Leitlinienprogramm OnkologieSupportive Therapie

2. Einführung – Supportive Therapie

Version 2.1 · Mai 2026 · AWMF 032-054OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

2.1 Geltungsbereich und Zweck

2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung

Erst adäquate supportive Therapie ermöglicht eine erfolgreiche, spezifische Krebstherapie. Sie behandelt und verhindert Komplikationen der Krebstherapie und der Erkrankung.
Das Ziel der interdisziplinären Leitlinie sind deutschlandweit fach- und sektorübergreifend konsentierte Empfehlungen zu wichtigen Themen der Supportivtherapie in der Onkologie.
Die Interdisziplinarität ermöglicht, dass in den anderen Organleitlinien nur die spezielle, kohortenspezifische Supportivtherapie beschrieben werden muss. Zudem werden unterschiedlich ausgelegte Standards der Supportivtherapie in den einzelnen Leitlinien vermieden. Ebenso sind zeitgleiche Aktualisierungen besser möglich, die dann allen Arbeitsgruppen verfügbar sind. Mit der interdisziplinären Leitlinie „Supportive Therapie“ wird die Grundlage für inhaltlich gezielte ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen und damit eine Verbesserung bzw. Optimierung der Versorgung angestrebt.
Durch formal konsentierte, klar verständliche und nachvollziehbare Empfehlungen können sowohl Ärztinnen und Ärzte und andere in die Therapie einbezogene Berufsgruppen, als auch die betroffenen Patient*innen bei medizinischen Entscheidungen unterstützt werden.
Ziel ist eine flächendeckende Umsetzung einer multidisziplinären, qualitätsgesicherten und sektorenübergreifenden Versorgung der onkologischen Patient*innen in den Bereichen der supportiven Therapie, deren systematische Berücksichtigung der Empfehlungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und in Qualitätsmanagementsystemen, sowie die systematische Berücksichtigung der Empfehlungen und daraus abgeleiteter Qualitätsindikatoren z.B. für Zertifizierungsverfahren von onkologischen Zentren.

2.1.2 Adressaten

Die Leitlinie adressiert Ärztinnen und Ärzte, die in die Behandlung von Krebspatient*innen involviert sind (z.B. aus den Fachdisziplinen Chirurgie, Dermatologie, Gastroenterologie, Gynäkologie, Hämatologie, HNO-Heilkunde, internistische Onkologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurologie, Palliativmedizin, Pneumologie, Radioonkologie, Urologie) sowie weitere im Gesundheitswesen tätige Personen, die mit der Versorgung von onkologischen Patient*innen betraut sind. Die Anwendungsbereiche der Leitlinie umfassen somit den ambulanten und stationären Versorgungssektor.

Weitere Adressaten sind:

  • weitere medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände (z.B.  Allgemeinmedizin, Zahnmedizin, Orthopädie)
  • Qualitätssicherungseinrichtungen
  • Projekte auf Bundes- und Länderebene
  • Gesundheitspolitische Einrichtungen
  • Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene
  • Kostenträger
  • Pharmazeutische Industrie
  • Öffentlichkeit zur Information über gute medizinische Vorgehensweise

2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualität

Die S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung gültig, die Gültigkeitsdauer dieser Version beträgt maximal 5 Jahre. Vorgesehen sind regelmäßige Aktualisierungen, bei dringendem Änderungsbedarf werden diese gesondert publiziert. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an das Leitliniensekretariat adressiert werden:
Prof. Dr. med. Karin Jordan
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Dr. med. Franziska Jahn
Universitätsklinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Klinik für Innere Medizin IV
Onkologie/Hämatologie
Ernst-Grube-Str. 40
06120 Halle
E-Mail: franziska.jahn@uk-halle.de

2.2 Grundlagen der Methodik

Das methodische Vorgehen folgt den Vorgaben des Leitlinienprogrammes Onkologie (OL) und den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), sowie dem Oxford Center for Evidence based Medicine.

Die methodische Vorgehensweise bei der Erstellung der Leitlinie ist im Leitlinienreport dargelegt. Dieser ist im Internet auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/supportive-therapie und den Seiten der AWMF (http://www.awmf.org/) frei verfügbar.

2.2.1 Schema der Evidenzgraduierung

Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurden in dieser Leitlinie vorwiegend das aufgeführte System des Oxford Centre for Evidence-based Medicine in der Version von 2011 verwendet. Dieses System sieht die Klassifikation der Studien für verschiedene klinische Fragestellungen (Nutzen von Therapie, prognostische Aussagekraft, diagnostische Wertigkeit) vor.

Frage

Level 1٭

Level 2٭

Level 3٭

Level 4٭

Level 5

Wie verbreitet ist das Problem?

lokale und aktuelle Zufallsstichprobe oder Zählung (Vollerhebung)

systematische Übersichts-arbeit von Erhebungen, die auf die lokalen Umstände über-tragen werden können٭٭

lokale Erhebung, die nicht auf einer Zufallsstichprobe basiert ٭٭

 Fallserie٭٭

nicht anwendbar

Ist dieser diagnostische oder kontrollierende Test genau? (Diagnose)

systematische Übersichts-arbeit von Querschnitts-studien mit durchgehend angewandtem Referenz-standard und Verblindung

einzelne Querschnittsstudie mit durchgehend angewandtem Referenz-standard und Verblindung

nicht-konsekutive*** Studie oder Studie ohne angewandten Referenz Standard٭٭

Fall-Kontroll-Studien oder Studie mit ungeeignetem oder nicht unabhängigem Referenz Standard٭٭

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was würde passieren, wenn wir keine Therapie anwenden würden? (Prognose)

systematische Übersichts-arbeit von Kohorten-studien, die Patient*innen im Anfangsstadium der Erkrankung beobachten (Inception cohort study)

einzelne Kohortenstudie von Patient*innen im Anfangs-stadium der Erkrankung (Inception cohort study)

Kohortenstudie oder Kontrollarm einer randomisierten Studie٭

Fallserie oder Fall-Kontroll-Studie oder eine prognostische Kohortenstudie mit niedriger methodischer Qualität2٭٭

nicht anwendbar

Hilft dieses Vorgehen?

(Nutzen der Intervention)

systematische Übersichts-arbeit von randomisierten Studien oder N-of-1Studien3

randomisierte Studie oder Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten

kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up Studie4**

Fallserienoder Fall-Kontroll-Studien oder Studien mit historischen Kontrollen٭٭

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was sind häufige Nebenwirkungen?

(Schaden der Intervention)

systematische Übersichts-arbeit von entweder randomisierten Studien oder eingebetteten Fall-KontrollStudien5. Oder N-of-1-Studie mit zur Fragestellung passenden Patient*innen oder beobachtende Studie mit dramatischen Effekten

randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

kontrollierte Kohortenstudie/Follow-upStudie (Post-Marketing Überwachung), mit ausreichender Fallzahl, um eine häufige Neben-wirkung zu identifizieren. Sollen Langzeitneben-wirkungen erfasst werden, muss das Follow-up ausreichend sein٭٭

Was sind seltene Nebenwirkungen? (Nebenwirkungen)

systematischer Überblick über randomisierte Studien oder N-von1-Studie

randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Ist dieser Früherkennungstest sinnvoll?

(Screening)

systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien

randomisierte Studie

kontrollierte Kohortenstudie/ Follow-up-Studie٭٭

 

*Level kann ggf. wegen der Studienqualität, weiter Konfidenzintervalle (unpräzise Effektschätzer), Inkonsistenzen zwischen Studien oder weil der absolute Effektwert sehr klein ist sowie wegen mangelnder Übertragbarkeit (Fragestellung der Studie entspricht nicht der klinisch relevanten Frage) abgewertet werden. Eine Aufwertung des Evidenzlevels ist möglich bei großen oder sehr großen Effekten.
** Grundsätzlich gilt: Ein systematischer Überblick ist immer besser als eine Einzelstudie.
*** konsekutiver Einschluss = Patient*innen werden fortlaufend rekrutiert 
1 (OCEBM Evidenztabellen-AG: J. Howick, I. Chalmers, P. Glasziou, T. Greenalgh, C. Heneghan, A. Liberati, I. Moschetti, B. Phillips, H. Thornton, O. Goddard, M. Hodgkinson)
2 Zur Qualitätsbeurteilung kann u.a. das STROBE-Statement verwendet werden: http://www.strobe-statement.org/index.php?id=strobe-aims.
3 Einzelpatient*innenstudien, bei denen die Patient*innen abwechselnd Intervention und Kontrollintervention erhalten.
4 Nachbeobachtungstudie einer Population aus einem abgeschlossenen RCT
5 Studie, bei der aus einer laufenden Kohorten-Studie Fälle und Kontrollen gezogen werden.

Tabelle 4:

Schema der Evidenzgraduierung (Oxford 2011)

BezeichnungErläuterung
1Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Systematic review of randomized trials or n-of-1 trials
2Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Randomized trial or observational study with dramatic effect
3Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Non-randomized controlled cohort/follow-up study (a systematic review is generally better than an individual study)
4Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Case-series, case-control studies, or historically controlled studies (a systematic review is generally better than an individual study)
5Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Mechanism-based reasoning

2.2.2 Schema der Empfehlungsgraduierung

In der Leitlinie wird zu allen Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in der Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden, die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen widerspiegeln.

Die Empfehlungsgraduierung der S3-Leitlinie „Supportive Therapie“ zu Prophylaxe, Therapie und Diagnostik basieren auf dem AWMF-Regelwerk. Es werden drei Empfehlungsgraduierungen A, B und 0 unterschieden. Die Kernleitsätze werden mittels dieser Graduierung je nach Evidenzgrundlage der vorhandenen Literatur eingestuft. Ebenso spielen klinische Relevanz der Effektivitätsmaße; beobachtete Effektstärken, Validität und Variabilität der Ergebnisse eine wesentliche Rolle. Konnten aufgrund der fehlenden oder schlechten Studienlage keine Empfehlungen formuliert werden, wurden Statements gebildet und im Rahmen der Konsensuskonferenzen im formalen Prozess verabschiedet. Sowohl Empfehlungen bzw. Statements als auch die Empfehlungsgraduierungen wurden innerhalb von vier Konsensuskonferenzen konsentiert.

Die Entscheidungskriterien für die Festlegung der Empfehlungsgrade werden im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie erläutert. 

Tabelle 5:

Schema der Empfehlungsgraduierung

BezeichnungErläuterung
AStarke Empfehlung für oder gegen ein Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht
BEmpfehlung für oder gegen eine Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht
0offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = kann

Tabelle 6:

Erläuterung zur Konsensstärke

BezeichnungErläuterung
Starker Konsens> 95% Zustimmung der Stimmberechtigten
Konsens> 75-95% Zustimmung der Stimmberechtigten
Mehrheitliche Zustimmung> 50-75% Zustimmung der Stimmberechtigten
Keine mehrheitliche Zustimmung< 50% Zustimmung der Stimmberechtigten

2.2.3 Statements

Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.

2.2.4 Expertenkonsens

Statements bzw. Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage eines Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde, sind als „Expertenkonsens“ (EK) ausgewiesen. Für die Graduierung des Expertenkonsens wurden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, die Stärke des Konsenspunktes ergibt sich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in Tabelle Schema der Empfehlungsgraduierung.

2.2.5 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Finanzierung der S3-Leitlinie erfolgte vollständig über die Deutsche Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie. Es gab keine zusätzlichen Sponsoren. Die finanziellen Mittel wurden ausschließlich für Personalkosten, Literaturbeschaffung, externe Recherche, sowie AG-Treffen und Online-Konsensuskonferenzen (Technik, Moderatorenhonorare) verwendet.

Die Interessenerklärungen aller beteiligten hauptamtlichen und stellvertretenden Mandatsträger*innen, der Expert*innen, der Leitlinienkoordinatorinnen und der Mitarbeiterinnen des Leitlinienbüros wurden über das Portal der AWMF elektronisch erfasst. Nach Mandatierung bzw. Ernennung wurde für jeden Beteiligten ein Profil angelegt, bzw. ein bestehendes Profil aus der Mitarbeit an anderen Leitlinienvorhaben übernommen. Die Einladung zur Darlegung von Interessen erfolgte per E-Mail.

Die Interessenerklärungen sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie aufgeführt.

Umgang mit Interessenkonflikten innerhalb der Leitliniengruppe

Grundsätzlich erfolgt ein Umgang mit den Interessenkonflikten entsprechend der Empfehlungen der AWMF und des Leitlinienprogramms Onkologie. Diese wurde im Kick-Off Meeting vorgestellt und festgelegt.

Bewertung des Interessenkonflikts

Gering

Moderat

Hoch

Beispiele

Vortragstätigkeit

Berater, Advisory Board Tätigkeit, Industriedrittmittel in verantwortlicher Position

Eigentümerinteressen

Einschränkungen

Ebene 1

Ebene 2

Ebene 3

Limitierung von Leitungsfunktionen

Einrichtung einer Doppelspitze

Stimmenthaltungen

Ausschluss von Beratungen

Die Bewertung der Interessenerklärungen wurde von Dr. Franziska Jahn, Dr. Camilla Leithold und Steffi Weiss vorgenommen. Die Einstufung des Interessenkonflikts erfolgte anhand einer Bewertungsskala, die im Folgenden näher erläutert werden.
Die Kategorien 0 bis 3 wurden nach den Angaben der AMWF wie folgt definiert:
  • kein Interessenkonflikt (0): kein Interessenkonflikt oder keine Relevanz dieser zu den Themen der Leitlinie
  • geringer Interessenkonflikt (1): bei Bezug von Industriedrittmitteln für Vortragstätigkeiten und Autorenschaften im Zusammenhang mit einem Thema/ Produkt der Leitlinie
  • moderater Interessenkonflikt (2): bei Mitgliedschaft in einem Advisory Board- und Beratungstätigkeit sowie bei Bezug von Industriedrittmittel in verantwortlicher Position im Zusammenhang mit einem Thema/ Produkt der Leitlinie
  • hoher Interessenkonflikt (3): bei Eigentümerinteressen, Besitz von Geschäftsanteilen, bei persönlichen Beziehungen zu einer Firma im Zusammenhang mit einem Thema/ Produkt der Leitlinie
Die dargestellten Interessenkonflikte werden tabellarisch personenbezogen dokumentiert und können im Leitlinienreport (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/supportive-therapie) eingesehen werden.
Moderate und hohe Interessenkonflikte in Bezug auf Themen der Leitlinie haben Konsequenzen bei Beratungs- und Abstimmungsprozessen. So müssen sich Mandatsträger*innen mit moderaten Interessenkonflikten bei Abstimmungen enthalten und bei hohen Interessenkonflikten werden sie von den Beratungen zum jeweiligen Thema ausgeschlossen. Expert*innen, Moderator*innen, Leitlinienkoordinatorinnen und Mitarbeiterinnen des Leitlinienbüros sind nicht stimmberechtigt.
Zur Vorbeugung und Vermeidung von Interessenkonflikten wird die Leitung der jeweiligen Arbeitsgruppen von zwei, bzw. drei Personen wahrgenommen. Die Leitungen jeder Arbeitsgruppe sind die primären Ansprechpartner*innen für die Leitlinienkoordinatorinnen und das Leitlinienbüro und hauptverantwortlich für die Ausarbeitung des medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Arbeitsgruppenthema unter Einhaltung der methodischen Vorgaben. Später sind sie zuständig für die Präsentation der Arbeitsgruppenergebnisse sowie die Darstellung der Kernaussagen und Empfehlungen auf den Konsensuskonferenzen sowie letztlich für die Finalisierung des Leitlinientextes in Abstimmung mit der jeweiligen Arbeitsgruppe.
Die Mitarbeiterinnen des Leitliniensekretariats sind den Arbeitsgruppen bei der Erstellung der Evidenz für die verschiedenen Fragestellungen behilflich und bereiten bei Bedarf Literaturrecherche, Studienauswahl, Datenextraktion und Erstellung der Evidenztabellen vor.
Den Mandatsträger*innen und Expert*innen sei an dieser Stelle ausdrücklich für ihre ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.