Leitlinienprogramm OnkologieAnalkarzinom

14. Palliativversorgung – Analkarzinom

Version 1.2 · Dezember 2020 · AWMF 081/004OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

Simon, Oette, Mahlberg, Siegel

Unabhängig von der zugrundeliegenden Diagnose, wird auf die S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung des Leitlinienprogramms Onkologie verwiesen (aktuelle Fassung mit letzter Aktualisierung 2019: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/palliativmedizin/) [159]. Diese umfasst neben einem Glossar mit Begriffsdefinitionen und einem Kapitel zu Grundsätzen der Palliativversorgung¹, Empfehlungen zu 15 relevanten Themengebieten:

  • Versorgungsstrukturen
  • Kommunikation
  • Therapiezielfindung und Kriterien der Entscheidungsfindung
  • Atemnot
  • Tumorschmerz
  • Fatigue
  • Schlafbezogene Erkrankungen / Nächtliche Unruhe
  • Übelkeit und Erbrechen (nicht Tumortherapieinduziert)
  • Obstipation
  • Maligne intestinale Obstruktion (MIO)
  • Maligne Wunden
  • Angst
  • Depression
  • Todeswünsche
  • Sterbephase

 

¹Wenn im Folgenden von „Palliativversorgung“ gesprochen wird, sind immer beide Formen, d.h. die allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung gemeint. Sollte nur eine der Formen gemeint sein, wird dies explizit benannt.

14.1 · Konsensbasierte Empfehlung 2020

Die allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung von Patient*innen mit Analkarzinom soll nach den Empfehlungen der S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ [159] erfolgen. 

Konsens
Starker Konsens
Literatur
[159]

Hintergrund 14.1

Einzelne zentrale Themen bzw. für das Analkarzinom spezifische Themen werden jedoch ergänzend in der vorliegenden Leitlinie kurz und zusammenfassend beschrieben. Bzgl. der ausführlicheren Empfehlungen und Beschreibungen (inkl. Evidenzdarstellung) wird auf die o.g. S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ im Leitlinienprogramm verwiesen. Wörtliche Zitationen sind durch Anführungszeichen kenntlich gemacht.

14.1 Begriffsdefinitionen

14.1.1 Nicht-Heilbarkeit

Der Begriff der „Nicht-Heilbarkeit“ ist nicht einheitlich definiert, und es gibt keine standardisierte Abgrenzung eines heilbaren versus nicht-heilbaren Analkarzinoms. Analog zur S3-Leitlinie Palliativmedizin wird der Begriff der „Nicht-Heilbarkeit“ für Erkrankungssituationen verwendet, „in denen eine relevante Wahrscheinlichkeit, die onkologische Erkrankung mit tumorspezifischer Therapie ausheilen und überwinden zu können, nicht besteht.“ [S3-Leitlinie Palliativmedizin, Langversion 2.0, August 2019, S. 37] Die folgenden Kriterien können zur Definition der Nicht-Heilbarkeit herangezogen werden [159]: 

  • „die Progressionstendenz des natürlichen, nicht behandelten Krankheitsverlaufes
  • das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit der Beeinflussbarkeit dieses Krankheitsverlaufes durch Behandlung
  • die Verfügbarkeit in Frage kommender Behandlungsmöglichkeiten und
  • die individuelle Bereitschaft Betroffener, entsprechende Behandlungsangebote anzunehmen.“
14.2 · Konsensbasiertes Statement 2020

Die Nicht-Heilbarkeit bleibt eine prognostische Einschätzung, die individuell festzustellen ist. Beim Analkarzinom machen die folgenden Situationen das Vorliegen von Nicht-Heilbarkeit wahrscheinlich:

  • Stadium IV (ggf. mit Ausnahme von synchron oligometastasiertem, primär kurativ zu behandelndem Analkarzinom)
  • Progress oder Rezidiv nach Salvage-Rektumexstirpation
  • Progress oder Rezidiv nach inguinaler Lymphknotenresektion oder –dissektion
Konsens
Starker Konsens

Hintergrund 14.2

Für das Analkarzinom können die oben aufgeführten Situationen (siehe Konsensbasiertes Statement 12.2.) benannt werden, in denen nach konsensueller Einschätzung des Leitliniengremiums der vorliegenden Leitlinie eine relevante Wahrscheinlichkeit, die onkologische Erkrankung mit tumorspezifischer Therapie ausheilen und überwinden zu können, nicht besteht, und die somit die Nicht-Heilbarkeit des Analkarzinoms wahrscheinlich machen. 

14.1.2 Palliativmedizin / Palliativversorgung

Palliativmedizin / Palliativversorgung verfolgt das Ziel, die Lebensqualität von Patienten mit einer lebensbedrohenden Erkrankung und ihren Angehörigen zu verbessern oder zu erhalten. Dies erfolgt mittels Prävention und Linderung von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Problemen im physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bereich [249]. Palliativmedizin/Palliativversorgung bejaht das Leben und sieht das Sterben als natürlichen Prozess; weder beschleunigt noch zögert sie den Tod hinaus [250].“ [S3-Leitlinie Palliativmedizin, Langversion 2.0, August 2019, S. 37]

Palliativmedizin kann von allen Versorgern, die an der Behandlung von Patient*innen mit einem Analkarzinom beteiligt sind, angeboten werden. Sie umfasst also die Allgemeine Palliativversorgung (APV; z.B. die primärbehandelden Onkologen, Chirurgen, Strahlentherapeuten) und die Spezialisierte Palliativversorgung (SPV; z.B. Palliativdienste im Krankenhaus, SAPV).

14.1.3 Palliative Tumortherapie

„Palliative (Tumor-)Therapien sind gegen die Grunderkrankung gerichtete, medikamentöse und nicht-medikamentöse Maßnahmen bei Patienten mit einer nicht-heilbaren Erkrankung mit dem primären Ziel der Lebensverlängerung und/oder Symptomkontrolle (z. B. Strahlentherapie, operative Verfahren, medikamentöse Tumortherapien). Sie beziehen sich auf die Tumorbiologie und sind somit tumorspezifisch. Palliative Tumortherapie oder palliative Therapie ist somit kein Synonym für Palliativmedizin oder Palliativversorgung. Die Durchführung palliativer Tumortherapien ist kein Ausschlusskriterium für eine gleichzeitig indizierte Palliativversorgung, sondern ergänzt diese.“ [S3-Leitlinie Palliativmedizin, Langversion 2.0, August 2019, S. 37]

14.2 Zeitpunkt der Integration von Palliativversorgung

Insgesamt wird für dieses Kapitel auf die S3-Leitlinie Palliativmedizin, Kapitel Versorgungsstrukturen, verwiesen [159]. Im Rahmen einer Literaturrecherche (03.06.2019) der Arbeitsgruppe zu diesem Kapitel wurden keine Studien zu spezifischen Fragestellungen der Palliativversorgung von Patient*innen mit Analkarzinom identifiziert, die Übertragbarkeit der Empfehlungen wird jedoch als gegeben (indirekte Evidenz und klinische Erfahrung) beurteilt. 

14.3 · Konsensbasierte Empfehlung 2020

[Adaptation S3-Leitlinie Palliativmedizin]

Alle Patienten mit einem Analkarzinom sollen unabhängig vom Krankheitsstadium Zugang zu Informationen über Palliativversorgung (z.B. durch Auslage von Flyern) haben. 

Konsens
Starker Konsens

Hintergrund 14.3

Informationen über Palliativversorgung sollen Patient*innen mit einem Analkarzinom zugänglich sein. Dies können z.B. Flyer sein, die an den Orten der (strahlentherapeutischen und chirurgischen) Versorgung ausgelegt werden. Von Seiten der Professionellen bedeutet der Zugang der Patient*innen zu Information auch die Bereitschaft, auf Fragen über die Palliativversorgung in einem offenen und empathischen Gespräch einzugehen und ggf. an bestehende Versorgungsangebote zu verweisen. 

14.4 · Evidenzbasierte Empfehlung 2020

[Adaptation S3-Leitlinie Palliativmedizin]

Allen Patienten soll nach der Diagnose eines nicht-heilbaren Analkarzinoms Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

Empfehlungsgrad
A: Wir sind der Auffassung, dass alle oder fast alle informierten Menschen diese Entscheidung treffen würden. Kliniker*innen müssen sich weniger Zeit für den Prozess der Entscheidungsfindung mit den Patient*innen nehmen. In den meisten klinischen Situationen kann die Empfehlung als allgemeine Vorgehensweise übernommen werden.
Evidenzlevel
1-
Konsens
Starker Konsens
Literatur
[159]

Hintergrund 14.4

Wenn das Analkarzinom als nicht heilbar eingestuft wird, ist der Zeitpunkt für die Integration von Palliativversorgung gegeben, wobei die Durchführung der Palliativversorgung in der Praxis überwiegend durch die primärbehandelnden Ärzt*innen der Fachrichtungen Onkologie, Chirurgie, Strahlentherapie oder Allgemeinmedizin als allgemeine Palliativversorgung (APV) erfolgt. 

14.5 · Konsensbasierte Empfehlung 2020

[Adaptation S3-Leitlinie Palliativmedizin]

Die allgemeine Palliativversorgung eines Patienten mit einem nicht-heilbaren Analkarzinom soll folgende Aufgabenfelder beinhalten: 

  • Behandlung von Symptomen und Begleitung bei Problemen niedriger bis mittlerer Komplexität in allen vier Dimensionen (physisch, psychisch, sozial und spirituell),
  • Kommunikation,
  • Therapiezielfindung,
  • Koordination der Versorgung,
  • Einbeziehung von spezialisierter Palliativversorgung (SPV), wenn indiziert.

 

Konsens
Starker Konsens
Literatur
[159]

Hintergrund 14.5

Zentraler Bestandteil palliativmedizinischen Handelns ist die Kontrolle und Linderung von für den Patienten belastenden Symptomen. In der Regel leiden die Patient*innen unter einer Vielzahl von Symptomen, die deshalb wiederholt und möglichst standardisiert im Rahmen einer mehrere Symptome einschließenden Erfassung (z.B. Schmerzen, Atemnot, Fatigue, Übelkeit, Erbrechen, Angst, Unruhe etc.) erhoben werden. Zur erfolgreichen Behandlung der Symptome gehören zunächst eine symptombezogene Anamnese und gemeinsame Priorisierung, welche Symptome am stärksten belasten und im Vordergrund der Behandlung stehen sollten. Mit den Symptomen werden weitere Probleme, aber auch Ressourcen und Bedürfnisse abgefragt, ergänzt durch die Bedürfnisse der Angehörigen. Die Lebenswelt der Betroffenen wird ganzheitlich in den vier Dimensionen – physisch, psychisch, sozial und spirituell – wahrgenommen. Die kompetente und umfassende Ersterhebung hat weichenstellende Bedeutung, um die palliative Situation der Betroffenen und deren individuelle Bedürfnisse korrekt zu erkennen, adäquat zu vermitteln und eine entsprechende Palliativbehandlung im Sinne des informierten Patientenwillens einzuleiten. Eine Möglichkeit, dabei strukturiert und vorausschauend vorzugehen und auch Veränderungen der Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren, bietet das Konzept der vorausschauenden Versorgungsplanung (auf Englisch: Advance Care Planning) (siehe S3-Leitlinie Palliativmedizin, Langversion 2.0, August 2019, Kapitel 6.6). [159] 

Über die Kommunikation und Therapiezielfindung hinaus beinhaltet die allgemeine Palliativversorgung die Symptomkontrolle sowie die Koordination der Behandlung und ggf. die Einbeziehung von spezialisierter Palliativversorgung in das Behandlungskonzept. Für Patient*innen mit komplexen Begleitungssituationen stehen sowohl für den stationären Bereich in Form von Palliativstationen oder Palliativdiensten (oft „Konsildienst“ genannt) als auch im ambulanten Bereich im Rahmen der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung Angebote zur Verfügung, die die ärztliche und pflegerische Primärversorgung ergänzen, ohne sie zu ersetzen [251].

14.6 · Evidenzbasierte Empfehlung 2020

[Adaptation S3-Leitlinie Palliativmedizin]

Patienten soll nach der Diagnose eines nicht-heilbaren Analkarzinoms ein Bedarfsassessment durch ein spezialisiertes Palliativversorgungsteam (SPV-Team) angeboten werden.

Empfehlungsgrad
A: Wir sind der Auffassung, dass alle oder fast alle informierten Menschen diese Entscheidung treffen würden. Kliniker*innen müssen sich weniger Zeit für den Prozess der Entscheidungsfindung mit den Patient*innen nehmen. In den meisten klinischen Situationen kann die Empfehlung als allgemeine Vorgehensweise übernommen werden.
Evidenzlevel
3
Konsens
Starker Konsens
Literatur
[159]

Hintergrund 14.6

Bzgl. Einbeziehung von SPV (ambulant oder stationär) liegt immer mehr Evidenz zur Effektivität der Frühintegration von spezialisierter Palliativversorgung vor [252], [253], [254], [255], [256], [257], [258], [259]. Diese Evidenz ist Entitätsübergreifend, jedoch liegen speziell bei Patient*innen mit einem Analkarzinom keine Studien vor. 

Eine optimale Palliativversorgung setzt eine umfassende Erhebung der Belastungen, Ressourcen und Bedürfnisse der Patient*innen und deren Angehörigen voraus. „Studien, die die Sinnhaftigkeit einer palliativmedizinischen Intervention unabhängig vom offensichtlichen Symptomdruck im Fokus haben, zeigen, dass der Schlüssel zur Indikationsstellung für eine spezialisierte palliativmedizinische Intervention zum Zeitpunkt nach Diagnosestellung bei Menschen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung in einer konsequenten Bedarfserhebung für Palliativbedürfnisse liegt [256], [257], [258], [260]. Diese geforderte multidimensionale Bedarfserhebung setzt eine spezialisierte Kenntnis der palliativmedizinischen Diagnose- und Erhebungskriterien voraus. Die Durchführung des Bedarfsassessments wurde in den Studien durch ein SPV-Team geleistet. Im SPV-Team kann die notwendige Methodenkompetenz vorausgesetzt werden. Im klinischen Kontext wird deshalb die Bedarfserhebung durch ein SPV-Team gefordert.“ [S3-Leitlinie Palliativmedizin, Langversion 2.0, August 2019, S. 55]

14.7 · Evidenzbasierte Empfehlung 2020

[Adaptation S3-Leitlinie Palliativmedizin]

Patienten mit einem nicht-heilbaren Analkarzinom und einer hohen Komplexität ihrer Situation sollen eine spezialisierte Palliativversorgung erhalten.

Empfehlungsgrad
A: Wir sind der Auffassung, dass alle oder fast alle informierten Menschen diese Entscheidung treffen würden. Kliniker*innen müssen sich weniger Zeit für den Prozess der Entscheidungsfindung mit den Patient*innen nehmen. In den meisten klinischen Situationen kann die Empfehlung als allgemeine Vorgehensweise übernommen werden.
Evidenzlevel
3
Konsens
Starker Konsens
Literatur
[159]

Hintergrund 14.7

Nach Erfassung der Bedürfnisse der Patient*innen sowie der Belastungen der Angehörigen wird die Komplexität der Patientensituation in zwei Kategorien – niedrig/mittel und hoch – ermittelt. Die Entscheidung, ob eine allgemeine oder spezialisierte Palliativversorgung durchgeführt wird, ist stets in Abhängigkeit von der spezifischen Situation der Betroffenen individuell zu treffen. Detaillierte Informationen zur Bedarfserhebung und Einschätzung der Komplexität finden sich in der S3-Leitlinie Palliativmedizin [159].

14.3 Strukturen der Palliativversorgung und deren Integration

Abbildung (unten), wobei die Integration ab dem Moment der Diagnose eines nicht-heilbaren Analkarzinoms beginnt und bis zur Begleitung der Angehörigen nach dem Tod der betroffenen Person reicht.

Behandlungspfad für Patient*innen und Angehörige
Behandlungspfad für Patient*innen und Angehörige

Im Folgenden werden einzelne Strukturen der Palliativversorgung kurz vorgestellt. Für eine genauere Beschreibung dieser Angebote verweisen wir auf die S3-LL Palliativmedizin, Kapitel Versorgungsstrukturen Palliativmedizin [157].

14.3.1 Stationäre Angebote

Palliativstation: Es werden als Indikationen für eine stationäre Aufnahme auf eine Palliativstation die stationäre Behandlungsbedürftigkeit zusammen mit einer komplexen Symptom- oder Problembelastung, der Unsicherheiten bezüglich des Therapieziels, der aufwändigen medizinischen oder pflegerischen Versorgung und/oder der Überforderung oder Unsicherheit der häuslichen Versorgung [159].

Palliativdienst im Krankenhaus („Konsildienst“): Patient*innen mit einem nicht heilbaren Analkarzinom soll während eines stationären Aufenthaltes Kontakt mit einem multiprofessionellen Palliativdienst angeboten werden. Die Beratung und Mitbehandlung durch den Palliativdienst geschieht in enger Abstimmung mit dem primär behandelnden Team [159]. 

14.3.2 Ambulante Angebote

Ambulante spezialisierte Palliativversorgung und SAPV gemäß §§ 37b, 132d SGB V: Indiziert ist sie als Ergänzung vorhandener Versorgungsstrukturen, wenn diese keine ausreichende Behandlung des Patienten an dem Ort seines Wunsches in der häuslichen Umgebung (inkl. Pflegeheim) gewährleisten können, d.h. bei einer hohen Komplexität der Patientensituation [159]. 

Spezialisierte Palliativambulanz: Sie ist eine Einrichtung für ambulante Patienten mit dem Angebot einer spezialisierten Palliativversorgung ohne eine häusliche Versorgung.  In diesem Sinne ist sie vergleichbar mit einer onkologischen oder Schmerzambulanz. Sie stellt eine Ergänzung zu ambulanten Strukturen dar [159]. 

Palliativmedizinische Tagesklinik und Tageshospiz: Sie sind Einrichtungen, die für ambulante Patienten mit einer begrenzten Lebenszeit zur Verfügung stehen. Sie sind in Deutschland noch selten und meist an einer Palliativstation oder an einem Hospiz angegliedert [159]. 

14.3.3 Sektorenübergreifende Angebote

Stationäres Hospiz: Diese Einrichtung mit einem qualifizierten multiprofessionellen Team mit spezialisierter Palliativpflege wird auf der Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach § 39a, Abs. 1 SGB V zur Behandlung und Betreuung von Patient*innen mit einer auf Tage, Wochen oder Monate begrenzten Lebenserwartung angeboten, wenn „eine Begleitung weder zu Hause noch durch anderweitige stationäre Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden kann oder angemessen ist“ [159]. 

Hospizdienst / Ehrenamt: Ehrenamtliche Hospizhelfer sind fester Bestandteil der gesamten Hospizbewegung. Die angebotene Unterstützung kann in allen Sektoren und Ebenen der Palliativversorgung stattfinden.

14.4 Symptome, Probleme und Ressourcen

Patient*innen mit Analkarzinom, die sich in einer palliativen Situation befinden, können mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sein. Zunächst sind die allgemeinen klinischen Probleme wie Ernährung, Schwierigkeiten der Darmentleerung und Umgang mit einem Stoma zu nennen. Desweiteren beklagen einige Patient*innen Schmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Angst und Depression oder es kann auch eine maligne intestinale Obstruktion des Darms oder eine maligne Wunde vorliegen. Hierzu wird auf die S3-Leitlinie Palliativmedizin [159] verwiesen und die o.g. Symptome im Folgenden kurz zusammenfassend beschrieben. 

Obstipation

Osmotisch wirksame und/oder stimulierende Laxantien finden zunächst Anwendung. Bei Patienten unter Opoioidtherapie sind Laxantien prophylaktisch und therapeutisch einzusetzen, bei Therapieresistenz sollen peripher wirksame Opoidantagonisten (PAMORA) in Betracht gezogen werden. Auch werden rektale Entleerungshilfen bei Stuhlentleerungsstörungen empfohlen. 

Tumorschmerz

Die pharmakologische Behandlung von Tumorschmerzen erfolgt leitlinienkonform und orientiert sich vorwiegend an der Schmerzintensität. Bei leichten bis mittleren Schmerzen stehen Nicht-Opioiden-Analgetika, schwache Opioide oder niedrig dosierten starken Opioiden zur Verfügung. Bei starken Schmerzen werden als starke Opioide der ersten Wahl Morphin, Oxycodon oder Hydromorphon empfohlen.

Übelkeit und Erbrechen

Für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen sind neben nicht-medikamentösen Verfahren (z. B. Mundpflege, Vermeidung von Auslösern, Entspannungstechniken, etc.) pharmakologische Therapien einzusetzen. Dazu gehören in erster Linie Medikamente mit antidopaminergen (z. B. Haloperidol) bzw. antidopaminergen und weiteren Wirkungsmechanismen (z. B. Metoclopramid).

Maligne intestinale Obstruktion (MIO) 

Patient*innen mit Analkarzinom und assoziierter Peritonealkarzinose können das klinische Bild einer MIO entwickeln. Neben einer Stentanlage oder operativen Verfahren, die in ausgewählten Situationen zur Beseitigung oder Umgehung der Obstruktion indiziert sind, werden bei Patient*innen mit MIO die Hauptsymptome Übelkeit, Erbrechen und abdominelle Schmerzen konservativ (medikamentös und nicht-medikamentös) gelindert.

Maligne Wunde 

Dabei sollen sowohl die psychosoziale Belastung als auch häufige Symptome wie Schmerzen, Geruchs- und Exsudatbildung, Blutung und Juckreiz besondere Beachtung finden.

Angst und Depression

Angst und Depression sind häufige Symptome bei Patient*innen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung und sollen deshalb regelmäßig erfasst und ggf. behandelt werden. Ängste in der Palliativsituation sind häufig subsyndromale und spezifische Ängste. Unter subsyndromalen Ängsten versteht man Ängste, die die ICD-Kriterien zu Angststörungen (Panikstörungen, Phobien, Generalisierten Angststörungen, Anpassungsstörungen und Posttraumatischen Belastungsstörungen) nicht ganz erfüllen. Spezifische Ängste sind solche, die durch die Erkrankungssituation ausgelöst werden – z. B. in Bezug auf vorhandenen oder befürchteten Symptomen, auf speziellen Behandlungen, auf die Sterbephase oder auf Belastungen für die Angehörigen. Angst in der Palliativsituation kann bei Beeinträchtigung oder Belastung mit einer Vielfalt an Maßnahmen behandelt werden, wobei nicht-medikamentöse Verfahren in erster Linie eingesetzt werden. 

Die Behandlung von Depression richtet sich nach dem Schweregrad der depressiven Symptomatik, wie leitliniengemäß empfohlen [261]. Auch Patient*innen in der Palliativsituation mit einer kurzen Lebenszeitprognose von wenigen Wochen sollen behandelt werden. 

Spezielle Aspekte beim Analkarzinom

Spezielle Aspekte des Analkarzinoms lassen sich aus der Literatur in Form von Einzelfallberichten für die palliative (Chemo-)Radiotherapie oder der Versorgung von Fisteln identifizieren. Auch partielle bzw. lokale Resektionen mit palliativem Ansatz werden in kleinen Serien von Einzelfällen beschrieben [262], [263]. Während die Leitlinien von Großbritannien und Irland der Palliativmedizin einen allgemeinen Anteil widmen [15], finden sich in den europäischen ESMO-Guidelines [16] und der deutsch-österreichischen Leitlinie zu Analkarzinomen bei HIV-Infizierten [60] keine palliativmedizinischen Inhalte, die über die palliative Chemotherapie hinausgehen. Daher kann die Beschreibung von speziellen palliativmedizinischen Problemen nur auf dem Boden von Expertenwissen vorgenommen werden. 

Lokal fortgeschrittenes sowie metastasiertes Analkarzinom

In der Situation eines lokal fortgeschrittenen Analkarzinoms, für das aufgrund der bestehenden Inoperabilität und/oder der gleichzeitig bestehenden Metastasierung  und evtl. bereits ausgeschöpfter Dosis der Radiotherapie keine lokale Kontrolle möglich ist, können verschiedene Probleme auftreten: Sowohl das Einwachsen in benachbarte Organe mit den dortigen Komplikationen (Prostata, Genitale, Perineum, etc.) als auch Abszesse und Fistelungen sowie die Komplikationen, die von befallenen inguinalen Lymphknoten ausgehen, sind zu nennen. Weiterhin besteht in dieser Situation häufig ein erhebliches Problem der Darmentleerung, sofern zuvor kein Stoma angelegt wurde. Es treten auch rezidivierende Blutungen auf, die mit lokalen Maßnahmen schwer kontrollierbar sind. Aufgrund der Größenausdehnung treten teils ausgeprägte psychische Belastungssituationen auf.

Den genannten Problemen ist gemeinsam, dass außer singulären Fallberichten keine Publikationen identifizierbar sind, aus denen sich eine „best practice“ ableiten ließe. Daher müssen diese klinischen Herausforderungen auf individueller Basis, vorzugsweise in einem interdisziplinären Team, gelöst werden.

Patient*innen in der Sterbephase 

Patient*innen in ihrer Sterbephase werden analog der in der S3-Leitlinie Palliativmedizin beschriebenen Gesichtspunkte im Kapitel 19 versorgt und begleitet [159]. Dies beinhaltet zunächst das Diagnostizieren der Sterbephase, die in der Leitlinie als die letzten drei bis sieben Lebenstage definiert wurde. Obwohl kein valides Instrument zur Feststellung der Sterbephase vorliegt, können bestimmte Kriterien als Hinweis auf den Beginn der Sterbephase herangezogen werden, wie Veränderung der Atmung, der Emotionen, des Bewusstseins, der Haut, eine zunehmende Schwäche, die Reduktion der Urinausscheidung und nicht zuletzt die Intuition des Behandlungsteams. Zu den konkreten Maßnahmen in der Sterbephase zählt eine bewusste Absprache und Einigung über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und ggf. eine Wiederbelebung [15].

Literaturhinweise

[159] Leitlinienprogramm, Onkologie, S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, Langversion 2.1 - Januar 2020, AWMF-Registernummer: 128/001OL, 2020., https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/128-001OL.html

[250] Radbruch, L., Payne, S., European Association for Palliative, Care, White Paper on standards and norms for hospice andpalliative care in Europe: part 1, European Journal of Palliative Care, 2009. 16(6): p. 278-89.

[251] Alt-Epping, B., Nauck, F., Schneider, N., Leben bis zuletzt. Hausärztliche und spezialisierte Palliativversorgung bei schwerstkranken Patienten., Der Hausarzt, 2012. 11: p. 43-46.

[252] Haun, M. W., Estel, S., Rucker, G., Friederich, H. C., Villalobos, M., Thomas, M., et.al. Early palliative care for adults with advanced cancer, Cochrane Database Syst Rev, 2017. 6(6): p. CD011129., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28603881

[253] Adler, K., Schlieper, D., Kindgen-Milles, D., Meier, S., Schwartz, J., van Caster, P., et.al. Integration der Palliativmedizin in die Intensivmedizin, Der Anaesthesist, 2017. 66(9): p. 660-666., https://doi.org/10.1007/s00101-017-0326-0

[254] Dalgaard, K. M., Bergenholtz, H., Nielsen, M. E., Timm, H., Early integration of palliative care in hospitals: A systematic review on methods, barriers, and outcome, Palliat Support Care, 2014. 12(6): p. 495-513., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24621947

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[256] Gaertner, J., Siemens, W., Meerpohl, J. J., Antes, G., Meffert, C., Xander, C., et.al. Effect of specialist palliative care services on quality of life in adults with advanced incurable illness in hospital, hospice, or community settings: systematic review and meta-analysis, BMJ, 2017. 357: p. j2925., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28676557

[257] Hui, D., Kim, Y. J., Park, J. C., Zhang, Y., Strasser, F., Cherny, N., et.al. Integration of oncology and palliative care: a systematic review, Oncologist, 2015. 20(1): p. 77-83., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25480826

[258] Hui, D., Meng, Y. C., Bruera, S., Geng, Y., Hutchins, R., Mori, M., et.al. Referral Criteria for Outpatient Palliative Cancer Care: A Systematic Review, Oncologist, 2016. 21(7): p. 895-901., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27185614

[259] Tassinari, D., Drudi, F., Monterubbianesi, M. C., Stocchi, L., Ferioli, I., Marzaloni, A., et.al. Early Palliative Care in Advanced Oncologic and Non-Oncologic Chronic Diseases: A Systematic Review of Literature, Rev Recent Clin Trials, 2016. 11(1): p. 63-71., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26464077

[260] Ferrell, B. R., Temel, J. S., Temin, S., Alesi, E. R., Balboni, T. A., Basch, E. M., et.al. Integration of Palliative Care Into Standard Oncology Care: American Society of Clinical Oncology Clinical Practice Guideline Update, J Clin Oncol, 2017. 35(1): p. 96-112., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28034065

[261] Dgppn, BÄK K. B. V. Awmf für die Leitliniengruppe Unipolare Depression, S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression - Langfassung, 2. Auflage. Version 5, 2015., https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-005l_S3_Unipolare_Depression_2017-05.pdf

[262] Mittal, R., Perakath, B., Chase, S., Jesudason, M. R., Nayak, S., Transanal excision of anorectal lesions--a single centre experience, Trop Gastroenterol, 2010. 31(1): p. 65-8., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20860237

[263] Schlag, P., [How does quality of life modify indications for palliative surgical measures?], Langenbecks Arch Chir Suppl II Verh Dtsch Ges Chir, 1989. p. 129-35., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/2485148

[15] Geh, I., Gollins, S., Renehan, A., Scholefield, J., Goh, V., Prezzi, D., et.al. Association of Coloproctology of Great Britain & Ireland (ACPGBI): Guidelines for the Management of Cancer of the Colon, Rectum and Anus (2017) - Anal Cancer, Colorectal Dis, 2017. 19 Suppl 1: p. 82-97., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28632308

[16] Glynne-Jones, R., Nilsson, P. J., Aschele, C., Goh, V., Peiffert, D., Cervantes, A., et.al. Anal cancer: ESMO-ESSO-ESTRO Clinical Practice Guidelines for diagnosis, treatment and follow-up, Ann Oncol, 2014. 25 Suppl 3: p. iii10-20., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25001200

[60] Esser, S., Kreuter, A., Oette, M., Gingelmaier, A., Mosthaf, F., Sautter-Bihl, M. L., et.al. German-Austrian guidelines on anal dysplasia and anal cancer in HIV-positive individuals: prevention, diagnosis, and treatment, J Dtsch Dermatol Ges, 2015. 13(12): p. 1302-19., https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26612810