2. Einführung – Perioperatives Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT)
2.1 Geltungsbereich und Zweck
2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung
Die S3-Leitlinie “Perioperatives Management bei gastrointestinalen Tumoren (POMGAT)“ mit den enthaltenen Handlungsempfehlungen soll das prä-, intra- und postoperative Management bei der Resektion gastrointestinaler Tumoren verbessern und insbesondere die interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit standardisieren und vereinfachen. Dies erfolgt durch die Schaffung multimodaler perioperativer Behandlungskonzepte, stratifiziert nach Organsystem und Art der durchgeführten Operation. Vorrangige Ziele sind die Erstellung von einheitlichen Empfehlungen, die nachweislich die Morbidität und Mortalität nach gastrointestinalen Tumorresektionen reduzieren und somit auch einen Einfluss auf das Überleben haben.
Die Empfehlungen sollen zudem Eingang finden in die auf der Leitlinie aufbauenden, laienverständlichen Patientenleitlinie. Die Entwicklung von Qualitätsindikatoren soll darüber hinaus zur Messung einer Verbesserung der perioperativen Versorgung von Patienten mit gastrointestinalen Tumoren beitragen.
2.1.2 Adressaten
Als Patientenzielgruppe sind alle erwachsenen Patienten definiert, die sich aufgrund eines gastrointestinalen oder hepatopankreatobiliären Malignoms einer elektiven Operation unterziehen müssen. Es ist hierbei nicht relevant, ob der Eingriff in kurativer oder palliativer Intention erfolgt.
Die S3-Leitlinie richtet sich an ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheitsversorger, die Patienten mit gastrointestinalen Tumoren perioperativ behandeln und betreuen: Ärzte der Fachrichtungen Allgemein- und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Schmerztherapie, Onkologie, Ernährungsmedizin, Rehabilitationsmedizin sowie Sportmedizin. Darüber hinaus richtet sich diese Leitlinie an alle Professionen und Disziplinen, die in die perioperative Behandlung von Patienten mit einem gastrointestinalen Tumor eingebunden sein sollten, beispielsweise in der Therapie und Begleitung (u.a. Stomatherapie, Palliativmedizin, Pflegepersonal, insbesondere mPOM Fachkräfte, Physiotherapeuten). Des Weiteren dient die Leitlinie zur Information für alle weiteren Fachrichtungen und Disziplinen, die im perioperativen Verlauf in die Behandlung der Patienten involviert werden. Weiterhin kann die POMGAT Leitlinie Kosten- und Entscheidungsträgern sowie Qualitätssicherungseinrichtungen als Orientierung im Themenfeld dienen.2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualität
Die S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung gültig, die Gültigkeitsdauer wird auf maximal 5 Jahre (November 2028) festgelegt. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an die Leitlinienadresse gesendet werden:
pomgat@leitlinienprogramm-onkologie.de
2.2 Grundlagen der Methodik
Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, wurde im Vorfeld ein Methodenprotokoll zur Evidenzaufarbeitung für die Leitlinie veröffentlicht. Detaillierte Informationen zum methodischen Vorgehen bei der Erstellung der Leitlinie sind im Leitlinienreport und im Evidenzbericht dargestellt. Diese sind frei zugänglich, zum Beispiel auf der Website des Leitlinienprogramms Onkologie und auf der Website der AWMF.
2.2.1 Schema der Evidenzgraduierung
Für die Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit der Evidenz wurde der GRADE-Ansatz verwendet. Dieser bietet ein konsistentes und transparentes System mit klar definierten Kriterien zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit der Evidenz je Endpunkt [2].
Die folgenden Kriterien werden bei der Bewertung der Evidenz berücksichtigt, wobei die ersten fünf zu einer möglichen Herabstufung des Vertrauens in die Evidenz führen, während die letzten drei das Vertrauen potenziell erhöhen können:
- Risiko für Bias (Verzerrungsrisiko)
- Inkonsistenz
- Indirektheit
- Unzureichende Präzision der geschätzten Effekte
- Hinweis auf Publikationsbias
- Nachweis eines besonders großen Effekts
- Nachweis einer Dosis-Wirkungs-Beziehung
- Vorhandensein plausibler Confounder oder anderer Verzerrungen
Diese Bewertung führt zu einer Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit der Evidenz, die in einem vierstufigen System ausgedrückt wird:
- Hohe Vertrauenswürdigkeit: Wir sind sehr sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt.
- Moderate Vertrauenswürdigkeit: Wir haben mäßig viel Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich nahe bei dem Effektschätzer, aber es besteht die Möglichkeit, dass er relevant verschieden ist.
- Niedrige Vertrauenswürdigkeit: Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein.
- Sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit: Wir haben nur sehr wenig Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich relevant verschieden vom Effektschätzer.
Evidenzgraduierung nach GRADE (http://www.gradeworkinggroup.org)
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Sicherheit in die Evidenz |
Beschreibung |
Symbol |
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Hohe Sicherheit |
Wir sind sehr sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt. |
⊕⊕⊕⊕ |
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Moderate Sicherheit |
Wir haben mäßig viel Vertrauen in den Effektschätzer: der wahre Effekt ist wahrscheinlich nahe bei dem Effektschätzer, aber es besteht die Möglichkeit, dass er relevant verschieden ist. |
⊕⊕⊕⊖ |
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Geringe Sicherheit |
Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein. |
⊕⊕⊖⊖ |
|
Sehr geringe Sicherheit |
Wir haben nur sehr wenig Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich relevant verschieden vom Effektschätzer. |
⊕⊖⊖⊖ |
2.2.2 Schema der Empfehlungsgraduierung
Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinien-Autoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurden durch die AWMF moderierte, nominale Gruppenprozesse bzw. strukturierte Konsensuskonferenzen durchgeführt (https://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk.html). Im Rahmen dieser Prozesse wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträgern (siehe Kapitel 1.9.2) formal abgestimmt. Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen (Konsensstärke) sind entsprechend den Kategorien in Tabelle 5 den Empfehlungen zugeordnet.
In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements und Empfehlungen die Bewertung nach GRADE (siehe 2.2.1) sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden (siehe Tabelle unten), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln.
Tabelle : Schema der Empfehlungsgraduierung
|
Empfehlungsgrad |
Beschreibung |
Ausdrucksweise |
|
A |
Starke Empfehlung |
soll |
|
B |
Empfehlung |
sollte |
|
0 |
Empfehlung offen |
kann |
Tabelle: Konsensstärke
| Konsensstärke | Prozentuale Zustimmung |
| Starker Konsens | >95% der Stimmberechtigten |
| Konsens | 95-75% der Stimmberechtigten |
| Mehrheitliche Zustimmung | 50-75% der Stimmberechtigten |
| Keine mehrheitliche Zustimmung | <50% der Stimmberechtigten |
Die Entscheidungskriterien für die Festlegung der Empfehlungsgrade werden im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie erläutert.
2.2.3 Statements
Statements sind Darstellungen oder Erläuterungen bestimmter Sachverhalte oder Fragen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung. Sie werden analog zum Vorgehen bei Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensverfahrens verabschiedet und können sich entweder auf Studienergebnisse oder auf Expertenmeinungen stützen.
2.2.4 Expertenkonsens
Statements/Empfehlungen, die nicht auf einer systematischen Durchsicht der verfügbaren Evidenz, sondern auf einem Expertenkonsens der Leitliniengruppe beruhen, werden als Expertenkonsens (EK) ausgewiesen. Die angegebene Konsensstärke (Prozentsatz der Zustimmung der Leitliniengruppe gemäß untenstehender Tabelle) spiegelt das Ausmaß der Zustimmung der beteiligten Experten wider. Bei Empfehlungen, die auf einem Expertenkonsens basieren, werden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, um die Empfehlungsstärke und die Qualität der Evidenz darzustellen. Die Stärke der Empfehlung ergibt sich hier allein aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in der Tabelle zur Empfehlungsgraduierung.
2.2.5 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte
Die Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) die finanziellen Mittel zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffung und die Konsensuskonferenzen (Raummieten, Technik, Verpflegung, Moderatorenhonorare, Reisekosten der Teilnehmer). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation.
Alle an der Erstellung der Leitlinie beteiligten Personen haben zu Beginn oder spätestens während des Leitlinienprozesses eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten über die dafür vorgesehene Online-Plattform der AWMF Online-Plattform der AWMF abgegeben. Diese wurden vor der Konsensuskonferenz im Oktober nochmals aktualisiert. Die offengelegten Interessenserklärungen einschließlich des Bewertungsergebnisses sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie aufgeführt.
Die Bewertung der Interessen aller an der Leitlinienentwicklung Beteiligten erfolgte durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Professor Dr. med. Stefan Post, Professor Dr. med. Tim Vilz sowie Dr.med. Maria Willis gemeinsam mit der DKG (Dr. med. Markus Follmann).
Der Umgang mit Interessenkonflikten erfolgte gemäß des AWMF Regelwerks:
- Um die größtmögliche Vertrauenswürdigkeit der Leitlinienempfehlungen zu gewährleisten, wurde darauf geachtet, dass die Koordinatoren des Leitlinienprojekts keine thematisch relevanten Interessenkonflikte haben.
- Mitglieder der Leitliniengruppe mit geringen Interessenkonflikten (z. B. Erhalt von Drittmitteln aus der Industrie für Vorträge oder Autorenschaft) durften keine Führungsrolle übernehmen, wie z. B. den alleinigen Vorsitz einer Arbeitsgruppe oder die Hauptverantwortung für die Evidenzaufbereitung zu einer Fragestellung. Eine Führungsrolle durfte übernommen werden, sofern eine zweite Person ohne jeglichen Interessenkonflikt zusätzlich an der Leitung der Arbeitsgruppe beteiligt ist.
- Mitglieder der Leitliniengruppe mit moderaten Interessenkonflikten (Beirats- oder Beratertätigkeiten sowie Erhalt von Drittmitteln aus der Industrie in verantwortlicher Position) dürfen nur als beratende, nicht stimmberechtigte Experten an der Konsensbildung teilnehmen.
- Personen mit hohen Interessenkonflikten (Eigentümerinteresse) durften nicht an den Beratungen der Leitliniengruppe teilnehmen, konnten aber auf Wunsch ihr Wissen in Form von schriftlichen Kommentaren einbringen.
Die externe, unabhängige Moderation des formalen Konsensfindungsprozesses sowie die interdisziplinäre Erarbeitung der Leitlinie und deren öffentliche/fachliche Überprüfung in der Konsultationsphase sind weitere Aspekte, die eine unerwünschte Beeinflussung durch Interessenkonflikte reduzieren und das Vertrauen in die ausgesprochenen Empfehlungen stärken sollen.
An dieser Stelle möchten wir allen Beteiligten für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken!
Literaturhinweise
[2] Conrad, S, Kaiser, L, Kallenbach, M, Meerpohl, J, Morche, J, [GRADE: Evidence to Decision (EtD) frameworks - a systematic and transparent approach to making well informed healthcare choices. 2: Clinical guidelines]., Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes, 2019. 140 (): p. 63-73., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30857745/