2. Einführung – Lungenkarzinom
2.1 Geltungsbereich und Zweck
2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung
Ziele der vorliegenden S3-Leitlinie sind:
- Unterstützung von Ärzten, betroffenen Patienten und Bürgern mit einem erhöhten Risiko für ein Lungenkarzinom bei medizinischen Entscheidungen durch evidenzbasierte und formal konsentierte Empfehlungen
- Schaffung einer Grundlage für inhaltlich gezielte ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- flächendeckende Umsetzung einer multidisziplinären, qualitätsgesicherten und sektorübergreifenden Versorgung des Lungenkarzinoms
- Optimierung der Diagnosekette und der stadiengerechten Therapie sowohl bei der Ersterkrankung als auch beim Rezidiv bzw. bei einer Metastasierung
Durch die Umsetzung dieser Ziele soll mittel- und langfristig die Mortalität der Patienten mit Lungenkarzinomen gesenkt und die Lebensqualität erhöht werden.
2.1.2 Adressaten
Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich an alle Ärzte und Angehörige von Berufsgruppen, die mit der Versorgung von Patienten mit Lungenkarzinomen befasst sind (Pneumologie, Radiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Thoraxchirurgie, Radioonkologie, Hämatoonkologie, Psychoonkologie, Arbeits- und Umweltmedizin, Epidemiologie, Medizinische Informatik, Palliativmedizin, Zytologie) und an alle an Lungenkrebs erkrankte Patienten und deren Angehörige.
Weiterhin kann die Leitlinie von der (Fach)Öffentlichkeit und den folgenden Institutionen/Personen zur Information über die gute medizinische Praxis genutzt werden:
- medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände
- Pflegekräfte
- Internist*innen
- Interessenvertretungen der Patienten (Patienten- und Selbsthilfeorganisationen)
- Qualitätssicherungseinrichtungen und Projekte sowie gesundheitspolitische Einrichtungen und Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene: Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), das Robert-Koch-Institut (RKI) Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG), Arbeitsgemeinschaft Deutsche Tumorzentren (ADT), Deutsche Krebsregister (DKR) etc.
- Kostenträger
Der Anwendungsbereich der Leitlinie umfasst den ambulanten und stationären Versorgungssektor.
2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualität
Diese Version der S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung gültig maximal jedoch 5 Jahre (Mai 2031). Vorgesehen sind zukünftig jedoch jährliche Überprüfungen der Aktualität und Anpassungen bei dringendem Änderungsbedarf.
Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an folgende Adresse gesendet werden: lungenkarzinom@leitlinienprogramm-onkologie.de
2.2 Grundlagen der Methodik
Die methodische Vorgehensweise bei der Erstellung und Aktualisierung der Leitlinie ist in den Leitlinienreports dargelegt. Diese sind auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/lungenkarzinom/ einsehbar - frühere Versionen befinden sich im Leitlinienarchiv auf dieser Seite.
2.2.1 Schema der Evidenzgraduierung
Bei den Aktualisierungen der Leitlinie (2013-2023) wurde das System des Oxford Centre for Evidence-based Medicine in der Version von 2009 verwendet. In den folgenden Aktualisierungen wurde das System des Oxford Centre for Evidence-based Medicine in der Version von 2011 (siehe komplette Übersicht hier) sowie seit 2025 bevorzugt das GRADE-Systems (Grading of Recommendations Assessment, Development and Evaluation) genutzt.
Tabelle 4:
Übersicht der verwendeten Evidenzgraduierungsysteme
| Bezeichnung | Erläuterung |
|---|---|
| 1a | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Systematic Review (with homogeneity) of RCTs |
| 1b | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Individual RCT (with narrow Confidence Interval) |
| 2a | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Systematic Review (with homogeneity) of cohort studies |
| 2b | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Individual cohort study (including low quality RCT; e.g., <80 % follow-up) |
| 3a | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Systematic Review (with homogeneity) of case-control studies |
| 3b | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Individual Case-Control Study |
| 4 | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Case-series (and poor quality cohort and case-control studies) |
| 5 | Therapy/Prevention, Aetiology, Harm: Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or “first principles” |
| 1 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Systematic review of randomized trials or n-of-1 trials |
| 2 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Randomized trial or observational study with dramatic effect |
| 3 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Non-randomized controlled cohort/follow-up study (a systematic review is generally better than an individual study) |
| 4 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Case-series, case-control studies, or historically controlled studies (a systematic review is generally better than an individual study) |
| 5 | Category - Does this intervention help? (Treatment Benefits): Mechanism-based reasoning |
| ⊕⊕⊕⊕ | Hohe Qualität der Evidenz nach GRADE = Wir sind sehr sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt. |
| ⊕⊕⊕⊝ | Moderate Qualität nach GRADE = Wir haben mäßig viel Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich nahe bei dem Effektschätzer, aber es besteht die Möglichkeit, dass er relevant verschieden ist. |
| ⊕⊕⊝⊝ | Geringe Qualität nach GRADE = Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein. |
| ⊕⊝⊝⊝ | Sehr geringe Qualität nach GRADE = Wir haben nur sehr wenig Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich relevant verschieden vom Effektschätzer. |
2.2.2 Schema der Empfehlungsgraduierung
Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch die AWMF und DKG moderierter, nominaler Gruppenprozess bzw. strukturierte Konsensuskonferenz durchgeführt. Im Rahmen dieser Prozesse wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträgern formal abgestimmt.
Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen (Konsensstärke) sind entsprechend den Kategorien in der Tabelle zur Konsensstärke den Empfehlungen zugeordnet.
In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen.
Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden (siehe Tabelle Schema der Empfehlungsgraduierung), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln
Tabelle 5:
Schema der Empfehlungsgraduierung
| Bezeichnung | Erläuterung |
|---|---|
| A | Starke Empfehlung für oder gegen ein Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht |
| B | Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht |
| 0 | offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = kann |
Tabelle 6:
Kategorien der Konsensstärke
| Bezeichnung | Erläuterung |
|---|---|
| Konsens | > 75-95% Zustimmung der Stimmberechtigten |
| Mehrheitliche Zustimmung | > 50-75% Zustimmung der Stimmberechtigten |
| Starker Konsens | > 95% Zustimmung der Stimmberechtigten |
| Keine mehrheitliche Zustimmung | < 50% Zustimmung der Stimmberechtigten |
2.2.3 Statements
Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.
2.2.4 Expertenkonsens
Statements/Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage von Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde und für die daher keine systematische Literaturrecherche erfolgte, sind als Expertenkonsens (EK) ausgewiesen. Für die Graduierung dieser Empfehlungen werden keine Buchstaben (A,B,0 etc.) verwendet, die Empfehlungsstärke ergibt sich aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in der Tabelle zur Empfehlungsgraduierung.
2.2.5 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte
Die Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) die finanziellen Mittel zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Literaturrecherchen und Evidenzberwertungen, sowie die Konsensuskonferenzen (Moderatorenhonorare). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Alle Mitglieder legten während des Leitlinienprozesses eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten vor. Die offengelegten Interessenkonflikte sind im Leitlinienreport (dort Kapitel 11.2) aufgeführt.
Der Umgang mit Interessenkonflikten wurde bei der Erstellung der Version 2 festgelegt und bei Version 5 beibehalten und sieht die folgenden Maßnahmen vor:
Hohe thematische Interessenkonflikte
- Eigentümerinteressen (Patent, Urheberrecht, Aktienbesitz)
Konsequenz: Stimmenthaltung/keine Beteiligung an Diskussionen
Moderate thematische Interessenkonflikte bei Verbindungen zur Industrie in Form von:
- Berater-/Gutachtertätigkeit
- Mitarbeit in einem Wissenschaftlichen Beirat (advisory board)
- Durchführung klinischer Studien
Konsequenz: Stimmenthaltung, beschränkt auf die Themen mit Interessenkonflikt in Form einer Doppelabstimmung (verblindete Abstimmung mit und ohne Personen mit Interessenkonflikt)
Geringe thematische Interessenkonflikte bei Verbindungen zur Industrie in Form von:
- Vortrags-/oder Schulungstätigkeit
- Autoren-/oder Co-Autorenschaft
Konsequenz: Ggf. Einschränkung der Leitungsfunktion – in dieser Leitlinie aufgrund der Schutzfaktoren systematische Recherche, Review der Kapitel und neutrale Moderation nicht erfolgt.
Darüber hinaus gehende Regeln zu Stimmenthaltungen wurden nicht festgelegt. Es wurde jedoch angeregt, dass sich Personen, die für sich bei Einzelfragen einen Interessenkonflikt sehen, diesen anzeigen und sich nicht an der Abstimmung beteiligen.
Die Ergebnisse der Interessenkonfliktbewertung und die Konsequenzen sind der Tabelle im Leitlinienreport (dort Kapitel 11.2) zu entnehmen.
An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.