27. Anhang – Zervixkarzinom
Tabelle 20: Übersicht der TNM-Kategorien/ FIGO-Stadien (modifiziert 2021)
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TNM-Kategorien (2017 & 2020) |
FIGO- (2009) |
Definition |
FIGO-Stadien (2018) |
Definition |
TNM-Kategorie (2025) |
Definition |
|
TX |
- |
Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
|
- |
TX |
Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
|
0 |
- |
kein Anhalt für Primärtumor |
|
- |
0 |
kein Anhalt für Primärtumor |
|
Tis |
-1 |
Carcinoma in situ (präinvasives Karzinom; Adenocarcinoma in situ, stratifizierte, muzin-produzierende Läsion; SIMLE) |
- 1 |
- |
Tis |
Carcinoma in situ (präinvasives Karzinom; Adenocarcinoma in situ, stratifizierte, muzin-produzierende Läsion; SIMLE) |
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1 |
I |
Tumor begrenzt auf Zervix |
I |
Tumor begrenzt auf Zervix |
1 |
Zervixkarzinom begrenzt auf den Uterus (die Ausdehnung auf das Corpus uteri sollte dabei unbeachtet bleiben) |
|
T1a |
IA |
invasives Karzinom ausschliesslich durch Mikroskopie diagnostiziert. Stromainvasion bis maximal 5,0 mm Tiefe und einer horizontalen Ausbreitung von 7,0 mm oder weniger |
IA |
invasives Karzinom ausschliesslich durch Mikroskopie diagnostiziert. Stromainvasion bis maximal 5,0 mm Tiefe2 |
T1a |
invasives Karzinom ausschließlich durch Mikroskopie diagnostiziert mit einer Stromainvasion von 5,0 oder weniger Eindringtiefe |
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T1a1 |
IA1 |
Stromainvasion von <3,0 mm in die Tiefe und <7,0 mm in horizontaler Ausbreitung |
IA1 |
Stromainvasion von <3,0 mm in die Tiefe2 |
T1a1 |
Tumor mit einer Stromainvasion von 3,0 mm oder weniger Eindringtiefe |
|
T1a2 |
IA2 |
Stromainvasion von >3,0 mm, aber nicht mehr <5,0 mm mit einer horizontalen Ausbreitung von 7,0 mm oder weniger |
IA2 |
Stromainvasion von mehr als 3,0 mm, aber nicht mehr <5,0 mm2 |
T1a2 |
Tumor mit einer Stromainvasion von 3,0 aber weniger als 5,0 mm Eindringtiefe |
|
|
IB |
(makroskopisch) sichtbare Läsion, auf die Zervix beschränkt, oder mikroskopische Läsion >T1a2 / IA2 |
IB |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, auf die Zervix beschränkt, oder mikroskopische Läsion >T1a2 / IA2 |
T1B |
Läsion beschränkt auf die Zervix, mit mehr als 5 mm Eindringtiefe |
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T1b1 |
IB1 |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, <4,0 cm in größter Ausdehnung |
IB1 |
Klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, <2,0 cm in größter Ausdehnung |
T1b1 |
Läsion von 2,0 cm oder weniger in größter Ausdehnung |
|
T1b2 |
IB2 |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, >4,0 cm in größter Ausdehnung |
IB2 |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, >2,0 cm aber <4,0cm in größter Ausdehnung |
T1B2 |
Läsion von 2,0 cm und nicht mehr als 4 cm in größter Ausdehnung |
|
Tb3 |
- |
- |
IB3 |
(makroskopisch) sichtbare Läsion, mehr als 4,0 cm in größter Ausdehnung |
T1B3 |
Läsion von mehr als 4 cm in größter Ausdehnung |
|
T2
|
II |
Tumor infiltriert jenseits des Uterus, aber nicht bis zur Beckenwand und nicht bis zum unteren Drittel der Vagina |
II |
Tumor infiltriert jenseits des Uterus, aber nicht bis zur Beckenwand und nicht bis zum unteren Drittel der Vagina |
T2 |
Zervixkarzinom infiltriert jenseits des Uterus, aber nicht bis zur Beckenwand und nicht bis zum unteren Drittel der Vagina |
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T2a |
IIA |
Tumor mit Ausbreitung in die Scheide (proximales und/oder mittleres Drittel), aber ohne Infiltration des Parametriums |
IIA |
Tumor mit Ausbreitung in die Scheide (proximales und/oder mittleres Drittel), aber ohne Infiltration des Parametriums |
T2a |
ohne Infiltration des Parametrium |
|
T2a1 |
IIA1 |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, <4,0 cm in größter Ausdehnung |
IIA1 |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, <4,0 cm in größter Ausdehnung |
T2a1 |
Läsion von 4 cm oder weniger in größter Ausdehnung |
|
T2a2 |
IIA2 |
klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, mehr als 4,0 cm in größter Ausdehnung |
IIA2 |
Klinisch (makroskopisch) sichtbare Läsion, mehr als 4,0 cm in größter Ausdehnung |
T2a2 |
Läsion von mehr als 4 cm in größter Ausdehnung |
|
T2b |
IIB |
Tumor mit Infiltration des Parametriums, aber nicht bis zur Beckenwand |
IIB |
Tumor mit Infiltration des Parametriums, aber nicht bis zur Beckenwand |
T2b |
mit Infiltration des Parametriums |
|
T3 |
III |
Tumor breitet sich bis zur Beckenwand aus und/oder befällt das untere Drittel der Vagina und/ oder verursacht Hydronephrose oder eine stumme Niere |
III |
Tumor breitet sich bis zur Beckenwand aus und/oder befällt das untere Drittel der Vagina und/ oder verursacht Hydronephrose oder eine stumme Niere |
T3 |
Zervixkarzinom breitet sich bis zur Beckenwand aus und/oder befällt das untere Drittel des Vagina und/oder verursacht Hydronephrose oder stumme Niere |
|
T3a |
IIIA |
Tumor infiltriert das untere Drittel der Vagina, keine Ausbreitung zur Beckenwand |
IIIA |
Tumor infiltriert das untere Drittel der Vagina, keine Ausbreitung zur Beckenwand |
T3a |
Tumor infiltriert unteres Drittel der Vagina, keine Ausbreitung zur Beckenwand |
|
T3b |
IIIB |
Tumor breitet sich bis zur Beckenwand aus und/ oder verursacht Hydronephrose oder eine stumme Niere |
IIIB |
Tumor breitet sich bis zur Beckenwand aus und/ oder verursacht Hydronephrose oder eine stumme Niere |
T3b |
Tumor breitet sich bis zur Beckenwand aus und/oder verursacht Hydronephrose oder stumme Niere |
|
pN1 bzw. pM1 |
IVa |
Metastasen in pelvinen und/oder paraaortalenLymphknoten, ungeachtet der Tumorgröße und –ausbreitung |
IIIC |
Metastasen in pelvinen und/oder paraaortalenLymphknoten, ungeachtet der Tumorgröße und –ausbreitung4 |
pN1 bzw. pM1 |
Metastasen in pelvinen und/oder paraaortalenLymphknoten, ungeachtet der Tumorgröße und –ausbreitung |
|
pN1 |
IVa |
Metastasen nur in pelvinen Lymphknoten |
IIIC1 |
Metastasen nur in pelvinen Lymphknoten4 |
pN1 |
Metastasen nur in pelvinen Lymphknoten |
|
pM1 |
IVa |
Metastasen in paraaortalen Lymphknoten (unabhängig, ob pelvine Lymphknoten befallen sind, oder nicht) |
IIIC2 |
Metastasen in paraaortalen Lymphknoten (unabhängig, ob pelvine Lymphknoten befallen sind, oder nicht)4 |
pM1 |
Fernmetastasen (eingeschlossen Metastasen in inguinalen Lymphknoten und intraperitoneale Metastasen). Nicht eingeschlossen sind Metastasen in der Vagina und der Serosa des Beckens. Fernmetastase der Serosa der Vagina und in den Adnexe(n) werden berücksichtigt.* |
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T4 |
IV |
Tumorinfiltriert Schleimhaut von Blase oder Rektum und/oder überschreitet die Grenze des kleinen Beckens |
IV |
Tumor infiltriert die Schleimhaut von Blase oder Rektum oder überschreitet die Grenze des kleinen Beckens |
T4 |
Tumorinfiltriert Schleimhaut von Blase oder Rektum und/oder überschreitet die Grenze des kleinen Beckens |
|
T4 |
IVa |
Tumorinfiltriert Schleimhaut von Blase oder Rektum und/oder überschreitet die Grenze des kleinen Beckens |
IVa |
Ausbreitung in Organe des kleinen Beckens |
T4 |
Tumorinfiltriert Schleimhaut von Blase oder Rektum und/oder überschreitet die Grenze des kleinen Beckens |
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M1 |
IVb |
Fernmetastasen, einschließlich Metastasen in para-aortalen Lymphknoten |
IVb |
Fernmetastasen |
M1 |
Fernmetastasen |
|
* Fernmetastasen der Serosa des Uterus und in den Adnexen werden in der M1-Definition der FIGO ausgeschlossen, nicht jedoch in den M1-Definitionen der UICC und der AJCC.
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||||||
N-Klassifikation der regionären Lymphknoten (pelvin)3:
NX = regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden
N0 = keine regionären Lymphknotenmetastasen
N1 = regionäre Lymphknotenmetastasen
M-Klassifikation der Fernmetastasen (inklusive paraaortale Lymphknoten)3:
cM0 = klinisch keine Fernmetastasen
cM1 = klinisch Fernmetastasen nachweisbar
pM1 = Fernmetastasen histologisch gesichert
pM0 = histologisch gesicherte Fernmetastasen
Lymphgefäßeinbruch (L-Status):
LX = Lymphgefäßinvasion kann nicht beurteilt werden
L0 = keine Lymphgefäßinvasion
L1 = Lymphgefäßinvasion nachgewiesen
Blutgefäßeinbruch (V-Status):
VX = Blutgefäßinvasion kann nicht beurteilt werden
V0 = keine Blutgefäßinvasion
V1 = Blutgefäßinvasion nachgewiesen
Einbruch in die Nervenscheiden (Pn-Status):
PnX = perineurale Invasion kann nicht beurteilt werden
Pn0 = keine perineurale Invasion
Pn1 = perineurale Invasion nachgewiesen
- Das Carcinoma in situ ist in der jeweiligen FIGO-Klassifikation nicht enthalten, jedoch in der TNM-Klassifikation verankert
- Die horizontale Ausdehung ist in der FIGO-Klassifikation von 2018 nicht mehr stagingrelevant. Es wird dafür jedoch keine Begründung von der FIGO angeführt und auch keine relevanten Studien zitiert
- In der FIGO-Klassifikation von 2018 werden die para-aortalen Lymphknoten nunmehr als regionäre Lymphkoten definiert; diesem Vorschlag folgt auch der revidierte Nachdruck der TNM-Klassifikation [941]
- Von der FIGO 2019 wurde vorgeschlagen, dass durch das Hinzufügen von der Notation „r“ [Bildgebung] und „p“ [Pathologie], die Methode zu indizieren mit der der Befund erhoben wurde
Tabelle 21: Übersicht der UICC-Stadien (modifiziert 2026)
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UICC-Stadium |
Entsprechende TNM-Kategorien |
||
|
0 |
Tis |
N0 |
M0 |
|
IA |
T1a |
N0 |
M0 |
|
IA1 |
T1a1 |
N0 |
M0 |
|
IA2 |
T1a2 |
N0 |
M0 |
|
IB |
T1b |
N0 |
M0 |
|
IB1 |
T1b1 |
N0 |
M0 |
|
IB2 |
T1b2 |
N0 |
M0 |
|
IB3 |
T1b3 |
N0 |
M0 |
|
II |
T2 |
N0 |
M0 |
|
IIA |
T2a |
N0 |
M0 |
|
IIA1 |
T2a1 |
N0 |
M0 |
|
IIA2 |
T2a2 |
N0 |
M0 |
|
IIB |
T2b |
N0 |
M0 |
|
III |
T3 |
N0 |
M0 |
|
IIIA |
T3a |
N0 |
M0 |
|
IIIB |
T1, T2, T3a |
N1 |
M0 |
|
|
T3B |
Jedes N |
M0 |
|
IVA |
T4 |
Jedes N |
M0 |
|
IVB |
Jedes T |
Jedes N |
M1 |
Tabelle 22: Aktualisierungen Zervixkarzinom
|
Vorherige Fassung |
Aktuelle Fassung |
Änderung |
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|
Nr. |
Text |
Nr. |
Text |
|
|
5.2 |
Der Patientin soll angeboten werden, den Partner/die Partnerin oder Angehörige in das Gespräch bzw. die Gespräche einzubeziehen. |
5.2 |
Der Patientin soll angeboten werden, den Partner/die Partnerin, Angehörige oder Vertrauenspersonen in das Gespräch bzw. die Gespräche einzubeziehen. |
modifiziert |
|
|
Die Art der Vermittlung von Informationen und der Aufklärung der Patientin soll/sollte möglichst frühzeitig nach folgenden Grundprinzipien einer patientinnenzentrierten Kommunikation, die eine partizipative Entscheidungsfindung ermöglicht, erfolgen: Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören, |
5.5 |
Die Empfehlungen orientieren sich am Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (PatRechte G) [in Kraft getreten am 26.02.2013] sowie an der S3- Leitlinie Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatient*innen, Langversion 2.1, 2023, AWMF-Registernummer: 032-051OL Kapitel 11, Empfehlung 11.4. Die Art der Vermittlung von Informationen und der Aufklärung der Patientin soll möglichst frühzeitig nach folgenden Grundprinzipien einer patientinnenzentrierten Kommunikation erfolgen, um eine partizipative Entscheidungsfindung zu ermöglichen: Herstellen einer angemessenen, ungestörten Gesprächsatmosphäre Ausreichend Zeit Aufbau einer tragfähigen, förderlichen Beziehung zu dem*der Patient*in und den Angehörigen Gesprächsführung auf der Basis des aktiven Zuhörens Exploration des subjektiven Informationsstands des*der Patient*in Direktes und einfühlsames Ansprechen emotional belastender Themen Vermittlung von bedeutsamen Informationen in einer verständlichen, möglichst einfachen Sprache Ehrliche Vermittlung von Risiko und Prognose, die Raum für realistische Hoffnung lässt Einsatz von Strategien, um das patient*innenseitige Verständnis und das Behalten von Informationen sicherzustellen Ermutigung, Fragen zu stellen Ermutigung, Gefühle auszudrücken Ausdruck emotionaler Unterstützung Rückversichern, ob der*die Patient*in die relevanten Informationen in der intendierten Weise verstanden hat Einbeziehen von Angehörigen oder Bezugspersonen in Abhängigkeit vom Wunsch des*der Patient*in Anbieten weiterführender psychologischer und sozialer Angebote |
modifiziert |
|
|
|
5.6 |
Zur Verbesserung der Patientinnenaufklärung sollten Ärzt*innen qualitätsgesicherte Fortbildungen zur Kommunikation mit den Patientinnen absolvieren. |
neu |
|
|
Als Inhalte eines Gesprächs in der Palliativsituation können folgende Punkte angesprochen werden: Ziele der palliativmedizinischen Therapie (Linderung von Leiden, Behandlung von Schmerzen – oberstes Ziel: Lebensqualität der Patientin): Ängste und Befürchtungen der Patientin mit Einbeziehung von Partner und Angehörigen Radio(chemo)therapie, Dauer und damit angestrebtes Ziel Palliative medikamentöse Behandlung Palliative operative Behandlung Individuelle Therapieentscheidungen abhängig von der persönlichen Lebensplanung der Patientin Bei eingeschränkten Therapieeffekten kann das Ergebnis der Entscheidungsfindung der bewusste Verzicht auf palliative Tumortherapie sein Verweis auf Palliativkapitel (Rehabilitation, Psychosoziale Medizin, Psychoonkologie) Nebenwirkungen und Interaktionen von Medikamenten und Komplementärmedizin Ggf. Einbinden der lokalen Hospizinitiative Hinzuziehen palliativmedizinisch spezialisierter Ärzte und Pflegedienste Problemsituationen im Krankheitsverlauf: Schmerzen Ureterstenosen mit konsekutivem Nierenversagen Fisteln Fötider Ausfluss Blutungen Paralytischer oder mechanischer Ileus Thrombose, Lungenembolie Symptomatische, supportive Therapie: (Verw. Supportivtherapie) Behandlung von Lymphödemen der unteren Extremitäten Schmerztherapie Dysurie/Blasenspasmen Psychosoziale und religiöse/spirituelle Begleitung der Patientin sowie ihrer Angehörigen. Hilfsmittel |
5.9 |
Angelehnt an die übergeordneten S3-Querschnittsleitlinien „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung“ (AWMF-Registernummer 128/001OL), „Supportive Therapie bei 5.1 Patientinneninformation und –aufklärungsinhalte 64 onkologischen Patienten“ (AWMF-Registernummer 032/054OL) und die Leitlinie „Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von Krebspatienten“ (AWMF Registernummer 032/051OL) unter Berücksichtigung der entsprechenden Kapitel in der vorliegenden Leitlinie können dort genannten Punkte als Inhalte eines Gesprächs in der Palliativsituation angesprochen werden. |
modifiziert |
|
6.1 |
Zur Festlegung der lokalen Tumorausbreitung soll klinisch bildgebend der vaginale Ultraschall und zum Ausschluss einer Harntransportstörung der Nierenultraschall durchgeführt werden. |
6.1 |
Zur Festlegung der lokalen Tumorausbreitung soll neben der gynäkologischen Tastuntersuchung, bildgebend der transvaginale Ultraschall sowie zum Ausschluss einer Harntransportstörung der Nierenultraschall durchgeführt werden. |
modifiziert |
|
6.5 |
Patientinnen mit histologisch gesichertem Zervixkarzinom ab mindestens FIGO-Stadium IB2 sollten ein CT-Thorax/Abdomen/Becken zur Beurteilung der Tumorausbreitung erhalten. |
6.2 |
Patientinnen mit histologisch gesichertem Zervixkarzinom ab mindestens FIGO-Stadium IA2 (2009) sollten ein MRT-Becken zur Beurteilung der lokoregionären Tumorausbreitung erhalten. |
modifiziert |
|
6.5 |
Patientinnen mit histologisch gesichertem Zervixkarzinom ab mindestens FIGO-Stadium IB2 sollten ein CT-Thorax/Abdomen/Becken zur Beurteilung der Tumorausbreitung erhalten. |
6.4 |
Patientinnen mit histologisch gesichertem Zervixkarzinom ab mindestens FIGO-Stadium (2009) IB2 sollten ein CT-Thorax/Abdomen/Becken zur Beurteilung der Tumorausbreitung erhalten. |
modifiziert |
|
6.6 |
Bei makroskopisch nicht sicher beurteilbarem Tumor der Portio soll eine Differentialkolposkopie und gezielte Biopsie erfolgen. |
6.5 |
Bei makroskopisch nicht sicher beurteilbarem Tumor der Portio soll eine Differentialkolposkopie und Biopsien erfolgen. Die Repräsentativität der Biopsien soll sichergestellt werden. |
modifiziert |
|
6.7 |
Grundlage der interdisziplinären Therapieentscheidung in der Tumorkonferenz sollte das histologisch gesicherte Tumorstadium sein. |
6.6 |
Grundlage der interdisziplinären Therapieentscheidung in der Tumorkonferenz sollte das durch Histologie, klinische Untersuchung und Bildgebung gesicherte Tumorstadium sein. |
modifiziert |
|
6.8 |
Das PET-CT sollte zur Therapieplanung des primären Zervixkarzinoms nicht eingesetzt werden. |
6.7 |
Das PET-CT sollte nicht zur Therapieplanung des primären (frühen) Zervixkarzinoms routinemäßig eingesetzt werden. |
modifiziert |
|
6.9 |
Bei Erwägung eines lokalen Verfahrens (RCHT, Exenteration) zur Therapie eines Rezidivs sollte zum Ausschluss von Lymphknoten- und Fernmetastasen eine PET-CT durchgeführt werden. |
6.8 |
Bei Erwägung eines lokalen Verfahrens (RCHT, Exenteration) zur Therapie eines Rezidivs sollte zum Ausschluss von Lymphknoten- und Fernmetastasen eine PET-CT durchgeführt werden. |
modifiziert |
|
|
|
7.3 |
Die Interpretation/Auswertung der p16- und p53-Immunhistochemie bei Plattenpithelkarzinomen soll Muster-basiert entsprechend international etablierter Empfehlungen erfolgen. |
neu |
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|
|
7.4 |
Bei der Primärdiagnose sowohl eines Plattenepithelkarzinoms der Cervix uteri als auch eines endozervikalen Adenokarzinoms soll zur Klärung einer möglichen HPV high-risk-Assoziation eine immunhistochemische Untersuchung mittels p16 und p53 erfolgen. Die immunhistochemische Untersuchung wird ggf. durch eine in-situ-Methode zum HPV-DNA-Nachweis ergänzt. |
neu |
|
|
|
7.5 |
Die Auswertung der Her-2-Immunhistochemie beim Zervixkarzinom sollte nach den Kriterien des Magenkarzinoms erfolgen und das Ergebnis des Scores ist im Befundbericht anzugeben. Eine zusätzliche Amplifikationstestung mittels einer in-situ Methode beim Score 2+ ist beim Zervixkarzinom nicht erforderlich (Stand April 2026). |
neu |
|
7.4 |
Der Diagnose eines mikroinvasiven Zervixkarzinoms soll die Definition der jeweils aktuellen Auflage der WHO- und TNM-Klassifikation zugrunde gelegt werden. |
7.7 |
Der Diagnose eines mikroinvasiven Zervixkarzinoms soll die Definition der jeweils aktuellen Auflage der WHO- und TNM-Klassifikation (9. Auflage TNM) zugrunde gelegt werden. |
modifiziert |
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|
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7.8 |
Das Grading beim HPV-assoziierten endozervikalen Adenokarzinom soll entsprechend den Empfehlungen der International Society Gynecological Pathologists (ISGyP) erfolgen: G1 – Adenokarzinom mit <10% solidem Wachstum G2 - Adenokarzinom mit 11 bis 50% solidem Wachstum G3 - Adenokarzinom mit >50% solidem Wachstum. Zusätzlich soll die Angabe des Silva-Patterns (Silva A; Silva B; Silva C) erfolgen. Aufgrund ihrer ungünstigen Prognose sollen HPV-unabhängige endozervikale Adenokarzinome als G3-Karzinome graduiert werden. |
neu |
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7.7 |
Der pathologische Befundbericht soll zur Größe und Beschaffenheit des Exzidates (Konisates) Stellung nehmen. Das Konisat soll vollständig aufgearbeitet und von jedem Paraffinblock sollen Stufenschnitte angefertigt werden. |
7.10 |
Der pathologische Befundbericht soll zur Größe und Beschaffenheit des Exzidates (Konisates) Stellung nehmen. Das Konisat soll vollständig eingebettet und von jedem Paraffinblock sollen Stufenschnitte (in einem Abstand von ca. 200µm) angefertigt werden. |
modifiziert |
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7.8 |
Im histologischen Befundbericht vermerkt sein sollen die Art der Läsion (CIN, AIS und dessen Variante in Form der stratifizierten-muzinproduzierenden-Läsion SMILE)), deren Lokalisation (endo-, ektozervikal) und deren Ausdehnung sowie das Vorhandensein eines invasiven Tumors. Beim Nachweis einer Invasion soll zusätzlich die Angabe der Größenausdehnung erfolgen und zur Lymph-, Blutgefäß- sowie Perineuralscheideninvasion sowie zum Grading Stellung bezogen werden. Zum Status der Resektionsränder soll Stellung genommen werden. |
7.11 |
Im histologischen Befundbericht vermerkt sein sollen die Art der Läsion (CIN, AIS, SMILE)), deren Lokalisation (endo-, ektozervikal) und deren Ausdehnung sowie das Vorhandensein eines invasiven Tumors. Beim Nachweis einer Invasion soll zusätzlich die Angabe der Größenausdehnung erfolgen und zur Lymph-, Blutgefäß- sowie Perineuralscheideninvasion sowie zum Grading Stellung bezogen werden. Zum Status der Resektionsränder soll immer Stellung genommen werden. |
modifiziert |
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7.9 |
Ein multifokales mikroinvasives Karzinom ist definiert als der Nachweis voneinander histologisch klar separierter invasiver Foci, die einen minimalen Abstand von 0,2 cm aufweisen. Jeder invasive Tumorfocus soll separat in seiner Größe angegeben werden, wobei die größte Einzelläsion stagingrelevant ist. |
7.12 |
Ein multifokales mikroinvasives Karzinom ist definiert als der Nachweis voneinander histologisch klar separierter invasiver Foci, die einen minimalen Abstand von 0,2 cm aufweisen. Eine Summation der einzelnen invasiven Tumorfoci soll nicht erfolgen. Die größte Einzelläsion soll für das Staging (TNM) zugrunde gelegt werden. |
modifiziert |
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7.11 |
Der Befundbericht zur Trachelektomie soll folgende Angaben beinhalten: histologischer Typ nach WHO, Grading, Nachweis/Fehlen von Lymph- oder Veneneinbrüchen (L- und V- Status), Nachweis/Fehlen von Perineuralscheideninfiltraten (Pn-Status), Staging (TNM), Invasionstiefe und Ausdehnung in mm bei pT1a1 und pT1a2, dreidimensionale Tumorgröße in cm (ab pT1b1), minimaler Abstand zu den Resektionsrändern (bei pT1b-Tumoren endozervikales Stroma), R-Klassifikation (UICC). |
7.14 |
Der Befundbericht zur Trachelektomie soll folgende Angaben beinhalten: histologischer Typ nach WHO, Grading, Nachweis/Fehlen von Lymph- oder Veneneinbrüchen (L- und V- Status), Nachweis/Fehlen von Perineuralscheideninfiltraten (Pn-Status), Staging (aktuelle TNM-Klassifikation), Invasionstiefe und Ausdehnung in mm bei pT1a1 und pT1a2, maximale Tumorausdehnung in mm (ab pT1b1), minimaler Abstand zu den Resektionsrändern bzw. kleinsten (minimalsten) RR (bei pT1b-Tumoren endozervikales Stroma, bei pT2a zum vaginalen RR), R-Klassifikation (UICC). |
modifiziert |
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7.15 |
Sowohl der vaginale als auch der proximale Resektionsrand einer Trachelektomie sollen vollständig eingebettet werden. |
neu |
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|
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7.18 |
Sowohl die absolute als auch relative Invasionstiefe des Zervixkarzinoms in das zervikale Stroma sind prognostisch relevant. Dabei ist eine tiefe Stromainfiltration ist definiert als die Invasion des Zervixkarzinoms bis in das äußere Drittel des zervikalen Stromas (> 66 %). Die Angabe der Infiltrationstiefe in das zervikale Stroma erfolgt sowohl prozentual als auch metrisch (mm/cm). |
neu |
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7.15 |
Der Befundbericht zur radikalen Hysterektomie soll folgende Angaben beinhalten: histologischer Typ nach WHO, Grading, Nachweis/Fehlen von Lymph- oder Veneneinbrüchen (L- und V- Status), Nachweis/Fehlen von Perineuralscheideninfiltraten (Pn-Status), Staging (TNM), bei konisierten Patientinnen unter Berücksichtigung des Konisationsbefundes, Invasionstiefe und Ausdehnung in mm bei pT1a1 und pT1a2, Invasionstiefe in Relation zur Zervixwanddicke (metrisch oder Prozentangabe) dreidimensionale Tumorgröße in cm (ab pT1b1), minimaler Abstand zu den Resektionsrändern (bei pT1b-Tumoren endozervikales Stroma, pT2a-Tumoren Vagina, pT2b Parametrium), R-Klassifikation (UICC). |
7.19 |
Der Befundbericht zur radikalen Hysterektomie soll folgende Angaben beinhalten: histologischer Typ nach WHO, Grading, Nachweis/Fehlen von Lymph- oder Veneneinbrüchen (L- und V- Status), Nachweis/Fehlen von Perineuralscheideninfiltraten (Pn-Status), Staging (TNM), bei konisierten Patientinnen unter Berücksichtigung des Konisationsbefundes, Invasionstiefe und Ausdehnung in mm bei pT1a1 und pT1a2, Invasionstiefe in Relation zur Zervixwanddicke (metrisch oder Prozentangabe) maximale Tumorausdehnung in mm (ab pT1b1), minimaler Abstand zu den Resektionsrändern bzw. kleinsten (minimalsten) RR (bei pT1b-Tumoren endozervikales Stroma, bei pT2a zum vaginalen RR), R-Klassifikation (UICC). |
modifiziert |
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7.16 |
Mikrometastasen sind definiert als der histologische Nachweis von Tumorzellen im Lymphknoten von ≥ 0,2 mm, aber nicht größer als 0,2 cm. |
7.20 |
Mikrometastasen sind definiert als der histologische Nachweis von Tumorzellen im Lymphknoten von > 0,2 mm, aber nicht größer als 0,2 cm. |
modifiziert |
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7.20 |
Der Befundbericht zu den Lymphknoten soll folgende Angaben beinhalten: Angabe der Zahl der befallenen Lymphknoten im Verhältnis zur Zahl der entfernten Lymphknoten in Zuordnung zur Entnahmelokalisation (pelvin/para-aortal) |
7.24 |
Der Befundbericht zu den Lymphknoten soll folgende Angaben beinhalten: Angabe der Zahl der befallenen Lymphknoten im Verhältnis zur Zahl der entfernten Lymphknoten in Zuordnung zur Entnahmelokalisation (pelvine Lymphknotenstationen inkl. Seitenangabe/para-aortal) sowie Metastasendurchmesser und extranodale Ausbreitung. |
modifiziert |
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7.22 |
Sentinel-Lymphknoten beim Zervixkarzinom sollten wie folgt aufgearbeitet werden: Lamellierung des übersandten Fettgewebes mit Identifikation aller Sentinel Lymphknoten, vollständige Enfernung aller Lymphknoten Halbierung aller Lymphknoten < 0,3 cm Größe, Lamellierung aller Lymphknoten > 0,3 cm in 0,2 cm dicke Lamellen, Anfertigung von Stufenschnitten Immunhistochemisches Ultrastaging Vollständige Einbettung des Fettgewebes bei makroskopisch nicht identifizierbaren Sentinel-Lymphknoten |
7.26 |
Sentinel-Lymphknoten beim Zervixkarzinom sollten wie folgt aufgearbeitet werden: Lamellierung des übersandten Fettgewebes mit Identifikation aller Sentinel Lymphknoten, vollständige Einbettung aller Lymphknoten Halbierung aller Lymphknoten < 0,3 cm Größe, Lamellierung aller Lymphknoten > 0,3cm in 0,2 cm dicke Lamellen entlang ihrer kurzen Achse, Anfertigung von Stufenschnitten Immunhistochemisches Ultrastaging Vollständige Einbettung des Fettgewebes bei makroskopisch nicht identifizierbarer Sentinel-Lymphknoten |
modifiziert |
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7.23 |
Die intraoperative Schnellschnittuntersuchung (wenn klinisch indiziert) von Sentinel-Lymphknoten beim Zervixkarzinom soll wie folgt durchgeführt werden: Aufarbeitung der Sentinellymphknoten nach Standard. Untersuchung ALLER Sentinel-Lymphknoten im Schnellschnitt, bei makroskopisch sichtbarem Tumor ist die intraoperative Untersuchung einer Probe des befallenen Lymphknotens ausreichend, makroskopisch unauffällige Lymphknoten sollen vollständig intraoperativ untersucht werden, von den Gefrierblöckchen sollen (drei) Stufenschnitte angefertigt werden, Die histologische Gefrierschnittuntersuchung kann durch eine intraoperative Imprintzytologie ergänzt werden. |
7.27 |
Die intraoperative Schnellschnittuntersuchung (wenn klinisch indiziert) von Sentinel-Lymphknoten beim Zervixkarzinom soll wie folgt durchgeführt werden: Aufarbeitung der Sentinellymphknoten nach Standard. Untersuchung ALLER Sentinel-Lymphknoten im Schnellschnitt, bei makroskopisch sichtbarem Tumor ist die intraoperative Untersuchung einer Probe des befallenen Lymphknotens ausreichend, makroskopisch unauffällige Lymphknoten sollen vollständig intraoperativ untersucht werden, dabei erfolgt die Lamellierung aller Lymphknoten > 0,3cm in 0,2 cm dicke Lamellen entlang ihrer kurzen Achse, von den Gefrierblöckchen sollen (drei) Stufenschnitte angefertigt werden, Die histologische Gefrierschnittuntersuchung kann durch eine intraoperative Imprintzytologie ergänzt werden, Methoden zur Nukleinsäureamplifikation sollen nicht eingesetzt werden. |
modifiziert |
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8.1 |
Ziel der Therapie des primären Zervixkarzinoms sollte eine individuelle Therapie sein. Die Therapiewahl sollte unter Berücksichtigung folgender Faktoren erfolgen: des Allgemeinzustands (bei hoher Komorbidität), der Lebenssituation der Patientin, des klinisch/histologisch definierten Stadiums der Erkrankung, des Menopausenstatus, des potentiellen Kinderwunschs, der Kurz- und Langzeitfolgen der verschiedenen Therapiemöglichkeiten, etwaiger Risikofaktoren. Über- bzw. Untertherapien sollten vermieden werden. |
8.1 |
Ziel der Therapie des primären Zervixkarzinoms soll eine individuelle Therapie sein. Die Therapiewahl sollte unter Berücksichtigung folgender Faktoren erfolgen: des Allgemeinzustands (bei hoher Komorbidität), der Lebenssituation der Patientin, des klinisch/histologisch definierten Stadiums der Erkrankung, des Menopausenstatus, des potentiellen Kinderwunschs, der Kurz- und Langzeitfolgen der verschiedenen Therapiemöglichkeiten, etwaiger Risikofaktoren. Über- bzw. Untertherapien sollten vermieden werden. |
modifiziert |
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8.12 |
Im Stadium IA1 mit mindestens zwei Risikofaktoren und Stadium IA2 mit bis zu einem Risikofaktor sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: ·nach abgeschlossener Familienplanung bzw. bei besonderem Sicherheitsbedürfnis der Patientin und histologisch negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging mittels SNB: Hysterektomie (ggf. mit Adnexektomie beidseits) ohne Resektion der Parametrien (Piver I). bei Kinderwunsch und histologisch negativen Lymphknoten nach Operativem Staging mittels SNB: Konisation mit Zervixkürettage oder radikale Trachelektomie mit prophylaktischer Permanentcerclage. bei tumorbefallenen Sentinellymphknoten oder pelvinen Lymphknotenmetastasen: paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei prämenopausalen Patientinnen: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: operative Entfernung vor einer Radio(chemo)therapie nach erfolgreicher Schwangerschaft: sekundäre Hysterektomie, v.a. bei HPV-Persistenz, PAP-Auffälligkeiten, Wunsch nach Sicherheit, eingeschränkter oder aufgehobener Beurteilbarkeit der Zervix. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren Risikofaktoren: R(CH)T im histologisch nachgewiesenen Ausbreitungsfeld |
8.4 |
Im Stadium IA1 (FIGO 2009) mit mindestens zwei Risikofaktoren und Stadium IA2 (FIGO 2009) mit bis zu einem Risikofaktor sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: ·nach abgeschlossener Familienplanung bzw. bei besonderem Sicherheitsbedürfnis der Patientin und histologisch negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging mittels SNB: einfache Hysterektomie (ggf. mit Adnexektomie beidseits) ohne Resektion der Parametrien (Piver I). bei Kinderwunsch und histologisch negativen Lymphknoten nach Operativem Staging mittels SNB: Konisation mit Zervixkürettage oder Trachelektomie mit prophylaktischer Permanentcerclage. bei tumorbefallenen Sentinellymphknoten oder pelvinen Lymphknotenmetastasen: paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei prämenopausalen Patientinnen: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: optionale operative Entfernung vor einer Radio(chemo)therapie nach erfolgreicher Schwangerschaft: sekundäre Hysterektomie, v.a. bei HPV-Persistenz, PAP-Auffälligkeiten, Wunsch nach Sicherheit, eingeschränkter oder aufgehobener Beurteilbarkeit der Zervix. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen regionalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren Risikofaktoren: R(CH)T im histologisch nachgewiesenen Ausbreitungsfeld |
modifiziert |
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8.13 |
Im Stadium IA2 mit mindestens zwei Risikofaktoren sollte folgendermaßen therapiert werden Operation (kein Fertilitätserhalt möglich) mit SNB: bei negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging: radikale Hysterektomie (ggf. mit Adnexektomie beidseits) mit Resektion der medialen (Uterus-nahen) Hälfte der Parametrien (Piver II). bei tumorbefallenen Sentinellymphknoten oder pelvinen Lymphknoten-metastasen: zusätzlich paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei prämenopausalen Patientinnen: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion. bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: operative Entfernung derselben vor einer Radio(chemo)therapie. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren Risikofaktoren: R(CH)T im histologisch nachgewiesenen Ausbreitungsfeld. |
8.5 |
Im Stadium IA2 mit mindestens zwei Risikofaktoren sollte folgendermaßen therapiert werden Operation (kein Fertilitätserhalt möglich) mit SNB: bei negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging: einfache Hysterektomie (ggf. mit Adnexektomie beidseits) ohne Resektion der Parametrien (Piver I). bei tumorbefallenen Sentinellymphknoten oder pelvinen Lymphknoten-metastasen: zusätzlich paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei prämenopausalen Patientinnen: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion. bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: optional operative Entfernung derselben vor einer Radio(chemo)therapie. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren Risikofaktoren: R(CH)T im histologisch nachgewiesenen Ausbreitungsfeld. |
modifiziert |
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8.14 |
Im Stadium IB1 und IIA1 sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: bei negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging : radikale Hysterektomie mit Resektion der medialen (Uterus-nahen) Hälfte der Parametrien mit ausreichendem Sicherheitsabstand und Resektion im Gesunden (Piver II) mit tumorfreiem Resektionsrand der Scheidenmanschette (IIA1). bei Tumoren < 2 cm ohne Risikofaktoren: Operatives Staging mittels SNB und radikale Hysterektomie mit Resektion der medialen (Uterus-nahen) Hälfte der Parametrien mit ausreichendem Sicherheitsabstand und Resektion im Gesunden (Piver II) mit tumorfreiem Resektionsrand der Scheidenmanschette (IIA1). bei Kinderwunsch und Tumoren < 2 cm ohne Risikofaktoren: Operatives Staging mittels SNB und radikale Trachelektomie mit prophylaktischer Permanentcerclage. nach abgeschlossener Familienplanung: sekundäre Hysterektomie. bei pelvinen Lymphknotenmetastasen: zusätzlich paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei postmenopausalen Patientinnen Adnexektomie beidseits bei prämenopausalen Patientinnen: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion. bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: operative Entfernung derselben vor einer Radio(chemo)therapie. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren nachgewiesenen Risikofaktoren: R(CH)T. bei Inoperabilität oder Wunsch der Patientin: R(CH)T. Das Bestrahlungsvolumen sollte sich nach der Anatomie und dem histologisch nachgewiesenen Lymphknotenbefall richten. |
8.6 |
Im Stadium IB1 und IIA1 (FIGO 2009) sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: bei negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging : radikale Hysterektomie mit Resektion der medialen (Uterus-nahen) Hälfte der Parametrien mit ausreichendem Sicherheitsabstand und Resektion im Gesunden (Piver II) mit tumorfreiem Resektionsrand der Scheidenmanschette (IIA1). Bei Tumoren FIGO 2009 IB1 vor einer geplanten Hysterektomie sollte eine Konisation angeboten werden bei Tumoren < 2 cm Risikofaktorenund Vorliegen der SHAPE-Kriterien (zervikale Stromainfiltration unter 1 cm im Konus/LEEP oder unter 50% im MRT, keine Lymphknotenmetastasen): Operatives Staging mittels SNB und einfache Hysterektomie (ggf. mit Adenexektomie) beidseits) ohne Resektion der Parametrien (PIVER I) mit tumorfreiem Resektionsrand der Scheidenmanschette (IIA1). Bei Tumoren, die die SHAPEhape-Kriterien nicht erfüllen Radikalen Hysterektomie mit Resektion der Parametrien mit ausreichendem Sicherheitsabstand und Resektion im Gesunden (PIVER II) bei Kinderwunsch und Tumoren < 2 cm ohne Risikofaktoren: Operatives Staging mittels SNB und einfacheTrachelektomie mit prophylaktischer Permanentcerclage. nach abgeschlossener Familienplanung: sekundäre Hysterektomie. bei pelvinen Lymphknotenmetastasen: zusätzlich paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei postmenopausalen Patientinnen Adnexektomie beidseits bei prämenopausalen Patientinnen: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion. bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: optional operative Entfernung derselben vor einer Radio(chemo)therapie. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren nachgewiesenen Risikofaktoren: R(CH)T. bei Inoperabilität oder Wunsch der Patientin: R(CH)T. Das Bestrahlungsvolumen sollte sich nach der Anatomie und dem histologisch nachgewiesenen Lymphknotenbefall richten. |
modifiziert |
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8.15 |
Im Stadium IB2, IIA2 und IIB mit maximal 2 Risikofaktoren sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: bei negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging: radikale Hysterektomie (ggf. mit Adnexektomie beidseits) Typ Piver III mit tumorfreiem Resektionsrand der Scheidenmanschette. bei pelvinen Lymphknotenmetastasen: zusätzlich paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: operative Entfernung derselben vor einer Radio(chemo)therapie. bei Scheidenbefall: (partielle) radikale Kolpektomie mit tumorfreiem Resektatrand. bei postmenopausalen Patientinnen: Adnexektomie beidseits bei prämenopausalen Patientinnen mit Adenokarzinom: Adnexektomie beidseits. bei prämenopausalen Patientinnen mit Plattenepithelkarzinom: prätherapeutische Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion, sowohl vor geplanter R(CH)T als auch während der OP bei notwendiger adjuvanter Therapie. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren Risikofaktoren: R(CH)T. bei Inoperabilität oder Wunsch der Patientin: R(CH)T. Stadium IIB: R(CH)T bevorzugt. Das Bestrahlungsvolumen sollte sich nach der Anatomie und dem histologisch nachgewiesenen Lymphknotenbefall richten. |
8.7 |
Im Stadium IB2, IIA2 und IIB mit maximal 2 Risikofaktoren sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation (bevorzugt im Stadium (2009) IB2 bzw. IIA2): bei negativen Lymphknoten (pelvin) nach Operativem Staging: radikale Hysterektomie (ggf. mit Adnexektomie beidseits) Typ Piver III mit tumorfreiem Resektionsrand der Scheidenmanschette. bei pelvinen Lymphknotenmetastasen: zusätzlich paraaortale Lymphonodektomie (Operatives Staging). bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: optional operative Entfernung derselben vor einer Radio(chemo)therapie. bei Scheidenbefall: (partielle) radikale Kolpektomie mit tumorfreiem Resektionsrand. bei postmenopausalen Patientinnen: Adnexektomie beidseits bei prämenopausalen Patientinnen mit Adenokarzinom: Adnexektomie beidseits. bei prämenopausalen Patientinnen mit Plattenepithelkarzinom: Ovariopexie zum Erhalt der intrinsischen Ovarialfunktion. Radio(chemo)therapie: bei histologisch nachgewiesenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknotenmetastasen bzw. mehreren Risikofaktoren: R(CH)T(im Stadium IB/IIA mit pelvinem nodalem Befall (FIGO 2008; Lymphknoten bildgebend oder histologisch nachgewiesen; wird in FIGO 2018 als IIIC1 klassifiziert) und bei Patientinnen im Stadium IIB (FIGO 2018; also lokal II B UND N0) KANN zusätzlich zu der RCTH eine vorherige Induktionschemotherapie mit Carboplatin und Paclitaxel (entsprechend Schema der INTERLACE-Studie) durchgeführt werden) (s. Empfehlung 10.7). bei Inoperabilität oder Wunsch der Patientin: R(CH)T. Das Bestrahlungsvolumen sollte sich nach der Anatomie und dem histologisch nachgewiesenen Lymphknotenbefall richten. |
modifiziert |
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8.16 |
Die radikale Hysterektomie vor der geplanten Radio(chemo)therapie hat keinen Vorteil für das krankheitsfreie Überleben oder das Gesamtüberleben der Patientin. |
8.8 |
Eine radikale Hysterektomie vor einer geplanten Radio(chemo)therapie hat keinen Vorteil für das krankheitsfreie Überleben oder das Gesamtüberleben der Patientin. |
modifiziert |
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8.17 |
Im Stadium III sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: histologische Verifizierung der Ausbreitung Operatives Staging oder interventionelle Abklärung. bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: operative Entfernung vor einer Radio(chemo)therapie. Radio(chemo)therapie: R(CH)T nach Operativem Staging. |
8.9 |
Im Stadium III (FIGO 2009) sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: histologische Verifizierung der Ausbreitung optional operatives Staging oder interventionelle Abklärung. bei makroskopisch tumorbefallenen pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten: operative Entfernung vor einer Radio(chemo)therapie. Radio(chemo)therapie: R(CH)T nach Operativem Staging (Bei Patientinnen im Stadium III/IVA (FIGO 2014, das heißt Befall des unteren Vaginaldrittels und / oder Beckenwand und / oder Ureter (Hydronephrose) und / oder Rektum und / oder Blase und / oder Befall außerhalb des kleinen Beckens, unabhängig vom Nodalstatus) SOLL zusätzlich zur RCTH eine simultane Therapie und sequentielle Erhaltungstherapie mit Pembrolizumab (entsprechend Schema der KEYNOTE-A-18-Studie) durchgeführt werden (s. Empfehlung 10.8). |
modifiziert |
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Im Stadium IVA sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: in ausgesuchten Fällen: primäre Exenteration; Radio(chemo)therapie: R(CH)T ist Therapie der Wahl. |
8.10 |
Im Stadium IVA (FIGO 2009) sollte folgendermaßen therapiert werden: Operation: in ausgesuchten Fällen: primäre Exenteration; Radio(chemo)therapie: R(CH)T ist Therapie der Wahl. (Bei Patientinnen im Stadium III/IVA (FIGO 2014, das heißt Befall des unteren Vaginaldrittels und / oder Beckenwand und / oder Ureter (Hydronephrose) und / oder Rektum und / oder Blase und / oder Befall außerhalb des kleinen Beckens, unabhängig vom Nodalstatus) SOLL zusätzlich zur RCTH eine simultane Therapie und sequentielle Erhaltungstherapie mit Pembrolizumab (entsprechend Schema der KEYNOTE-A-18-Studie) durchgeführt werden (s. Empfehlung 10.8). Medikamentöse Therapie Die medikamentöse Systemtherapie ist eine mögliche Therapieoption |
modifiziert |
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8.9 |
In den Stadien ≤ FIGO-Stadium IIA sollte bei nicht zu erwartender adjuvanter Therapie (fehlende präoperative Risikofaktoren) die primär operative Therapie erfolgen. |
9.1 |
In den Stadien ≤ FIGO-Stadium IIA (FIGO 2009) sollte bei nicht zu erwartender adjuvanter Therapie (fehlende präoperative Risikofaktoren) die primär operative Therapie erfolgen. |
modifiziert |
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Die offene radikale Hysterektomie sollte den Patientinnen bis FIGO IB1 angeboten werden. |
9.3 |
Patientinnen mit Tumoren bis FIGO Stadium IB1 (FIGO 2009) bei denen eine radikale Hysterektomie geplant ist, sollen diese per Laparotomie erhalten. |
modifiziert |
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9.4 |
Patientinnen mit Tumoren ≤2cm und Vorliegen der SHAPE-Kriterien (zervikale Stromainfiltration unter 1 cm im Konus/LEEP oder unter 50% im MRT, keine Lymphknotenmetastasen) bei denen eine einfache Hysterektomie geplant ist, sollten diese per Laparotomie erhalten. |
neu |
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9.5 |
Patientinnen mit Tumoren bis FIGO Stadium IB1 (FIGO 2009) sollte vor einer geplanten radikalen Hysterektomie eine Konisation angeboten werden, wenn tumorfreie Resektionsränder nach klinischer und bildgebender Einschätzung (MRT) möglich erscheinen. |
neu |
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9.6 |
Patientinnen mit Tumoren ≤2 cm und Vorliegen der SHAPE-Kriterien (zervikale Stromainfiltration unter 1 cm im Konus/LEEP oder unter 50% im MRT, keine Lymphknotenmetastasen) sollte eine einfache Hysterektomie empfohlen werden. |
neu |
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20.1 |
Frauen mit Zervixkarzinom im Frühstadium und Kinderwunsch sollen Fertilitätserhaltende Therapieoption angeboten werden. |
9.7 |
Frauen mit Zervixkarzinom im Frühstadium (Tumoren bis 2 cm, nodalnegativ, Plattenepithel- oder Adenokarzinom sowie adenosquamöses Karzinom) und Kinderwunsch sollen Fertilitätserhaltende Therapieoption angeboten bekommen. |
modifiziert |
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8.10 |
Im Stadium IA1 ohne Risikofaktor soll folgendermaßen therapiert werden: Operation: Lymphknotenentfernung ist nicht indiziert. nach abgeschlossener Familienplanung bzw. bei Sicherheitsbedürfnis der Patientin: einfache Hysterektomie. bei Kinderwunsch: Konisation (in sano) mit Zervixkürettage. bei positiven Rändern im Konisat (R1): Wiederholung der Konisation oder Durchführung einer Trachelektomie (in sano, mit prophylaktischer Permanentcerclage). nach erfolgreicher Schwangerschaft: sekundäre Hysterektomie möglich, v.a. bei HPV-Persistenz, Pap-Auffälligkeiten, Wunsch nach maximaler Sicherheit, eingeschränkter oder aufgehobener Beurteilbarkeit der Zervix. Radio(chemo)therapie: nicht indiziert. |
9.8 |
In Abhängigkeit des Stadiums soll folgendermaßen fertilitätserhaltend therapiert werden: FIGO (2009) IA1 ohne Risikofaktoren oder mit LVSI: - Konisation (in sano) mit Zervixkürettage. - bei positiven Rändern im Konisat (R1), Wiederholung der Konisation oder Durchführung einer Trachelektomie (in sano, mit prophylaktischer Permanentcerclage FIGO IA1 (2009) mit mindestens 2 Risikofaktoren oder IA2 mit bis zu einem Risikofaktor (Voraussetzung histologisch negativen Lymphknoten nach operativem Staging mittels SNB): - Konisation mit Zervixkürettage oder - einfache / radikale Trachelektomie mit prophylaktischer Permanentcerclage. FIGO (2009) IB1 und IIA1 ohne Risikofaktoren (Voraussetzung: Tumoren ≤ 2cm, histologisch negativen Lymphknoten nach operativem Staging mittels SNB: - einfache / radikale Trachelektomie mit prophylaktischer Permanentcerclage. FIGO (2009) IA2 mit mindestens 2 Risikofaktoren oder FIGO IB1 / FIGO IIA1 mit 1-2 Risikofaktoren: - Keine fertilitätserhaltenden Operationen empfohlen |
modifiziert |
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9.9 |
Bei Patientinnen mit Tumoren ≤ FIGO 2009 Stadium IIA (Ausnahme: Stadium IA1 ohne Lymphangiosis carcinomatosa), welche für eine primäre operative Therapie geplant sind, soll bei klinisch unauffälligen Lymphknoten ein operatives Lymphknoten-Staging zum Ausschluss einer Lymphknotenmetastasierung durchgeführt werden. |
neu |
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9.10 |
Bei Patientinnen mit Tumoren ≤ 2cm (Ausnahme: Stadium IA1 (FIGO 2009) ohne Lymphangiosis carcinomatosis), soll auf Grund der geringeren Morbidität bei gleicher onkologischer Sicherheit das Lymphknotenstaging als alleinige bilaterale Sentinellymphknotenbiopsie durchgeführt werden. Sofern eine Sentinellymhpknotenbiopsie nicht erfolgreich auf beiden Seiten durchgeführt werden kann, soll eine beidseitige systematische pelvine Lymphonodektomie erfolgen. |
neu |
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9.12 |
Bei Patientinnen mit lokal fortgeschrittenem Zervixkarzinom (FIGO 2009 IIB-IVA) oder die bereits auf Grund von Vorliegen mehrerer Risikofaktoren eine Indikation zu einer definitiven Radiochemotherapie aufweisen, kann ein operatives paraaortales Lymphknotenstaging zur genaueren Beurteilung der Notwendigkeit der Bestrahlung des paraaortalen Feldes eingesetzt werden. |
neu |
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9.13 |
Der Nutzen eines operativen Lymphknotendebulkings beim Vorliegen von Bulky Nodes vor einer geplanten Radiochemotherapie ist unklar |
neu |
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9.3 |
Die Wertigkeit der sekundären Hysterektomie nach primärer Radio(chemo)therapie bezogen auf die Lokalrezidivrate, das krankheitsfreie Überleben, das metastasenfreie Überleben oder das Gesamtüberleben ist unklar. |
9.14 |
Die Wertigkeit der sekundären einfachen oder radikalen Hysterektomie nach primärer Radio(chemo)therapie bezogen auf die Lokalrezidivrate, das krankheitsfreie Überleben, das metastasenfreie Überleben oder das Gesamtüberleben ist unklar. |
modifiziert |
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10.1 |
Intensitätsmodulierte Techniken sollten zur optimalen Schonung des umliegenden Gewebes in der primären Radiochemotherapie des Zervixkarzinoms zum Einsatz kommen. |
10.1 |
Intensitätsmodulierte Techniken sollen zur optimalen Schonung des umliegenden Gewebes in der primären Radiochemotherapie des Zervixkarzinoms zum Einsatz kommen. |
modifiziert |
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10.2 |
Die Brachytherapie sollte Bestandteil des kurativen Therapiekonzeptes in der Primärtherapie des Zervixkarzinoms, die eine Radio(chemo)therapie beinhaltet, sein. |
10.2 |
Die Brachytherapie soll Bestandteil des kurativen Therapiekonzeptes in der Primärtherapie des Zervixkarzinoms, die eine Radio(chemo)therapie beinhaltet, sein. |
modifiziert |
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10.3 |
In der primären Radiochemotherapie des Zervixkarzinoms sollte die MRT-geplante Brachytherapie eingesetzt werden, um die Rate und den Schweregrad gastrointestinaler und urogenitaler Toxizitäten zu reduzieren |
10.3 |
In der primären Radiochemotherapie des Zervixkarzinoms soll die MRT-geplante Brachytherapie eingesetzt werden, um die Rate und den Schweregrad gastrointestinaler und urogenitaler Toxizitäten zu reduzieren und die lokoregionäre Tumorkontrolle und das Gesamtüberleben zu verbessern. |
modifiziert |
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10.7 |
Bei Patientinnen im Stadium IB/IIA mit pelvinem nodalem Befall (FIGO 2008; Lymphknoten bildgebend oder histologisch nachgewiesen; wird in FIGO 2018 als IIIC1 klassifiziert) und bei Patientinnen im Stadium IIB (FIGO 2018; also lokal II B UND N0) kann zusätzlich zu der in dieser Leitlinie beschriebenen Kombination aus externer Strahlentherapie, Brachytherapie und simultaner Cisplatin-Chemotherapie eine vorherige Induktionschemotherapie mit Carboplatin und Paclitaxel (entsprechend Schema der INTERLACE-Studie) durchgeführt werden. |
neu |
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10.8 |
Bei Patientinnen im Stadium III/IVA (FIGO 2014, das heißt Befall des unteren Vaginaldrittels und / oder Beckenwand und / oder Ureter (Hydronephrose) und / oder Rektum und / oder Blase und / oder Befall außerhalb des kleinen Beckens, unabhängig vom Nodalstatus) soll zusätzlich zur in dieser Leitlinie beschriebenen Kombination aus externer Strahlentherapie, Brachytherapie und simultaner Cisplatin-Chemotherapie eine simultane Therapie und sequentielle Erhaltungstherapie mit Pembrolizumab (entsprechend Schema der KEYNOTE-A-18-Studie) durchgeführt werden. |
neu |
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10.7 |
Die neoadjuvante Radio(chemo)therapie sollte außerhalb von Studien nicht angewandt werden. |
10.9 |
Die neoadjuvante Radio(chemo)therapie vor geplanter OP soll außerhalb von Studien nicht angewandt werden. |
modifiziert |
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8.6 |
Eine medikamentöse neoadjuvante Therapie kann bei ausgewählten Risikopatientinnen durchgeführt werden. |
11.1 |
Eine medikamentöse neoadjuvante Therapie kann bei ausgewählten Risikopatientinnen (insbesondere bei schwangeren Patientinnen) durchgeführt werden. |
modifiziert |
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13.2 |
Eine psychosoziale Beratung und Unterstützung soll allen Patientinnen und deren Angehörigen bedarfsgerecht angeboten werden. |
13.2 |
Eine psychosoziale Beratung und Unterstützung soll allen Patientinnen und deren Angehörigen in jeder Krankheitsphase bedarfsgerecht und niederschwellig angeboten werden. |
modifiziert |
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13.4 |
Das Thema Sexualität sollte aktiv exploriert werden, um weiteren Unterstützungsbedarf und entsprechende Hilfestellungen einleiten zu können. |
13.4 |
Das Thema Sexualität soll in den unterschiedlichen Phasen des Behandlungsprozesses und der Nachsorge bei Patientinnen mit Zervixkarzinom aktiv exploriert werden, um weiteren Unterstützungsbedarf und entsprechende Hilfestellungen einleiten zu können. |
modifiziert |
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14.1 |
Eine Beratung zu Komplementären und Alternativen Methoden (CAM) sollte erfolgen. Wenn Patientinnen entsprechende Methoden anwenden, sollte dies erfasst werden. |
14.1 |
Eine Beratung zu Komplementären und Alternativen Methoden (CAM) soll erfolgen. Wenn Patientinnen entsprechende Methoden anwenden, soll dies erfasst werden, um mögliche Kontraindikationen und Interaktionen auszuschließen. |
modifiziert |
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15.3 |
Bei Patientinnen mit geplanter onkologischer Operation aufgrund eines Zervixkarzinoms kann ein standardisiertes perioperatives Enhanced-Recovery-After-Surgery (ERAS)-Protokoll angewendet werden. |
neu |
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Bei Fatigue sollte den Patientinnen aktive Trainingsformen (Kraft- und/oder Ausdauertraining) angeboten werden. |
15.5 |
Die Therapie der Fatique sollte aus einer multimodalen Therapie (u.a. Kraft- und/oder Ausdauertraining sowie psychoonkologische Betreuung) bestehen, s. dazu S3 LL "Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatient*innen". |
modifiziert |
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16.1 |
Im Gespräch in der Nachsorge sollten nachfolgende Punkte angesprochen werden: vorübergehende und langfristige Auswirkungen von Erkrankung und Therapie, Hilfsangebote (Selbsthilfegruppen, psychosoziale Krebsberatungsstellen), Psychoonkologische / psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten, Sexualität und Partnerschaft, Lebensqualität. |
16.1 |
Im Gespräch in der Nachsorge sollten nachfolgende Punkte angesprochen werden: vorübergehende und langfristige Auswirkungen von Erkrankung und Therapie, Hilfsangebote (Selbsthilfegruppen, psychosoziale Krebsberatungsstellen), Psychoonkologische / psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten, Sexualität und Partnerschaft, Lebensqualität. Aufklärung der Patientin über potentielle Symptome und Anzeichen eines Rezidivs |
modifiziert |
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16.2 |
Obligate Untersuchungen sollten alle 3 Monate für 3 Jahre, dann alle 6 Monate für weitere 2 Jahre durchgeführt werden. Hierzu gehören Anamnese, Rektovaginale Untersuchung, Spekulumeinstellung und Zytologie. |
16.2 |
Obligate Untersuchungen sollten alle 3 Monate für 3 Jahre, dann alle 6 Monate für weitere 2 Jahre durchgeführt werden. Hierzu gehören Anamnese, rektovaginale Untersuchung und Spekulumeinstellung. Nach einer fertilitätserhaltenden Behandlung sollte die Nachsorge HPV-Tests umfassen. |
modifiziert |
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16.3 |
Fakultative Untersuchungen können bei klinisch unauffälligem Befund (asymptomatischer Patientin) durchgeführt werden. Hierzu gehören Kolposkopie, HPV-Testung, Vaginalsonographie des kleinen Beckens und Sonographie des harnableitenden Systems. |
16.3 |
Fakultative Untersuchungen können bei klinisch unauffälligem Befund (asymptomatischer Patientin) durchgeführt werden. Hierzu gehören Kolposkopie, HPV-Testung (Ausnahme nach Organerhalt), Vaginalsonographie des kleinen Beckens und Sonographie des harnableitenden Systems. |
modifiziert |
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16.6 |
Die Bedeutung einer prophylaktischen HPV-Impfung nach einer abgeschlossenen Zervixkarzinombehandlung ist unklar. |
16.6 |
Der Benefit einer prophylaktischen HPV-Impfung nach einer abgeschlossenen Zervixkarzinombehandlung ist in Studien nicht belegt. |
modifiziert |
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17.1 |
Bei Auftreten eines Lokalrezidivs soll zur Therapieplanung eine entsprechende bildgebende Diagnostik zum Ausschluss von Fernmetastasen erfolgen. |
17.1 |
Bei Auftreten eines Lokalrezidivs soll zur Therapieplanung eine bildgebende Diagnostik (CT, MRT, bei unklaren Befunden ein PET-CT) zum Ausschluss von Fernmetastasen erfolgen. |
modifiziert |
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17.3 |
Definition Ein Lokalrezidiv kann als potenziell kurativ klassifiziert werden, wenn keine Fernmetastasen vorhanden sind, das Rezidiv örtlich begrenzt ist und dies entweder einer vollständigen Resektion (R0) oder einer kurativen Strahlendosis zugänglich erscheint, keine lokoregionären Lymphknotenmetastasen vorhanden sind oder diese einer kurativen Strahlendosis zugänglich sind. |
neu |
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17.3 |
Beim zentralen Rezidiv der nicht vorbestrahlten Patientin sind die Exenteration oder die Radiochemotherapie möglich. |
17.4 |
Beim zentralen Rezidiv der nicht vorbestrahlten Patientin sind die operative In-Sano- Resektion oder die Radiochemotherapie möglich. |
modifiziert |
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17.6 |
Im vorbestrahlten Volumen soll keine erneute Radiotherapie mit kurativer Dosis verabreicht werden. |
17.5 |
Im vorbestrahlten Volumen sollte keine erneute Radiotherapie mit kurativer Dosis verabreicht werden. |
modifiziert |
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17.7 |
Eine radiotherapeutische Intervention beim nicht in sano operablen Lokalrezidiv kann in palliativer Zielsetzung zur Linderung tumorspezifischer Beschwerden erfolgen. |
18.1 |
Eine radiotherapeutische oder operative Intervention beim nicht kurativ behandelbaren Lokalrezidiv kann in palliativer Zielsetzung zur Linderung tumorspezifischer Beschwerden erfolgen. |
modifiziert |
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18.2 |
Bei einer disseminierten oder einer lokalen Therapie nicht zugänglichen Metastasierung besteht eine Indikation zur Durchführung einer palliativen medikamentösen Therapie. |
18.3 |
Bei einer disseminierten oder einer lokalen Therapie nicht zugänglichen Metastasierung sowie einem nicht kurativ behandelbaren Lokalrezidiv besteht eine Indikation zur Durchführung einer palliativen medikamentösen Therapie. |
modifiziert |
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18.4 |
Die Erstlinien-Chemotherapie für Patientinnen mit nicht kurativ behandelbaren rekurrenten oder metastasierten Zervixkarzinom soll aus einer platinhaltigen Chemotherapie und Paclitaxel 175 mg/m² über 3 h i.v. für insgesamt 6 Zyklen alle 3 Wochen bestehen. |
neu |
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18.4 |
Nach einer Radio(chemo)therapie mit Cisplatin als „Radiosensitizer“ kann eine erneute Cisplatingabe erfolgen. Bei Rezidiv/Metastasen nach vorangegangener Chemotherapie mit Cisplatin kann eine erneute Gabe von Cisplatin kombiniert mit Topotecan, Paclitaxel, Gemcitabine oder Vinorelbin oder die Gabe von Carboplatin mit Paclitaxel erfolgen. |
18.5 |
Bei Rezidiv/Metastasen kann nach vorangegangener Radiochemotherapie mit Cisplatin eine erneute Gabe von Cisplatin kombiniert mit Paclitaxel oder die Gabe von Carboplatin mit Paclitaxel erfolgen. |
modifiziert |
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Bei Cisplatin-naiven Patientinnen sollte Cisplatin bevorzugt werden. |
18.6 |
Cisplatin-naive Patientinnen mit nicht-kurativ behandelbarem Lokalrezidiv oder Fernmetastasen sollten in der Erstlinien-Therapie mit Cisplatin gegenüber Carboplatin bevorzugt behandelt werden. |
modifiziert |
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18.8 |
Patientinnen mit PD-L1-exprimierendem (CPS >1), persistierendem, rezidiviertem und/oder metastasiertem Zervixkarzinom, die keine vorherige systemische Chemotherapie erhalten haben und nicht kurativ behandelbar sind, sollen Pembrolizumab zur Erstlinien-Chemotherapie mit oder ohne Bevacizumab erhalten. |
neu |
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18.9 |
Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheitsprogression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist, und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt, sollen eine Therapie mit Tisotumab Vedotin erhalten. Der Einsatz von Tisotumab Vedotin erfolgt unabhängig von einer Vortherapie mit Bevacizumab oder einem Immuncheckpointinhibitor. |
neu |
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18.10 |
Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom, bei denen eine Krankheitsprogression während oder nach einer platinbasierten Erstlinienchemotherapie aufgetreten ist und die noch keinen Immuncheckpointinhibitor erhalten haben, sollen eine Therapie mit Cemiplimab – unabhängig vom PD-L1-Status - erhalten. |
neu |
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Patientinnen mit metastasierten oder nicht kurativ behandelbaren Zervixkarzinom kann nach Versagen der Standardtherapien bei Therapiewunsch eine Monochemotherapie angeboten werden. Folgende Zytostatika können in Betracht gezogen werden: - Nab-Paclitaxel - Vonorelbin - Ifosfamid - Topotecan - Pemetrexed - Irinotecan |
18.11 |
Patientinnen mit metastasierten oder nicht kurativ behandelbaren Zervixkarzinom kann nach Versagen der Standardtherapien bei Therapiewunsch eine Monochemotherapie angeboten werden. Folgende Zytostatika können in Betracht gezogen werden: - Nab-Paclitaxel - Vinorelbin - Ifosfamid - Topotecan - Pemetrexed - Irinotecan - Gemcitabin - Pegyliertes Doxorubicin |
modifiziert |
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19.1 |
Die folgenden Grundsätze sollen bei der palliativmedizinischen Symptomkontrolle bei Patientinnen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung Anwendung finden: die Durchführung einer angemessenen differentialdiagnostischen Ursachenklärung des Symptoms zur zielgerichteten Therapie und Erfassung potentiell reversibler Ursachen; der Einsatz von präventiven Maßnahmen und die Behandlung reversibler Ursachen, wenn möglich und angemessen; die Durchführung einer symptomatischen Therapie – alleine oder parallel zu einer ursächlichen Therapie; die Abwägung tumorspezifischer Maßnahmen (z. B. Strahlentherapie, operative Verfahren, medikamentöse Tumortherapien) mit dem primären oder alleinigen Therapieziel der Symptomlinderung. Voraussetzung ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Fachbereichen und der Palliativmedizin; die Abwägung von Nutzen und Belastung der oben benannten Maßnahmen im offenen und ehrlichen Austausch mit Patientinnen und ggf. den Angehörigen. |
neu |
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19.2 |
Optionen der tumorzentrierten onkologischen Therapie und der Palliativversorgung sollen systematisch und Patientinnen individuell in der Behandlungsplanung berücksichtigt werden. |
neu |
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20.1 |
Frauen in der reproduktiven Lebensphase mit Zervixkarzinom im Frühstadium sollen fertilitätserhaltende Therapieoptionen angeboten bekommen. |
neu |
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24.1 |
Patientinnen mit einem Zervixkarzinom sollten von einem interdisziplinären Team behandelt werden. Dieses Team sollte im sektorenübergreifenden Netzwerk alle notwendigen Fachdisziplinen beinhalten. Dies wird am ehesten in einem zertifizierten Zentrum realisierbar sein. |
24.1 |
Patientinnen mit einem Zervixkarzinom sollen durch ein multiprofessionelles interdisziplinäres Team in zertifizierten Gynäkologischen Krebszentren behandelt werden. Dieses besteht aus einem sektorenübergreifenden Netzwerk, das die gesamte Versorgungskette von Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge gewährleistet. |
modifiziert |
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24.2 |
Alle Patientinnen mit Zervixkarzinom sollen in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden. |
24.2 |
Alle Patientinnen mit Zervixkarzinom sollen in einer interdisziplinären Tumorkonferenz in zertifizierten Gynäkologischen Krebszentren vorgestellt werden. |
modifiziert |
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19.1 |
Evidenzbasierte Empfehlung aus S3-Leitlinie Palliativmedizin(AWMF Reg.-Nr. 128/001OL, Version 2.1 - Januar 2020) Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht heilbaren Krebserkrankung Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird. |
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entfallen |
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19.2 |
Konsensbasierte Empfehlung aus S3-Leitlinie Palliativmedizin(AWMF Reg.-Nr. 128/001OL, Version 2.1 - Januar 2020) Bei einer nicht heilbaren Krebserkrankung sollen die physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse sowie die Belastungen und Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen wiederholt und bei einer Änderung der klinischen Situation erneut erfasst werden. |
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entfallen |
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9.2 |
Die offene radikale Hysterektomie sollte den Patientinnen bis FIGO IB1 angeboten werden. |
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entfallen |
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9.4 |
Eine Hysterektomie nach primärer Radio(chemo)therapie bei klinischer und bildgebender Komplettremission hat eine höhere Morbidität im Vergleich zur alleinigen primären Radio(chemo)therapie. |
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entfallen |
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15.3 |
Bei Belastungsharninkontinenz und/oder Stuhlinkontinenz sollte den Patientinnen mit Zervixkarzinom ein Beckenbodentraining angeboten werden. |
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entfallen |
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15.5 |
Bei Fatigue sollte den Patientinnen aktive Trainingsformen (Kraft- und/oder Ausdauertraining) angeboten werden. |
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entfallen |
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5.5 |
Die Art der Vermittlung von Informationen und der Aufklärung der Patientin soll möglichst frühzeitig nachfolgenden Grundprinzipien einer patientinnenzentrierten Kommunikation, die eine partizipative Entscheidungsfindung ermöglicht, erfolgen: Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören, direktes und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen, Vermeidung von medizinischem Fachvokabular, ggf. Erklärung von Fachbegriffen, Strategien, um das Verständnis zu verbessern (Wiederholung, Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Graphiken u.a.), Ermutigung, Fragen zu stellen, Erlaubnis und Ermutigung, Gefühle auszudrücken, weiterführende Hilfe anbieten. |
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entfallen |
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5.9 |
Prinzipien, angestrebte Behandlungsziele, Dauer und die Durchführung der einzelnen Therapiemaßnahmen Operative Therapiemaßnahmen: Konisation; Trachelektomie operatives Staging und die damit einhergehenden weiteren Maßnahmen Formen der Lymphadenektomien Formen der radikalen Hysterektomie Exenterative Verfahren Operative Behandlungsmöglichkeiten des Rezidivs Strahlentherapie: Primäre Radiatio/ Radio(chemo)therapie Sekundäre Radiatio/ Radio(chemo)therapie Systemische Therapie: Neoadjuvante/ adjuvante Chemotherapie Kombinierte Radio(chemo)therapie Zielgerichtete Therapie Nebenwirkungen der Therapie und ihre Behandlungsmöglichkeiten Spätfolgen der Erkrankung und der Therapie und ihre Behandlungsmöglichkeiten Komplementäre Therapie: Erfassen des Hinzuziehens von Komplementärmedizin zur Reduktion von Nebenwirkungen Teilnahme an klinischen Studien: Prinzipien und angestrebte Behandlungsziele Dauer und Durchführung der Therapie bisher bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen Besonderheiten (Monitoring, zusätzliche Maßnahmen, Mitwirkung, Datenspeicherung und -verarbeitung) Sonstige Informationen: Psychoonkologische Unterstützung sowie Leistungen der Selbsthilfegruppen, Möglichkeiten der Rehabilitation, Notwendigkeit der Nachsorge, Aspekte der Eigenverantwortung und Mitwirkung (z. B. Mitteilung von Symptomen und Problemen, Therapiecompliance) |
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entfallen |
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5.11 |
Die Erkrankung Zervixkarzinom ist kein Notfall! Der Patientin ist für ihren Entscheidungsprozess ausreichend Zeit einzuräumen. |
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entfallen |
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7.5 |
Das entnommene Biopsat soll in Stufenschnitten aufgearbeitet werden. |
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entfallen |
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8.8 |
Die adjuvante Therapie nach primär operativer Therapie sollte anhand des postoperativen histologischen Tumorstadiums folgendermaßen erfolgen: Negative Lymphknoten; R0; keine Risikofaktoren Nachsorge; Negative Lymphknoten; R0; ein oder 2 Risikofaktoren (L1, V1, tiefe Stromainvasion (siehe 7.2.4), Tumorgröße > 4 cm) Individuelle Entscheidung; Histologisch gesicherte Lymphknotenmetastasen pelvin (pN1) oder R1 oder simultan mehrere [≥3] Risikofaktoren (L1, V1, tiefe Stromainvasion, Tumorgröße > 4 cm sowie Grading G3, falls 2 weitere Risikofaktoren vorliegen) Adjuvante Radio(chemo)therapie inklusive Lymphabflussgebiete des histologisch nachgewiesenen Bereichs (pelvin); EK nach systematischer Recherche (siehe Leitlinienreport) für pN1 Histologisch gesicherte Lymphknotenmetastasen paraaortal (pM1) Erweiterte adjuvante Radio(chemo)therapie inklusive Lymphabflussgebiete des histologisch nachgewiesenen Bereichs (pelvin und paraaortales Feld); EK nach systematischer Recherche (siehe Leitlinienreport) für pM1 Fernmetastasen M1 (Organmetastasen, Peritonealkarzinose, Ovarmetastasen) Systemische Chemotherapie; Radiotherapie nur bei Blutungsproblematik indiziert. |
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entfallen |
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17.5 |
Die Exenteration beim Rezidiv soll nur erfolgen, wenn eine Resektion in sano möglich erscheint und keine Fernmetastasierung vorliegt. |
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entfallen |
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18.5 |
Kombinationstherapien haben eine höhere Morbidität und Toxizität als die Monotherapie. Kombinationstherapien haben eine höhere Ansprechrate. In Bezug auf das Gesamtüberleben konnte bisher nur für die Kombination Cisplatin mit Topotecan ein geringer absoluter Überlebensvorteil gezeigt werden. |
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entfallen |
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18.6 |
Alternativ zu Cisplatin kann auch Carboplatin in der Mono- und Kombinationstherapie eingesetzt werden. |
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entfallen |
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18.7 |
Bei Cisplatin-naiven Patientinnen sollte Cisplatin bevorzugt werden. |
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entfallen |
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5.12 |
Als Inhalte eines Gesprächs in der Palliativsituation können folgende Punkte angesprochen werden: Ziele der palliativmedizinischen Therapie (Linderung von Leiden, Behandlung von Schmerzen – oberstes Ziel: Lebensqualität der Patientin): Ängste und Befürchtungen der Patientin mit Einbeziehung von Partner und Angehörigen Radio(chemo)therapie, Dauer und damit angestrebtes Ziel Palliative medikamentöse Behandlung Palliative operative Behandlung Individuelle Therapieentscheidungen abhängig von der persönlichen Lebensplanung der Patientin Bei eingeschränkten Therapieeffekten kann das Ergebnis der Entscheidungsfindung der bewusste Verzicht auf palliative Tumortherapie sein Verweis auf Palliativkapitel (Rehabilitation, Psychosoziale Medizin, Psychoonkologie) Nebenwirkungen und Interaktionen von Medikamenten und Komplementärmedizin Ggf. Einbinden der lokalen Hospizinitiative Hinzuziehen palliativmedizinisch spezialisierter Ärzte und Pflegedienste Problemsituationen im Krankheitsverlauf: Schmerzen Ureterstenosen mit konsekutivem Nierenversagen Fisteln Fötider Ausfluss Blutungen Paralytischer oder mechanischer Ileus Thrombose, Lungenembolie Symptomatische, supportive Therapie: (Verw. Supportivtherapie) Behandlung von Lymphödemen der unteren Extremitäten Schmerztherapie Dysurie/Blasenspasmen Psychosoziale und religiöse/spirituelle Begleitung der Patientin sowie ihrer Angehörigen. Hilfsmittel |
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entfallen |
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8.2 |
Die Therapie soll in Abhängigkeit des histologischen Tumorstadiums erfolgen, verifiziert mittels Operativem Staging oder interventioneller Diagnostik. |
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entfallen |
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8.3 |
Die alleinige Sentinel-Lymphonodektomie sollte eingesetzt werden bei: Präoperativer Darstellung (Patentblau und radioaktiv), oder intraoperativer Darstellung (Indocyaningrün), Bei Darstellung bzw. Detektion von Sentinel Lymphknoten beidseits, Bei Primärtumoren im Stadium T IA 1 L1 und/oder FIGO IA 2, Bei Primärtumoren im Stadium T IB1 (< 2 cm) Entfernung aller dargestellten bzw. detektierten Sentinel Lymphknoten. |
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entfallen |
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8.5 |
Nach pelviner Lymphonodektomie sollte auf die Einlage einer retroperitonealen Drainage in das OP-Gebiet zur Vermeidung von Lymphozysten verzichtet werden. |
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entfallen |
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18.9 |
Bei Patientinnen mit PD-L1 positivem metastasiertem Zervixkarzinom sind Checkpointinhibitoren eine weitere Therapiemöglichkeit. |
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entfallen |
Literaturhinweise
[941] Wittekind, C, TNM Klassifikation maligner Tumoren - Korrigierter Nachdruck 2020 mit allen Ergänzungen der UICC aus den Jahren 2017 bis 2019Wiley-VCH, Weinheim, 2020., https://katalog.dnb.de/DE/resource.html?id=1204006059