Leitlinienprogramm OnkologieHautkrebsprävention

2. Einführung – Hautkrebsprävention

Version 2.1 · September 2021 · AWMF 032-052OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

2.1 Geltungsbereich und Zweck

2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung

Durch die Entwicklung der S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ soll die primäre und sekundäre Prävention von Hautkrebs dem aktuellen internationalen wissenschaftlichen Stand angepasst werden. Dabei soll die Leitlinie sowohl zu einer Verbesserung der Gesundheit als auch zu einer höheren Lebensqualität der Bevölkerung beitragen. Dieses Ziel soll vor allem durch eine Reduktion der Inzidenz, Morbidität und Mortalität von Hautkrebs erreicht werden.

Damit die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ dieses Ziel erreichen kann, wird im Kapitel 4 der hierfür notwendige aktuelle internationale wissenschaftliche und medizinische Status Quo zum Hautkrebs beschrieben. Diese Ausführungen sind die Basis für die Erarbeitung der nachfolgend aufgelisteten Fragestellungen und Empfehlungen. Konkret erhoffen sich die Autoren und Herausgeber der S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ die breite Berücksichtigung der Empfehlungen zu folgenden Punkten:

  • Primäre Prävention
  • Klimawandel und UV-Strahlung
  • Berufsbedingter Hautkrebs
  • Sekundäre Prävention
  • Screening/ Screeningtest
  • Verdachtsdiagnostik/ Bestätigungsdiagnostik
  • Arzt-Patienten-Kommunikation
  • Kommunikative Strategien und Kompetenzen
  • Informieren der Bevölkerung
  • Implementierung des Screenings und Qualitätssicherung

Dabei nimmt die S3-Leitlinie unter anderem zu folgenden Fragen Stellung:

  • Welche Verhaltensweisen verringern das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken?
  • Welche Verhaltensweisen für bestimmte Personengruppen (z. B. Risikopersonen, Kinder / Jugendliche und Erwachsene) sind zu empfehlen?
  • Welche verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen sind geeignet, um Wissen zu vermitteln und nachhaltig das Verhalten der Bevölkerung zu verändern?
  • Welche Veränderungen der UV-Strahlung sind durch den Klimawandel zu erwarten und welchen Einfluss hat das auf das Hautkrebsrisiko?
  • Welche städtebaulichen Maßnahmen sollten Klimawandel bedingt zukünftig bei der UV-Prävention beachtet werden?
  • Welche berufskrebsbezogenen Maßnahmen der primären Prävention sind zu empfehlen?
  • Gibt es effektive bevölkerungsbezogene und individuelle Maßnahmen zur Hautkrebsfrüherkennung?
  • Wie sollte ein Screening durchgeführt werden?
  • Welche Empfehlungen können für das Screening von Risikopersonen gegeben werden?
  • Welche diagnostischen Maßnahmen gibt es?
  • Welche diagnostische Maßnahme (oder welche Kombination der Maßnahmen) ist für ein Screening geeignet?
  • Welche Methoden der Bestätigungsdiagnostik gibt es?
  • Wie ist eine histopathologische Diagnostik durchzuführen?
  • Wie ist ein Arzt-Patienten-Gespräch aufzubauen (Struktur) und welche Inhalte sollten in welcher Form vermittelt werden?
  • Welche Informationen sind notwendig, damit der Bürger eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung treffen kann?
  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind bei Ärzten & Assistenzberufen (Health professionals) erforderlich bzw. zu schaffen, um ein Screening durchführen zu können?

2.1.2 Adressaten

Die Empfehlungen der S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ richten sich an alle Health Professionals und Angehörige von Berufsgruppen, die mit der Prävention und Früherkennung von Hautkrebs befasst sind. Darunter fallen niedergelassene, präventiv tätige Ärzte (Dermatologen, Allgemeinmediziner, praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, hausärztlich tätige Internisten, Gynäkologen, Urologen, Chirurgen, Pädiater, HNO-Ärzte, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Histopathologen, Zahnmediziner) sowie Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte (MFA). Weitere Adressaten sind medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände, Patientenvertretungen und Selbsthilfegruppen von Hautkrebs, Arbeitgeber von Beschäftigten im Freien sowie Qualitätssicherungseinrichtungen und Institutionen auf Bundes- und Länderebene, wie zum Beispiel das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Nationale Präventionskonferenz (https://www.npk-info.de) sowie die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID).

Schließlich richtet sich die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ an die allgemeine Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Zur direkten Ansprache der Bevölkerung wurde eine gesonderte evidenzbasierte Patientenleitlinie / Gesundheitsleitlinie erstellt.

Schnittstellen zu anderen Leitlinien

In Deutschland existieren drei weitere Leitlinie, die Schnittstellen zu der Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ aufweisen:

Im Rahmen des Aktualisierungsprozesses der Version 2.01 wurden diese Schnittstellen systematisch beachtet und kenntlich gemacht.

2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualität

Diese Version der Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung jedoch nicht länger als 5 Jahre gültig. Die jeweils aktuelle Version der Leitlinie kann auf der Website des Leitlinienprogramms Onkologie eingesehen werden: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/ .

Die zurzeit stattfindende Fokussierung im deutschen Gesundheitswesen auf die Prävention führt in den unterschiedlichsten Entscheidungsgremien, Institutionen und Fachgesellschaften zu kontinuierlichen Neuausrichtungen, auf der Basis durchgeführter Projekte und entsprechender Publikationen.

Die in diesem Aktualisierungsprozess notwendigen Berücksichtigungen, nicht nur der evidenzbasierten Literatur, sondern auch der entsprechenden Ausrichtungen im Nationalen Krebsplan (NKP), der nationalen Dekade gegen Krebs, dem Fachausschuss Krebsprävention der DKH, der Allianz für Gesundheitskompetenz u.v.a., führt zu der Erkenntnis, dass diese Präventionsleitlinie ihr Ziel – aktuelle Empfehlungen/Informationen für die Versorgung der Bevölkerung bereitzustellen – nur durch einen kontinuierlichen dynamischen Aktualisierungsprozess erreichen kann. Es ist daher das Ziel, die Leitlinie in eine „Living Guideline“ mit regelmäßigen (geplant sind derzeit jährliche) Aktualisierungen zu überführen.

Kommentare und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht und können an die folgende Adresse gesendet werden: hautkrebs-praevention@leitlinienprogramm-onkologie.de

2.2 Grundlagen der Methodik

Eine ausführliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich im Leitlinienreport der S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/)

2.2.1 Schema der Evidenzgraduierung

Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurde in dieser Leitlinie ein modifiziertes System (siehe folgende Tabelle) auf der Grundlage des Systems des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN, siehe https://www.sign.ac.uk/using-our-guidelines/methodology/sign-50-a-guideline-developers-handbook/) verwendet. Im dargestellten System wurden Querschnittstudien zu diagnostischen Fragestellungen und Vorher-Nachher-Vergleiche auf der Ebene 2 ergänzt, da diese bisher dort nicht explizit aufgeführt sind.

Schema der modifizierten Evidenzklassifikation nach SIGN:

Evidenzklasse Beschreibung (Modifikationen kursiv)
1++ Qualitativ hochwertige Metaanalysen, Systematische Übersichten von RCTs, oder RCTs mit sehr geringem Risiko systematischer Fehler (Bias)
1+ Gut durchgeführte Metaanalysen, Systematische Übersichten von RCTs, oder RCTs mit geringem Risiko systematischer Fehler (Bias)
1- Metaanalysen, Systematische Übersichten von RCTs, oder RCTs mit hohem Risiko systematischer Fehler (Bias)
2++ Qualitativ hochwertige systematische Übersichten von Fall-Kontroll- oder Kohortenstudien (inklusive Vorher-Nachher-Vergleiche) oder
Qualitativ hochwertige Fall-Kontroll- oder Kohortenstudien (inklusive Vorher-Nachher-Vergleiche) mit sehr niedrigem Risiko systematischer Verzerrungen (Confounding, Bias, „Chance“) und hoher Wahrscheinlichkeit, dass die Beziehung ursächlich ist oder
Qualitativ hochwertige Studie mit Querschnittdesign zur Untersuchung der diagnostischen Güte mit sehr niedrigem Risiko systematischer Verzerrungen.

2+ Gut durchgeführte Fall-Kontroll Studien oder Kohortenstudien (inklusive Vorher-Nachher-Vergleiche) mit niedrigem Risiko systematischer Verzerrungen (Confounding, Bias, „Chance“) und moderater Wahrscheinlichkeit, dass die Beziehung ursächlich ist oder
Studie mit Querschnittdesign zur Untersuchung der diagnostischen Güte mit moderatem Risiko systematischer Verzerrungen.
2- Fall-Kontroll Studien oder Kohortenstudien (inklusive Vorher-Nachher-Vergleiche) mit einem hohen Risiko systematischer Verzerrungen (Confounding, Bias, „Chance“) und signifikantem Risiko, dass die Beziehung nicht ursächlich ist oder
Studie mit Querschnittdesign zur Untersuchung der diagnostischen Güte mit hohem Risiko systematischer Verzerrungen.
3 Nicht-analytische Studien, z. B. Fallberichte, Fallserien, Studien mit Querschnittdesign ohne Untersuchungen zur diagnostischen Güte.
4 Expertenmeinung

2.2.2 Schema der Empfehlungsgraduierung

Die OL-Methodik sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinien-Autoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch die AWMF moderierter, mehrteiliger nominaler Gruppenprozess durchgeführt.

In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements (siehe Kapitel 2.3.3) und Empfehlungen das Evidenzlevel (siehe 2.3.1) der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen.

Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden (siehe folgende Tabelle), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln.

verwendete Empfehlungsgrade:

Empfehlungsgrad Beschreibung Ausdrucksweise
A Starke Empfehlung soll
B Empfehlung sollte
0 Empfehlung offen kann

 

2.2.3 Statements

Abgesehen von den Empfehlungen enthält die Leitlinie evidenz- oder konsensbasierte Statements. Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet Die evidenzbasierten Statements sind ebenfalls mit der oben erläuterten modifizierten Evidenzgraduierung nach SIGN (siehe Kapitel 2.3.1) versehen.

2.2.4 Expertenkonsens

Empfehlungen, die auf der Grundlage eines Expertenkonsens und nicht auf der Basis einer systematischen Suche oder einer Leitlinienadaptation beschlossen wurden, sind als solche mit der Graduierung „EK“ ausgewiesen. Symbole zur Darstellung der Empfehlungsstärke werden bei Expertenkonsens nicht aufgeführt. Die Stärke der Empfehlung ergibt sich hier implizit aus der Ausdrucksweise im Satz (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in Tabelle "verwendete Empfehlungsgrade" (siehe Kapiel 2.3.2).

2.2.5 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Deutsche Krebshilfe stellte über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) die finanziellen Mittel zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffung und die Konsensuskonferenzen (Raummieten, Technik, Verpflegung, Moderatorenhonorare, Reisekosten der Teilnehmer). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Alle Mitglieder legten während des Leitlinienprozesses eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten vor. Die offengelegten Interessenkonflikte sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie aufgeführt. Die InteressenkonflikterklärungenInteressenerklärungen wurden durch eine eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe unter Mitarbeit einer Patientenvertreterin gesichtet und bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls im Leitlinienreport einsehbar.