Leitlinienprogramm OnkologieHarnblasenkarzinom

13. Anlagen – Harnblasenkarzinom

Version 3.1 · Juli 2026 · AWMF 032-038OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

13.1 Übersicht der Änderungen in Version 3

Tabelle 65: Änderungen von Version 2.0 zu Version 3.0

Version 2.0

Version 3.0

Änderung

5.1

5.1

modifiziert 2025

Zu den klinischen Zeichen und Befunden, die den Verdacht auf das Vorliegen eines Harnblasenkarzinom begründen, gehören:      - Mikrohämaturie      - schmerzlose Makrohämaturie      - positive Urinzytologie      - unspezifische Reizsymptome wie Pollakisurie, Drangsymptomatik oder Dysurie

Zu den klinischen Zeichen und Befunden, die den Verdacht auf das Vorliegen eines Harnblasenkarzinom begründen, gehören:

·         Mikrohämaturie

·         schmerzlose Makrohämaturie

·         positive Urinzytologie

·         unspezifische Reizsymptome wie Pollakisurie, Drangsymptomatik oder Dysurie

·         Zufallsbefund einer Blasenwandverdickung bzw. Raumforderung der Harnblase im Rahmen eines CT/MRT des Abdomen/Becken

5.2

5.2

modifiziert 2025

Urinzytologie soll aus frischem Urin oder Morgenurin angefertigt werden.

Bei klinischem Verdacht auf ein Harnblasenkarzinom soll eine Urinzytologie erfolgen. Die Urinzytologie soll aus frischem Urin angefertigt werden.

5.2

5.4

modifiziert 2025

Eine negative Urinzytologie schließt ein high grade Urothelkarzinom/CIS mit hoher Sicherheit aus.

 

 

Die Urinzytologie hat eine hohe Sensitivität in high-grade Urothelkarzinomen inkl. CIS.

5.7

5.5

modifiziert 2025

Umwandlung in evidenzbasierte Empfehlung:

Urinmarker sollen zur Früherkennung eines Harnblasenkarzinoms nicht angewendet werden.

5.7

5.7

modifiziert 2025

Bei Patienten mit Verdacht auf ein Harnblasenkarzinom soll als Standard in der Primärdiagnostik eine Weißlicht-Zystoskopie durchgeführt werden.

Bei Patienten mit Verdacht auf ein Harnblasenkarzinom soll als Standard in der Primärdiagnostik eine Weißlicht-Zystoskopie durchgeführt werden.

Falls durch eine bildgebende Diagnostik (Sono, CT, MRT) bereits ein Verdacht (Blasenwandverdickung und/oder intravesikale Raumforderung unklarer Genese) und damit die Indikation zur Durchführung einer Zystoskopie mit Möglichkeit der sofortigen transurethralen Resektion bzw. Histologiegewinnung (bei ausgedehntem Befund) besteht, kann auf eine vorhergehende Weißlicht-Zystoskopie verzichtet werden.

5.8

5.8

modifiziert 2025

Die Weißlicht-Zystoskopie in der Primärdiagnostik kann sowohl mit einem flexiblen als auch mit einem rigiden Zystoskop durchgeführt werden

Die Weißlicht-Zystoskopie in der Primärdiagnostik sollte bei Männern mit einem flexiblen durchgeführt werden.

Bei Frauen kann sie mit einem flexiblen oder einem rigiden Zystoskop durchgeführt werden.

 

5.9

neu 2025

 

Zur primären Diagnostik des Blasenkarzinoms kann ein multiparametrisches MRT des Beckens durchgeführt werden.

 

5.10

neu 2025

 

 Die Auswertung eines multiparametrischen MRT des Beckens sollte entsprechend der VI-RADS-Kriterien erfolgen.

5.13

5.13

modifiziert 2025

Nach Ausschluss eines Harnblasentumors durch eine Zystoskopie als Ursache für eine Mikro- bzw. Makrohämaturie oder eine positive Zytologie soll eine Abklärung des oberen Harntraktes erfolgen.

Bei nicht-nephrogener Mikro- oder Makrohämaturie oder einer positiven Urinzytologie soll nach zytoskopischem Ausschluss eines Blasentumors eine Abklärung des oberen Harntraktes erfolgen.

 

5.14

neu 2025

 

Vor der tiefen Resektion eines Harnblasentumors kann ein multiparametrisches MRT des Beckens durchgeführt werden. Die Auswertung sollte entsprechend der VI-RADS-Kriterien erfolgen und eine Staging-Aussage enthalten.

5.15

5.15

modifiziert 2025

Beim Erstbefund eines nicht-muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms sollte routinemäßig außer Sonographie keine bildgebende Abklärung des oberen Harntrakts erfolgen.

Beim Erstbefund eines nicht-muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms soll routinemäßig eine Sonographie des oberen Harntrakts erfolgen.

Bei einer Tumorlokalisation im Bereich des Trigonums und/oder bei multiplen Tumoren und/oder bei high-grade Tumoren sollte eine Schnittbildgebung des oberen Harntrakts erfolgen.

5.17

5.17

modifiziert 2025

Alternativ zur CT-Urographie können ein MRT mit mehreren Untersuchungszeitpunkten vor und nach Kontrastmittelapplikation oder ein Ausscheidungsurogramm (AUG) durchgeführt werden.

Alternativ zur CT-Urographie können ein MRT mit MR-Urogramm oder ein MRT mit mehreren Untersuchungszeitpunkten vor und nach Kontrastmittelapplikation durchgeführt werden.

5.19

5.19

modifiziert 2025

Bei Patienten mit einem muskelinvasiven Harnblasenkarzinom soll eine Computertomographie (CT) des Abdomens (mit CT-Urographie), des Beckens und des Thorax mit Kontrastmittel durchgeführt werden. Statt CT Becken kann ein MRT des Beckens erfolgen.

Bei Patienten mit einem muskelinvasiven Harnblasenkarzinom soll zum Ausschluss von Metastasen eine Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel des Abdomens und des Beckens mit CT-Urographie sowie des Thorax durchgeführt werden. Statt CT kann ein MRT des Abdomens und des Beckens mit MR-Urographie erfolgen.

9.1

9.1

modifiziert 2025

Patienten mit muskelinvasivem Harnblasenkarzinom (≥T2) sollen über die Möglichkeiten einer neoadjuvanten oder adjuvanten Chemotherapie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation aufgeklärt werden.

Patienten mit muskelinvasivem Harnblasenkarzinom (≥T2) sollen über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer neoadjuvanten und / oder adjuvanten Systemtherapie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation aufgeklärt werden.

9.2

9.2

modifiziert 2025

Bei Patienten mit muskelinvasivem Harnblasenkarzinom (≥T2) soll das Therapiekonzept multidisziplinär vor Therapiebeginn festgelegt werden.

Bei Patienten mit muskelinvasivem Harnblasenkarzinom (≥T2) soll das Therapiekonzept multidisziplinär in einer Tumorkonferenz vor Therapiebeginn festgelegt werden.

 

9.3

neu 2025

 

Bei folgenden Patienten soll nach radikaler Zystektomie das weitere postoperative Therapiekonzept multidisziplinär in einer Tumorkonferenz festgelegt werden:

·         ≥pT3a und/oder pN+ und/oder R1 nach alleiniger radikaler Zystektomie,

·         ≥ypT2 und/oder ypN+ und/oder R1 nach radikaler Zystektomie mit vorangegangener Chemotherapie.

7.13

9.4

modifiziert 2025

Das Evidenzlevel wurde angepasst

Eine Bestimmung prädiktiver Marker zur Beurteilung der Wirksamkeit einer adjuvanten oder neoadjuvanten Chemotherapie sollte in der klinischen Routine nicht durchgeführt werden.

 

9.5

neu 2025

 

Patienten mit einem lokalisierten muskelinvasiven Harnblasenkarzinom (T2-T4a N0 M0), die für eine cisplatin-basierte Chemotherapie geeignet sind, soll eine neoadjuvante cisplatin-basierte Kombinationstherapie angeboten werden.

 

9.7

neu 2025

 

Bei geeigneten Patienten kann eine Chemotherapie mit sechs Zyklen ddMVAC durchgeführt werden.

 

9.9

neu 2025

 

Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen muskelinvasiven Harnblasenkarzinom (pT3-pT4 und/oder pN1-3, cM0), die für eine cisplatin-basierte Chemotherapie geeignet sind und keine neoadjuvante Chemotherapie erhalten haben, soll eine adjuvante Chemotherapie angeboten werden.

9.10

9.10

modifiziert 2025

Die adjuvante Kombinationschemotherapie (3-4 Zyklen) nach Zystektomie soll cisplatinbasiert sein.

Die adjuvante Kombinationschemotherapie (3-4 Zyklen) nach Zystektomie soll cisplatinbasiert sein.

Eine adjuvante Chemotherapie soll 4 Zyklen einer cisplatinhaltigen Kombinationschemotherapie beinhalten.

 

9.11

neu 2025

 

Patienten mit einem invasiven Resttumor (≥ ypT2 ypN+), welche eine neoadjuvante Chemotherapie erhalten haben, sollen keine adjuvante Chemotherapie erhalten.

 

9.12

neu 2025

 

Der Stellenwert einer neoadjuvanten Immuntherapie (Mono- und Kombinationstherapie) ist beim lokalisierten muskelinvasiven Harnblasenkarzinom aufgrund fehlender Ergebnisse randomisierter Studien unklar.

 

9.13

neu 2025

 

Patienten mit einem muskelinvasiven Harnblasenkarzinom soll nach radikaler Zystektomie eine adjuvante Therapie mit Nivolumab angeboten werden, wenn die Tumorzellen eine PD-L1 Expression ≥ 1% (TPS) aufweisen und

·         wenn bei Patienten mit neoadjuvanter Cisplatin-basierter Chemotherapie ein Tumor mit dem Tumorstadium ypT2-pT4 und/oder ypN1-3 cM0 vorliegt

oder

·         wenn bei Patienten ohne neoadjuvante Chemotherapie ein Tumor mit dem Tumorstadium pT3-pT4 und/oder pN1-3 cM0 vorliegt und diese Patienten nicht für eine Cisplatin-basierte adjuvante Therapie geeignet sind.

 

9.14

neu 2025

 

Patienten mit einem muskelinvasiven Harnblasenkarzinom sollte nach radikaler Zystektomie eine adjuvante Therapie mit Nivolumab angeboten werden, wenn die Tumorzellen eine PD-L1 Expression ≥ 1% (TPS) aufweisen, ohne neoadjuvante Chemotherapie ein Blasentumor mit dem Tumorstadium pT3-pT4 und/oder pN1-3 cM0 vorliegt und trotz Eignung eine Cisplatin-basierte adjuvante Therapie abgelehnt wird

 

9.15

neu 2025

 

Der Stellenwert einer perioperativen Radiotherapie bei einem operativ behandelbaren, lokalisierten muskelinvasiven Harnblasenkarzinom ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht belegt und wird in Studien untersucht.

10.3

10.3

modifiziert 2019

Aktuell existiert für den klinischen Alltag kein verlässlicher prädiktiver Biomarker für den Therapieerfolg einer Chemotherapie beim metastasierten Urothelkarzinom.

Es existiert für den klinischen Alltag kein verlässlicher prädiktiver Biomarker zur Vorhersage eines Therapieerfolgs einer Chemo- bzw. Immuntherapie beim metastasierten Urothelkarzinom in der Erst- oder Zweitlinie.

 

 

10.10

10.10

modifiziert 2019

Patienten mit zumindest einem der folgenden 5 Parameter sollten nicht mit Cisplatin-basierter Chemotherapie behandelt werden: •WHO oderECOG Performance Status (PS) von ≥2 oder Karnofsky PS ≤ 60 -70% •KreatininClearance (gerechnet oder gemessen) ≤ 40 ml/min(Bei reduzierter Kreatinin Clearance von 40-60 ml/min soll eine Dosisanpassung von Cisplatin stattfinden, siehe Empfehlung 9.18) •CTCAE Version 4, Grad 2 oder höherer Hörverlust in der Audiometrie •CTCAE Version 4, Grad 2 oder höher mit peripherer Neuropathie •NYHA Klasse III Herzinsuffizienz

Patienten mit zumindest einem der folgenden 5 Parameter sollten nicht mit Cisplatin-basierter Chemotherapie behandelt werden:

·         WHO oder ECOG Performance Status (PS) von ≥2 oder Karnofsky PS ≤ 70%

·         Kreatinin Clearance (gerechnet oder gemessen) ≤ 60 ml/min (Bei reduzierter Kreatinin Clearance von 40-60 ml/min soll eine Dosisanpassung von Cisplatin stattfinden, siehe Empfehlung 9.19.)

·         Hörverlust in der Audiometrie (≥ Grad 2 CTCAE Version 4)

·         Periphere Neuropathie (≥ Grad 2 CTCAE Version 4)

·         NYHA Klasse > III Herzinsuffizienz

10.12

10.12

modifiziert 2019

Patienten, die nicht für eine cisplatinbasierte Chemotherapie geeignet sind und einen guten EGOC-Performance Status (0-1) haben, sollten mit Gemcitabin/Carboplatin behandelt werden.

Patienten, die nicht für eine cisplatinbasierte Chemotherapie geeignet sind und einen guten EGOC-Performance Status (0-1) haben, sollten mit Gemcitabin/Carboplatin behandelt werden.

 

10.14

neu 2019

 

Patienten, die nicht für eine cisplatinbasierte Chemotherapie geeignet sind, können mit den Checkpoint-Inhibitoren Atezolizumab oder Pembrolizumab behandelt werden, wenn sie einen positiven PD-L1 Status aufweisen.

 

10.15

neu 2019

 

Der CPS (combined positive score) im Tumormaterial ist die Anzahl PD-L1 positiver Tumor- und Immunzellen dividiert durch die Gesamtzahl aller vitalen Tumorzellen multipliziert mit 100. Ein CPS von >= 10 ist ein PD-L1 positiver Status. Bei einer geplanten Therapie mit Pembrolizumab ist ein CPS >= 10 notwendig.

Bei der IC (immune cells) Testung wird die PD-L1 Expression auf tumorinfiltrierenden Immunzellen im Tumormaterial bestimmt. Ein IC von >= 5% ist ein PD-L1 positiver Status. Bei einer geplanten Therapie mit Atezolizumab ist ein IC >= 5% notwendig.

 

10.16

neu 2019

 

Patienten, die eine Immuntherapie mit Checkpoint-Inhibitoren erhalten, sollen vor Therapiebeginn eine ausführliche Aufklärung über mögliche immunvermittelte Nebenwirkungen erhalten. Insbesondere soll darauf hingewiesen werden, dass auch mehrere Monate nach Therapieende immunvermittelte Nebenwirkungen auftreten können. Treten immunvermittelte Nebenwirkungen auf, sollen diese umgehend abgeklärt und wenn erforderlich therapiert werden.

 

10.17

neu 2019

 

Bei Einleitung einer Systemtherapie (Immun-, Chemo- oder andere Systemtherapie) sollte, unabhängig von der Therapielinie, die erste Tumorkontrolle nach 6 bis 12 Wochen erfolgen. Unter einer laufenden Systemtherapie sollte eine Schnittbildgebung mindestens alle 8-16 Wochen durchgeführt werden.

 

10.18

neu 2019

 

Eine Präferenz für Zytostatika oder Checkpoint-Inhibitoren bei Patienten mit einem PD-L1 positiven Status, die nicht für cisplatinhaltige Kombinations-Chemotherapien in der Erstlinie geeignet sind, lässt sich aufgrund fehlender randomisierter Vergleichsstudien nicht ableiten.

10.19

10.19

modifiziert 2019

Bei Progress nach primärer Chemotherapie oder perioperativer Chemotherapie eines metastasierten Urothelzellkarzinoms kann eine Zweitlinienchemotherapie angeboten werden.

Bei Progress nach primärer Chemotherapie oder perioperativer Chemotherapie bzw. Immuntherapie eines metastasierten Urothelzellkarzinoms soll jeder Patient auf die Fähigkeit zur Zweitlinienbehandlung überprüft werden. Insbesondere soll auf die Möglichkeit einer Studienteilnahme hingewiesen werden.

Zu den Entscheidungskriterien gehören:

·         Vortherapie

·         Kontraindikationen für Zytostatika- und/oder Immuntherapie

·         Klinischer Patientenstatus

·         Tumorstatus und

·         Patientenpräferenz

 

10.20

neu 2019

 

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die eine Progression unter bzw. nach einer platinhaltigen Therapie erfahren, sollen als Zweitlinie eine Behandlung mit dem Immuncheckpoint Inhibitor Pembrolizumab erhalten.

 

10.21

neu 2019

 

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die eine Progression unter bzw. nach einer platinhaltigen Therapie erfahren, können als Zweitlinie eine Behandlung mit den Immuncheckpoint-Inhibitoren Atezolizumab oder Nivolumab erhalten.

 

10.22

neu 2019

 

Patienten, die eine Immuntherapie mit Checkpoint-Inhibitoren erhalten, sollen vor Therapiebeginn eine ausführliche Aufklärung über mögliche immunvermittelte Nebenwirkungen erhalten. Insbesondere soll darauf hingewiesen werden, dass auch mehrere Monate nach Therapieende immunvermittelte Nebenwirkungen auftreten können. Treten immunvermittelte Nebenwirkungen auf, sollen diese umgehend abgeklärt und wenn erforderlich therapiert werden.

10.23

10.23

modifiziert 2019

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die eine Progression unter bzw. nach einer platinhaltigen Therapie erfahren, sollten als Zweitlinie eine Behandlung mit Vinflunin erhalten.

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die eine Progression unter bzw. nach einer platinhaltigen Therapie erfahren und eine Kontraindikation gegen Immuncheckpoint-Inhibitoren haben, sollten als Zweitlinie eine Behandlung mit Vinflunin erhalten.

10.24

10.24

modifiziert 2019

Nach platinhaltiger Primärtherapie können Gemcitabin und/oder Paclitaxel ggf. auch in Kombinationen eingesetzt werden, insbesondere wenn diese nicht in der Primärtherapie enthalten waren.

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die eine Progression unter bzw. nach einer platinhaltigen Therapie erfahren und eine Kontraindikation gegen Immuncheckpoint-Inhibitoren haben, können alternativ als Zweitlinie Taxane, ggf. in Kombination mit Gemcitabin erhalten, insbesondere wenn diese nicht in der Primärtherapie enthalten waren.

10.25

10.25

modifiziert 2019

Eine Wiederaufnahme einer platinhaltigen Primärtherapie nach einem therapiefreien Intervall (mindestens > 6 Monate) und guter Vertäglichkeit kann durchgeführt werden.

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die nach platinhaltiger Primärtherapie und guter Verträglichkeit ein therapiefreies Intervall von mindestens 6 Monaten zeigten, jedoch eine Kontraindikation gegen Immuncheckpoint-Inhibitoren haben, können alternativ eine Wiederaufnahme einer platinhaltigen Kombinationstherapie erhalten.

 

10.26

neu 2019

 

Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom, die eine Progression unter bzw. nach einer Therapie mit den Checkpoint-Inhibitoren Atezolizumab oder Pembrolizumab in der Erstlinie erfahren, können eine Kombinations- oder Mono-Chemotherapie als Zweitlinie erhalten.

11.1

11.1

modifiziert 2025

Nach Zystektomie und Harnableitung soll den Patienten eine Anschlussheil-behandlung (AHB) angeboten werden. Die Rehabilitation sollte stationär und fachurologisch, bei entsprechender Komorbidität der Patienten multidisziplinär und mit Hilfe multimodaler Therapiekonzepte erfolgen.

 

Nach Zystektomie soll den Patienten eine Rehabilitation angeboten werden.

11.1

11.2

modifiziert 2025

Nach Zystektomie und Harnableitung soll den Patienten eine Anschlussheil-behandlung (AHB) angeboten werden. Die Rehabilitation sollte stationär und fachurologisch, bei entsprechender Komorbidität der Patienten multidisziplinär und mit Hilfe multimodaler Therapiekonzepte erfolgen.

Die Rehabilitation soll in einer Klinik mit qualitätsgesicherter Zulassung für uroonkologische Rehabilitation erfolgen.

11.3

11.3

modifiziert 2025

Die Zielsetzung der Rehabilitation nach Zystektomie und Harnableitung besteht     - in der Therapie der postoperativen Funktionsstörungen (insbesondere  Harninkontinenz und Sexualfunktionsstörungen)      - in der Wiederherstellung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit      - in der Wiederbefähigung zur Teilhabe am  Sozialleben      - soweit der Patient noch im Berufsleben steht, im Erhalt oder der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Die Zielsetzung der Rehabilitation nach Zystektomie und Harnableitung besteht in der Behandlung von Funktionsstörungen, die zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität und der Teilhabe führen. Die Teilhabe am sozialen Leben und die Teilhabe am Erwerbsleben sollen ermöglicht werden.

11.4

11.4

modifiziert 2025

Bei Aufnahme in die Rehabilitation sowie bei Entlassung aus der Rehabilitation soll für Patienten nach Zystektomie mit einer intestinalen Harnableitung ein umfassender Status erhoben werden:      - Blut- und Urin-Untersuchung      - Blutgas-Analyse      - Sonographie      - Evaluation von Verdauungsstörungen      - Mucusbildung      - psychische Belastung - sowie      - bei orthotoper Harnableitung Uroflowmetrie mit Restharn-Sonographie, Miktionsprotokoll, 24-Stunden-Vorlagen-Test.

Bei Aufnahme in die Rehabilitation sowie bei Entlassung aus der Rehabilitation soll für Patienten nach Zystektomie mit einer intestinalen Harnableitung ein umfassender Status erhoben werden:

·         Ausführliche Anamnese

·         Blut- und Urin-Untersuchung

·         Blutgas-Analyse

·         Sonographie (insbesondere der ableitenden Harnwege)

·         Evaluation von Verdauungsstörungen

·         Mucusbildung

·         psychische Belastung

·         bei orthotoper Harnableitung Uroflowmetrie mit Restharn-Sonographie, Miktionsprotokoll, 24-Stunden-Vorlagen-Test.

Darüber hinaus sind je nach aufgetretenen Funktionsstörungen spezifische Assessments anzuwenden

11.6

11.6

modifiziert 2025

Nach radikaler Zystektomie und Anlage einer Neoblase soll die postoperative Harninkontinenz mit Hilfe eines multimodalen Therapiekonzepts (Physiotherapie und edukative Maßnahmen, bei entsprechender Indikation zusätzlich medikamentöse Therapie, elektrotherapeutische Behandlung und bei Persistenz der Harninkontinenz videoassistierte Zystoskopie mit Biofeedback-Sphinkter-Training) behandelt werden.

Nach radikaler Zystektomie und Anlage einer Neoblase soll die postoperative Harninkontinenz mit Hilfe eines multimodalen Therapiekonzepts (pyhsiotherapeutisches Kontinenztraining, Blasentraining und zusätzliche medikamentöse Therapie bei entsprechender Indikation) behandelt werden.

11.7

11.7

modifiziert 2025

Nach Anlage eines Urostomas soll eine Schulung zur selbständigen Versorgung des Stomas erfolgen. Auch nach Anlage anderer Harnableitungen ist das Ziel die selbständige Versorgung durch den Patienten. Dazu sollen Schulungen durchgeführt  werden.

Nach Anlage eines Urostomas oder anderer Harnableitungen sollen Schulungen mit dem Ziel der selbständigen Versorgung erfolgen.

11.8

11.8

modifiziert 2025

Zur Therapie der erektilen Dysfunktion nach kurativer Therapie können Phosphodiesterasehemmer, Vakuumerektionshilfesysteme, intrakavernöse Injektionen oder intraurethrale Prostaglandine (Aldoprostadil) eingesetzt werden. Als supportive Maßnahme zur Behebung der erektilen Dysfunktion sollte zunächst ein PDE-5-Inhibitor eingesetzt werden. Bei Ineffektivität der PDE-5-Inhibitor-Therapie sollten intrakavernöse Injektionen oder intraurethrale Prostaglandine (Aldoprostadil) oder Vakuumerektionshilfesysteme unter Berücksichtigung der Patientenpräferenz angeboten werden. Bezüglich der Therapie von Sexualstörungen der Frau nach radikaler Zystektomie liegen keine Daten vor (siehe Kapitel 10.4)

Zur Therapie der erektilen Dysfunktion sollten unter Berücksichtigung der Patientenpräferenz Phosphodiesterasehemmer, Vakuumerektionshilfesysteme sowie intrakavernöse Injektionen bzw. intraurethrale Applikationen von Aldoprostadil eingesetzt werden.

Bezüglich Sexualstörungen der Frau nach radikaler Zystektomie sollten Beratungen zu Libido-, Erregungs- und Orgasmus-Störungen oder auch zu auftretenden Schmerzen (Vaginismus, Dyspareunie) durch die veränderte Anatomie und verkürzte Scheide sowie bei entsprechender Indikation eine gynäkologische Beratung und Untersuchung angeboten werden.

5.7

11.9

modifiziert 2025

Bei einem Lymphödem der Beine soll eine Kompressionsbehandlung (Strümpfe/elastische Wickelung) erfolgen. Eine manuelle Lymphdrainage kann nach Ausschluss einer parailiacalen Lymphozele und/oder einer Thrombose erfolgen.

Bei einem Lymphödem der Beine soll die Frequenz und Intensität der komplexen physikalischen Entstauungstherapie vom klinischen Befund und vom Stadium des Lymphödems bestimmt sein und an klinische Veränderungen angepasst werden.

11.6

11.10

modifiziert 2025

Nach Chemotherapie soll den rehabilitationsfähigen und –bedürftigen Patienten mit günstiger Rehabilitationsprognose eine Anschlussrehabilitation (AHB) angeboten werden. Die Rehabilitation sollte stationär und onkologisch mit urologischer Kompetenz, bei entsprechender Komorbidität der Patienten multidisziplinär und mit Hilfe multimodaler Therapiekonzepte erfolgen.

Nach systemischer Tumortherapie soll allen rehabilitationsfähigen Patienten mit verifizierbaren posttherapeutischen Funktionsstörungen und positiver Rehabilitationsprognose zur Verbesserung der Lebensqualität eine Anschlussrehabilitation (AHB) angeboten werden.

11.11

11.11

modifiziert 2025

Die Fatigue soll diagnostiziert, der Patient über den Verlauf beraten und therapiert werden.

Zu Beginn einer Rehabilitation soll mittels validierter Screeningverfahren sichergestellt werden, dass eine vorhandene Fatigue diagnostiziert, eine Therapie angeboten und der Patient über den Verlauf aufgeklärt wird.

 

11.12

neu 2025

 

Bei systemischem Einsatz von Checkpoint-Inhibitoren sollten immunologische Nebenwirkungen während der Rehabilitation bedacht und mit dem Patienten erörtert bzw. diagnostisch ausgeschlossen werden.

11.14

11.13

modifiziert 2025

Bei der Behandlung von Patienten mit einem Blasenkarzinom sollten regelmäßig Lebensqualität, Symptomlast oder Belastung (Distress) als Patienten-berichtete Outcomes (patient-reported-outcomes; PROs) erhoben werden.

Ein psychoonkologisches Screening sollte frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus des Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.

 

 

11.14

11.14

modifiziert 2025

Bei der Behandlung und Nachsorge von Patienten mit einem Blasenkarzinom  sollen bei persistierenden oder dringlichen Belastungen bedarfsabhängig spezialisierte psychosoziale und palliative  Maßnahmen gemäß der entsprechenden Leitlinien  (S3-LL Psychoonkologie und S3-LL Palliativmedizin) in die Behandlung integriert werden.

Bei der Behandlung und Nachsorge von Patienten mit einem Blasenkarzinom sollen die Leitlinien Psychoonkologie und Palliativmedizin angewandt werden.

11.16

11.16

modifiziert 2025

Sexuelle Funktionsstörungen und Einschränkungen treten häufig auf und beeinträchtigen Patienten und Angehörige erheblich. Sie sollten sowohl im kurativen wie auch im palliativen Behandlungskontext offen thematisiert werden.

Therapie-induzierte sexuelle Funktionsstörungen sollten sowohl im kurativen wie auch im palliativen Behandlungskontext diagnostiziert und therapiert werden.

6.38

11.17

modifiziert 2025

Bei Patienten mit Urothelkarzinomen, die eine medikamentöse Tumortherapie erhalten, sollen supportive Therapien für eine bessere Verträglichkeit prophylaktisch genutzt werden.

 

Patienten, die eine medikamentöse Tumortherapie erhalten, sollen supportiv gemäß der Leitlinie Supportivtherapie behandelt werden.

 

11.18

neu 2025

 

Zur Vermeidung eines Funktionsverlustes durch Chemotherapie induzierte Polyneuropathie kann bereits mit Beginn einer potentiell neurotoxischen Tumortherapie eine Anleitung zum regelmäßigen Funktionstraining erfolgen. Bezüglich der Effektivität des Funktionstrainings wird auf die S3-Leitlinie „Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen“ verwiesen.

 

11.19

neu 2025

 

Zur möglichen Prävention einer Chemotherapie-induzierten peripheren Neuropathie (CIPN) kann eine Kältebehandlung erwogen werden.

 

11.20

neu 2025

 

Zur möglichen Prävention einer Chemotherapie-induzierten peripheren Neuropathie (CIPN) kann eine Kompressionsbehandlung mittels chirurgischer Handschuhe erwogen werden.

 

11.21

neu 2025

 

Zur Verhinderung einer höhergradigen Tumortherapie induzierten Alopezie kann unter Nutzen-Risiko-Abwägung eine Kopfhautkühlung bei Chemotherapie angeboten werden.

 

11.22

neu 2025

 

Ein Patient mit einem fernmetastasiertem oder nicht-kurabel behandelbarem Harnblasenkarzinom soll nach der Diagnose über die Möglichkeiten der Palliativversorgung aufgeklärt werden – unabhängig davon, ob eine aktive palliative Tumortherapie geplant ist (Stichwort: early integration).

 

11.23

neu 2025

 

Bei einer nicht heilbaren Krebserkrankung sollen die physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse sowie die Belastungen und Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen wiederholt und bei einer Änderung der klinischen Situation erfasst werden.

 

11.24

neu 2025

 

Patienten mit einem metastasierten oder nicht-operablem Harnblasenkarzinom sollen niederschwellig Zugang zu palliativmedizinischen Angeboten (z.B. AAPV, SAPV, stationärer Palliativdienst, palliativmedizinische Komplexbehandlung) erhalten.

 

11.25

neu 2025

 

Entscheidungen über das therapeutische Vorgehen am Lebensende sollten frühzeitig im Erkrankungsverlauf - auch antizipierend - gefällt und dokumentiert werden.

 

11.26

neu 2025

 

Die Behandlungsoptionen eines Nierenversagens beim metastasierten oder nicht-operablen Harnblasenkarzinom sollte vor dem Hintergrund der laufenden bzw. geplanten Therapie abgewogen werden.

Die Indikation für invasive Verfahren sollte kritisch geprüft werden; bei Patienten unter Best-supportive care sollten supportive v.a. medikamentöse Maßnahmen der Vorzug gegeben werden.

 

11.27

neu 2025

 

Ein Patient unter Best-Supportive-Care sollte über die Folgen eine Nicht-Behandlung eines postrenalen Nierenversagens (Harnableitung mittels DJ/MJ-Katheterschiene, Perkutane Nephtrostomie (PCN), Dauerkatheter (DK)) sorgfältig aufgeklärt werden.

 

11.28

neu 2025

 

Nicht-Hämoglobin (HB)-relevante Makrohämaturien sollten konservativ geführt werden.

 

11.29

neu 2025

 

Bei rezidivierenden Hämaturien sollte der Einsatz von Thrombozytenaggregationshemmern (ASS, Clopidogrel, Prasugrel), konventionellen (Phenprocoumon) oder neuen oralen Antikoagulantien (Apixaban, Dabigatran, Rivaroxaban) sowie eine Heparinisierung sorgfältig reevaluiert werden.

 

12.11

neu 2025

 

Eine positive Urinzytologie sollte eine weitere Abklärung via Zystoskopie indizieren. Ist die Zystoskopie auffällig, sollte ein Fluoreszenz-gestütztes (PDD) Mapping inkl. Abklärung der prostatischen Harnröhre sowie des oberen Harntraktes mittels Schnittbildgebung mit urographischer Phase erfolgen.

12.21

12.21

modifiziert 2025

Die Nachsorge sollte gemäss den folgenden Tabellen zum Tumorstadium < pT2 pN0 cM0 und Tumorstadium > pT3  und / oder pN+ erfolgen.

Die Nachsorge sollte gemäß den folgenden Tabellen 63 und 64 zum Tumorstadium pT3 und / oder pN+ erfolgen.

12.22

12.22

modifiziert 2025

Bei Blasentumor-Patienten nach multimodaler organerhaltender Therapie mit einer bestätigten Komplettremission sollten lebenslange Kontrollzystoskopien durchgeführt werden:      1. bis 3. Nachsorgejahr: 3-Monatsintervalle     4. bis 5. Nachsorgejahr: 6-Monatsintervalle     Ab 6. Nachsorgejahr: 12-Monatsintervalle

Bei Blasentumor-Patienten nach multimodaler organerhaltender Therapie mit einer bestätigten Komplettremission sollten lebenslange Kontrollzystoskopien durchgeführt werden:

·         1. bis 3. Nachsorgejahr: 3-Monatsintervalle

·         4. bis 5. Nachsorgejahr: 6-Monatsintervalle

·         Ab 6. Nachsorgejahr: 12-Monatsintervalle