2. Einführung – Supportive Therapie
2.1 Geltungsbereich und Zweck
2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung
2.1.2 Adressaten
Die Leitlinie adressiert Ärztinnen und Ärzte, die in die Behandlung von Krebspatient*innen involviert sind (z.B. aus den Fachdisziplinen Chirurgie, Dermatologie, Gastroenterologie, Gynäkologie, Hämatologie, HNO-Heilkunde, internistische Onkologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Palliativmedizin, Pneumologie, Radioonkologie, Urologie) sowie weitere im Gesundheitswesen tätige Personen, die mit der Versorgung von onkologischen Patient*innen betraut sind. Die Anwendungsbereiche der Leitlinie umfassen somit den ambulanten und stationären Versorgungssektor.
Weitere Adressaten sind:
- weitere medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände (z.B. Allgemeinmedizin, Zahnmedizin, Orthopädie)
- Qualitätssicherungseinrichtungen
- Projekte auf Bundes- und Länderebene
- Gesundheitspolitische Einrichtungen
- Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene
- Kostenträger
- Pharmazeutische Industrie
- Öffentlichkeit zur Information über gute medizinische Vorgehensweise
2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualität
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Onkologie/Hämatologie
2.2 Grundlagen der Methodik
Das methodische Vorgehen folgt den Vorgaben des Leitlinienprogrammes Onkologie (OL) und den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), sowie dem Oxford Center for Evidence based Medicine.
Die methodische Vorgehensweise bei der Erstellung der Leitlinie ist im Leitlinienreport dargelegt. Dieser ist im Internet auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/supportive-therapie und den Seiten der AWMF (http://www.awmf.org/) frei verfügbar.
2.2.1 Schema der Evidenzgraduierung
|
Frage |
Level 1٭ |
Level 2٭ |
Level 3٭ |
Level 4٭ |
Level 5 |
|
Wie verbreitet ist das Problem? |
lokale und aktuelle Zufallsstichprobe oder Zählung (Vollerhebung) |
systematische Übersichts-arbeit von Erhebungen, die auf die lokalen Umstände über-tragen werden können٭٭ |
lokale Erhebung, die nicht auf einer Zufallsstichprobe basiert ٭٭ |
Fallserie٭٭ |
nicht anwendbar |
|
Ist dieser diagnostische oder kontrollierende Test genau? (Diagnose) |
systematische Übersichts-arbeit von Querschnitts-studien mit durchgehend angewandtem Referenz-standard und Verblindung |
einzelne Querschnittsstudie mit durchgehend angewandtem Referenz-standard und Verblindung |
nicht-konsekutive*** Studie oder Studie ohne angewandten Referenz Standard٭٭ |
Fall-Kontroll-Studien oder Studie mit ungeeignetem oder nicht unabhängigem Referenz Standard٭٭ |
Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen |
|
Was würde passieren, wenn wir keine Therapie anwenden würden? (Prognose) |
systematische Übersichts-arbeit von Kohorten-studien, die Patient*innen im Anfangsstadium der Erkrankung beobachten (Inception cohort study) |
einzelne Kohortenstudie von Patient*innen im Anfangs-stadium der Erkrankung (Inception cohort study) |
Kohortenstudie oder Kontrollarm einer randomisierten Studie٭ |
Fallserie oder Fall-Kontroll-Studie oder eine prognostische Kohortenstudie mit niedriger methodischer Qualität2٭٭ |
nicht anwendbar |
|
Hilft dieses Vorgehen? (Nutzen der Intervention) |
systematische Übersichts-arbeit von randomisierten Studien oder N-of-1Studien3 |
randomisierte Studie oder Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten |
kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up Studie4** |
Fallserienoder Fall-Kontroll-Studien oder Studien mit historischen Kontrollen٭٭ |
Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen |
|
Was sind häufige Nebenwirkungen? (Schaden der Intervention) |
systematische Übersichts-arbeit von entweder randomisierten Studien oder eingebetteten Fall-KontrollStudien5. Oder N-of-1-Studie mit zur Fragestellung passenden Patient*innen oder beobachtende Studie mit dramatischen Effekten |
randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten |
kontrollierte Kohortenstudie/Follow-upStudie (Post-Marketing Überwachung), mit ausreichender Fallzahl, um eine häufige Neben-wirkung zu identifizieren. Sollen Langzeitneben-wirkungen erfasst werden, muss das Follow-up ausreichend sein٭٭ |
||
|
Was sind seltene Nebenwirkungen? (Nebenwirkungen) |
systematischer Überblick über randomisierte Studien oder N-von1-Studie |
randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten |
|||
|
Ist dieser Früherkennungstest sinnvoll? (Screening) |
systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien |
randomisierte Studie |
kontrollierte Kohortenstudie/ Follow-up-Studie٭٭ |
Tabelle 4:
Schema der Evidenzgraduierung (Oxford 2011)
| Bezeichnung | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Systematic review of randomized trials or n-of-1 trials |
| 2 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Randomized trial or observational study with dramatic effect |
| 3 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Non-randomized controlled cohort/follow-up study (a systematic review is generally better than an individual study) |
| 4 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Case-series, case-control studies, or historically controlled studies (a systematic review is generally better than an individual study) |
| 5 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Mechanism-based reasoning |
2.2.2 Schema der Empfehlungsgraduierung
In der Leitlinie wird zu allen Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in der Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden, die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen widerspiegeln.
Die Empfehlungsgraduierung der S3-Leitlinie „Supportive Therapie“ zu Prophylaxe, Therapie und Diagnostik basieren auf dem AWMF-Regelwerk. Es werden drei Empfehlungsgraduierungen A, B und 0 unterschieden. Die Kernleitsätze werden mittels dieser Graduierung je nach Evidenzgrundlage der vorhandenen Literatur eingestuft. Ebenso spielen klinische Relevanz der Effektivitätsmaße; beobachtete Effektstärken, Validität und Variabilität der Ergebnisse eine wesentliche Rolle. Konnten aufgrund der fehlenden oder schlechten Studienlage keine Empfehlungen formuliert werden, wurden Statements gebildet und im Rahmen der Konsensuskonferenzen im formalen Prozess verabschiedet. Sowohl Empfehlungen bzw. Statements als auch die Empfehlungsgraduierungen wurden innerhalb von vier Konsensuskonferenzen konsentiert.
Die Entscheidungskriterien für die Festlegung der Empfehlungsgrade werden im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie erläutert.
Tabelle 5:
Schema der Empfehlungsgraduierung
| Bezeichnung | Erläuterung |
|---|---|
| A | Starke Empfehlung für oder gegen ein Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht |
| B | Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht |
| 0 | offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = kann |
Tabelle 6:
Erläuterung zur Konsensstärke
| Bezeichnung | Erläuterung |
|---|---|
| Starker Konsens | > 95% Zustimmung der Stimmberechtigten |
| Konsens | > 75-95% Zustimmung der Stimmberechtigten |
| Mehrheitliche Zustimmung | > 50-75% Zustimmung der Stimmberechtigten |
| Keine mehrheitliche Zustimmung | < 50% Zustimmung der Stimmberechtigten |
2.2.3 Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.
2.2.4 Expertenkonsens
Statements bzw. Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage eines Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde, sind als „Expertenkonsens“ (EK) ausgewiesen. Für die Graduierung des Expertenkonsens wurden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, die Stärke des Konsenspunktes ergibt sich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in Tabelle Schema der Empfehlungsgraduierung.
2.2.5 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte
Die Finanzierung der S3-Leitlinie erfolgte vollständig über die Deutsche Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie. Es gab keine zusätzlichen Sponsoren. Die finanziellen Mittel wurden ausschließlich für Personalkosten, Literaturbeschaffung, externe Recherche, sowie AG-Treffen und Online-Konsensuskonferenzen (Technik, Moderatorenhonorare) verwendet.
Die Interessenerklärungen aller beteiligten hauptamtlichen und stellvertretenden Mandatsträger*innen, der Expert*innen, der Leitlinienkoordinatorinnen und der Mitarbeiterinnen des Leitlinienbüros wurden über das Portal der AWMF elektronisch erfasst. Nach Mandatierung bzw. Ernennung wurde für jeden Beteiligten ein Profil angelegt, bzw. ein bestehendes Profil aus der Mitarbeit an anderen Leitlinienvorhaben übernommen. Die Einladung zur Darlegung von Interessen erfolgte per E-Mail.
Die Interessenerklärungen sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie aufgeführt.
Umgang mit Interessenkonflikten innerhalb der Leitliniengruppe
Grundsätzlich erfolgt ein Umgang mit den Interessenkonflikten entsprechend der Empfehlungen der AWMF und des Leitlinienprogramms Onkologie. Diese wurde im Kick-Off Meeting vorgestellt und festgelegt.
|
Bewertung des Interessenkonflikts |
Gering |
Moderat |
Hoch |
|
Beispiele |
Vortragstätigkeit |
Berater, Advisory Board Tätigkeit, Industriedrittmittel in verantwortlicher Position |
Eigentümerinteressen |
|
Einschränkungen |
Ebene 1 |
Ebene 2 |
Ebene 3 |
|
Limitierung von Leitungsfunktionen Einrichtung einer Doppelspitze |
Stimmenthaltungen |
Ausschluss von Beratungen |
- kein Interessenkonflikt (0): kein Interessenkonflikt oder keine Relevanz dieser zu den Themen der Leitlinie
- geringer Interessenkonflikt (1): bei Bezug von Industriedrittmitteln für Vortragstätigkeiten und Autorenschaften im Zusammenhang mit einem Thema/ Produkt der Leitlinie
- moderater Interessenkonflikt (2): bei Mitgliedschaft in einem Advisory Board- und Beratungstätigkeit sowie bei Bezug von Industriedrittmittel in verantwortlicher Position im Zusammenhang mit einem Thema/ Produkt der Leitlinie
- hoher Interessenkonflikt (3): bei Eigentümerinteressen, Besitz von Geschäftsanteilen, bei persönlichen Beziehungen zu einer Firma im Zusammenhang mit einem Thema/ Produkt der Leitlinie