9. Rehabilitation – Malignes Melanom
Patienten mit malignem Melanom sollen über den Rechtsanspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme informiert werden. Das Antragsverfahren sollte bei Patienten mit beeinträchtigter Krankheitsverarbeitung (gilt dann auch für in situ-Melanome), Funktions- oder Teilhabestörungen bereits im Rahmen der Primärversorgung initiiert werden. Weitere Voraussetzungen sind das Vorliegen von Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose.
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Änderungshinweis
Patienten mit malignem Melanom sollen über den Rechtsanspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme informiert werden. Das Antragsverfahren sollte bei Patienten mit beeinträchtigter Krankheitsverarbeitung, Funktions- oder Teilhabestörungen bereits im Rahmen der Primärversorgung initiiert werden. Weitere Voraussetzungen sind das Vorliegen von Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose.J. Wehrmann
Medizinische Rehabilitation bei Patienten mit malignem Melanom hat das Ziel, körperliche, seelische, soziale und berufliche Behinderungen zu verhindern oder zu mindern und die gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten. Weitere Zeile sind die Verbesserung derLebensqualität und eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Das Rehabilitationskonzept fußt auf einer umfassenden bio-psychosozialen Sicht auf den Patienten mit malignem Melanom unter Berücksichtigung der somatischen Auswirkungen/Funktionsstörungen infolge der operativen und medikamentösen Versorgung der Tumorerkrankung sowie der Krankheitsbewältigung auf psychosozialer Ebene [731], [732]. Daher können nur interdisziplinär ausgerichtete Behandlungsstrategien der Komplexität des onkologischen Beschwerdebildes gerecht werden [731], [732]. Die Rehabilitation sollte in einer dermatologischen Fachabteilung erfolgen, wo die nötige Fachkompetenz vorhanden ist und die Betroffenen auch andere Rehabilitanden mit Hautkrebs oder chronisch-rezidivierenden Hautkrankheiten treffen, weil aktives coping ein zentrales Therapieziel darstellt. In den onkologischen Rehabilitationseinrichtungen stellen sie sonst eine Minderheit dar und fühlen sich nicht selten fehl am Platz.Rehabilitationsziele: Der Rehabilitand sollte durch Rehabilitation und Nachsorge (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit und Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, die als „normal“ (für seinen persönlichen Lebenskontext typisch) erachtet werden. Darüber hinaus sollte der Rehabilitand bei der Verarbeitung der Krankheitsdiagnose (Krebserkrankung) durch Informationen zur Prognose, entsprechend dem Stadium, und bei der Bewältigung evtl. psychischer Begleiterkrankungen wie Angst oder Depression unterstützt werden.
- größtmögliche Wiederherstellung der ursprünglichen Struktur und Funktion (z.B. durch Physiotherapie)
- Bearbeitung psychischer Begleiterkrankungen wie Angst und Depression, um so der Gefahr einer Beeinträchtigung von Aktivitäten und Teilhabe entgegen zu wirken
- Förderung eines aktiven Coping mit der Erkrankung, z.B. durch das Erlernen von Selbstuntersuchung, sowie den Austausch mit anderen Patienten mit chronischen Hauterkrankungen (siehe auch Kapitel 11.3 Psychoonkologie).
- Schädigung von Körperstrukturen und –funktionen bestehen (z.B. postoperativ)
- Beeinträchtigungen der alltäglichen Aktivitäten vorliegen, z.B. durch psychische Komorbidität
- die berufliche oder soziale Teilhabe gestört oder dauerhaft gefährdet ist
- fehlende Rehabilitationsfähigkeit oder –prognose
- vorrangiger akutmedizinischer Behandlungsbedarf (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)
- Abhängigkeitserkrankung, die einer Entwöhnungsbehandlung bedarf
- vorrangiger Rehabilitationsbedarf wegen onkologischer Erkrankung
Literaturhinweise
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