Leitlinienprogramm OnkologieMagenkarzinom

8. Histopathologie – Magenkarzinom

Version 3.1 · Oktober 2025 · AWMF 032-009OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

8.1 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2025

Die Stadieneinteilung und histologische Klassifikation der Karzinome des gastroösophagealen Übergangs und des Magens soll nach der jeweils aktuellen TNM-Klassifikation der UICC und nach der aktuellen WHO-Klassifikation erfolgen.

Konsens
Starker Konsens (100%)
8.2 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2025

Die pathologisch-anatomische Begutachtung soll vollständig und in standardisierter Form vorgenommen werden (siehe Angaben im Hintergrundtext).

Konsens
Starker Konsens (100%)
8.3 · Konsensbasiertes Statement · geprüft 2025

Die Anzahl untersuchter und die Anzahl befallener regionärer Lymphknoten ist anzugeben.

Konsens
Starker Konsens (100%)
8.4 · Konsensbasiertes Statement · geprüft 2025

Bei Patienten mit undifferenzierten Tumoren werden immunhistologische Untersuchungen zur weiteren Spezifizierung empfohlen.

Konsens
Starker Konsens (95,6%)

Hintergrund

Die Notwendigkeit eines vollständigen Befundberichtes der Pathologie ist unumstritten. Dieser Bericht stellt die Basis für eine einheitliche Erhebung von Daten zur Dokumentation der individuellen Befunde von Patienten mit Magenkarzinomen dar.

In der wichtigen makroskopischen Begutachtung sind u. a. Angaben zur Art des entfernten Materials, zur Tumorlokalisation, zur minimalen Entfernung des Tumors zu den Resektionsrändern notwendig. Da nach neoadjuvanter Therapie makroskopisch kein eindeutiger Tumor mehr erkennbar sein kann, gibt es Vorgaben, wie in diesen Fällen vorzugehen ist.

Anzugeben sind weiterhin die Lokalisation und Größe des Tumors, der mikroskopische Tumortyp, das Grading, die anatomische Tumorausbreitung (verschiedene Arten der TNM-Klassifikation (pTNM, ypTNM), insbesondere unter Angabe der untersuchten und befallenen regionären Lymphknoten und mit Angaben zu den klinischen und pathologischen Stadien.

Für die Klassifikation von pN0 (nach UICC und AJCC) ist die Entfernung und histologische Untersuchung von mindestens 16 regionären Lymphknoten erforderlich siehe hierzu auch Kapitel Resektion). Aus anderen Arbeiten wurde als Richtzahl für eine adäquate D2-Lymphadenektomie die Entfernung und histopathologische Untersuchung von 25 LK festgelegt. Der Richtwert von 25 Lymphknoten ist jedoch nicht bei allen Patienten erzielbar (insbesondere nicht nach einer neoadjuvanten Chemotherapie oder Radiochemotherapie).

Da in mehreren Arbeiten gezeigt wurde, dass auch bei Magenkarzinomen die extranodale Extension (ENE) prognostisch eine Rolle spielt, sollte zu ENE im Befundbericht Stellung genommen werden (ENE+ vs. ENE-).

Fakultativ angegeben werden können Befunde für die einzelnen Lymphknotengruppen (D1-Gruppe, D2-Gruppe) (jeweils Anzahl untersuchter und befallener Lymphknoten). Eine D1-Lymphadenektomie umfasst die regionären LK direkt am Magen (Kompartiment I mit den LK-Stationen 1-6. Eine D2-Lymphadenektomie umfasst zusätzlich zu den LK von Kompartiment I (D1) die LK im Kompartiment II mit den Stationen 7-11. Bei verdächtigen Lymphknoten im Milzhilus sollte eine LAD der Hiluslymphknoten bzw. eine Splenektomie unter Pankreaserhalt erfolgen.

Fakultativ: Angabe des Stadiums nach neoadjuvanter Therapie für Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs (Siewert-I und Siewert-II) (nach AJCC 2017)

Fakultativ: Angabe des Stadiums nach neoadjuvanter Therapie für Adenokarzinome des Magens (nach AJCC 2017)

Für die Prognose wichtig ist die R-Klassifikation. Die Bestimmung der Residualtumor-Klassifikation sollte nach den Vorgaben der aktuellen TNM-Klassifikation erfolgen.

Wie in den entsprechenden Leitlinien formuliert, sollte dabei nicht nur das Tumor-Resektat betrachtet, sondern auch Fernmetastasen berücksichtigt werden (wenn diese klinischerseits mitgeteilt oder histologisch gesichert wurden).

Nach voraus gegangener neoadjuvanter Therapie können am Karzinomgewebe des Resektates in unterschiedlichem Ausmaß regressive Gewebeveränderungen vorkommen, die von einem vollständigen Verschwinden des Karzinomgewebes bis zu vollständig vitalem Tumorgewebe reichen. Diese regressiven Veränderungen des Gewebes werden zum einen in der ypTNM-Klassifikation erfasst, zum anderen in der Beschreibung eines Tumorregressionsscores. Die Beurteilung kann entweder nach der Graduierung der Japanese Research Society for Gastric Cancer (JRSGC) oder vorzugsweise nach den Vorschlägen von Becker et al. erfolgen (siehe Kapitel Restaging nach neoadjuvanter Therapie und Tabelle Regressionsgrading nach Becker).

Fakultative Deskriptoren

Die nachfolgenden 3 Parameter werden in der UICC- und AJCC-TNM-Klassifikation von 2017 zwar als fakultative Parameter geführt, der Einheitlichkeit wegen soll in Pathologie-Berichten grundsätzlich zu diesen Klassifikationen Angaben gemacht werden: Lymphgefäßinvasion (L-Klassifikation), Veneninvasion (V-Klassifikation) und Perineurale Invasion (Pn-Klassifikation).

Die empfohlenen Angaben im pathologischen Befundbericht sind in der folgenden Tabelle ausgeführt und teilweise erläutert:

Tabelle 11: Empfohlene Angaben im pathologischen Befundbericht


Empfohlene Angaben im pathologischen Befundbericht

Makroskopische Begutachtung und Dokumentation

Wenn makroskopisch ein sichtbarer Tumor vorliegt:

  • Übersandtes Material (welche Magenteile?, mit entfernte andere Organe?) mit Maßangaben (Längen über kleiner und großer Kurvatur, Länge von Ösophagus- und Duodenalmanschetten),
  • Tumorlokalisation (Kardia, Fundus, Korpus, Antrum, Pylorus),
  • Lage relativ zu großer / kleiner Kurvatur bzw. Hinterwand oder Vorderwand,
  • Makroskopische Klassifikation der Frühkarzinome,
  • Tumorform (nach Borrmann): flach / ulceriert / ulceropolypös / polypös /Linitistyp,
  • Tumorgröße: Flächenausdehnung, Dicke (in cm),
  • Makroskopisch Serosa-Penetration,
  • Serosa-Reaktion im Bereich des Tumors,
  • Minimale Entfernung des Tumors zum oralen, aboralen und zirkumferentiellen Resektionsrand

Sonstige Befunde:

  • Beschreibung zusätzlicher Befunde der Magenschleimhaut: Faltensterne, Ulkus, Ulkusnarbe, Polypen, etc.,
  • Lymphknotenstatus an kleiner und großer Kurvatur (Anzahl, Größe),
  • Tumordistanz zu und Makrobefund an Gefäßligaturen: Aa. gastrica sinistra und dextra und Aa. gastroepiploica sinistra und dextra.

Falls makroskopisch kein sichtbarer Tumor vorliegt:

  • Telefonische Information beim endoskopierenden Arzt und/oder Chirurgen und/oder interventionellen Radiologen einholen, welcher makroskopische Befund vorgelegen hat, der zur Diagnose geführt hat. Damit bekommt man besser die erforderlichen Informationen zur Topographie und kann mit diesen zusätzlichen Informationen viel besser gezielt zuschneiden.
  • Wenn diese Informationen nicht eingeholt werden können, Magen erneut aufspannen, evtl. auf Glasplatte oder Folie mit Filzstift Kontur nachzeichnen (oder Fotodokumentation) und gemäß vorhandener Lokalisationsangaben entweder longitudinale oder horizontale Streifen aus dem durch klinische Angaben eingegrenzten Quadranten entnehmen (entsprechend in Konturzeichnung eintragen) und in entsprechend gekennzeichneten Paraffinblöcken einbetten.

Angaben zur Tumorklassikation:

  • Lokalisation und Größe des Tumors
  • Lokalisation (nach ICD-O 3) und Größe (in 3 Dimensionen) des Tumors
  • Makroskopischer Tumortyp
  • Klassifikation nach Borrmann, Japanische Klassifikation der Frühkarzinome
  • Mikroskopischer Tumortyp
  • Histologische Klassifikation nach der aktuellen WHO-Klassifikation (2019)
  • Klassifikation nach Laurén
  • Mikroskopischer Grad (Grading)
    • Grading nach der aktuellen WHO-Klassifikation (2019)
  • Ein Grading nach neoadjuvanter Therapie ist nicht sinnvoll und sollte nicht angegeben werden.
  • Anatomische Tumorausbreitung (TNM)
  • Die Bestimmung der anatomischen Ausbreitung sollte nach der aktuellen TNM-Klassifikation erfolgen (siehe Kapitel 7.1)
  • pT-Kategorien sollen bestimmt werden wie oben (makroskopische Begutachtung) erläutert:
    • Bei pT1b: Ausmaß der Invasion der Submukosa (mm)
    • Bei pT3: Ausmaß der Invasion jenseits der Muscularis propria (mm)
    • Bei Befall von Nachbarorganen (pT4): Befall welcher Organe
  • ypT-Kategorien: es sollen nur vitale Tumorabschnitte berücksichtigt werden. Notwendig ist die Angabe der Anzahl der eingebetteten Paraffinblöcke aus dem Tumorbereich.
  • pN-Kategorien der regionären Lymphknoten:
    • Anzahl der untersuchten regionären Lymphknoten
    • Anzahl der befallenen regionären Lymphknoten

Für die Klassifikation von pN0 ist die Entfernung und histologische Untersuchung von mindestens 16 regionären Lymphknoten erforderlich, als Richtzahl für eine adäquate D2-Lymphadenektomie wurde die Entfernung und histopathologische Untersuchung von 25 Lymphknoten festgelegt. Dieser Richtwert ist jedoch nicht bei allen Patienten erzielbar. Dieses gilt insbesondere nach einer neoadjuvanten Chemotherapie oder Radiochemotherapie.

  • Angaben zu einer extranodalen Extension (ENE)
  • FAKULTATIV: Angaben zu Lymphknotenbefunde für die einzelnen Lymphknotengruppen (D1-Gruppe, D2-Gruppe) (s. Hintergrundtext)
  • pM-Kategorien sind insbesondere bei Peritonealmetastasen zu beachten.
  • Angabe des klinischen Stadiums beim Magenkarzinom (sofern klinischerseits mitgeteilt)
  • Angabe des pathologischen Stadiums beim Magenkarzinom
  • Angabe des klinischen Stadiums für Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs (Siewert-I und Siewert-II; sofern klinischerseits mitgeteilt)
  • Angabe des pathologischen Stadiums für Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs (Siewert-I und Siewert-II)
  • Fakultativ: Angabe des Stadiums nach neoadjuvanter Therapie für Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs (Siewert-I und Siewert-II) (nach AJCC 2017)
  • Fakultativ: Angabe des Stadiums nach neoadjuvanter Therapie für Adenokarzinome des Magens (nach AJCC 2017)

R-Klassifikation (Die Bestimmung der Residualtumorklassifikation sollte nach den Vorgaben der aktuellen TNM-Klassifikation (2017) erfolgen)

R0 Kein Residualtumor

R1 Mikroskopischer Residualtumor

R2 Makroskopischer Residualtumor

Wie in der Leitlinie formuliert, sollte dabei nicht nur das Tumor-Resektat betrachtet werden, sondern auch Fernmetastasen berücksichtigt werden, d.h. bei vollständiger lokaler Entfernung eines Magenkarzinoms und Lebermetastasen (nicht entfernbar) soll R2 klassifiziert werden.

Nach neoadjuvanter Therapie: Tumorregressions-Score

  • vorzugsweise nach den Vorschlägen von Becker et al. (siehe Tabelle 15).

Als histologische Regressionszeichen gelten Ödem, Nekrose, Schaumzellen, Fibrose in oberflächlichen Teilen des Tumorbettes, vaskuläre Veränderungen (besonders in der Tumorperipherie), noduläre Fibrose und Hyalinose in den Lymphknoten und ausgedehnte azelluläre Schleimablagerungen (bei muzinösen Adenokarzinomen).

Die histologische Beurteilung der Tumorregression birgt das Risiko eines Stichprobenfehlers. Eine komplette Regression darf nur dann diagnostiziert werden, wenn das gesamte Areal des Primärtumors eingebettet und die Blöcke in je 3 Stufen bearbeitet wurden.

Fakultative Deskriptoren

  • Lymphgefäßinvasion (L-Klassifikation)
  • L0 = Keine Lymphgefäßinvasion
  • L1 = Lymphgefäßinvasion
  • Veneninvasion (V-Klassifikation)
  • V0 = Keine Veneninvasion
  • V1 = Mikroskopische Veneninvasion
  • V2 = Makroskopische Veneninvasion
  • Perineurale Invasion (Pn-Klassifikation)
  • Pn0 = Keine perineurale Invasion
  • Pn1 = Perineurale Invasion