Leitlinienprogramm OnkologieÖsophaguskarzinom

3. Patienteninformation und Aufklärung – Ösophaguskarzinom

Version 4.0 · Dezember 2023 · AWMF 021-023OL
Leitlinienprogramm Onkologie · Deutsche Krebsgesellschaft · Deutsche Krebshilfe · AWMF

3.1 Informationsmaterial

3.1 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2023

Informationsmaterialien (Print- und Internetmedien) sollen nach definierten Qualitätskriterien für Gesundheitsinformationen erstellt und den Patienten zur Verfügung gestellt werden, um sie durch eine verständliche Risikokommunikation (z.B.  Angabe von absoluten Risikoreduktionen) in ihrer selbstbestimmten Entscheidung für oder gegen die medizinischen Maßnahmen zu unterstützen. 

Konsens
Starker Konsens (100%)

3.2 Grundprinzipien einer patientenzentrierten Kommunikation

3.2 · Evidenzbasierte Empfehlung · geprüft 2023

Die Art der Vermittlung von Informationen und der Aufklärung der Patientin soll nach den folgenden Grundprinzipien einer patientenzentrierten Kommunikation, die eine partizipative Entscheidungsfindung ermöglicht, erfolgen:

  • Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören,
  • direktes und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen,
  • wenn möglich, Vermeidung von medizinischem Fachvokabular, ggf. Erklärung von Fachbegriffen,
  • Strategien, um das Verständnis zu verbessern (Wiederholung, Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Graphiken u.a.)
  • Ermutigung, Fragen zu stellen
  • Erlaubnis und Ermutigung, Gefühle auszudrücken
  • weiterführende Hilfe anbieten (siehe Abschnitt Psychoonkologie)
Empfehlungsgrad
A: Starke Empfehlung für oder gegen ein Maßnahme - verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht
Evidenzlevel
1b
Konsens
Starker Konsens (100%)
Literatur
[2]

3.3 Therapieaufklärungsgespräch

3.3 · Konsensbasierte Empfehlung · geprüft 2023

Als Inhalte eines Therapieaufklärungsgespräches sollten je nach Therapieansatz folgende Punkte angesprochen werden:  

Kurative Therapie

  • Endoskopische Therapie bei Frühkarzinomen
  • Neoadjuvante Strategie - Prinzipien, Ziele
  • Radiochemotherapie: Dauer und Durchführung, Nebenwirkungen, Spätfolgen
  • Operative Therapie: Zweihöhleneingriff, Technik und Rekonstruktionsverfahren: Thorakale/kollare Anastomose
  • Risiken
  • Ernährungstherapie und -sonde, Feinnadelkatheter-jejunostomie (FKJ)
  • Funktionelle Auswirkungen
  • Rehabilitation

Palliative Therapie

  • Radio(chemo)therapie
  • Chemotherapie
  • Endoskopische Therapie (u.a. Stentimplantation)
  • Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)
  • Palliativmedizin inkl. Schmerztherapie

Betont werden sollten auch Notwendigkeit und Möglichkeiten der Patientenkooperation 

  • Compliance bzw. Adhärenz
  • Konditionierung
  • Mobilisierung/körperlicher Aktivität
  • Ernährung
  • Rehabilitation
  • Nachsorge
  • Teilnahme an klinischen Studien

Angeboten werden sollte in jedem Fall eine psychoonkologische Unterstützung.

 

Konsens
Konsens (76%)

Hintergrund

Die Empfehlungen zu Patienteninformation und Aufklärung basieren auf entsprechenden Empfehlungen aus der S3-Leitlinie zum Mammakarzinom [2].

Gerade für Krebserkrankungen ist die Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung für den Krankheitsverlauf und das Erreichen des Therapieziels unbestritten. Im heutigen Verständnis ist der Arzt vor allem Partner des Patienten mit besonderem Fachwissen und Können. 

Information und Beratung müssen ergebnisoffen sein. Die vom Arzt medizinethisch zu berücksichtigenden Prinzipien sind die Fürsorge und das Nicht-Schaden unter Anerkennung der Selbstbestimmung und Autonomie des Patienten in der Phase einer existenziellen Bedrohung. Der Patientenautonomie kommt dabei höchste Priorität zu. Entscheidungen für oder gegen eine Therapie sind für das ärztliche Handeln absolut bindend. Ein zeitlicher Druck zur Entscheidungsfindung ist zu vermeiden [3], [4].

Dem Patienten muss mit Empathie das vertrauensvolle „gut Aufgehobensein“ in der Betreuung eines interdisziplinären und multiprofessionellen Teams mit verschiedenen klar definierten Kompetenzen und Aufgaben einschließlich Ernährungs- und Physiotherapie, Psychoonkologie und Sozialdienst vermittelt werden. Dies wird häufig mehrere Aufklärungsgespräche mit unterschiedlichen Partnern des Teams erforderlich machen. Für den Patienten und seine Angehörigen müssen dabei Koordination und Verantwortlichkeit klar erkennbar sein. Die einzelnen Abläufe sollten unter Einbeziehung von Informations- und Aufklärungsgespräch in einer Standard Operative Procedure festgelegt sein. 

Patienteninformation und –aufklärung über die Karzinomdiagnose und das Therapiekonzept sollten sorgfältig und detailliert, möglichst stufenweise erfolgen. Dem Informationsbedürfnis des Patienten ist umfassend Rechnung zu tragen [5]. Durch das Internet haben viele Patienten bereits frühzeitig Informationen über ihre Krebserkrankung erhalten, die im Arzt-Patienten Gespräch thematisiert werden müssen und der Kommentierung bedürfen.

Grundlage der Beratung sollten die auf den Leitlinien fußenden Empfehlungen der jeweiligen Onkologischen Konferenz (Tumorboard) sein, die auf den Patienten individuell abgestimmt werden müssen. Diese betreffen mögliche Einschränkungen innerhalb des Therapiekonzepts z. B. durch die Komorbidität des Patienten, aber auch dessen Präferenzen und Wünsche zur Lebensplanung. 

Aufgrund der multimodalen Therapiekonzepte für das Ösophaguskarzinom kann die Aufklärung in einem vertrauensbildenden gemeinsamen Gespräch z. B. durch Chirurgen und (Radio-) Onkologen sinnvoll sein – gerade im neoadjuvanten Vorgehen oder bei Abwägung der Alternative zwischen Operation und definitiver Radio-Chemotherapie. Deutlich müssen Risiken und Nebenwirkungen, Toxizität, Spätfolgen und auch die Auswirkungen auf die Lebensführung (Ernährung) mit der zu erwartenden Lebensqualität des Patienten besprochen werden. Thematisiert werden sollten Erwartungen und Ängste des Patienten sowie Notwendigkeit und Möglichkeiten der Kooperation.  Falls in Betracht kommend, ist die Teilnahme an einer Therapiestudie mit dem Patienten abzuwägen. Ggf. muss dabei sorgfältig das Prinzip der Randomisierung erläutert werden.

Das Arzt-Patienten-Gespräch sollte mit Empathie patientenzentriert in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden. Wenn es dem Wunsch des Patienten entspricht, sind Partner und nächste Angehörige einzubeziehen. Die Beratung muss in einer dem Patienten verständlichen Sprache erfolgen. Sowohl die Verharmlosung der Erkrankung und des Operationsrisikos als auch eine paralysierende Verängstigung müssen vermieden werden. Statistische Informationen, nicht zuletzt zur Frage der Prognose sind mit besonderer Sensibilität zu vermitteln. Um das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erreichen, muss auch der Bedarf zur eigenverantwortlichen Kooperation des Patienten herausgearbeitet werden. Hier ist auch auf die neuen Konzepte zur rascheren postoperativen Rekonvaleszenz unter aktiver Mitwirkung des Patienten einzugehen (“ERAS“). Geeignet wird hierfür z. B. die Laienversion (Patientenleitlinie) zu dieser Leitlinie (Download unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/patientenleitlinien/speiseroehrenkrebs/).

Die Aufklärung sollte in einer von Arzt und Patient partizipativ und gemeinsam getragenen Entscheidung zum therapeutischen Vorgehen münden (“shared decision making“). Der Wunsch nach einer Zweitmeinung ist konstruktiv zu akzeptieren und durch zeitnahe Bereitstellung der medizinischen Patientenunterlagen (diagnostische Befunde, Arztbrief, Operationsbericht, Computertomographie auf CD-Rom) zu unterstützen. Zu jeder Zeit muss der Patient Einsicht in die Krankenunterlagen erhalten können. 

Literaturhinweise

[2] Kreienberg, R. et al. Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. AWMF-Register-Nummer: 032 - 045OL 2012

[3] Beauchamp TL, Childress JF, Priciples of Biomedical Ethics,Oxford University Press 5 th ed 2001

[4] (Muster)-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011), www.bundesaerztekammer.de (Letzter Aufruf am 10.03.2015)

[5] Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes (2013). Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Drucksache 7/13. www.bmjv:de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/node.html (letzter Aufruf am 04.05.2014