20. Anlagen – Magenkarzinom
20.1 Anlagen zu Kapitel 9 – Endoskopische Therapie
Tabelle 21: Incidende of nodal metastasis in various categories of early gastric cancer observerd from surgically resected specimens operated at National Cancer Hospital and Cancer Institute Hospital (Najajima et al., 2006)
|
Depth |
Ulceration |
|
Differentiated type |
Undifferentitated type |
||
|
M |
UL0 |
Tumor diameter |
≤ 2 cm |
> 2 cm |
≤ 2 cm |
> 2 cm |
|
Inicdence of nodal metastatis |
0 % (0/437) |
0 % (0/493) |
0 % (0/310) |
2,8 % (0/310) |
||
|
95 % confidence interval |
0 ~ 0,7 % |
0 ~ 0,6 % |
0 ~ 0,96 % |
1 ~ 6,0 % |
||
|
UL1 |
Tumor diameter |
≤ 3 cm |
> 3 cm |
≤ 2 cm |
> 2 cm |
|
|
Inicdence of nodal metastatis |
0 % (0/488) |
3,0 % (7/230) |
2,9 % (8/21) |
5,9 % (44/743) |
||
|
95 % confidence interval |
0 ~ 0,6 % |
0,3 ~ 9,0 % |
1,2 ~ 5,7 % |
4,3 ~ 7,9 % |
||
|
SM1 |
Tumor diameter |
≤ 3 cm |
> 3 cm |
Any diameter |
||
|
Inicdence of nodal metastatis |
0 % (0/145) |
2,6 % (2/78) |
10,6 % (9/85) |
|||
|
95 % confidence interval |
0 ~ 2,6 % |
0,3 ~ 9,0 % |
5,0 ~ 19,2 % |
|||
Green zone indicates absolute indication for endoscopic resection, yellow zone indicates expanded indication and red zone indicates relative indication
Tabelle nach [1114]
Tabelle 22: Risiko für Lymphknotenmetastasen (operierte Patienten mit Nachweis einer Submukosainvasion).
| Gesamtpunktzahl* | Patientenzahl | Häufigkeit von Lymphknotenmetastasen (%) (95%- Konfidenzintervall) |
| 0 | 62 | 1,6 (0 – 8,7 %) |
| 1 | 341 | 2,6 (1,2 – 5,0 %) |
| 2 | 185 | 4,9 (2,3 – 9,0 %) |
| 3 | 148 | 7,4 (3,8 – 12,9 %) |
| 4 | 132 | 8,3 (4,2 – 14,4 %) |
| 5 | 141 | 19,9 (13,6 – 27,4 %) |
| 6 | 77 | 27,3 (17,7 – 38,6 %) |
| 7 | 15 | 26,7 (7,8 – 55,1 %) |
* Jeweils 1 Punkt für Durchmesser > 3 cm, R1-Resektion am tiefen Resektionsrand, Blutgefäßinvasion, Submukosainvasion > 500 µm. 3 Punkte für Lymphgefäßinvasion.
20.2 Änderungen der Leitlinie im Rahmen der Aktualisierung
Tabelle 23: Änderungen in der Version 3.0 gegenüber 2.0
|
Version 2 |
Version 3.0 |
Änderung |
|
3.3 |
3.3 |
modifiziert 2025 |
|
Wichtige Risikofaktoren für das Nicht-Kardiakarzinom sind Alter, niedriger sozioökonomischer Status, Tabakrauchen, Alkoholkonsum, familiäre Belastung, vorangegangene Magenoperationen, perniziöse Anämie, Leben in einer Hochrisikopopulation sowie Ernährungs- und Umweltfaktoren. |
Wichtige Risikofaktoren für das Nicht-Kardiamagenkarzinom sind Alter, männliches Geschlecht, Übergewicht, niedriger sozioökonomischer Status, Tabakrauchen, hoher Alkoholkonsum, familiäre Belastung, vorangegangene Magenoperationen und Leben in einer Hochrisikopopulation. |
|
|
|
3.4 |
neu 2025 |
|
|
Weitere Ernährungsfaktoren, die das Magenkarzinomrisiko erhöhen, sind eine hohe Zufuhr von in Salz konservierten Lebensmitteln, von verarbeitetem Fleisch und ein geringer Verzehr von Obst. |
|
|
4.2 |
3.6 |
modifiziert 2025 |
|
Ein frühes Erkrankungsalter, das Vorliegen eines Magenkarzinoms und eine familiäre Häufung weisen auch bei gesunden Personen auf eine erbliche Form eines Magenkarzinoms hin. In diesen Fällen sollte die Indexperson einem multidisziplinären Team unter Einbeziehung eines Humangenetikers und Zugang zu psychosozialer Beratung vorgestellt werden. |
Ein Erkrankungsalter vor dem 50. Lebensjahr und/oder eine familiäre Häufung weisen auf eine erbliche Form eines Magenkarzinoms hin und sollte durch eine humangenetische Beratung weiter geklärt werden. |
|
|
|
4.3 |
neu 2025 |
|
|
Die molekularpathologische Diagnostik auf CDH1- oder CTNNA1-Keimbahnmutationen soll in zertifizierten Laboratorien erfolgen. |
|
|
|
4.4 |
neu 2025 |
|
|
Bei Individuen mit gesicherter pathogener CDH1- oder CTNNA1-Keimbahnmutation soll auf eine H. pylori-Infektion getestet und bei positivem Ergebnis eine Eradikationsbehandlung durchgeführt werden. |
|
|
|
4.5 |
neu 2025 |
|
|
Asymptomatischen Trägern einer pathogenen CTNNA1-Keimbahnmutation wird eine jährliche Endoskopie in einem erfahrenen Zentrum empfohlen. Eine prophylaktische Gastrektomie sollte in Abhängigkeit von den endoskopischen Befunden und der Penetranz des diffusen Magenkarzinoms in der Familie abhängig gemacht werden. |
|
|
|
4.6 |
neu 2025 |
|
|
Familienmitgliedern mit hereditärem lobulären Mammakarzinom (HLBC) und pathogener CDH1-Mutation sollte eine jährliche Endoskopie angeboten werden. |
|
|
|
4.8 |
neu 2025 |
|
|
Familienmitglieder von Familien mit hereditärem diffusen Magenkarzinom-ähnlichen Phänotyp (HDGC-like; ohne Nachweis einer pathogenen CDH1- oder CTNNA1-Keimbahnmutation) sollten für mindestens zwei Jahre einer jährlichen Endoskopie zugeführt werden beginnend ab dem 40. Lebensjahr oder 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter des jüngsten an diffusen Magenkarzinom erkrankten Familienmitglieds, bzw. frühestens ab dem 18. Lebensjahr. |
|
|
|
4.11 |
neu 2025 |
|
|
Bei allen Personen mit erhöhtem Magenkarzinomrisiko soll eine Testung auf H. pylori erfolgen. Bei positivem Testergebnis soll eine Eradikationstherapie mit nachfolgender Erfolgskontrolle angeboten werden. |
|
|
5.3 |
4.13 |
modifiziert 2025 |
|
Ein bevölkerungsbezogenes endoskopisches Screening zum Nachweis von Magenkarzinomen soll in Deutschland nicht erfolgen. |
Ein bevölkerungsbezogenes endoskopisches Screening auf das Vorliegen gastraler neoplastischer Veränderungen und eines Magenkarzinoms soll in Deutschland nicht erfolgen. |
|
|
|
4.14 |
neu 2025 |
|
|
Individuen mit nachgewiesenen fortgeschrittenen präneoplastischen Veränderungen sollen in Übereinstimmung mit internationalen Leitlinien einer endoskopisch-bioptischen Überwachung zugeführt werden. |
|
|
|
4.15 |
neu 2025 |
|
|
Eine Testung auf H. pylori kann asymptomatischen Patienten ab dem Alter von 50 Jahren in einem allgemeinen Vorsorgegespräch, zum Beispiel im Rahmen der kolorektalen Karzinomvorsorge, angeboten werden. |
|
|
|
4.16 |
neu 2025 |
|
|
Vor oder nach endoskopischer Resektion von Magenfrühkarzinomen und Adenomen oder operativen Magenteilresektionen soll eine Testung auf das Vorliegen einer Helicobacter pylori-Infektion erfolgen. Bei positivem Testergebnis soll eine Eradikationstherapie mit nachfolgender Erfolgskontrolle durchgeführt werden. |
|
|
|
4.18 |
neu 2025 |
|
|
Bei Patienten mit Erstdiagnose einer perniziösen Anämie sollte eine ÖGD mit bioptisch-histologischer Charakterisierung der gastralen Mukosa erfolgen. |
|
|
|
4.19 |
neu 2025 |
|
|
Bei Vorliegen einer autoimmun-atrophischen Gastritis soll eine regelmäßige endoskopische Überwachung alle 3 – 5 Jahre angeboten werden. |
|
|
5.5 |
5.1 |
modifiziert 2025 |
|
Es gibt keine klinischen Hinweise, dass Protonenpumpeninhibitoren (PPI) das Risiko für ein Magenkarzinom erhöhen. |
Klinische Studien zeigen zwar eine Assoziation zwischen Magenkarzinomrisiko und Langzeit-PPI-Einnahme, eine Kausalität ist jedoch nicht belegt. |
|
|
|
5.3 |
neu 2025 |
|
|
Statine sollten nicht mit der Indikation der Prophylaxe eines Magenkarzinoms angewendet werden. |
|
|
6.1 |
6.1 |
modifiziert 2025 |
|
Patienten mit einem oder mehreren der folgenden Alarmsymptome sollen zu einer frühzeitigen ÖGD mit Entnahme von Biopsien überwiesen werden: • Dysphagie • Rezidivierendes Erbrechen • Inappetenz • Unklarer Gewichtsverlust • Gastrointestinale Blutung • unklare Eisenmangelanämie |
Bei Patienten mit einem oder mehreren der folgenden Alarmsymptome für das Vorliegen einer Neoplasie soll zeitnah eine komplette Ösophagogastroduodenoskopie (ÖGD) mit Entnahme von Biopsien erfolgen: Dysphagie Rezidivierendes Erbrechen Inappetenz Unklarer Gewichtsverlust Gastrointestinale Blutung unklare Eisenmangelanämie unklarer Vitamin B-12-Mangel |
|
|
|
6.5 |
neu 2025 |
|
|
Kommt therapeutisch eine endoskopische Resektion in Betracht, sollten zur Detektion einer Helicobacter-Infektion und präneoplastischer Konditionen Biopsien aus endoskopisch nicht vom Tumor befallener Magenschleimhaut entnommen werden. |
|
|
|
7.1 |
neu 2025 |
|
|
Das klinische Staging der Karzinome des ösophagogastralen Übergangs und des Magens soll auf der Grundlage der endoskopischen und bildgebenden Diagnostik nach der jeweils aktuellen klinischen TNM-Klassifikation der UICC erfolgen. |
|
|
|
7.10 |
neu 2025 |
|
|
|
|
|
|
7.11 |
neu 2025 |
|
|
Bei Patienten mit in kurativer Intention behandelbarem Magenkarzinom kann vor operativer Therapie die CT-gestützte Bestimmung der Muskelmasse auf der Höhe L3 erfolgen, um das Risiko postoperativer Komplikationen abzuschätzen. |
|
|
9.2 |
9.2 |
modifiziert 2025 |
|
Magenfrühkarzinome mit maximal einem „erweitertem Kriterium“ können endoskopisch kurativ reseziert werden. Zur Resektion soll die ESD eingesetzt werden. Liegt mehr als ein erweitertes Kriterium vor, soll eine onkologisch-chirurgische Nachresektion erfolgen. Die erweiterten Kriterien sind wie folgt definiert: a) differenziertes Mukosakarzinom (G1/2) ohne Ulceration und Größe > 2 cm b) Differenziertes Mukosakarzinom mit Ulceration und Größe <3cm c) Gut differenzierte Karzinome mit Submukosainvasion <500μm und Größe <3cm d) Undifferenziertes Mukosakarzinom <2cm Durchmesser (sofern bioptisch kein Nachweis von Tumorzellen im Abstand ≤1cm besteht (Cave: Bitte Hintergrundtext beachten!). |
Empfehlungsgrad 0: 1. Magenfrühkarzinome mit maximal einem „erweitertem Kriterium“ können endoskopisch in kurativer Intention reseziert werden. Empfehlungsgrad B: 2. Sofern vor der endoskopischen Resektion nicht mehr als ein erweitertes Kriterium vorliegt, sollte eine endoskopische Resektion in einem Zentrum mit Expertise in der ESD durchgeführt werden. Empfehlungsgrad A: 3. Die Resektion soll als en bloc-Resektion erfolgen und die ESD eingesetzt werden. 4. Liegt nach der Resektion doch mehr als ein erweitertes Kriterium vor, soll eine onkologisch-chirurgische Nachresektion erfolgen. Zur Resektion soll die ESD eingesetzt werden. Liegt mehr als ein erweitertes Kriterium vor, soll eine onkologisch-chirurgische Nachresektion erfolgen. Die erweiterten Kriterien sind wie folgt definiert: Differenziertes Mukosakarzinom (G1/2) ohne Ulceration und jeglicher Größe Differenziertes Mukosakarzinom mit Ulceration und Größe ≤ 3 cm Gut differenzierte Karzinome mit Submukosainvasion < 500 µm und Größe < 3 cm Undifferenziertes Mukosakarzinom ≤ 2 cm Durchmesser (sofern bioptisch kein Nachweis von Tumorzellen im Abstand ≤ 1 cm besteht (Cave: Bitte Hintergrundtext beachten!) |
|
|
10.6 |
10.6 |
modifiziert 2025 |
|
Kliniken mit hoher Fallzahl haben eine geringere perioperative Letalität als Kliniken mit niedriger Fallzahl. Patienten sollte daher die Überweisung an Kliniken mit hoher Fallzahl angeboten werden. |
Kliniken mit hoher Fallzahl haben eine geringere perioperative Letalität als Kliniken mit niedriger Fallzahl. Patienten sollten an zertifizierten Magenkarzinomzentren oder Zentren, die vergleichbare Anforderungen erfüllen, behandelt werden. |
|
|
10.7 |
10.7 |
modifiziert 2025 |
|
Es gibt keinen allgemein anerkannten Standard zur Rekonstruktion nach Gastrektomie oder subtotal distaler Magenresektion. Weltweit wird die ausgeschaltete ROUX-Schlinge bevorzugt verwendet. |
Es gibt keinen allgemein anerkannten Standard zur Rekonstruktion nach Gastrektomie oder subtotal distaler Magenresektion. Weltweit wird die ausgeschaltete ROUX-Schlinge bevorzugt verwendet. Alternativ kann mit dem Ziel der Verbesserung des nutritiven und funktionellen Outcomes nach Gastrektomie eine Rekonstruktion mit Pouchbildung erfolgen. |
|
|
10.13 |
10.13 |
modifiziert 2025 |
|
Nach R1-Resektion beim Adenokarzinom des Magens und des ösophagogastralen Übergangs soll zunächst die Möglichkeit einer kurativen Nachresektion geprüft werden. Falls dies nicht möglich ist, kann eine postoperative Radiochemotherapie nach Konsens in der interdisziplinären Tumorkonferenz durchgeführt werden. |
Nach R1-Resektion beim Adenokarzinom des Magens und des gastroösophagealen Übergangs soll die Indikation für eine kurative Nachresektion überprüft werden. Falls dies nicht möglich ist, kann eine postoperative Radiochemotherapie nach Konsens in der interdisziplinären Tumorkonferenz durchgeführt werden. |
|
|
10.15 |
10.14 |
modifiziert 2025 |
|
Beim isolierten Lokalrezidiv kann eine erneute Operation durchgeführt werden. |
Beim isolierten Lokalrezidiv soll die Indikation für eine erneute Resektion überprüft werden. |
|
|
10.16 |
10.15 |
modifiziert 2025 |
|
Bei funktioneller Inoperabilität eines Patienten oder Irresektabilität eines lokal begrenzten Adenokarzinom des Magens oder ösophagogastralen Übergangs kann eine definitive Radiochemotherapie durchgeführt werden. |
Bei funktioneller Inoperabilität des Patienten oder lokaler Irresektabilität des Tumors soll die Indikation für eine definitive Radiochemotherapie oder eine Systemtherapie in Abhängigkeit molekular-pathologischer Faktoren und der Tumorlokalisation überprüft werden. |
|
|
11.1 |
11.1 |
modifiziert 2025 |
|
Bei lokalisierten Adenokarzinomen des Magens oder ösophagogastralen Übergangs mit Kategorie cT2 kann eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden. |
Bei lokalisierten Adenokarzinomen des Magens oder gastroösophagealen Übergangs mit Kategorie cT2 N0 kann eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden. |
|
|
11.2 |
11.2 |
modifiziert 2025 |
|
Bei lokalisierten Magenkarzinom der Kategorien cT3 und resektablen cT4 Tumoren soll eine perioperative Chemotherapie durchgeführt, d.h. präoperativ begonnen und postoperativ fortgesetzt werden. |
Bei lokalisierten Magenkarzinom der Kategorien ≥ cT3 Tumoren und/oder N+ soll eine perioperative Chemotherapie durchgeführt, d.h. präoperativ begonnen und postoperativ fortgesetzt werden. |
|
|
11.3 |
11.3 |
modifiziert 2025 |
|
Beim nicht-fernmetastasierten Adenokarzinom des ösophagogastralen Übergangs der Kategorien cT3 und resektablen cT4 Tumoren soll eine neoadjuvante Radiochemotherapie oder eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden. |
Beim nicht-fernmetastasierten Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs der Kategorien cT3 und resektablen cT4 Tumoren soll eine neoadjuvante Radiochemotherapie gefolgt von adjuvanter Immuntherapie bei Nachweis vitaler Tumorzellen im Resektat oder eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden. |
|
|
11.7 |
11.7 |
modifiziert 2025 |
|
Im Falle eines lokalen Tumorprogresses unter neoadjuvanter Therapie sollte diese abgebrochen und eine frühzeitige Operation durchgeführt werden. |
Im Falle eines lokalen Tumorprogresses unter neoadjuvanter Therapie soll die Entscheidung über die weitere Therapie – insbesondere eine frühzeitige Operation – interdisziplinär getroffen werden. |
|
|
11.11 |
11.8 |
modifiziert 2025 |
|
Nach präoperativer Therapie soll eine histologische Bestimmung des Tumorregressionsgrades nach Becker erfolgen. |
Nach präoperativer Therapie soll eine histologische Bestimmung des Tumorregressionsgrades erfolgen. |
|
|
11.12 |
11.9 |
modifiziert 2025 |
|
Nach präoperativer Chemotherapie und anschließender Operation soll über die postoperative Chemotherapie interdisziplinär entschieden werden. In diese Entscheidung sollen Regressionsgrad, klinisches Ansprechen, Verträglichkeit der Chemotherapie und Allgemeinzustand einfließen. |
Nach präoperativer Chemotherapie und anschließender Operation sollte die postoperative Chemotherapie fortgesetzt werden. |
|
|
11.12 |
11.10 |
modifiziert 2025 |
|
Nach präoperativer Chemotherapie und anschließender Operation soll über die postoperative Chemotherapie interdisziplinär entschieden werden. In diese Entscheidung sollen Regressionsgrad, klinisches Ansprechen, Verträglichkeit der Chemotherapie und Allgemeinzustand einfließen. |
In diese Entscheidung sollen klinisches Ansprechen, Verträglichkeit der Chemotherapie, Allgemeinzustand und Regressionsgrad einfließen. |
|
|
11.13 |
11.11 |
modifiziert 2025 |
|
Bei Progress soll die präoperative Therapie postoperativ nicht fortgesetzt werden. |
Bei radiologischem und/oder endoskopischen Progress soll die präoperative Therapie postoperativ nicht fortgesetzt werden. |
|
|
|
12.1 |
neu 2025 |
|
|
Präambel: Der Wunsch, der ECOG-Status und die Prognose des Patienten entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang palliative und supportive Therapien eingesetzt werden. |
|
|
12.1 |
12.2 |
modifiziert 2025 |
|
Patienten in gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1) soll eine systemische Chemotherapie angeboten werden. Therapieziel ist die Verbesserung des Überlebens und der Erhalt der Lebensqualität. Ein erhöhtes Alter stellt keine Kontraindikation dar. |
Patienten in gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1) soll eine medikamentöse Tumortherapie angeboten werden. Therapieziel ist die Verbesserung des Überlebens und der Erhalt der Lebensqualität. Ein erhöhtes Alter stellt keine Kontraindikation dar. |
|
|
12.3 |
12.4 |
modifiziert 2025 |
|
Während der Chemotherapie sollen das allgemeine Befinden des Patienten, Tumorsymptome und vitale Körperfunktionen regelmäßig geprüft werden. |
Während der medikamentösen Tumortherapie sollen das allgemeine Befinden des Patienten, Tumorsymptome und vitale Körperfunktionen regelmäßig geprüft werden. |
|
|
12.4 |
12.5 |
modifiziert 2025 |
|
Unter laufender palliativer Chemotherapie sollte alle 6-12 Wochen eine klinische Re- Evaluation und geeignete Bildgebung erfolgen, um negative Entwicklungen der Erkrankung rechtzeitig zu erkennen und Patienten nicht unnötig lange unwirksamen Therapien auszusetzen bzw. die Chance auf wirksamere Therapien zu ermöglichen. |
Unter laufender palliativer medikamentöser Tumortherapie sollte alle 6 – 12 Wochen eine klinische Re-Evaluation und geeignete Bildgebung erfolgen, um negative Entwicklungen der Erkrankung rechtzeitig zu erkennen und Patienten nicht unnötig lange unwirksamen Therapien auszusetzen bzw. die Chance auf wirksamere Therapien zu ermöglichen. |
|
|
12.6 |
12.7 |
modifiziert 2025 |
|
Vor dem Einsatz einer palliativen medikamentösen Tumortherapie soll der HER-2- Status als positiver prädiktiver Faktor für eine Therapie mit Trastuzumab bestimmt werden. |
Vor dem Einsatz einer palliativen medikamentösen Tumortherapie sollen der HER-2-Status und der PD-L1 Status (CPS) und der MSI-Status als positive prädiktive Faktoren für eine Therapie mit Trastuzumab oder PD-1 Inhibitoren bestimmt werden. |
|
|
12.7 |
12.8 |
modifiziert 2025 |
|
In der Palliativsituation soll in der Erstlinientherapie eine Platin-/Fluoropyrimidin- haltige Kombinationstherapie durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen Platin kann alternativ eine Irinotecan/Fluoropyrimidinhaltige Kombinationstherapie durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um einen Off-Label-Use |
Bei Patienten mit fortgeschrittenem, irresektablen oder metastasiertem Erkrankungsstadium soll eine medikamentöse Tumortherapie erfolgen. Diese soll in der Erstlinientherapie auf der Kombination eines Platinderivats mit einem Fluropopyrimidin (und ggf. weiteren Medikamenten) basieren. |
|
|
12.7 |
12.9 |
modifiziert 2025 |
|
In der Palliativsituation soll in der Erstlinientherapie eine Platin-/Fluoropyrimidin- haltige Kombinationstherapie durchgeführt werden. Bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen Platin kann alternativ eine Irinotecan/Fluoropyrimidinhaltige Kombinationstherapie durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um einen Off-Label-Use |
Bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen ein Platindrivat kann eine Kombination aus Fluoropyrimidin mit Irinotecan erwogen werden (Off Label Use). |
|
|
12.8 |
12.10 |
modifiziert 2025 |
|
Eine Docetaxel-haltige Dreifachkombination kann unter Berücksichtigung von Alter, Allgemeinzustand und Komorbidität erwogen werden. |
Eine Docetaxel-haltige Dreifachkombination kann bei Patienten mit gutem Allgemeinzustand erwogen werden. |
|
|
12.12 |
12.13 |
modifiziert 2025 |
|
Bei HER2-überexprimierenden Tumoren soll eine Cisplatin-/Fluoropyrimidin- basierte Erstlinienchemotherapie um Trastuzumab ergänzt werden. |
Bei HER2-überexprimierenden Tumoren soll eine Platin-/Fluoropyrimidin-basierte Erstlinienchemotherapie um Trastuzumab ergänzt werden. |
|
|
|
12.14 |
neu 2025 |
|
|
Bei HER2-überexprimierenden und PDL-1-positiven Tumoren (CPS ≥ 1) sollte eine Platin-/Fluoropyrimidin-basierte Erstlinienchemotherapie zusätzlich zu Trastuzumab um Pembrolizumab ergänzt werden. |
|
|
|
12.15 |
neu 2025 |
|
|
Zur Behandlung von Patienten mit HER 2 negativen und PD-L1 positiven Tumoren (definiert als CPS ≥ 1) sollte zu einer Fluoropyrimidin-/Platin-basierten Chemotherapie ein PD-1-Inhibitor hinzugefügt werden. Der Nutzen hängt von der Höhe des PD-L1-/CPS-Status ab. |
|
|
12.14 |
12.16 |
modifiziert 2025 |
|
Patienten in gutem Allgemeinzustand soll eine Zweitlinien-Chemotherapie angeboten werden. Das zu wählende Behandlungsschema soll sich nach der jeweiligen Vortherapie richten. |
Patienten in gutem Allgemeinzustand soll eine Zweitlinien-Chemotherapie angeboten werden. Das zu wählende Behandlungsschema soll sich nach der jeweiligen Vortherapie sowie nach dem HER 2 Status und dem Mikrosatellitenstatus richten. |
|
|
12.15 |
12.17 |
modifiziert 2025 |
|
Eine Zweitlinientherapie sollte Irinotecan*, Docetaxel*, Paclitaxel*, Ramucirumab oder Paclitaxel mit Ramucirumab beinhalten, wobei der Zulassungsstatus zu berücksichtigen ist. |
Eine Zweitlinientherapie sollte Irinotecan*, Docetaxel*, Paclitaxel*, Ramucirumab oder Paclitaxel mit Ramucirumab, Pembrolizumab oder Trastuzumab Deruxtecan beinhalten. Der Evidenzgrad und die Effektstärke unterscheidet sich für die genannten Substanzen. * = off-Label Use |
|
|
|
12.18 |
neu 2025 |
|
|
Bei mikrosatelliten-instabilen Tumoren, die noch keine PD-L1 gerichtete Immuntherapie erhalten haben, soll in der Zweitlinientherapie Pembrolizumab eingesetzt werden. |
|
|
|
12.19 |
neu 2025 |
|
|
Patienten in gutem Allgemeinzustand sollte nach Versagen von zwei vorherigen Therapien neben Best Supportiv Care (BSC) auch eine Drittlinien-Therapie angeboten werden. |
|
|
|
12.20 |
neu 2025 |
|
|
Bei Patienten, die mit mindestens zwei systemischen Therapien vorbehandelt sind, kann in Abhängigkeit vom HER 2 Status auch Tiperacil/Trifluridin oder Trastuzumab Deruxtecan eingesetzt werden. |
|
|
13.2 |
13.2 |
modifiziert 2025 |
|
Im Magen kommen optional in erster Linie eine Stentimplantation oder Anlage einer Gastroenterostomie, ferner eine jejunale Ernährungsfistel oder eine palliative Bestrahlung in Betracht. Eine palliative Magen(teil)resektion sollte nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, da es keine hinreichende Evidenz für einen Vorteil dieser Operation gibt. |
Bei symptomatischer lokalisierter Magenausgangsstenose kommen in Abhängigkeit von der Prognose, Symptomatik und Vorbehandlung eine chirurgische oder endoskopische Gastroenterostomie, eine Stentanlage, eine jejunale Ernährungsfistel, eine palliative Bestrahlung, eine PEG-Ablaufsonde oder eine medikamentöse Tumortherapie in Betracht. Eine palliative Magen(teil)resektion sollte nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. |
|
|
13.3 |
13.3 |
modifiziert 2025 |
|
Bei symptomatischen Tumorstenosen im Bereich des ösophagogastralen Übergangs sollen in Abhängigkeit von der Prognose selbstexpandierende Metallstents (SEMS), eine hochdosierte intraluminale Brachytherapie oder eine perkutane Radiotherapie angeboten werden. |
Bei symptomatischen Tumorstenosen im Bereich des gastroösophagealen Übergangs sollen in Abhängigkeit von der Prognose und Symptomatik und Vorbehandlung selbstexpandierende Metallstents (SEMS), eine hoch dosierte intraluminale Brachytherapie und/oder eine perkutane Radiotherapie und/oder eine medikamentöse Tumortherapie angeboten werden. |
|
|
13.8 |
13.6 |
modifiziert 2025 |
|
Patienten mit synchron limitierten Metastasen sollte die Überweisung in eine Klinik mit hoher Fallzahl angeboten werden. |
Patienten mit limitierten Metastasen (sogenannte Oligometastasierung) sollte die Überweisung in eine Einrichtung mit hoher Fallzahl angeboten werden. |
|
|
13.6 |
13.7 |
modifiziert 2025 |
|
Eine Resektion von Primärtumor und Metastasen sollte außerhalb von Studien nicht erfolgen. |
Bei einer limitierten Metastasierung (sogenannte Oligometastasierung) kann in ausgewählten Fällen, mit Konsens im Tumorboard nach erfolgter medikamentöser Tumortherapie mit Remission, eine Resektion des Primärtumors mit Resektion oder Ablation der Metastasen erfolgen, sofern alle Tumormanifestationen komplett entfernt werden können. |
|
|
|
13.9 |
neu 2025 |
|
|
Diuretika sollten zu der Therapie des symptomatischen Aszites bei einem Serum:Aszites Albumingradienten < 1,1 nicht eingesetzt werden. |
|
|
|
13.13 |
neu 2025 |
|
|
Patienten mit limitierter Peritonealkarzinose, die der Definition der Oligometastasierung entsprechen (PCI kleiner 7), können nach Remission nach Chemotherapie und Konsens im Tumorboard mittels Zytoreduktion in einem Zentrum operiert werden. |
|
|
14.2 |
14.1 |
modifiziert 2025 |
|
Der Ernährungsstatus soll bei allen Tumorpatienten, beginnend mit der Diagnosestellung, bei jeder stationären Aufnahme und ambulantem Patientenkontakt beurteilt werden, um Interventionen frühzeitig einleiten zu können. |
Der Ernährungsstatus soll bei allen Tumorpatienten, beginnend mit der Diagnosestellung, bei jeder stationären Aufnahme und jedem ambulantem Patientenkontakt mit einem Screening beurteilt werden. Im Falle eines auffälligen Ergebnisses soll der Ernährungsstatus genauer erfasst werden (Assessment), um Interventionen frühzeitig einleiten zu können. |
|
|
|
14.2 |
neu 2025 |
|
|
Die im Rahmen des Tumorstagings durchgeführten Computertomografien können zur Erfassung und Verlaufskontrolle des Skelettmuskelindex herangezogen werden. |
|
|
|
14.4 |
neu 2025 |
|
|
Patienten sollten wiederholt zur körperlichen Aktivität ermutigt werden.
|
|
|
|
14.5 |
neu 2025 |
|
|
Eine ausreichende Versorgung mit essenziellen Mikronährstoffen soll gesichert und Mangelzustände sollen behoben werden. |
|
|
14.6 |
14.9 |
modifiziert 2025 |
|
Schwer mangelernährte Patienten, die sich nicht ausreichend oral oder enteral ernähren, sollten präoperativ parenteral ernährt werden. |
Schwer mangelernährte Patienten, die sich nicht ausreichend oral oder enteral ernähren, sollten präoperativ parenteral ernährt werden. Als Grenze wird eine Energiezufuhr unter 50 % des täglichen Bedarfes gesehen. |
|
|
14.7 |
14.11 |
modifiziert 2025 |
|
Nach Ösophagektomie oder Gastrektomie kann die enterale Substratzufuhr frühzeitig (innerhalb von 24 Stunden) begonnen werden. |
Nach Ösophagektomie oder Gastrektomie kann die orale/enterale Substratzufuhr in der Regel frühzeitig (innerhalb von 24 Stunden) begonnen werden. |
|
|
14.8 |
14.12 |
modifiziert 2025 |
|
Ernährungsmedizinische Verlaufskontrollen ggf. mit Wiederholung der Ernährungsberatung sollten regelmäßig erfolgen. |
Postoperativ sollten vor allem im ersten Jahr mehrfach Verlaufskontrollen des Ernährungsstatus (ggf. mit Wiederholung der Ernährungsberatung) zur Frage der Indikation für eine Supplementierung der Ernährung erfolgen. |
|
|
15.1 |
15.1 |
modifiziert 2025 |
|
Patienten nach kurativer Therapie eines Karzinoms des Magens oder ösophagogastralen Übergangs sollte eine strukturierte ganzheitliche Nachsorge angeboten werden. |
Patienten nach kurativer Therapie eines Karzinoms des Magens oder gastroösophagealen Übergangs soll eine strukturierte ganzheitliche Nachsorge angeboten werden. |
|
|
15.2 |
15.2 |
modifiziert 2025 |
|
Die strukturierte Nachsorge umfasst die klinische Kontrolle, endoskopische Kontrolle und Kontrolle mittels Bildgebung. Die Intervalle sollten in den ersten zwei Jahren zumindest halbjährlich und danach bis zum 5. Jahr jährlich betragen. |
Die strukturierte Nachsorge sollte in den ersten zwei Jahren zumindest halbjährlich und danach bis zum 5. Jahr jährlich stattfinden. |
|
|
|
15.3 |
neu 2025 |
|
|
Die Nachsorge sollte klinische Kontrollen, Kontrollen des Ernährungsstatus und Schnittbildgebung, bei Symptomatik endoskopische Untersuchungen einschließen. Berufstätige PatientInnen sollen sozialmedizinisch begutachtet werden. |
|
|
15.3 |
15.4 |
modifiziert 2025 |
|
Nach einer Gastrektomie soll eine regelmäßige parenterale Vitamin B12-Substitution lebenslang durchgeführt werden. |
Nach einer Gastrektomie soll eine regelmäßige Vitamin B12-Substitution lebenslang durchgeführt werden. Diese kann parenteral oder oral erfolgen. |
|
|
|
15.6 |
neu 2025 |
|
|
Nach subtotaler und totaler Gastrektomie sollte der Eisenstoffwechsel regelmäßig kontrolliert werden. |
|
|
15.5 |
15.7 |
modifiziert 2025 |
|
Allen rehabilitationsfähigen Patienten soll nach Abschluss der Primärtherapie eine Anschlussheilbehandlung angeboten werden. |
Nach Abschluss der Primärtherapie soll allen rehabilitationsfähigen Patienten eine Anschlussrehabilitation (AHB/AR) angeboten werden. |
|
|
|
15.8 |
neu 2025 |
|
|
Bei Fortbestehen von Rehabilitationsbedarf sollen die Patienten auch über die Möglichkeit weiterer Rehabilitationsmaßnahmen aufgeklärt werden. |
|
|
|
15.9 |
neu 2025 |
|
|
Bei Arzneimittel-induzierter Polyneuropathie sollten neben körperlichem Kraft- und Ausdauertraining auch Therapieansätze wie neuro-perzeptives und/oder sensomotorisches Training, Balancetraining und Funktions- und physikalische Therapie eingesetzt werden. |
|
|
|
16.1 |
neu 2025 |
|
|
Bei der Festsetzung von Therapiezielen in der Behandlung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollen die aktuelle Krankheitssituation, die zur Disposition stehenden Therapieoptionen sowie die Wünsche, Werte und Ziele des Patienten berücksichtigt werden. |
|
|
|
16.2 |
neu 2025 |
|
|
Therapieziele in der Behandlung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollen regelmäßig überprüft und der geänderten Krankheits- und Behandlungssituation bzw. den geänderten Wünschen, Werte und Zielen des Patienten angepasst werden. |
|
|
|
16.3 |
neu 2025 |
|
|
Beim Umgang mit Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung, die unrealistische Therapieziele verfolgen, kann eine Therapiemaßnahme mit Verweis auf die fraglich medizinische Indikation ärztlicherseits abgelehnt werden. Bei fehlender Indikation soll die Maßnahme abgelehnt werden. |
|
|
|
16.4 |
neu 2025 |
|
|
Die maßgeblichen Kriterien bei der Entscheidung über Beginn, Fortsetzung oder Beendigung einer medizinischen Maßnahme sind die medizinische Indikation und die Einwilligung des Patienten. |
|
|
|
16.5 |
neu 2025 |
|
|
In der Behandlung von Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung soll die Indikationsstellung mit Blick auf das festgesetzte Therapieziel erfolgen und sowohl die Erreichbarkeit des Therapieziels als auch den möglichen Nutzen und Schaden der Maßnahme für den Patienten berücksichtigen. |
|
|
|
16.6 |
neu 2025 |
|
|
Im Behandlungsverlauf soll regelmäßig geprüft werden, ob die medizinische Indikation und die Einwilligung des Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung für die einzelnen medizinischen Maßnahmen noch bestehen, und ggf. eine Anpassung des Therapieplans oder eine Therapiezieländerung erfolgen. |
|
|
|
16.7 |
neu 2025 |
|
|
Die Erfassung der psychosozialen Belastung und des individuellen psychoonkologischen Unterstützungs- und Behandlungsbedarfes sollte so früh wie möglich und dann wiederholt im Krankheitsverlauf erfolgen. Als Screeninginstrumente sollen das Distress-Thermometer (DT), die Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS), der Fragebogen zur Belastung von Krebspatienten (FBK), das Depressionsmodul des Patient Health Questionnaire (PHQ-9) oder die Generalizied Anxiety Disorder Scale-7 (GAD-7) eingesetzt werden. |
|
|
|
16.8 |
neu 2025 |
|
|
Alle Magenkrebspatienten sollen ein Screening auf psychosoziale Belastungen erhalten. |
|
|
|
16.9 |
neu 2025 |
|
|
Ein psychoonkologisches Screening sollte frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines*einer Patient*in (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden. |
|
|
|
16.10 |
neu 2025 |
|
|
Zusätzlich zum Belastungsscreening soll der subjektive psychosoziale Unterstützungsbedarf erfragt werden. |
|
|
|
16.11 |
neu 2025 |
|
|
Bei einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollen die physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse sowie die Belastungen und Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen wiederholt und bei einer Änderung der klinischen Situation erfasst werden. |
|
|
|
16.12 |
neu 2025 |
|
|
Bei einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung sollte die Erfassung der Bedürfnisse sowie der Belastungen und der Informationsbedürfnisse der Patienten und Angehörigen mit Hilfe von validierten multidimensionalen Erfassungsinstrumenten erfolgen. |
|
|
16.2 |
16.13 |
modifiziert 2025 |
|
Die psychoonkologische Versorgung durch angemessene professionelle Unterstützung soll im gesamten Krankheitsverlauf integraler Bestandteil der onkologischen Diagnostik, Therapie und Nachsorge sein. |
Magenkrebspatienten und ihre Angehörigen sollen wohnortnah Zugang zu ambulanten qualitätsgesicherten psychoonkologischen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten in allen Phasen der Erkrankung erhalten. |
|
|
|
16.14 |
neu 2025 |
|
|
Psychoonkologische Interventionen sollten entsprechend dem individuellen Bedarf in allen Sektoren der Versorgung sowie in allen Phasen der Erkrankung angeboten werden. |
|
|
|
16.15 |
neu 2025 |
|
|
Bei positivem Screening und/oder subjektivem Unterstützungsbedarf soll ein diagnostisches Gespräch zur Abklärung psychosozialer Belastungen, psychischer Komorbidität sowie dem Unterstützungs- und Behandlungsbedarf angeboten werden. |
|
|
|
16.16 |
neu 2025 |
|
|
Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird. |
|
|
|
16.17 |
neu 2025 |
|
|
Jeder von einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung Betroffene soll Zugang zu allgemeiner Palliativversorgung haben. |
|
|
|
16.18 |
neu 2025 |
|
|
Jeder in der Versorgung von Patienten mit einer Magenkrebserkrankung Tätige soll palliativmedizinische Bedürfnisse erfassen und palliativen Handlungsbedarf erkennen können, um eine Palliativversorgung einzuleiten. Adaptation Leitlinie Palliativmedizin |
|
|
|
16.19 |
neu 2025 |
|
|
Die allgemeine Palliativversorgung eines Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung soll folgende Aufgabenfelder beinhalten: Behandlung von Symptomen und Begleitung bei Problemen niedriger bis mittlerer Komplexität in allen vier Dimensionen (physisch, psychisch, sozial und spirituell) Kommunikation Therapiezielfindung Koordination der Versorgung Einbeziehung von SPV, wenn indiziert |
|
|
|
16.20 |
neu 2025 |
|
|
Patienten mit einer nicht-heilbaren Magenkrebserkrankung und einer hohen Komplexität ihrer Situation sollen eine spezialisierte Palliativversorgung erhalten. |
|
|
14.10 |
16.21 |
modifiziert 2025 |
|
In der Sterbephase soll sich die Betreuung auf die Linderung der Symptome Hunger und Durst konzentrieren, da der Erhalt des Ernährungszustandes nicht relevant ist und eine künstliche Ernährung den Zustand eines sterbenden Patienten verschlechtern kann. |
Nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall (z. B. Stillen von Hunger und Durst) sollten künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei Sterbenden nicht fortgeführt bzw. begonnen werden. |
Tabelle 24: Änderungen in der Version 3.1 gegenüber 3.0
|
Version 3.0 |
Version 3.1 |
Änderung |
|
10.2 |
10.2 |
Korrekte Darstellung der konsentierten Empfehlung. Es gab einen Fehler bei der Übertragung der Ergebnisse der Konsentierung. |
|
Bei Magenfrühkarzinomen kann eine laparoskopische subtotale distale Resektion oder Gastrektomie durchgeführt werden und ist einer offenen Resektion onkologisch gleichwertig.
|
Die chirurgische Resektion stellt die einzige Möglichkeit zur kurativen Behandlung und damit die Standardtherapie für alle potentiell resektablen Magenkarzinome dar. Eine Ausnahme stellen die endoskopisch kurativ resezierbaren Frühkarzinome dar (siehe Empfehlung Empfehlung 9.2.) |
|
|
10.4 |
10.4 |
Korrekte Darstellung der konsentierten Empfehlung. Es gab einen Fehler bei der Übertragung der Ergebnisse der Konsentierung. |
|
Um tumorfreie Resektionsränder bei chirurgischer Resektion zu erzielen, sollte ein proximaler Sicherheitsabstand am Magen von 5 cm (intestinaler Typ n. Laurén) bzw. 8 cm (diffuser Typ n. Laurén) in situ angestrebt werden. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes nach oral soll ein Schnellschnitt erfolgen. |
Analog der ESMO-Guidelines sollte für Magenkarzinome Stadium IB-II bei expansivem Wachstum (u.a. inestinaler Typ nach Lauren) ein Sicherheitsabstand von 3 cm, bei infiltrativem Wachstum (diffuser Typ nach Lauren/poorly cohesive) ein Si-cherheitsabstand von 5 cm nach oral eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, sollte ein Schnellschnitt des gesamten Absetzungsrandes erfolgen. |
|
|
11.3 |
11.3 |
Ergänzung von „und/oder N+“ Um Konsistenz zur S3-Leitlinie Ösophagus-karzinom herzustellen |
|
Beim nicht-fernmetastasierten Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs der Kategorien cT3 und resektablen cT4 Tumoren soll eine neoadjuvante Radiochemotherapie gefolgt von adjuvanter Immuntherapie bei Nachweis vitaler Tumorzellen im Resektat oder eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden.
|
Beim nicht-fernmetastasierten Adenokarzinom des gastroösophagealen Über-gangs der Kategorien cT3 und resektablen cT4 und/oder N+ Tumoren soll eine neoadjuvante Radiochemotherapie gefolgt von adjuvanter Immuntherapie bei Nachweis vitaler Tumorzellen im Resektat oder eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden. |
Literaturhinweise
[1114] Nakajima, T, Oda, I, Gotoda, T, Hamanaka, H, Eguchi, T, Yokoi, C, et.al. Metachronous gastric cancers after endoscopic resection: how effective is annual endoscopic surveillance?, Gastric Cancer, 2006. 9 (2)(2): p. 93-8., https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/16767364/