Leitlinienprogramm OnkologiePalliativmedizin

4. Grundsätze der Palliativversorgung – Palliativmedizin

Version 3.0 · Juli 2026 · AWMF 128-001OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

4.1 · Konsensbasiertes Statement · modifiziert 2026

Die Palliativversorgung ist durch einen multiprofessionellen und interdisziplinären Ansatz gekennzeichnet und stellt die Lebensqualität der Patient:innen, die von einer nicht-heilbaren Krebserkrankung betroffen sind, und ihrer Angehörigen in das Zentrum aller Bemühungen.

Konsens
Starker Konsens
Änderungshinweisehemalig 4.1 Palliativversorgung stellt die Lebensqualität der Patienten, die von einer nicht-heilbaren Krebserkrankung betroffen sind, und ihrer Angehörigen in das Zentrum aller Bemühungen. Ehemalig 4.2 : Die Palliativversorgung ist durch einen multiprofessionellen und interdisziplinären Ansatz gekennzeichnet.
4.2 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2026

Die in der Palliativversorgung Tätigen sollen sich durch eine Haltung auszeichnen, die den Patient:innen als Person in seiner physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimension wahrnehmen und seine Angehörigen mit einbeziehen, wahrhaftig im Umgang mit den Betroffenen sind und Sterben und Tod als einen Teil des Lebens akzeptieren.

Konsens
Starker Konsens
4.3 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2026

Die folgenden Grundsätze sollen bei der Palliativversorgung von Patient:innen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung Anwendung finden:

  1. die Berücksichtigung der und das Eingehen auf die Bedürfnisse des Patient:innen in allen vier Dimensionen (physisch, psychisch, sozial, spirituell);
  2. die Berücksichtigung von Patient:innenpräferenzen;
  3. die Wahrnehmung der Patient:innen in ihrer kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Identität;
  4. die Bestimmung realistischer Therapieziele;
  5. die Kenntnis über Organisationsformen von Palliativversorgung;
  6. das Schaffen von Rahmenbedingungen, die die Intimität des Patient:innen respektieren.
Konsens
Starker Konsens
4.4 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2026

Die folgenden Grundsätze sollen bei der palliativmedizinischen Symptomkontrolle bei Patient:innen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung Anwendung finden:

  1. die Durchführung einer angemessenen differentialdiagnostischen Ursachenklärung des Symptoms zur zielgerichteten Therapie und Erfassung potentiell reversibler Ursachen;
  2. der Einsatz von präventiven Maßnahmen und die Behandlung reversibler Ursachen, wenn möglich und angemessen;
  3. die Durchführung einer symptomatischen Therapie – alleine oder parallel zu einer ursächlichen Therapie;
  4. die Abwägung tumorspezifischer Maßnahmen (z. B. Strahlentherapie, operative Verfahren, medikamentöse Tumortherapien) mit dem primären oder alleinigen Therapieziel der Symptomlinderung. Voraussetzung ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Fachbereichen und der Palliativmedizin;
  5. die Abwägung von Nutzen und Belastung der oben benannten Maßnahmen im offenen und ehrlichen Austausch mit dem Patient:innen und ggf. seinen Angehörigen.
Konsens
Starker Konsens
4.5 · Konsensbasiertes Statement · modifiziert 2026

Der Patient:innenwille ist in jeder Phase der Behandlung einschließlich der Sterbephase zu beachten.

Konsens
Starker Konsens
ÄnderungshinweisDer Patientenwille ist in jeder Phase der Behandlung einschließlich der Sterbephase zu beachten. Kann der Patient sich selbst nicht äußern, hat der Patientenvertreter (durch schriftliche Vorsorgevollmacht befugte Person oder gerichtlich bestellter Betreuer) den Patientenwillen festzustelleb und dies mit Arzt zu besprechen. Dabei sind eine schriftliche Patientenverfügung und andere Willensbekundungen des Patienten (z.B. mündlich oder schriftlich geäußerte Behandlungswünsche, sonstige Willensbekundungen) einzubeziehen
4.6 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2026

Die folgenden Grundsätze sollen bei der Palliativversorgung von Angehörigen von Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung Anwendung finden: 

  1. die Berücksichtigung der und das Eingehen auf die Bedürfnisse und die Belastung der Angehörigen;
  2. die Bestimmung realistischer Ziele;
  3. die Kenntnis und Information über spezifische Unterstützungsangebote für Angehörige.
Konsens
Starker Konsens
4.7 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2026

Die folgenden Grundsätze sollen für die in der Palliativversorgung von Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung handelnden Personen Anwendung finden: 

  1. die Bereitschaft, sich mit den eigenen Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die Themen Sterben, Tod und Trauer auseinanderzusetzen und die eigene Endlichkeit bewusst zu reflektieren; 
  2. die Nutzung eigener und angebotener Möglichkeiten der Salutogenese und Selbstfürsorge; 
  3. die Bereitschaft, sich fachlich zu qualifizieren; 
  4. das Schaffen von geeigneten Rahmenbedingungen durch Menschen in Leitungsfunktionen. 
Konsens
Starker Konsens

Hintergrund

Das Grundanliegen der Palliativversorgung ist die Verbesserung bzw. Erhaltung der Lebensqualität von Patient:innen und Angehörigen durch Linderung und Prävention von Leiden, trotz nicht-heilbarer Erkrankung. Damit verbunden ist seit den Anfängen der Palliativ- und Hospizbewegung eine Grundhaltung aller an der Behandlung Beteiligten, die durch die ganzheitliche Wahrnehmung der Patient:innen und ihrer Angehörigen als Personen und in (Familien-)Systemen sowie Annehmen des Sterbens und des Todes als Teil des Lebens gekennzeichnet ist [2]. Die Lebenswelt der Betroffenen wird ganzheitlich in den vier Dimensionen – physisch, psychisch, sozial und spirituell – wahrgenommen. In der praktischen Umsetzung basiert dies auf der Berücksichtigung der in den Empfehlungen genannten Grundsätze für Patient:innen, Angehörige und die Mitglieder des Behandlungsteams.

Dieses Grundanliegen der Palliativversorgung sollte allen im Gesundheitswesen Beschäftigten, aber auch der Bevölkerung, genauso bekannt sein wie die Grundanliegen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Medizin.

Die Wertewelten und Ziele der Patient:innen und ihrer Angehörigen sind Grundlage jeglichen Palliativversorgungsangebotes, unabhängig von der Differenzierung in allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung. Dieses Angebot entspricht einer an Patient:innenbedürfnissen orientierten allgemeinen Versorgung. Palliativversorgung und krankheitsmodifizierende Maßnahmen können gleichzeitig indiziert sein. Im Verlauf eines progredienten Krankheitsprozesses verlagert sich der Behandlungsansatz jedoch zunehmend in Richtung der Palliativversorgung [3].

Die Grundsätze der Palliativversorgung gelten für alle unterschiedlichen Adressaten in ähnlicher Form. Adressaten können Patient:innen, Angehörige und die in der Palliativversorgung Aktiven selbst sein. Ausgangspunkt des Handelns ist immer die Orientierung an den individuellen Präferenzen der Betroffenen, also sowohl der Patient:innen als auch der Angehörigen, und in modifizierter Form auch der an der Behandlung Beteiligten. Orientierung umfasst hier das gesamte Spektrum von der Vorausverfügung bis hin zu scheinbar unerfüllbaren Wünschen, Sehnsüchten und Träumen, die Handlungsoptionen im Kontext der Begleitung eröffnen und erfordern. Deshalb ist die Kenntnis der Präferenzen auch unabhängig von der unmittelbaren Erfüllbarkeit eines Wunsches handlungsweisend und impulsgebend in der Planung eines Unterstützungsangebotes und in jedem Fall unverzichtbarer Bestandteil der Patient:innenorientierung, die als Leitfaden der Versorgungsplanung verstanden werden kann. Präferenzen sollten, wenn möglich, dokumentiert werden.

Die Berücksichtigung der Präferenzen setzt neben der Haltung, diese als entscheidende Determinante zu akzeptieren, auch eine methodische Kompetenz voraus, diese zu erfassen, auf ihre situative Umsetzbarkeit hin zu bewerten, zu dokumentieren und in einen nachvollziehbaren und kommunizierbaren Plan zu überführen.

Gerade bei scheinbar persönlichen Themen besteht die Gefahr, Exklusivwissen zu generieren, das trotz seiner Relevanz nicht für andere nachvollziehbar aufbereitet ist. Die systematische Erfassung und Dokumentation der entscheidenden Eckpfeiler der individuellen Patient:innenpräferenzen ist hier aber ein klarer Qualitätsindikator für die Güte der palliativversorgerischen Bedarfsermittlung, auch als Grundlage für die daraus resultierende Zuteilung zu bedarfsgerechten Angeboten.

Aus der klinischen Praxis können folgende Leitfragen zur Orientierung über die individuelle Situation d. Patient:innen hilfreich sein, die von den aktuell an der Behandlung Beteiligten gestellt werden:

  • Was möchte d. Patient:in und was führt ihn zu mir? (Welche Ziele sind d. Patient:in krankheitsbezogen und krankheitsunabhängig wichtig?)
  • Was ist der aktuelle Vorstellungsgrund? (Gibt es behandlungsbedürftige Symptome oder psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse? Wie ist die Priorisierung?)
  • Was kann ich für ihn tun? (Welche Möglichkeiten habe ich in meiner aktuellen Rolle, den:die Patient:in angemessen zu unterstützen und zu behandeln?)
  • Was soll nicht sein? (Welche Maßnahmen sind nicht angezeigt bzw. stehen im Widerspruch zu den Bedürfnissen und dem Willen d. Patient:innen?)

Zentraler Bestandteil palliativmedizinischen Handelns ist die Kontrolle und Linderung von für d. Patient:innen belastenden Symptomen. In der Regel leiden die Patient:innen unter einer Vielzahl von Symptomen zu einem Zeitpunkt. Zu den häufigsten Symptomen gehören Schmerzen, Energielosigkeit, Müdigkeit, Atemnot, Obstipation, Übelkeit und Erbrechen [4]. Zur erfolgreichen Behandlung der Symptome gehören zunächst eine symptombezogene Anamnese und Priorisierung mit dem Patient:innen, welche Symptome ihn am stärksten belasten und im Vordergrund der Behandlung stehen sollten. Vor der symptomorientierten Behandlung steht die Klärung der möglichen Ursachen – basierend auf pathophysiologischen Überlegungen und zur Verfügung stehenden Untersuchungsbefunden – bzw. des Krankheitsverlaufs. Abhängig von der Situation d. Patient:innen und der zur Verfügung stehenden Vorbefunde sind ggf. auch weitere diagnostische Maßnahmen notwendig, die aber immer kritisch nach Erkenntniszuwachs, therapeutischer Konsequenz und Belastung für d. Patient:innen hinterfragt werden sollten. Reversible Ursachen sollten soweit möglich und der Situation d. Patient:innen angemessen behandelt werden (z. B. Pleurapunktion bei Atemnot, Bisphosphonate bei Hyperkalzämie zur Behandlung von Übelkeit, Obstipation und Verwirrtheit).

Der Patient:innenwille kann in verschiedener Form zum Ausdruck kommen: Einerseits als aktuell erklärter Wille, andererseits bei Nichteinwilligungsfähigkeit in verschriftlichter Form als vorausverfügter Wille durch eine Patient:innenverfügung oder in Form einer stellvertretenden Entscheidung durch Bevollmächtigte und Betreuer. Diese haben die Behandlungswünsche und den mutmaßlichen Willen d. Patient:innen bei Nichteinwilligungsfähigkeit anhand konkreter Anhaltspunkte (z.B. frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Patient:innen) zu ermitteln und gegenüber den Ärzt:innen zu vertreten. Siehe hierzu auch das Kapitel Therapiezielfindung und Kriterien der Entscheidungsfindung.

Symptomorientierte Maßnahmen können alleine oder gleichzeitig mit tumorbezogenen oder ursächlichen Therapien durchgeführt werden. Ein Entweder-Oder ist nicht zielführend für die Patient:innen. In ausgewählten Fällen kann eine tumorspezifische Maßnahme mit dem primären oder alleinigen Ziel der Symptomlinderung durchgeführt werden (z. B. Bestrahlung einer schmerzhaften Knochenmetastase oder Operation einer isolierten gastrointestinalen Stenose). Die Indikation solcher Maßnahmen sollte aber immer in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Fachbereichen und der Palliativmedizin stattfinden und den Kurz- wie den Langzeitnutzen für d. Patient:innen im Auge haben. Die Therapieziele und der mögliche Nutzen bzw. die mögliche Belastung sollten mit Patient:innen und Angehörigen offen und ehrlich abgewogen und kommuniziert werden.

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen können für Patient:innen und ihre Angehörigen eine zusätzliche Belastung zur Erkrankung, den Symptomen und der Gesamtsituation darstellen. Daher sollten vonseiten des Betreuungsteams zusätzliche von außen kommende Belastungen möglichst gering gehalten, bzw. im Verhältnis zum Nutzen abgewogen werden. Unter Belastung sind dabei von extern kommenden erfassbare Einflüsse gemeint, die zu einer physischen oder psychischen Belastung führen. Belastbarkeit bezeichnet dahingegen die physischen und psychischen Ressourcen, die eine Person mobilisieren kann, um auf objektiv einwirkende Stressoren zu reagieren [5]. Neben der Fürsorge für Patient:innen und die Angehörigen ist es aber auch die Aufgabe aller in der Palliativversorgung Tätigen, für sich selbst und die Mitarbeitenden zu sorgen. Die Salutogenese bzw. Resilienz beschreiben Modelle der Selbstfürsorge, in den Widerstandsressourcen zur Bewältigung von Stresssituationen und so zur Gesundheitsförderung genutzt werden können [6]. Zur Vorbeugung und Bearbeitung von Belastungssituationen sind systematische, regelmäßig und fest geplante Entlastungsmöglichkeiten, z. B. über Supervisionsangebote als Beispiel für institutionalisierte Unterstützung, zu betonen.

Der Einsatz von Arzneimitteln ist wichtiger Bestandteil der palliativmedizinischen Symptomkontrolle. Um d.Patient:innen nicht unnötig zu gefährden, ist ein reflektierter Einsatz von Medikamenten essenziell, der immer wieder die aktuelle Krankheits- und Versorgungssituation d. Patient:innen mit berücksichtigt. Bei der Vielzahl an verfügbaren Arzneimitteln und Darreichungsformen sollte ein Apotheker bei Fragen zur Arzneimitteltherapie, insbesondere zur Arzneimittelapplikation, hinzugezogen werden [7][8].   

Für die Beurteilung der Qualität der Versorgung werden im Gesundheitswesen häufig die Qualitätskriterien nach Donabedian herangezogen [6]. Traditionell besteht der Fokus auf Messung von Struktur- und Prozessqualität, da diese in der Regel einfacher zu messen sind. Im Sinne des patient:innenorientierten Ansatzes der Palliativversorgung ist es aber von besonderer Bedeutung, dass auch Outcome-Kriterien für die Bestimmung der Versorgungsqualität verwendet werden. Da Lebensqualität und die Erfahrung von Symptomen subjektive Erfahrungen widerspiegeln, kommt hier patient reported outcomes (PROs) eine besondere Rolle zu.

Literaturhinweise

[2] Bausewein, C., Roller, S., Voltz, R., Leitfaden PalliativmedizinElsevier, 2007.

[3] Hutton, N., Palliative care, time, and core values, Patient Educ Couns, 2005. 56(3): p. 255-6.

[4] Teunissen, S. C., Wesker, W., Kruitwagen, C., de Haes, H. C., Voest, E. E., de Graeff, A., Symptom prevalence in patients with incurable cancer: a systematic review, J Pain Symptom Manage, 2007. 34(1): p. 94-104.

[5] Staedler, T., Lexikon der Psychologie2003, Kroener: Stuttgart.

[6] Donabedian, A., Evaluating the quality of medical care, Milbank Mem Fund Q, 1966. 44(3): p. Suppl:166-206.

[7] Thrimawithana, TR, Spence, M, Lee, M, Naysoe, N, Hanna, S, Yako, G, et.al. The role of pharmacist in community palliative care-a scoping review., Int J Pharm Pract, 2024. 32 (3)(3): p. 194-200., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38584472/

[8] Shrestha, R, Shrestha, S, Iqbal, A, Gülpınar, G, Pharmacist interventions in optimising opioid medication therapy in pain management for palliative care patients: A systematic review., J Oncol Pharm Pract, 2025. 31 (2)(2): p. 282-293., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40072914/