsscreening ist die Mortalität am Hautkrebs in Deutschland nicht gesunken. Daher soll kein anlassloses Hautkrebsscreening angeboten werden. Im Einzelfall kann eine Früherkennung auf Hautkrebs nach ausgewogener Aufklärung über Vor- und Nachteile durchgeführt werden, insbesondere bei Menschen mit erhöhtem Risiko. |
Modifiziert 2020 |
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5.6. Evidenzbasierte Empfehlung Die standardisierte Ganzkörperinspektion der Haut soll von Ärzten für das Screening von malignen Hauttumoren durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer speziellen Fortbildung zur Früherkennung von Hautkrebs. |
8.10 Konsensbasierte Empfehlung Zum Hautkrebs-Screening soll eine standardisierte Ganzkörperinspektion der Haut von Ärzten durchgeführt werden, die an einer speziellen, in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie definierten Fortbildung zur Früherkennung von Hautkrebs teilgenommen haben. |
Modifiziert 2020
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5.7. Konsensbasierte Empfehlung Zu Untersuchungsintervallen für Personen ohne erhöhtes Risiko kann zurzeit, aufgrund der Evidenzlage, keine Aussage getroffen werden. |
8.13. Konsensbasiertes Statement Zu Intervallen zwischen Screeninguntersuchungen auf Hautkrebs für Personen ohne erhöhtes Risiko kann zurzeit, aufgrund der Evidenzlage, keine Aussage getroffen werden. |
Modifiziert 2020
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5.8. Konsensbasierte Empfehlung Im Rahmen eines Hautkrebs-Screenings sollte der Vorstellungszeitraum zur weiteren Befundsicherung nach Verdacht auf ein malignes Melanom, Basalzellkarzinom oder Plattenepithelkarzinom zehn Arbeitstage nicht überschreiten. |
8.11. Konsensbasierte Empfehlung Im Rahmen eines Hautkrebs-Screenings soll die Zeitspanne bis zum nächsten Termin zur weiteren Befundsicherung bei Verdacht auf ein malignes Melanom (MM) oder Plattenepithelkarzinom (PEK) zehn Tage nicht überschreiten. |
Modifiziert 2020 |
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8.12. Konsensbasierte Empfehlung Im Rahmen eines Hautkrebs-Screenings kann die Zeitspanne bis zum nächsten Termin zur weiteren Befundsicherung nach Verdacht auf ein Basalzellkarzinom (BZK) individuell angepasst festgelegt werden. |
Neu 2020 |
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5.9. Sondervotum der DEGAM Im Rahmen eines Hautkrebs-Screenings sollen Personen mit Verdacht auf ein malignes Melanom die Möglichkeit erhalten, sich innerhalb von zehn Arbeitstagen zu einer weiteren, ggf. operativen, Abklärung vorzustellen. |
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Gestrichen |
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5.10. Konsensbasierte Empfehlung Risikopersonen (siehe Kapitel 3.4) sollen so geschult werden, dass diese eine Selbstuntersuchung der Haut durchführen können, um auffällige Hautläsionen zu identifizieren. Risikopersonen sollen über ihr individuelles Risiko informiert und regelmäßig (in einer individuell festzulegenden Frequenz) von einem geschulten Arzt mittels einer Ganzkörperinspektion der Haut untersucht werden. |
8.7. Konsensbasierte Empfehlung Risikopersonen sollen so geschult werden, dass diese eine Selbstuntersuchung der Haut durchführen können, um auffällige Hautläsionen zu identifizieren. Risikopersonen sollen über ihr individuelles Risiko informiert und regelmäßig (in einer individuell festzulegenden Frequenz) von einem geschulten Arzt mittels einer Ganzkörperinspektion der Haut untersucht werden. |
Geprüft 2020 |
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5.11. Konsensbasierte Empfehlung Für Menschen mit erhöhtem Risiko für Hautkrebs sollte der Arzt, zusammen mit dem zu Screenenden, ein – nach Einschätzung des individuellen Risikoprofils – angemessenes Zeitintervall festlegen. |
8.14. Konsensbasierte Empfehlung Für Menschen mit erhöhtem Risiko für Hautkrebs sollte der Arzt, zusammen mit dem zu Screenenden, ein – nach Einschätzung des individuellen Risikoprofils – angemessenes Zeitintervall bis zur nächsten Vorstellung festlegen. |
Modifiziert 2020
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5.12. Evidenzbasiertes Statement Negative Folgen eines Hautkrebs-Screenings bestehen in Exzisionen mit gutartiger Histologie (falsch-positive Tests).
Die in Studien beschriebene Number-Needed-to-Excise reicht hierbei von 3,25 bis 179, d.h. zwischen 3,25 und 179 Exzisionen sind nötig, um einen malignen Hauttumor histologisch zu bestätigen. |
8.1. Evidenzbasiertes Statement Negative Folgen eines Hautkrebs-Screenings bestehen in Exzisionen mit gutartiger Histologie (falsch-positive Tests).
Die in Studien beschriebene Number-Needed-to-Excise reicht hierbei von 3,25 bis 179, d.h. zwischen 3,25 und 179 Exzisionen sind nötig, um einen malignen Hauttumor histologisch zu bestätigen. |
Geprüft 2020 |
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5.13. Konsensbasierte Empfehlung Mit Ausnahme der falsch-positiven Tests gibt es bisher wenig Evidenz zu potenziellen Risiken und negativen Folgen eines Hautkrebs-Screenings. Mögliche negative Folgen sind Überdiagnosen, Übertherapie, negative psychologische Folgen sowie mögliche Diagnoseverzögerung in Folge von falsch-negativen Tests.
Diese potenziellen Risiken und negativen Folgen des Hautkrebs-Screenings sollten durch angemessene Ärztetrainings- und -schulungsmaßnahmen so weit wie möglich reduziert werden. Ärzte sollten potenzielle Risiken und negative Folgen vor dem Screening mit ihren Patienten besprechen. |
8.2. Konsensbasierte Empfehlung Mit Ausnahme der falsch-positiven Tests gibt es bisher wenig Evidenz zu potenziellen Risiken und negativen Folgen eines Hautkrebs-Screenings. Mögliche negative Folgen sind Überdiagnosen, Übertherapie, negative psychologische Folgen sowie mögliche Diagnoseverzögerung in Folge von falsch-negativen Tests.
Diese potenziellen Risiken und negativen Folgen des Hautkrebs-Screenings sollten durch angemessene Ärztetrainings- und -schulungsmaßnahmen so weit wie möglich reduziert werden. Ärzte sollten potenzielle Risiken und negative Folgen vor dem Screening mit ihren Patienten besprechen. |
Geprüft 2020 |
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8.3. Konsensbasierte Empfehlung Die Hautselbstuntersuchung soll empfohlen werden. |
Neu 2020 |
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5.2. Screeningtest/ Verdachtsdiagnostik |
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5.14. Evidenzbasierte Empfehlung Eine Ganzkörperinspektion soll zum Screening von Hautkrebs durchgeführt werden. |
8.4. Evidenzbasierte Empfehlung Zum Screening von Hautkrebs soll eine Ganzkörperinspektion durchgeführt werden. |
Modifiziert 2020
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5.15. Konsensbasierte Empfehlung Bei der Ganzkörperinspektion soll der Untersuchungsraum hell sein und der Untersucher so nah an den zu Screenenden herantreten, dass er mit dem bloßen Auge auch kleine Hautveränderungen erkennen kann. |
8.5. Konsensbasierte Empfehlung Bei der Ganzkörperinspektion soll der Untersuchungsraum ausreichend hell sein und der Untersucher so nah an den zu Screenenden herantreten, dass er mit dem bloßen Auge auch kleine Hautveränderungen erkennen kann. |
Modifiziert 2020
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5.16. Evidenzbasiertes Statement Die Diagnostik von nicht-melanozytärem Hautkrebs (NMSC) mittels Ganzkörperuntersuchung hat eine Sensitivität von 56-90 % und eine Spezifität von 75-90 %. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.17. Evidenzbasiertes Statement In einer Querschnittsstudie mit australischen Hausärzten betrug die Sensitivität bei der Diagnosestellung von verschiedenen Hautkrebsarten mittels Ganzkörperinspektion 100 % für Melanome (n=1), 89 % für Basallzellkarzinome (n=62), 80 % für dysplastische Nävi (n=30), 58 % für benigne Nävi (n=69), 42 % für Plattenepithelkarzinome (n=18) und 10 % für aktinische Keratosen (n=31), während die Spezifität für diese Entitäten bei 76-99 % lag. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.18. Evidenzbasiertes Statement Bei der Melanom-Diagnostik mittels klinischer Inspektion liegt die Sensitivität von nicht dermatologisch ausgebildeten Ärzten bei 86-95 % und die Spezifität bei 49-77 %. Ein Training in der Melanom-Diagnostik brachte bei Allgemeinmedizinern keine wesentliche Erhöhung der Sensitivität und Spezifität. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.19. Evidenzbasiertes Statement Laut einer systematischen Übersichtsarbeit reichen die vorliegenden Studiendaten nicht aus, um Aussagen über statistisch signifikante Unterschiede zwischen Dermatologen und ärztlichen Primärversorgern bzgl. der Treffsicherheit bei der Einordnung von melanomverdächtigen Läsionen zu treffen.
Bei der diagnostischen Genauigkeit lag die Sensitivität von Dermatologen bei 0,81-1,0 und von ärztlichen Primärversorgern bei 0,42-1,00. Bei der Biopsie bzw. Überweisungstreffsicherheit lag die Sensitivität bei 0,82-1,0 (Dermatologen) und 0,70-0,88 (ärztliche Primärversorger). |
8.6. Evidenzbasiertes Statement Laut einer systematischen Übersichtsarbeit reichen die vorliegenden Studiendaten nicht aus, um Aussagen über statistisch signifikante Unterschiede zwischen Dermatologen und ärztlichen Primärversorgern bzgl. der Treffsicherheit bei der Einordnung von melanomverdächtigen Läsionen zu treffen.
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Modifiziert 2020
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8.2. Das bevölkerungsbezogene Hautkrebsscreening in Deutschland |
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5.20. Konsensbasierte Empfehlung Der zu Screenende soll zu Beginn des Screenings / der Verdachtsdiagnostik nach Veränderungen an seiner Haut befragt werden. |
8.8. Konsensbasierte Empfehlung Der zu Screenende soll zu Beginn des Screenings / der Verdachtsdiagnostik nach Veränderungen an seiner Haut befragt werden. |
Geprüft 2020 |
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5.21. Evidenzbasierte Empfehlung Die Ergebnisse der Selbstuntersuchung des zu Screenenden sollten zu Beginn des Screenings / der Verdachtsdiagnostik zur Identifizierung und Unterscheidung von malignen und benignen Hautveränderungen hinzugezogen werden. |
8.9. Evidenzbasierte Empfehlung Die Ergebnisse der Selbstuntersuchung des zu Screenenden sollen zu Beginn des Screenings / der Verdachtsdiagnostik zur Identifizierung von malignen und benignen Hautveränderungen hinzugezogen werden. |
Modifiziert 2020
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8.15. Evidenzbasiertes Statement Daten zu dem Hautkrebsscreening in Deutschland belegen, dass das bevölkerungsweite Angebot einer standardisierten Untersuchung der Haut am gesamten Körper durch geschulten Ärzte zu einer initial betonten Steigerung der Inzidenz entdeckter Fälle melanozytärem und nicht-melanozytärem Hautkrebs führt. |
Neu 2020 |
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8.16. Evidenzbasiertes Statement Infolge des Hautkrebsscreenings kommt es im Vergleich zu den invasiven Tumoren zu einer deutlicheren Zunahme der Inzidenz von in situ-Karzinomen. Bei den invasiven Melanomen resultiert eine Stadienverschiebung mit geringerem Anteil an fortgeschrittenen Tumoren (Stadium T2-T4). |
Neu 2020 |
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8.17. Evidenzbasiertes Statement Die Inzidenz fortgeschrittener Melanome geht nach Einführung des bevölkerungsbezogenen Haukrebs-Screenings zurück. |
Neu 2020 |
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8.18. Evidenzbasiertes Statement Bei Screeningteilnehmern mit unauffälligem Ergebnis werden innerhalb von zwei Jahren nach der Untersuchung weniger invasive Melanome (im Sinne von Intervallkarzinomen) diagnostiziert, als dies ohne die Intervention zu erwarten wäre. |
Neu 2020 |
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8.19. Evidenzbasiertes Statement Im zeitlichen Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie zum bevölkerungsbezogenen Screening kam es zu einem deutlichen Rückgang der dokumentierten Melanomsterblichkeit.
Für das bundesweite Hautkrebsscreening konnte in Studien, die einen Zeitraum von maximal sieben Jahren nach Einführung abdecken, kein Rückgang der Melanomsterblichkeit festgestellt werden. |
Neu 2020 |
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Verdachtsdiagnostik |
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5.22. Evidenzbasierte Empfehlung Die Dermatoskopie sollte bei der Verdachtsdiagnostik durchgeführt werden. Sie sollte verwendet werden, um die klinische Diagnostik melanozytärer Läsionen zu verbessern. |
8.48. Evidenzbasierte Empfehlung Dermatologen sollen zur Verdachtsdiagnostik pigmentierter und nicht-pigmentierter Haut- und Nagelveränderungen die Dermatoskopie anbieten. |
Modifiziert 2020 |
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5.23. Evidenzbasierte Empfehlung Die Dermatoskopie soll nur nach entsprechender praktischer Ausbildung durchgeführt werden. |
8.49. Konsensbasierte Empfehlung Dermatologen sollen zur Verdachtsdiagnostik in der Dermatoskopie ausgebildet sein. |
Modifiziert 2020 |
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5.24. Evidenzbasierte Empfehlung Bei Personen mit erhöhtem Risiko, die einer individuell angepassten Verlaufskontrolle unterzogen werden, kann die Dermatoskopie durchgeführt werden. |
8.50. Evidenzbasierte Empfehlung Bei Personen mit erhöhtem Risiko, die einer individuell angepassten Verlaufskontrolle unterzogen werden, kann die Dermatoskopie durchgeführt werden. |
Geprüft 2020 |
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5.25. Konsensbasierte Empfehlung Für alle Läsionen der Haut und angrenzenden Schleimhäute im Gesichts-, Genital- oder Analbereich, die durch die Diagnostik mittels Dermatoskopie nur unzureichend abgeklärt wären, soll die Konsultation zur weiterführenden fachspezifischen Diagnostik erfolgen. |
8.51. Konsensbasierte Empfehlung Für alle Läsionen der Haut und angrenzenden Schleimhäute im Gesichts-, Genital- oder Analbereich, die durch die Diagnostik mittels Dermatoskopie nur unzureichend abgeklärt wären, soll die Konsultation zur weiterführenden fachspezifischen Diagnostik erfolgen. |
Geprüft 2020 |
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5.26. Evidenzbasierte Empfehlung Algorithmen zur Beschreibung pigmentierter Läsionen und Fotokameras zur Verlaufsbeobachtung mit dem Ziel, den Anteil exzidierter gutartiger Läsionen im Verhältnis zu Melanomen zu reduzieren, sollten nicht verwendet werden. |
8.52. Konsensbasiertes Statement (Kapitel 8.5.) Computerbasierte Algorithmen zur Klassifikation (pigmentierter) Hautveränderungen werden derzeit vielfach entwickelt und untersucht, die Leitliniengruppe kann aber noch keine Aussagen dazu machen. |
Modifiziert 2020
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5.27. Evidenzbasiertes Statement Die Wertigkeit einer Ganzkörperfotografie bei Melanom Risikopatienten bleibt offen. |
8.53. Evidenzbasiertes Statement (Kapitel 8.5.) Die Wertigkeit einer Ganzkörperfotografie bei Melanom-Risikopatienten bleibt offen. |
Geprüft 2020 |
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5.28. Evidenzbasiertes Statement Spezielle Bildbearbeitungsprogramme zur Erkennung von Melanomen sind entwickelt worden, aber ihre Wertigkeit bleibt offen. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.22 Evidenzbasiertes Empfehlung Die Dermatoskopie sollte bei der Verdachtsdiagnostik durchgeführt werden. Sie sollte verwendet werden, um die klinische Diagnostik melanozytärer Läsionen zu verbessern. |
8.54. Evidenzbasiertes Statement (Kapitel 8.5.) Die sequenzielle digitale Dermatoskopie kann die Früherkennung von malignen Melanomen, die keine spezifischen dermatoskopischen Malignitätskriterien aufweisen, in der Verlaufskontrolle verbessern. |
Modifiziert 2020 |
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5.29. Evidenzbasierte Empfehlung Zur Beurteilung von benignen und malignen Hauttumoren kann die Teledermatologie eingesetzt werden. |
8.55. Konsensbasierte Empfehlung (Kapitel 8.5.) Zur Beurteilung von benignen und malignen Hauttumoren kann die Teledermatologie eingesetzt werden. |
Modifiziert 2020
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5.30. Evidenzbasiertes Statement Die spektralphotometrische Analyse von pigmentierten Läsionen hat keine Verbesserung der Sensitivität und Spezifität in der Melanom-Diagnostik zeigen können. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.31. Evidenzbasiertes Statement Die Wertigkeit der Nah-Infrarot-Spektroskopie zur Unterscheidung von melanozytären und nicht-melanozytären Hautveränderungen untereinander und von normaler Haut bleibt offen. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.32. Evidenzbasiertes Statement Die konfokale Laserscanningmikroskopie (CLSM) verfügt über eine hohe Auflösung bei der Beurteilung pigmentierter und nicht pigmentierter Läsionen der Haut. Nach entsprechendem Training kann die CLSM die diagnostische Genauigkeit von Einzelläsionen verbessern. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.33. Konsensbasiertes Statement Die Wertigkeit der Multiphotonenlasertomographie (MPT) bei der Melanom-Diagnostik bleibt offen. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.34. Konsensbasiertes Statement Die Wertigkeit der optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Unterscheidung von melanozytären und nicht-melanozytären Hautveränderungen untereinander und von normaler Haut bleibt offen |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.35. Konsensbasiertes Statement Die Wertigkeit der multi-frequenten elektrischen Impedanz-Spektroskopie (EIS) zur Unterscheidung von melanozytären und nicht-melanozytären Hautveränderungen untereinander und von normaler Haut bleibt offen. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.36. Konsensbasiertes Statement Die Wertigkeit der hochauflösenden Sonographie zur Unterscheidung von melanozytären und nicht-melanozytären Hautveränderungen untereinander und von normaler Haut bleibt offen. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (in Anpassung an die Leitlinie Malignes Melanom) |
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5.3. Bestätigungsdiagnostik |
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5.37. Konsensbasierte Empfehlung Die histopathologische Untersuchung einer geeigneten Gewebeprobe ist die Standardmethode der Bestätigungsdiagnostik. Zur Bestätigung einer verdächtigen Läsion soll die histopathologische Diagnostik angewandt werden. |
8.56. Konsensbasierte Empfehlung Die histopathologische Untersuchung einer geeigneten Gewebeprobe ist die Standardmethode der Bestätigungsdiagnostik. Zur Bestätigung einer verdächtigen Läsion soll die histopathologische Diagnostik angewandt werden. |
Geprüft 2020 |
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5.38. Konsensbasierte Empfehlung Bereits bei der Entnahme der Gewebeprobe sollen die jeweils relevanten funktionellen Besonderheiten beachtet werden (z. B. im Gesichts- und Genitalbereich), um eine Funktionsstörung (z. B. Ektropium, Fazialisparese) allein aufgrund der Gewebeentnahme zu vermeiden. |
8.57. Konsensbasierte Empfehlung Bereits bei der Entnahme der Gewebeprobe sollen die jeweils relevanten funktionellen Besonderheiten beachtet werden (z. B. im Gesichts- und Genitalbereich), um eine Funktionsstörung (z. B. Ektropium, Fazialisparese) allein aufgrund der Gewebeentnahme zu vermeiden. |
Geprüft 2020 |
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5.39. Konsensbasierte Empfehlung Bei klinischem Verdacht auf ein malignes Melanom soll diese Läsion primär mit kleinem Sicherheitsabstand komplett exzidiert werden. |
8.58. Konsensbasierte Empfehlung Bei klinischem Verdacht auf ein malignes Melanom soll diese Läsion primär mit kleinem Sicherheitsabstand komplett exzidiert werden. |
Geprüft 2020 |
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5.40. Evidenzbasiertes Statement Die optimale Gewebeprobe zur histopathologischen Beurteilung einer Hautläsion mit Verdacht auf ein malignes Melanom ist die komplette Exzision (Exzisionsbiopsie) mit einem Sicherheitsabstand von 2 mm inklusive der Entfernung von Fettgewebe. |
8.59. Evidenzbasiertes Statement Die optimale Gewebeprobe zur histopathologischen Beurteilung einer Hautläsion mit Verdacht auf ein malignes Melanom ist die komplette Exzision (Exzisionsbiopsie) mit einem Sicherheitsabstand von 2 mm inklusive der Entfernung von Fettgewebe. |
Geprüft 2020 |
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5.41. Konsensbasierte Empfehlung Bei großen, flächigen, melanomverdächtigen Tumoren im Gesicht oder in akraler Haut, an denen eine primäre diagnostische Exzision schwierig ist, kann eine Probebiopsie bzw. Teilexzision durchgeführt werden. |
8.60. Konsensbasierte Empfehlung Bei großen, flächigen, melanomverdächtigen Tumoren im Gesicht oder in akraler Haut, an denen eine primäre diagnostische Exzision schwierig ist, kann eine Probebiopsie bzw. Teilexzision durchgeführt werden. |
Geprüft 2020 |
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5.42. Evidenzbasierte Empfehlung Bei einem klinischen Verdacht auf ein Basalzellkarzinom oder ein Plattenepithelkarzinom kann der Tumor primär komplett mit einem kleinen Sicherheitsabstand exzidiert werden oder es kann vorab eine Probebiopsie durchgeführt werden. |
8.61. Evidenzbasierte Empfehlung Bei einem klinischen Verdacht auf ein Basalzellkarzinom oder ein Plattenepithelkarzinom kann der Tumor primär komplett exzidiert werden oder es kann vorab eine Probebiopsie durchgeführt werden. |
Modifiziert 2020 |
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5.43. Konsensbasierte Empfehlung Jeder histopathologische Befund (vgl. Qualitätssicherungsvereinbarung) soll eine Beschreibung des mikroskopischen Befundes mit Formulierung einer Diagnose beinhalten. Der Tumortyp soll nach WHO und das histologische Staging nach gültiger TNM-Klassifikation (UICC) angegeben werden. |
8.62. Konsensbasierte Empfehlung Jeder histopathologische Befund (vgl. Qualitätssicherungsvereinbarung) soll eine Beschreibung des mikroskopischen Befundes mit Formulierung einer Diagnose beinhalten. Der Tumortyp soll nach WHO und das histologische Staging nach gültiger TNM-Klassifikation (UICC) angegeben werden. |
Geprüft 2020 |
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5.44. Konsensbasiertes Statement Die Aspekte der Qualitätssicherung sind entsprechend der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings vom 12. August 2009 festgelegt. |
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5.4. Arzt-Patienten-Kommunikation |
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5.45. Konsensbasierte Empfehlung
Vor dem Arzt-Patienten-Gespräch sollte dem Patienten ein Informationsblatt zur Hautkrebsfrüherkennung (Hautkrebs-Screening) ausgehändigt werden, das ohne Angst zu erzeugen in leichter Sprache über die Vor- und Nachteile der Früherkennung informiert. Die Inhalte sollten sich an die im Rahmen des Nationalen Krebsplans konsentierte Checkliste Empfohlene Inhalte einer Information über Früherkennungsmaßnahmen halten. Außerdem sollte auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass offene Fragen im anschließenden Arzt-Patienten-Gespräch geklärt werden können.
Während des Arzt-Patienten-Gesprächs, das in einer ruhigen und ungestörten Atmosphäre stattfinden sollte, sollte die Checkliste ebenfalls als Leitfaden dienen. Schwerpunkte sollten dabei auf folgende Inhalte gelegt werden:
Ablauf des Hautkrebs-Screenings, Vor- und Nachteile des Hautkrebs-Screenings, primärpräventive Informationen, persönliches Risikoprofil und die daraus resultierenden Konsequenzen (Risikokommunikation).
Zwischen der Informierung und der Entscheidung sollte ein, den persönlichen Präferenzen des Patienten angemessener, Zeitraum liegen. Assistierende Berufsgruppen und ggf. Angehörige sollten in den Kommunikationsprozess einbezogen werden. |
8.44. Konsensbasierte Empfehlung (Kapitel 8.4.) Vor dem Arzt-Patienten-Gespräch sollen dem Patienten evidenzbasierte Informationen zur Hautkrebsfrüherkennung (Hautkrebs-Screening) ausgehändigt werden, die ohne Angst zu erzeugen in verständlicher Sprache über die Vor- und Nachteile der Früherkennung informieren. Die Inhalte sollen sich an die im Rahmen des Nationalen Krebsplans konsentierte Checkliste Empfohlene Inhalte einer Information über Früherkennungsmaßnahmen halten (Bundesministerium für Gesundheit, 2010). Außerdem soll auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass offene Fragen im anschließenden Arzt-Patienten-Gespräch geklärt werden können.
Während des Arzt-Patienten-Gesprächs, das in einer ruhigen und ungestörten Atmosphäre stattfinden soll, soll die Checkliste ebenfalls als Leitfaden dienen. Schwerpunkte sollen dabei auf folgende Inhalte gelegt werden:
Ablauf des Hautkrebs-Screenings, Vor- und Nachteile des Hautkrebs-Screenings, primärpräventive Informationen, persönliches Risikoprofil und die daraus resultierenden Konsequenzen (Risikokommunikation).
Zwischen der Informierung und der Entscheidung soll ein, den persönlichen Präferenzen des Patienten angemessener, Zeitraum liegen. Assistierende Berufsgruppen und ggf. Angehörige sollen in den Kommunikationsprozess einbezogen werden. |
Modifiziert 2020
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5.46. Konsensbasierte Empfehlung
Ein Hautkrebs negatives Untersuchungsergebnis soll dem Patienten direkt im Anschluss an das Screening durch den Arzt, der die Früherkennung durchführte, persönlich in einem Gespräch mitgeteilt werden.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass das Ergebnis der Untersuchung den aktuellen Status darstellt.
Zudem sollen dem Patienten seine individuellen Risikofaktoren erläutert und er soll zu primärpräventivem Verhalten und zur Selbstbeobachtung motiviert werden. Der Patient soll darüber informiert werden, dass er sich bei Unsicherheiten hinsichtlich des selbst erhobenen Hautbefundes jederzeit erneut beim Arzt vorstellen kann. |
8.45. Konsensbasierte Empfehlung (Kapitel 8.4.) Ergibt das Screening keinen Verdacht auf Hautkrebs, so soll dies dem Patienten direkt im Anschluss an die Untersuchung durch den Arzt, der die Früherkennung durchführte, persönlich in einem Gespräch mitgeteilt werden.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass das Ergebnis der Untersuchung den aktuellen Status darstellt.
Zudem sollen dem Patienten seine individuellen Risikofaktoren erläutert und er soll zu primärpräventivem Verhalten und zur Selbstbeobachtung motiviert werden. Der Patient soll darüber informiert werden, dass er sich bei Unsicherheiten hinsichtlich des selbst erhobenen Hautbefundes jederzeit erneut beim Arzt vorstellen kann. |
Modifiziert 2020
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5.47. Konsensbasierte Empfehlung
Der Verdacht auf Hautkrebs soll dem Patienten direkt im Anschluss an die Untersuchung durch den Arzt, der die Früherkennung durchführte, persönlich in einem Gespräch mitgeteilt werden.
Hausarzt (hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung): Nach Verdachtsmitteilung soll das weitere Procedere, inklusive einer Überweisung zum Dermatologen zur weiteren Abklärung, erklärt werden.
Dermatologe: Die weitere Abklärungsdiagnostik des klinischen Verdachts soll kommuniziert und erklärt werden.
Der Patient soll informiert werden, dass die Befundmitteilung in einem persönlichen Gespräch erfolgen wird und er die Möglichkeit habe, eine Person seines Vertrauens in dieses Gespräch mit einzubeziehen. Der Patient soll nach Ressourcen für die psychische Unterstützung während der Wartezeit befragt und zur Selbstfürsorge angeregt werden.
Das ausführliche Gespräch soll nach Eingang des histologischen Befundes erfolgen.
Eine Auskunft über Ausschluss oder Nachweis von Hautkrebs (nach histologischer Sicherung des Befundes) soll nicht am Telefon erfolgen. |
8.46. Konsensbasierte Empfehlung (Kapitel 8.4.) Ergibt das Screening einen Verdacht auf Hautkrebs, so soll dies dem Patienten direkt im Anschluss an die Untersuchung durch den Arzt, der die Früherkennung durchführte, persönlich in einem Gespräch mitgeteilt werden.
Hausarzt (hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung): Nach Verdachtsmitteilung soll das weitere Vorgehen erklärt werden.
Dermatologe: Die weitere Abklärungsdiagnostik des klinischen Verdachts soll kommuniziert und erklärt werden.
Der Patient soll informiert werden, dass die Befundmitteilung in einem persönlichen Gespräch erfolgen wird und er die Möglichkeit habe, eine Person seines Vertrauens in dieses Gespräch mit einzubeziehen. Der Patient soll nach Ressourcen für die psychische Unterstützung während der Wartezeit befragt und zur Selbstfürsorge angeregt werden.
Das ausführliche Gespräch soll nach Eingang des histologischen Befundes erfolgen.
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Modifiziert 2020
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5.48. Konsensbasierte Empfehlung
Der Zeitraum zwischen den Maßnahmen zur Diagnosesicherung und der Mitteilung der Diagnose soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Ausschluss Hautkrebs: dem Patienten soll der histologische Ausschluss von Hautkrebs mitgeteilt werden. Zudem sollen dem Patienten seine individuellen Risikofaktoren erläutert und er soll zu primärpräventivem Verhalten und zur Selbstbeobachtung motiviert werden. Der Patient soll darüber informiert werden, dass er sich bei Unsicherheiten hinsichtlich des selbst erhobenen Hautbefundes jederzeit erneut beim Arzt vorstellen kann.
Bestätigung Hautkrebs: Der Befund Hautkrebs soll dem Patienten detailliert mit Diagnose und Grading in einem persönlichen (face-to-face) Gespräch mitgeteilt werden. Die nach dem momentanen Stand der Wissenschaft bestehenden diagnostischen und therapeutischen Schritte sollen dem Patienten in mehreren Sitzungen in verständlicher Weise übermittelt werden. |
8.47. Konsensbasierte Empfehlung (Kapitel 8.4.) Der Zeitraum zwischen den Maßnahmen zur Diagnosesicherung und der Mitteilung der Diagnose soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Ausschluss Hautkrebs: Dem Patienten soll der histologische Ausschluss von Hautkrebs mitgeteilt werden. Zudem sollen dem Patienten seine individuellen Risikofaktoren erläutert und er soll zu primärpräventivem Verhalten und zur Selbstbeobachtung motiviert werden. Der Patient soll darüber informiert werden, dass er sich bei Unsicherheiten hinsichtlich des selbst erhobenen Hautbefundes jederzeit erneut beim Arzt vorstellen kann.
Bestätigung Hautkrebs: Der Befund Hautkrebs soll dem Patienten detailliert mit Diagnose und Grading in einem persönlichen (face-to-face) Gespräch mitgeteilt werden. Die nach dem momentanen Stand der Wissenschaft bestehenden diagnostischen und therapeutischen Schritte (inkl. Nutzen und Schaden) sollen dem Patienten in verständlicher Weise übermittelt werden. |
Modifiziert 2020
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5.5. Implementierung und Qualitätssicherung des Hautkrebs-Screenings
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5.49. Konsensbasierte Empfehlung Ein Hautkrebs-Screening soll nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine mehrstündige, anerkannte Fortbildung zur Durchführung eines Hautkrebs-Screenings erfolgreich absolviert haben. |
8.22. Konsensbasierte Empfehlung Ein Hautkrebs-Screening soll nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine qualitätsgesicherte, anerkannte Fortbildung zur Durchführung eines Hautkrebs-Screenings erfolgreich absolviert haben. |
Modifiziert 2020
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5.50. Konsensbasierte Empfehlung Eine beratende Ansprache und/oder eine weiterführende Beratung zu einem Hautkrebs-Screening kann von nicht ärztlich tätigen Health Professionals (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) angeboten und durchgeführt werden.
Voraussetzung dafür sind: eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung und eine erfolgreich absolvierte mehrstündige anerkannte Fortbildung zur Beratung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings |
8.23. Konsensbasierte Empfehlung Eine beratende Ansprache und/oder eine weiterführende Beratung zu einem Hautkrebs-Screening kann von nicht ärztlich tätigen Gesundheitsfachkräften (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) angeboten und durchgeführt werden.
Voraussetzung dafür sind: eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung und eine erfolgreich absolvierte qualitätsgesicherte, anerkannte Fortbildung zur Beratung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings. |
Geprüft 2020
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5.51. Konsensbasierte Empfehlung Fortbildungen/Fortbildungsprogramme des Hautkrebs-Screenings für Ärzte und andere Health Professionals (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) sollen flächendeckend angeboten und durch zertifizierte Trainer durchgeführt werden. |
8.24. Konsensbasierte Empfehlung Fortbildungen/Fortbildungsprogramme des Hautkrebs-Screenings für Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) sollen flächendeckend angeboten und durch zertifizierte Trainer durchgeführt werden. |
Geprüft 2020 Modifiziert 2020 |
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5.52. Konsensbasierte Empfehlung Ein Fortbildungsangebot zu einem Hautkrebs-Screening für Ärzte oder andere Health Professionals (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) soll Wissen und Methoden auf theoretischer und praktischer Ebene vermitteln. Dazu sollen folgende Inhalte in einem Curriculum berücksichtigt werden: Epidemiologie Hautkrebs (MM, NMSC), Ätiologie, Risikofaktoren und –gruppen, Krankheitsbilder (MM, NMSC), Definition Prävention (Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention), Krebsfrüherkennung als Screeningmaßnahme, Gesetzliche Rahmenbedingungen, Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen/Screeningprogrammen, Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen, Kenngrößen eines Screeningtests, Hautkrebs-Screening, Maßnahmen zur Ansprache von potenziellen Teilnehmern, Anforderungen an die Beratung hinsichtlich der Informierten Entscheidung im Kontext eines Hautkrebs-Screening, Screeningtest: standardisierte Ganzkörperuntersuchung, gezielte Anamnese, Befundmitteilung und Beratung, Qualitätssicherung Pathologie (histopathologische Differenzialdiagnosen), Qualitätsanforderung Histopathologie, Histopathologische Abbildungen, der histopathologische Bericht (Vollständigkeit, Bedeutung der Inhalte), Überweisung, Dokumentation, Abrechnung, Meldung an die Krebsregister, Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Grundlagen der Kommunikation, Kommunikation zwischen Hausarzt und Dermatologe, Dermatologe und Pathologe, Arzt und Patienten, Kommunikationswerkzeuge zur ärztlichen Gesprächsführung. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.53. Evidenzbasierte Empfehlung Curricula für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten oder anderen Health Professionals (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) in der Primärversorgung können bezüglich der primären und sekundären Prävention von Hautkrebs folgende Themenbereiche beinhalten: Epidemiologie, Diagnostik inklusive Dermatoskopie und klinischer Algorithmen, gestützt auf fotografischen Aufnahmen von Hautläsionen, Beratung (primär- und sekundärpräventive), Kommunikation, Behandlung. Dabei können Curricula in eine oder mehrere Interventionseinheiten gegliedert sein und folgende didaktische Mittel und Bedingungen integrieren: Präsenzveranstaltung, webbasiert, interaktiv, multimedial, Rollenspiel, theoretisch und/oder praktisch vermittelt. |
8.25. Evidenzbasiertes Statement Curricula für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten oder Gesundheitsfachkräften (medizinische Fachangestellte, Pflegeberufe, andere Fachberufe des Gesundheitswesens) in der Primärversorgung sollten bezüglich der primären und sekundären Prävention von Hautkrebs folgende Themenbereiche beinhalten: Epidemiologie, Diagnostik inklusive Dermatoskopie und klinischer Algorithmen, gestützt auf fotografischen Aufnahmen von Hautläsionen, Beratung (primär- und sekundärpräventive), Kommunikation, Behandlung. Dabei können Curricula in eine oder mehrere Interventionseinheiten gegliedert sein und folgende didaktische Mittel und Bedingungen integrieren: Präsenzveranstaltung, webbasiert, interaktiv, multimedial, Rollenspiel, theoretisch und/oder praktisch vermittelt. |
Modifiziert 2020
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5.54. Evidenzbasierte Empfehlung Apothekenpersonal kann in primärer Hautkrebsprävention geschult werden. |
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Streichung und Aufnahme in den Forschungsbedarf in Kapitel 5.4 |
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5.55. Konsensbasierte Empfehlung Im Hautkrebs-Screening sollen von den beteiligten Ärzten für jeden auf Hautkrebs untersuchten Patienten folgende Daten erfasst werden:
Hausarzt (hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung): Eindeutige Personenidentifikation der untersuchten Person (Screening-ID oder Pseudonym der Krebsregister), Arzt-Identifikation, Alter und Geschlecht der untersuchten Person, Untersuchungsdatum, Verdachtsdiagnose, nach den Hautkrebsarten (MM, PEK, BZK) differenziert.
Bei Dermatologen (Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten) sollen zusätzlich zu den obengenannten Daten folgende Daten erfasst werden: Bei Überweisung: Verdachtsdiagnose des Einweisenden und Datum der Erstuntersuchung, Untersuchungsdatum (Dermatologe), Verdachtsdiagnose (Dermatologe), nach den Hautkrebsarten (MM, PEK, BZK) differenziert, Bei Exzision: Exzisionsdatum, histopathologischer Befund und ggf. Tumorstadium (Tumordicke bzw. -ausdehnung, ggf. TNM-Stadium, Grading). |
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5.56. Konsensbasierte Empfehlung Im Falle der Einführung eines Einladungssystems für das Hautkrebs-Screening sollen folgende Daten zur Einladung der Bevölkerung erfasst werden:
Einladende Stelle (zentrale Stelle oder Krankenkasse): Eindeutige Personenidentifikation der zu untersuchenden Person (Screening-ID oder Pseudonym der Krebsregister), Einladungsdatum, Alter und Geschlecht der eingeladenen Person, Ablehnung / Ausschluss (aktive Ablehnung des Hautkrebs-Screenings oder Hautkrebs-Screening nicht zutreffend, z. B. bei prävalentem Hautkrebs). |
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Streichung und Aufnahme in den HGT (Kapitel 8.2.7.2.2. Datenerfassung) |
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5.57. Sondervotum der DEGAM Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) empfiehlt angesichts der ungesicherten Evidenz für ein Hautkrebs-Screening und der ohnehin schon im internationalen Vergleich besonders hohen Dichte an Arzt-Patienten-Kontakten in den Hausarztpraxen ein Einladungssystem nicht. |
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Streichung |
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5.58. Konsensbasierte Empfehlung Die erhobenen Daten zum Hautkrebs-Screening sollen von den Hausärzten und Dermatologen an eine evaluierende Stelle übermittelt werden. Hier sollen die Daten, ggf. mit den Einladungsdaten, zusammengeführt und für das Qualitätsmanagement des HKS ausgewertet werden.
Zum Zweck der Ermittlung von Intervallkarzinomen und zur Mortalitätsevaluation soll ein Abgleich mit den Landeskrebsregistern erfolgen. Die abgeglichenen Daten sollen zum Zwecke der wissenschaftlichen Evaluation bereitgestellt werden.
Bei Feststellung eines malignen Befundes soll von den untersuchenden Ärzten (inklusive Pathologen) eine Meldung an das zuständige Krebsregister abgegeben werden. |
8.26. Konsensbasierte Empfehlung Die erhobenen Daten zum Hautkrebs-Screening sollen von den Hausärzten und Dermatologen an eine evaluierende Stelle übermittelt werden. Hier sollen die Daten, ggf. mit den Einladungsdaten, zusammengeführt und für das Qualitätsmanagement des HKS ausgewertet werden.
Zum Zweck der Ermittlung von Intervallkarzinomen und zur Mortalitätsevaluation soll ein Abgleich mit den Landeskrebsregistern erfolgen. Die abgeglichenen Daten sollen zum Zwecke der wissenschaftlichen Evaluation bereitgestellt werden.
Bei Feststellung eines malignen Befundes soll von den untersuchenden Ärzten (inklusive Pathologen) eine Meldung an das zuständige Krebsregister abgegeben werden. |
Geprüft 2020 |
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5.59. Konsensbasierte Empfehlung Die Daten im Hautkrebs-Screening sollen von allen Beteiligten elektronisch erfasst und elektronisch übermittelt werden. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.60. Konsensbasierte Empfehlung Die Dokumentation der Untersuchungsbefunde für die Teilnehmer am HKS soll unter Berücksichtigung geeigneter Methoden und Datenschutzkonzepte pseudonymisiert erfolgen. Auf die zusätzliche Einholung einer Einwilligungserklärung soll verzichtet werden. Für Nichtteilnehmer soll eine zeitlich beschränkte pseudonymisierte Datenhaltung der Einladungsdaten zum Zwecke der Ergebnisevaluation (insbesondere hautkrebsbedingte Mortalität) empfohlen werden. Alle Datenerfassungs-, Datenerhaltungs- und Übermittlungsprozesse sollen mit den Datenschutzbehörden eng abgestimmt werden. |
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Streichung und Aufnahme in den HGT |
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5.61. Konsensbasierte Empfehlung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Hautkrebs-Screenings sollen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umfassen. Aufgrund des Fehlens von wissenschaftlich fundierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist es notwendig die Qualitätsindikatoren mit evidenzbasierten Methoden abzusichern und ggf. neue Indikatoren zu entwickeln. |
8.27. Konsensbasierte Empfehlung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Hautkrebs-Screenings sollen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umfassen. Aufgrund des Fehlens von wissenschaftlich fundierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist es notwendig, die Qualitätsindikatoren mit evidenzbasierten Methoden abzusichern und ggf. neue Indikatoren zu entwickeln. |
Geprüft 2020 |
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8.28. Konsensbasierte Empfehlung Die Bekanntheit des gesetzlichen Hautkrebs-screenings sollte in der Bevölkerung durch gezielte Maßnahmen gesteigert werden. Zur Erreichung unterschiedlicher Zielgruppen sollten verschiedene Kommunikationskanäle genutzt werden. |
Neu 2020 |
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8.29. Konsensbasierte Empfehlung Die Information über und Motivation zur Inanspruchnahme des Hautkrebsscreenings sollte geschlechterspezifisch adressiert erfolgen. |
Neu 2020 |
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6. Informieren der Bevölkerung/ Öffentlichkeit |
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6.1. Informieren der Bevölkerung/ Öffentlichkeit |
8.3. Kommunikative Strategien und Kommunikationswege der sekundären Prävention |
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6.1. Konsensbasierte Empfehlung Die Aufklärung über die Hautkrebsfrüherkennung soll sich an den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zur „Informierten Entscheidung“ orientieren, um den potenziell zu Screenenden zu befähigen, sich für oder gegen die Teilnahme an der Untersuchung zu entscheiden. |
8.30. Konsensbasierte Empfehlung Die Informierung über die Hautkrebsfrüherkennung soll sich an den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zur „Informierten und partizipativen Entscheidung“ orientieren, um den Ratsuchenden zu befähigen, sich für oder gegen die Teilnahme an der Untersuchung zu entscheiden. |
Modifiziert 2020 |
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6.2. Konsensbasierte Empfehlung Strategien und Maßnahmen, deren Ziel es ist, die Bevölkerung mit Präventionsbotschaften zu erreichen und zu einer „Informierten Entscheidung“ für oder gegen die Teilnahme am Hautkrebs-Screening zu befähigen, sollen auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sein. |
8.31. Konsensbasierte Empfehlung Strategien und Maßnahmen, deren Ziel es ist, die Bevölkerung zu einer „Informierten und partizipativen Entscheidung“ für oder gegen die Teilnahme am Hautkrebs-Screening zu befähigen, sollen auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sein. Dabei sind verschiedene Merkmale der Zielgruppen (wie deren Risikowahrnehmung und Selbstwirksamkeit) zu berücksichtigen. |
Modifiziert 2020 |
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8.32. Konsensbasierte Empfehlung Die Kommunikationsstrategie für sekundärpräventive Maßnahmen soll sich an den Informations- und Kommunikationsbedürfnissen und -routinen sowie an den Lebenswelten der jeweiligen Zielgruppe orientieren. |
Neu 2020 |
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6.3. Evidenzbasiertes Statement Die Informierung der erwachsenen Bevölkerung im sozialen Setting kann zur Förderung des Krebsbewusstseins beitragen. |
8.33. Evidenzbasiertes Statement Die Informierung der erwachsenen Bevölkerung in ihrem direkten Lebensumfeld kann zur Förderung des Bewusstseins für Hautkrebs beitragen. |
Modifiziert 2020 |
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8.34. Konsensbasierte Empfehlung Familienmitglieder oder Multiplikatoren können in Maßnahmen beispielsweise zur Durchführung der Selbstuntersuchung und zur Förderung der informierten Teilnahme an Hautkrebsscreenings eingebunden werden. |
Neu 2020 |
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8.35. Evidenzbasierte Empfehlung Maßnahmen zur Förderung der Hautselbstuntersuchung und zur Informierung über Hautkrebsscreening sollten multimedial und interaktiv gestaltet sein, mehrere Kommunikationskanäle integrieren und wiederholend angelegt sein. |
Neu 2020 |
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6.4. Evidenzbasierte Empfehlung Die Informierung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die über Computer- bzw. Onlinekompetenzen verfügen, kann computerbasiert bzw. online erfolgen. |
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Entfernt, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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6.5. Konsensbasierte Empfehlung Die Informierung kann zusätzlich über Sozialisationsagenten, Peers und andere Multiplikatoren erfolgen. |
5.33. Konsensbasierte Empfehlung (Kapitel 5.4.) Die Informierung kann über Eltern, Lehrer, Erzieher, Peers und andere Multiplikatoren erfolgen. |
Modifiziert 2020 |
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6.6. Evidenzbasierte Empfehlung Die Informierung von Erwachsenen sollte mehrfach erfolgen. |
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Entfernt, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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6.7. Evidenzbasierte Empfehlung Die Informierung von Erwachsenen sollte multimedial erfolgen. |
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Entfernt, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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6.8. Evidenzbasierte Empfehlung Die Informierung von Personen mit erhöhtem Risiko sollte durch maßgeschneiderte Kommunikation erfolgen. |
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Entfernt, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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6.9. Evidenzbasierte Empfehlung Schulkindern sollte eine Aufklärung multimedial mit gleichzeitiger Informierung der Lehrer angeboten werden. |
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Entfernt, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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6.10. Evidenzbasierte Empfehlung Bildungs- und Schulungsprogramme zur primären und sekundären Prävention von Hautkrebs sollten multimedial und interaktiv gestaltet sein und mehrere Kommunikationskanäle integrieren. |
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Entfernt, da in anderen Empfehlungen aufgegangen |
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6.11. Evidenzbasierte Empfehlung Bildungs- und Schulungsprogramme zur primären und sekundären Prävention von Hautkrebs sollten bei der Gestaltung der Materialien möglichst einfache, realitätsnahe und anschauliche Formen der Visualisierung verwenden und die Grenzen der über die Wissensvermittlung hinausgehenden Kompetenzerweiterung einzelner Zielgruppen berücksichtigen. |
8.36. Evidenzbasierte Empfehlung Bildungs- und Schulungsprogramme zur sekundären Prävention von Hautkrebs sollten bei der Gestaltung der Materialien möglichst einfache, realitätsnahe und anschauliche Formen der Visualisierung verwenden und die Kompetenz einzelner Zielgruppen berücksichtigen. |
Modifiziert 2020 |
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6.12. Evidenzbasierte Empfehlung
Bildungs- und Schulungsprogramme zur primären und sekundären Prävention von Hautkrebs sollten die Zielpersonen einzeln ansprechen („individual-level-interventions“) und dabei individualisierte Informationen und Feedbackelemente beinhalten. |
5.32. Evidenzbasierte Empfehlung (Kapitel 5.4.) Bildungs- und Schulungsprogramme zur primären Prävention von Hautkrebs sollten die Zielpersonen einzeln ansprechen („individual-level-interventions“) und dabei individualisierte Informationen und Feedbackelemente beinhalten.
8.36. Evidenzbasierte Empfehlung Maßnahmen zur Förderung der Hautselbstuntersuchung und zur Informierung über die Chancen und Risiken des Hautkrebsscreenings sollen die Zielpersonen einzeln ansprechen („individual-level-interventions“) und dabei individualisierte/personalisierte Informationen und Feedbackelemente beinhalten. |
Modifiziert 2020
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6.13. Konsensbasierte Empfehlung Kommunikative Interventionen im Rahmen der primären und sekundären Hautkrebsprävention sollten formativ und summativ evaluiert werden. Die verwendeten Evaluationsparameter sollten aus einem theoretisch bewährten Modell abgeleitet werden. |
8.38. Konsensbasierte Empfehlung Interventionsprojekte und -programme im Rahmen der sekundären Hautkrebsprävention sollten formativ und summativ evaluiert werden. Die verwendeten Evaluationsparameter sollten aus einem theoretisch begründeten Modell abgeleitet werden. |
Modifiziert 2020
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6.14. Konsensbasierte Empfehlung Evaluationen von Interventionen im Rahmen der primären und sekundären Hautkrebsprävention sollen mit empirisch bewährten, spezifisch auf die jeweiligen Endpunkte ausgerichteten Messverfahren arbeiten. |
8.39. Konsensbasierte Empfehlung Evaluationen von Interventionen im Rahmen der sekundären Hautkrebsprävention sollen mit empirisch bewährten, spezifisch auf die jeweiligen Endpunkte ausgerichteten Messverfahren arbeiten. |
Modifiziert 2020 |
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6.15. Evidenzbasierte Empfehlung Zur Evaluation der Wirksamkeit von Interventionen zur primären Prävention von Hautkrebs sollten hautkrebspräventionsspezifische Einstellungs- und Verhaltensparameter sowie Indikatoren zur Kontakthäufigkeit/-intensität, zur Bewertung der Kommunikationsmittel und ihrer Vermittlungsqualität und -leistung herangezogen werden. |
8.40. Evidenzbasierte Empfehlung Zur Evaluation der Wirksamkeit von Interventionen zur sekundären Prävention von Hautkrebs sollten hautkrebspräventionsspezifische Einstellungs- und Verhaltensparameter sowie Indikatoren zur Kontakthäufigkeit/-intensität, zur Bewertung der Kommunikationsmittel und ihrer Vermittlungsqualität und -leistung herangezogen werden. |
Modifiziert 2020 |
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6.16. Konsensbasierte Empfehlung Zur Evaluation der Effektivität einer kommunikativen Intervention hinsichtlich einer informierten Entscheidungsfindung im Rahmen der primären und sekundären Hautkrebsprävention sollen mindestens folgende Parameter bestimmt werden: Relevantes Wissen, Einstellung gegenüber der Maßnahme, der Handlung oder dem Verhalten, Teilnahme oder Verhalten. |
8.41. Konsensbasierte Empfehlung Zur Evaluation der Effektivität einer kommunikativen Intervention hinsichtlich einer informierten Entscheidungsfindung im Rahmen der sekundären Hautkrebsprävention sollen mindestens folgende Parameter bestimmt werden: Relevantes Wissen über Chancen und Risiken der Maßnahme, Einstellung gegenüber der Maßnahme, der Handlung oder dem Verhalten, Teilnahme oder Nicht-Teilnahme. |
Modifiziert 2020 |
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8.4. Arzt-Patienten-Kommunikation |
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8.42. Konsensbasierte Empfehlung In Arzt-Patienten-Gesprächen soll eine patientenzentrierte Form der Kommunikation stattfinden. |
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8.43. Konsensbasierte Empfehlung Das Arzt-Patienten-Gespräch sollte in zwei Phasen unterteilt werden. Die erste Phase sollte der Klärung des Patientenanliegens (Patientenagenda) dienen. Die zweite Phase des Gesprächs stellt die Arztagenda dar und sollte präzise Informationen für die Entscheidungsfindung zu Untersuchungen, Therapien (inkl. der Nutzen und Schaden der verschiedenen Optionen) und dem weiteren Vorgehen enthalten. |
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9. Gesundheitsökonomische Bewertung |
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9.1. Gesundheitsökonomische Bewertung von Maßnahmen zur primären Prävention von Hautkrebs |
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8.62. Konsensbasierte Empfehlung Je weniger Solarien genutzt werden, desto weniger solarieninduzierte Krankheitskosten entstehen, daher soll die Benutzung von Solarien vermieden werden. |
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8.63. Konsensbasierte Empfehlung Verschiedene Maßnahmen der primären Hautkrebsprävention weisen sowohl einen ökonomischen Nutzen als auch einen gesundheitsbezogenen Nutzen auf. Daher sollte verstärkt in solche Maßnahmen investiert werden. |
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9.2. Gesundheitsökonomische Bewertung von Maßnahmen der sekundären Prävention von Hautkrebs |
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8.64. Evidenzbasiertes Statement Verschiedene Maßnahmen des Hautkrebsscreenings sind basierend auf internationaler Evidenz als kosteneffektiv einzustufen. Screening bei Risikopersonen weist ein günstigeres Kosteneffektivitätsverhältnis auf als ein bevölkerungsweites Screening. |
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