19. Anlagen – Lungenkarzinom
19.1 Template Pathologiebefund-Biopsie
Die nachfolgenden Tabellen fassen zusammen, welche Angaben in einem Pathologiebericht enthalten sein sollen.
Tabelle 45: Pathologiebericht Lungenkarzinom – Biopsie (Stand: 03/2025)
| Angabe | Erläuterung | Angabe/Ausprägung (wenn möglich: entsprechend Einheitlicher onkologischer Basisdatensatz der Krebsregister) |
| Klinische Angaben/ Fragestellung | Angabe durch Einsender | |
| Makroskopie | Anzahl, Größe und Lokalisation der Bioptate |
|
| Mikroskopie | Mikroskopische Beschreibung | |
| Beurteilung | Histologische Typisierung |
|
| ICD-O-3 | ||
| Resultate zu molekularen Therapiezielen (soweit anwendbar, i. Allg. als ergänzender Bericht) |
Molekularpathologische Untersuchungen: Mindestens: von allen NSCLC Stadium IV vor Erstlinientherapie: EGFR-Mutationen in den Exonen 18-21, BRAF V600 Mutationen, ALK-Fusionen, ROS1-Fusionen, RET-Fusionen, NTRK 1-3-Fusionen, KRAS-Mutationen (insbesondere KRAS-G12C-Mutation), MET-Exon 14-Skipping-Mutationen, NRG1-Fusionen und HER2 (ERBB 2)-Mutationen in den Exonen 8, 18, 19, 20 und 21 NSCLC Stadium IB-IIIA: EGFR-Mutationen in den Exonen 19 und 21 und ALK-Fusionen (ALK bei Tumoren ≥ 4 cm) nicht resezierbare NSCLC im Stadium III: EGFR-Mutationen in den Exonen 19 und 21 sowie ALK- und ROS1- Alterationen Immunhistochemische Untersuchung: NSCLC Stadium IB-III: PD-L1-Expression |
19.2 Template Pathologiebefund-Resektionspräparat
Tabelle 46: Pathologiebericht Lungenkarzinom – Resektionspräparat (Stand: 03/2025)
| Angabe | Erläuterung | Angabe/Auspräung (wenn möglich: entsprechend Einheitlicher onkologischer Basisdatensatz der Krebsregister) |
| Klinische Angaben/ Fragestellung | Angabe durch Einsender | |
| Makroskopie | Art und Größe des Präparates |
|
| Tumorlokalisation |
|
|
| Tumorgröße/ Tumorausdehnung |
|
|
| Beziehung/ Abstand des Tumors zu den Resektionsrändern, insbesondere zum Bronchusresektionsrand |
|
|
| Erfassung ggf. vorhandener weiterer Tumorherde |
|
|
| Veränderungen des tumorfreien Lungengewebes | Angabe tumorbedingter und tumorunabhängiger Veränderungen | |
| Mikroskopie | Mikroskopische Beschreibung | |
| Beurteilung | Histlogische Typisierung | WHO-Klassifikation |
| Tumorgröße/ Tumorausdehnung |
|
|
| Resektionsränder (mit min. Abstand zum Resektionsrand), insbesondere Bronchusresektionsrand | Angabe in mm | |
| Lymphknoten |
Angabe (getrennt nach intrapulmonal, hilär und mediastinal; Bezeichnung mediastinaler LK-Stationen nach klinischen Angaben):
|
|
| weitere Befunde (insbesondere tumorfreies Lungengewebe) | Angabe weiterer Befunde: .B. Lungenfibrose, obstruktive Pneumonie usw. | |
| TNM-Klassifikation 9. Auflage | ||
| R-Klassifikation |
Angabe (ggf. mit Zusatz: z.B. R0 (lokal) oder R0 (lokoregionär):
|
|
| Grading (soweit anwendbar) | Angabe bei pulmonalem Adenokarzinom: Grading gemäß den Empfehlungen der WHO | |
| Regressionsgrading nach vorangegangener Radio- u/o Chemotherapie | Angabe: RG I-III | |
| ICD-O-3 | ||
| Resultate zu molekularen Therapiezielen (soweit anwendbar, i. Allg. als egänzender Bericht) |
Molekularpathologische Untersuchungen: Mindestens: NSCLC Stadium IB-IIIA nach Tumorresektion: EGFR-Mutationen in den Exonen 19 und 21 und ALK-Fusionen (ALK bei Tumoren ≥ 4 cm) von allen NSCLC Stadium IV vor Erstlinientherapie: EGFR-Mutationen in den Exonen 18-21, BRAF V600 Mutationen, ALK-Fusionen, ROS1-Fusionen, RET-Fusionen, NTRK 1-3-Fusionen, KRAS-Mutationen (insbesondere KRAS-G12C-Mutation), MET-Exon 14-Skipping-Mutationen, NRG1-Fusionen und HER2 (ERBB 2)-Mutationen in den Exonen 8, 18, 19, 20 und 21 Immunhistochemische Untersuchung: NSCLC Stadium IB-IIIA nach Tumorresektion: PD-L1-Expression Von allen NSCLC IV vor Erstlinientherapie: PD-L1-Expression |
19.3 Übersicht der Änderungen in Version 5
Tabelle 47: Übersicht Änderungen in Version 5
|
Version 4.0 |
Version 5.0 |
Änderung |
|
3.1 |
3.1 |
modifiziert 2026 |
|
Bei jedem Patienten mit Lungenkarzinom sind anamnestisch die Risikofaktoren (Rauchen, berufliche Noxen) zu erfragen. Die Erhebung einer umfassenden Arbeitsanamnese ist erforderlich. 2010: Empfehlungsgrad D (Fehlende oder inkonsistente Studien, Empfehlung aufgrund von Expertenmeinung) |
Bei jedem Patienten mit Lungenkarzinom sollen anamnestisch die Risikofaktoren (Rauchen, berufliche Noxen und Familienanamnese bezüglich maligner Erkrankungen) erfragt werden. Die Erhebung einer umfassenden Arbeitsanamnese ist erforderlich. |
|
|
4.1 |
4.1 |
modifiziert 2026 |
|
Tabakrauchen soll konsequent vermieden bzw. beendet werden. |
Aktives Tabakrauchen, das Rauchen der E-Zigarette und eine Passivrauchexposition sollen konsequent vermieden werden. |
|
|
4.2 |
4.2 |
modifiziert 2026 |
|
Passivrauchexposition soll in jeder Weise vermieden werden. |
Bei Patienten mit Lungenkarzinom soll der Konsum von Tabak- und E-Zigaretten sowie verwandter Produkte regelmäßig erfragt und dokumentiert werden. |
|
|
4.3 |
4.3 |
modifiziert 2026 |
|
Bei Patienten mit Lungenkarzinom soll der Tabakkonsum regelmäßig erfragt und dokumentiert werden. |
Rauchende Patienten mit Lungenkarzinom sollen strukturiert (z.B. nach ABC-Schema) beraten und an ein professionelles Angebot zur Tabakentwöhnung vermittelt werden (z.B. Tabakentwöhnungskurse, Telefonberatung oder DiGA). |
|
|
4.4 |
4.4 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit Lungenkarzinom, die noch rauchen, sollen dazu motiviert werden, den Tabakkonsum zu beenden. Ihnen soll eine qualifizierte Tabakentwöhnung angeboten werden. |
Allen rauchenden Patienten mit Lungenkarzinom soll eine pharmakologische Therapie (z.B. eine Nikotinersatztherapie oder Vareniclin) angeboten werden. |
|
|
|
4.5 |
neu 2026 |
|
|
Rauchenden, die sich einem Lungenkarzinom-Screening unterziehen, soll eine Tabakentwöhnung mit Beratung (z.B. ABC-Ansatz) und pharmakologischer Unterstützung angeboten werden (opt out Ansatz). |
|
|
8.6 |
8.6 |
modifiziert 2026 |
|
In Studien wurden die positiven Effekte der frühzeitigen Palliativberatung und -versorgung dann erzielt, wenn: (a) die Kontakte wenigstens in monatlichen Abständen und (b) nach einem Primärkontakt 3 Folgekontakte erfolgten. |
Neben einer frühzeitigen Palliativberatung sollte ein standardisiertes Symptomassessment regelmässig durchgeführt werden, um eine bedarfsorientierte In-tegration von Palliativversorgung zu ermöglichen. |
|
|
8.11 |
8.10 |
modifiziert 2026 |
|
Bei allgemein oder funktionell inoperablen Patienten mit einem NSCLC Stadium I und IIA soll eine stereotaktische Strahlentherapie angeboten werden. |
Bei allgemein oder funktionell inoperablen Patienten mit einem NSCLC Stadium I soll eine stereotaktische Strahlentherapie angeboten werden. |
|
|
8.14 |
8.13 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium I / II soll bei adäquater Lungenfunktion und fehlenden Kontraindikationen eine radikale Resektion angeboten werden, deren Ziel die R0-Tumorentfernung ist. |
Patienten mit NSCLC im Stadium I soll bei adäquater Lungenfunktion und fehlenden Kontraindikationen eine radikale Resektion angeboten werden, deren Ziel die R0-Tumorentfernung ist. |
|
|
8.15 |
8.14 |
modifiziert 2026 |
|
Beim NSCLC im Stadium I/II soll bei ausreichender kardiopulmonaler Funktion die radikale Resektion als Lobektomie durchgeführt werden. Bei Tumoren ≤ 2cm im äußeren Drittel des Parenchymmantels und zytologisch oder histologisch gesichertem N0-Status ist eine anatomische Segmentresektion der Lobektomie hinsichtlich Kuration ebenbürtig, sofern am Lungenparenchym ein Resektionsabstand erzielt werden kann, der größer ist als der Tumordurchmess |
Beim NSCLC im Stadium I soll bei ausreichender kardiopulmonaler Funktion die radikale Resektion als Lobektomie durchgeführt werden. Bei Tumoren ≤ 2cm im äußeren Drittel des Parenchymmantels und zytologisch oder histologisch gesichertem N0-Status ist eine anatomische Segmentresektion der Lobektomie hinsichtlich Kuration ebenbürtig, sofern am Lungenparenchym ein Resektionsabstand erzielt werden kann, der größer ist als der Tumordurchmesser. |
|
|
8.16 |
8.15 |
modifiziert 2026 |
|
Beim NSCLC im Stadium I und II werden nach minimal-invasiver VATS- oder RATS-Lobektomie im Vergleich zur konventionellen offenen Lobektomie - bei gleichwertigem onkologischem Ergebnis - weniger postoperative Komplikationen und weniger postoperative Schmerzen beobachtet, woraus eine verbesserte Lebensqualität und ein kürzerer Krankenhausaufenthalt resultiert. Deswegen sollte die minimalinvasive Lobektomie der konventionellen offenen Lobektomie beim NSCLC im Stadium I und II vorgezogen werden. |
Beim NSCLC im Stadium I werden nach minimal-invasiver VATS- oder RATS-Lobektomie im Vergleich zur konventionellen offenen Lobektomie - bei gleichwertigem onkologischem Ergebnis - weniger postoperative Komplikationen und weniger postoperative Schmerzen beobachtet, woraus eine verbesserte Lebensqualität und ein kürzerer Krankenhausaufenthalt resultiert. Deswegen sollte die minimalinvasive Lobektomie der konventionellen offenen Lobektomie beim NSCLC im Stadium I vorgezogen werden. |
|
|
8.25 |
8.20 |
modifiziert 2026 |
|
Nach R0-Resektion und systematischer Lymphknotendissektion soll Patienten mit NSCLC im Stadium II in gutem Allgemeinzustand (ECOG 0/1) eine adjuvante Chemotherapie angeboten werden, wenn keine neoadjuvante Therapie durchgeführt wurde. |
Patienten mit NSCLC im Stadium I soll nach R0-Resektion und systematischer Lymphknotendissektion eine adjuvante Chemotherapie nicht angeboten werden. |
|
|
8.28 |
8.21 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IB und einer aktivierenden EGFR-Mutation (nur Exon 19 Deletion, Exon 21 L858R), soll nach primärer R0-Resektion eine adjuvante Therapie mit Osimertinib über 3 Jahre angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC im Stadium IB und einer aktivierenden EGFR-Mutation (nur Exon 19 Deletion, Exon 21 L858R), sollte nach primärer R0-Resektion eine adjuvante Therapie mit Osimertinib über 3 Jahre angeboten werden. |
|
|
|
8.26 |
neu 2026 |
|
|
Bei Patienten mit NSCLC im klinischen Stadium II/III soll im Rahmen des Thorax-Onkologischen Tumorboards im Konsens die Operabilität festgelegt und dokumentiert werden. Diese umfasst sowohl die chirurgisch-technische Resektabilität als auch die funktionelle und die onkologische Operabilität. |
|
|
8.39 |
8.27 |
modifiziert 2026 |
|
Die Unterscheidung von Subgruppen hat beim NSCLC im Stadium III für Therapiewahl und Prognose große Bedeutung. Hierzu sollen die klinische TNM –Klassifikation (Version 8) und die Unterteilung des N2 Stadium nach Robinson verwendet werden. |
Die Unterscheidung von Subgruppen hat beim NSCLC im Stadium III A/B/C für Therapiewahl und Prognose eine große Bedeutung. Hierzu soll die aktuelle TNM –Klassifikation (Version 9 inkl. der neuen T- und N-Deskriptoren) die Grundlage darstellen. |
|
|
|
8.28 |
neu 2026 |
|
|
Bei Patienten mit NSCLC Stadium IIIA/IIIB und unsicherer Resektabilität sollte die Empfehlung zur Art der multimodalen Therapie, insbesondere Konzepte mit vs. ohne OP, erst nach erweiterter Diagnostik und eingehender Diskussion im Thorax-Onkologischen Tumorboard sowie unter besonderer Berücksichtigung der Patientenpräferenz ausgesprochen werden. |
|
|
|
8.29 |
neu 2026 |
|
|
Zur Beurteilung der onkologischen Resektabilität im Stadium II/III soll die folgende Diagnostik (nicht älter als 4 Wochen) vorliegen: · hochauflösendes diagnostisches CT im i. v. KM · FDG-PET/CT · systematische EBUS/EUS-Diagnostik mit Punktion und Zytologie-Diagnostik im Zellblock aus: LN Station #2 rechts und links, LN Station #4 rechts und links, LN Station Nr. 7, LN Station #10 und #11 ipsilateral · alternativ (ggf. ergänzend) zur EBUS/EUS-Diagnostik mediastinales Staging mittels MESK, VAMLA oder VATS |
|
|
8.40 |
8.30 |
modifiziert 2026 |
|
Das Ausmaß einer notwendigen Zusatzdiagnostik, die Stadienzuordnung und optimale Behandlungswahl für den einzelnen Patienten soll vor Therapiebeginn durch ein Thorax-Onkologisches Tumorboard (mindestens Beteiligung von Pathologie, Pneumologie, Onkologie, Thoraxchirurgie, Radioonkologie und diagnostischer Radiologie, Nuklearmedizin) festgelegt werden. |
Ausgehend von diesen Befunden soll in einem initialen Thorx-Onkologischem Tumorboard die Entscheidung aufgrund von Risikokonstellationen (N0, Anzahl der N1 LK, Größe der N1 LK, Anzahl N2 LK, Größe der N2 LK, infiltrativer Befall der Lymphknoten mit Einwachsen in das umgebende Gewebe, N3-Befall, T3 bzw. T4-Befall, T1-Befall, Resektionsmöglichkeiten, PET-CT Befund, EBUS/EUS Befund, Tumorlokalisation) getroffen werden, ob primäre Resektabilität, ob Notwendigkeit Pneumonektomie oder fehlende R0-Resektabilität vorliegt. Diese Festlegung soll dokumentiert werden. |
|
|
|
8.31 |
neu 2026 |
|
|
Nach neoadjuvanter Therapie soll ein CT mit i. v. KM zum Ausschluß Progress durchgeführt, sowie erneut die funktionelle Operabilität überprüft werden. |
|
|
8.42 |
8.32 |
modifiziert 2026 |
|
Für Patienten mit NSCLC im klinischen Stadium III, die für eine kurativ intendierte Therapie vorgesehen sind, soll eine mediastinale Ausbreitungsdiagnostik präferentiell mittels EBUS/EUS (bei unklarem Befund Ergänzung durch Mediastinoskopie oder VATS) und eine feingewebliche Sicherung erfolgen. |
Für Patienten mit NSCLC im klinischen Stadium III, die für eine kurativ intendierte Therapie vorgesehen sind, soll nach der zuvor durchgeführten PET/CT-Diagnostik, eine systematische mediastinale Ausbreitungsdiagnostik präferentiell mittels EBUS/EUS (bei unklarem Befund Ergänzung durch Mediastinoskopie oder VATS) und eine feingewebliche Sicherung erfolgen. |
|
|
8.45 |
8.33 |
modifiziert 2026 |
|
Das Lebensalter sollte kein alleiniges Ausschlusskriterium für eine definitive multimodale Therapie beim NSCLC im Stadium III sein. Dies erfordert eine besondere, auch internistisch/geriatrische Begleitevaluation. |
Das Lebensalter soll kein alleiniges Ausschlusskriterium für eine definitive multimodale Therapie beim NSCLC im Stadium IIIA/IIIB/IIIC sein. Dies erfordert eine besondere, auch internistisch/geriatrische Begleitevaluation mit kardiopulmonaler Risikoabschätzung. |
|
|
8.46 |
8.34 |
modifiziert 2026 |
|
Relevante negative Prognosefaktoren, wie z.B. Gewichtsverlust, ECOG 2, LDH, snten mitollen besonders bei Patie NSCLC im Stadium III erfasst und bei der Therapieentscheidung berücksichtigt werden. |
Relevante Prognosefaktoren, wie z.B. Gewichtsverlust, ECOG, LDH, sollen besonders bei Patienten mit NSCLC im Stadium III erfasst und bei der Therapieentscheidung berücksichtigt werden. |
|
|
|
8.35 |
neu 2026 |
|
|
Um eine Pneumonektomie zu vermeiden, sollte bei zentralen Tumoren im Stadium II oder III, falls die technische Operabilität dafür vorliegt sowie eine OP erfolgt, eine parenchymsparende Manschettenresektion durchgeführt werden. |
|
|
|
8.36 |
neu 2026 |
|
|
Beim NSCLC im Stadium II/III werden nach minimal-invasiver VATS- oder RATS-Lobektomie im Vergleich zur konventionellen offenen Lobektomie - bei gleichwertigem onkologischem Ergebnis - weniger postoperative Komplikationen und weniger postoperative Schmerzen beobachtet, woraus eine verbesserte Le-bensqualität und ein kürzerer Krankenhausaufenthalt resultiert. Deswegen sollte die minimalinvasive Lobektomie der konventionellen offenen Lobektomie beim NSCLC im Stadium II/III vorgezogen werden. |
|
|
|
8.37 |
neu 2026 |
|
|
Ist bei Patienten mit NSCLC im klinischen Stadium II eine Lobektomie aufgrund von Komorbiditäten oder Lungenfunktionseinschränkung nicht möglich, soll als chirurgisches Verfahren eine anatomische Segmentresektion angestrebt werden. |
|
|
|
8.38 |
neu 2026 |
|
|
Bei Patienten, die einer kurativen Resektion zugeführt werden, soll eine systematische Lymphknotendissektion nach ESTS-Kriterien erfolgen, um ein genaues Staging zu ermöglichen und um möglicherweise die Prognose zu verbessern. |
|
|
|
8.39 |
neu 2026 |
|
|
Bei einer Pleurainvasion ohne tiefere Brustwandinfiltration kann eine extrapleurale Lyse erfolgen. |
|
|
|
8.40 |
neu 2026 |
|
|
Bei tieferer Brustwandinfiltration soll eine Vollwandresektion durchgeführt werden. |
|
|
8.55 |
8.41 |
modifiziert 2026 |
|
Für Patienten mit inkompletter Resektion soll primär die Möglichkeit einer Nachresektion geprüft werden. Sofern keine R0-Resektion sinnvoll zu erzielen ist, soll innerhalb eines multimodalen Gesamtkonzeptes nach Indikationsstellung im Thorax-Onkologischen Tumorboard eine postoperative Strahlentherapie angeboten werden. |
Bei allen NSCLC-Patienten mit Resektion im Stadium II/III soll das Thorax-Onkologische Tumorboard den detaillierten R-Status im Bereich der Lymphknoten und lokal (IASLC-Klassifikation) betrachten und die lokalen und systemischen Rezidivrisiken betrachten und eine Empfehlung zu einem multimodalen Therapiekonzept unter Evaluation lokaler Verfahren (Nachresektion, Strahlentherapie) abgeben. |
|
|
8.47 |
8.42 |
modifiziert 2026 |
|
Beim NSCLC im Stadium III mit inzidentellem N2-Status (IIIA1 bzw. IIIA2) soll nach kompletter Resektion (R0) und systematischer Lymphknotendissektion, bei fehlender Kontraindikation, eine adjuvante Kombinationschemotherapie erfolgen. Die Chemotherapie soll nach Abschluss der Wundheilung innerhalb von 60 Tagen nach Resektion erfolgen. |
NSCLC-Patienten mit postoperativem Stadium II/III (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) und R0-Resektion, ohne neoadjuvante Vorbehandlung, soll - bei fehlenden Kontra-Indiktionen - eine adjuvante Kombinationschemotherapie angeboten werden. Die Chemotherapie soll nach Abschluss der Wundheilung innerhalb von 60 Tagen nach Resektion erfolgen. |
|
|
8.48 |
8.43 |
modifiziert 2026 |
|
Die adjuvante Chemotherapie beim NSCLC im Stadium IIIA1 und IIIA2 soll bei fehlender Kontraindikation als eine cisplatinhaltige Kombination über 4 Zyklen erfolgen. Nur bei Kontraindikation gegen Cisplatin soll der Einsatz von Carboplatin erwogen werden. |
Die adjuvante Chemotherapie beim NSCLC im Stadium II/III sollte bei fehlender Kontraindikation als eine cisplatinhaltige Kombination über 4 Zyklen erfolgen. |
|
|
8.48 |
8.44 |
modifiziert 2026 |
|
Die adjuvante Chemotherapie beim NSCLC im Stadium IIIA1 und IIIA2 soll bei fehlender Kontraindikation als eine cisplatinhaltige Kombination über 4 Zyklen erfolgen. Nur bei Kontraindikation gegen Cisplatin soll der Einsatz von Carboplatin erwogen werden. |
Nur bei klaren Kontraindikation gegen Cisplatin bzw. erwartbarer schwerer Toxizität soll der Einsatz von Carboplatin erwogen werden. |
|
|
8.49 |
8.45 |
modifiziert 2026 |
|
Bei Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA1 und IIIA2 mit klinisch relevanter Komorbidität aufgrund der vorangegangenen Resektion oder vorbestehender Erkrankungen sollte die Durchführung einer adjuvanten Kombinationschemotherapie individuell geprüft und in einem interdisziplinär ausgerichteten Team mit entsprechender Erfahrung erfolgen. |
Bei Patienten mit NSCLC im Stadium II/III mit klinisch relevanter Komorbidität aufgrund der vorangegangenen Resektion oder vorbestehender Erkrankungen sollte die Durchführung einer adjuvanten Kombinationschemotherapie individuell geprüft und in einem interdisziplinär ausgerichteten Team mit entsprechender Erfahrung erfolgen. |
|
|
8.50 |
8.46 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA und einer aktivierenden EGFR-Mutation (nur Exon 19 Deletion, Exon 21 L858R) soll nach primärer R0-Resektion und adjuvanter Chemotherapie eine adjuvante Therapie mit Osimertinib über 3 Jahre angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC im Stadium II/III und einer aktivierenden EGFR-Mutation (nur Exon 19 Deletion, Exon 21 L858R) soll nach primärer R0-Resektion und adjuvanter Chemotherapie eine adjuvante Therapie mit Osimertinib über 3 Jahre angeboten werden. |
|
|
8.51 |
8.47 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA und einer aktivierenden EGFR-Mutation (nur Exon 19 Deletion, Exon 21 L858R), bei denen nach primärer R0-Resektion keine adjuvante Chemotherapie durchgeführt werden kann, soll eine adjuvante Therapie mit Osimertinib über 3 Jahre angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC im Stadium II/III und einer aktivierenden EGFR-Mutation (nur Exon 19 Deletion, Exon 21 L858R), bei denen nach primärer R0-Resektion keine adjuvante Chemotherapie durchgeführt werden kann, soll eine adjuvante Therapie mit Osimertinib über 3 Jahre angeboten werden. |
|
|
8.52 |
8.48 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA und einer ALK-Translokation sollte nach primärer R0-Resektion eine adjuvante Therapie mit Alectinib über 2 Jahre angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC im Stadium II/III und einer ALK-Translokation sollte nach primärer R0-Resektion eine adjuvante Therapie mit Alectinib über 2 Jahre angeboten werden. |
|
|
8.53 |
8.49 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA mit einer PD-L1 Expression ≥ 50 % (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) soll, nach primärer R0-Resektion und durchgeführter adjuvanter Chemotherapie, eine adjuvante Therapie mit Atezolizumab über 1 Jahr angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC im Stadium II/III mit einer PD-L1 Expression ≥ 50 % (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) soll, nach primärer R0-Resektion und durchgeführter adjuvanter Chemotherapie, eine adjuvante Therapie mit Atezolizumab über 1 Jahr angeboten werden. |
|
|
8.54 |
8.50 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) sollte, nach primärer R0-Resektion und durchgeführter adjuvanter Chemotherapie, unabhängig vom PD-L1 Status eine adjuvante Therapie mit Pembrolizumab über 1 Jahr angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC im Stadium II/III (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) sollte, nach primärer R0-Resektion und durchgeführter adjuvanter Chemotherapie, unabhängig vom PD-L1 Status eine adjuvante Therapie mit Pembrolizumab über 1 Jahr angeboten werden. |
|
|
8.56 |
8.51 |
modifiziert 2026 |
|
Für Patienten mit R0 Resektion und mediastinalem Lymphknotenbefall im NSCLC-Stadium IIIA1 bzw. IIIA2 sollte zusätzlich zur adjuvanten Chemotherapie die Indikation zur postoperativen Mediastinalbestrahlung individuell geprüft aber nicht routinemäßig gestellt werden. |
Für Patienten mit R0 Resektion und mediastinalem Lymphknotenbefall im NSCLC-Stadium III(N2a oder N2b) sollte zusätzlich zur adjuvanten Chemotherapie die Indikation zur postoperativen Mediastinalbestrahlung individuell geprüft aber nicht routinemäßig gestellt werden. |
|
|
|
8.52 |
neu 2026 |
|
|
Patienten mit NSCLC im Stadium II soll nach R0-Resektion eine adjuvante Strahlentherapie nicht angeboten werden. |
|
|
|
8.53 |
neu 2026 |
|
|
Beim NSCLC im Stadium II (N1) sollte interdisziplinär diskutiert werden, ob eine systemische, anti-neoplastische Induktionstherapie, gefolgt von Resektion, als alternative Therapieoption durchgeführt wird. Entscheidungskriterien sind Expression von PD-L1, Risiken R1/R2-Resektion, Komorbiditäten, Compliance-Einschätzung und Patientenwunsch. |
|
|
|
8.54 |
neu 2026 |
|
|
NSCLC-Patienten mit resektablen Tumoren im Stadium II (N1), und ohne EGFR- und ALK-Alteration) und Empfehlung einer Induktionstherapie, soll eine kombinierte Immunchemotherapie angeboten werden. Die Checkpointinhibitortherapie kann, abhängig vom Zulassungsstatus, postoperativ fortgesetzt werden. |
|
|
|
8.55 |
neu 2026 |
|
|
Patienten mit NSCLC im Stadium II soll nach R0-Resektion eine adjuvante Strahlentherapie nicht angeboten werden. |
|
|
8.57 |
8.56 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA3 und technischer und funktioneller Operabilität sollen multimodal behandelt werden. Derzeitige multimodale Optionen sind die definitive Radiochemotherapie +/- Durvalumab und die Operation nach neoadjuvanter Therapie. |
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA/IIIB sollen, bei technischer und funktioneller und onkologischer Operabilität, multimodal behandelt werden. Derzeitige multimodale Optionen sind Konzepte mit Operation nach neoadjuvanter Therapie oder die definitive Radiochemotherapie ohne OP +/- Durvalumab oder Osimertinib je nach Zulassung. |
|
|
8.58 |
8.57 |
modifiziert 2026 |
|
Wird bei Patienten mit NSCLC Stadium IIIA3 im Rahmen einer Induktion eine Phase alleiniger Chemotherapie eingesetzt, sollte präferentiell eine Kombination aus Cisplatin und einem Taxan eingesetzt werden. |
Wird bei Patienten mit NSCLC Stadium IIIA (N2a) im Rahmen einer Neoadjuvanz eine Phase alleiniger Chemotherapie eingesetzt, sollte präferentiell eine Kombination aus Cisplatin und einem Taxan eingesetzt werden. |
|
|
8.59 |
8.58 |
modifiziert 2026 |
|
Bei NSCLC Patienten mit resektablen Tumoren im Stadium IIIA3 (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) und Empfehlung einer medikamentösen Induktionstherapie soll eine kombinierte Immunchemotherapie angeboten werden. Die Checkpointinhibitortherapie kann abhängig vom Zulassungsstatus fortgesetzt werden. |
Bei NSCLC Patienten mit resektablen Tumoren im Stadium IIIA/IIIB (ohne EGFR- oder ALK-Alteration) und Empfehlung einer neoadjuvanten rein medikamentösen Induktionstherapie soll eine kombinierte Immunchemotherapie angeboten werden. Die Checkpointinhibitortherapie kann postoperativ, abhängig vom Zulassungsstatus, fortgesetzt werden. |
|
|
8.61 |
8.59 |
modifiziert 2026 |
|
In den Subgruppen T4N0 und T4N1 (jeweils Stadium IIIA) ist die primäre Operation bzw. die Integrationo der Operation in das Gesamtbehandlungskonzept bei technischer und funktioneller Operabilität möglich. Dies sollte gegen die Vorteile eines neoadjuvanten Vorgehens (siehe Empfehlungen 8.52 und 8.53) abgewogen werden. |
In den Subgruppen NSCLC T4N0 und T4N1 des Stadiums IIIA ist nach interdisziplinärer Evaluation im Thorax-Onkologischen Tumorboard je nach T4-Lokalisation auch die primäre Operation bzw. die Integration der Operation in das Gesamtbehandlungskonzept bei technischer und funktioneller Operabilität möglich. Dies sollte gegen die Vorteile eines neoadjuvanten Vorgehens abgewogen werden. |
|
|
8.62 |
8.60 |
modifiziert 2026 |
|
Bei primär eingeschmolzenen Tumoren sollten Risiken einer (Radio)chemotherapie gegenüber denen einer primären Operation abgewogen werden. |
Bei primär eingeschmolzenen Tumoren sollten Risiken einer Radiochemotherapie oder einer neoadjuvanten Systemtherapie gegenüber denen einer primären Operation abgewogen werden. |
|
|
8.63 |
8.61 |
modifiziert 2026 |
|
Für selektierte Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA4 / IIIB kann nach interdisziplinärer Evaluation im Thorax-Onkologischen Tumorboard ein multimodaler Behandlungsansatz unter Integration der Operation erfolgen, sofern eine R0 Resektion sehr wahrscheinlich ist. |
Bei unsicherer Resektabilität im Stadium IIIB ist die definitive Radiochemotherapie + Durvalumab oder Osimertinib, je nach Zulassung, eine in kurativer Intention breit einsetzbare Behandlungsoption. Patienten mit NSCLC Stadium IIIB (N2a oder N2b) können bei interdisziplinär konsensueller Feststellung der technisch/funktionellen und onkologischen Operabilität multimodal unter Einschluss der Operation behandelt werden, sofern eine R0-Resektion sehr wahrscheinlich ist. |
|
|
8.60 |
8.62 |
modifiziert 2026 |
|
Bei alleiniger Induktionschemotherapie sollte nach Operation und R0-Resektion eines NSCLC im Stadium IIIA3 eine Evaluation im Thorax-Onkologischen Tumorboard und bei erhöhtem lokoregionärem Rezidivrisiko eine mediastinale Radiotherapie erfolgen. Die Dosis sollte 50-54 Gy in 5-6 Wochen betragen. |
Bei alleiniger neoadjuvanter rein medikamentöser Therapie sollte nach Operation und R0-Resektion eines NSCLC im Stadium III eine Evaluation im Thorax-Onkologischen Tumorboard und bei erhöhtem lokoregionärem Rezidivrisiko eine mediastinale Radiotherapie erfolgen. Die Dosis sollte 50-54 Gy in 5-6 Wochen betragen. |
|
|
8.65 |
8.63 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA4 / IIIB und IIIC sollen in der Regel– wenn Allgemeinzustand und Tumorausdehnung dies zulassen – eine Kombination aus Strahlentherapie und Chemotherapie erhalten. Die Chemotherapie soll bei definitiver Radiochemotherapie simultan und nur bei medizinischer Kontraindikation allein sequentiell durchgeführt werden. |
Die definitive Radiochemotherapie ist bei NSCLC im Stadium III eine in kurativer Intention breit einsetzbare Behandlungsoption. Patienten sollen in der Regel – wenn Allgemeinzustand und Tumorausdehnung dies zulassen – eine Kombination aus Strahlentherapie und Chemotherapie und ggf. einer Konsolidierungstherapie mit Durvalumab oder Osimertinib, je nach Zulassung, erhalten. Die Chemotherapie soll bei definitiver Radiochemotherapie simultan und nur bei medizinischer Kontraindikation allein sequentiell durchgeführt werden. |
|
|
8.67 |
8.64 |
modifiziert 2026 |
|
Beim NSCLC Stadium IIIA4, IIIB und IIIC sollten sowohl bei der simultanen als auch einer sequentiellen Radiochemotherapie zwei Zyklen einer voll-dosierten cisplatinhaltigen Kombinationschemotherapie (Zyklusintervall 3-4 Wochen) appliziert werden. Kombinationspartner sind bei simultaner Therapie in der Regel Vinorelbine oder Etoposid. |
Beim NSCLC Stadium III sollten sowohl bei der simultanen als auch einer sequentiellen Radiochemotherapie mindestens zwei Zyklen einer voll-dosierten Cisplatin-basierten Kombinationschemotherapie (Zyklusdauer 3-4 Wochen) appliziert werden. Kombinationspartner ist in der simultanen Therapie in der Regel Vinorelbine. |
|
|
8.68 |
8.65 |
modifiziert 2026 |
|
Die Strahlentherapie sollte nach dem involved field Prinzip auf der Basis eines aktuellen prätherapeutischen PET-CT und des feingeweblichen Stagings erfolgen. Herz-und Lungenschonung sollten nach dem Stand der Technik optimiert werden. |
Die Strahlentherapie sollte nach dem involved field Prinzip auf der Basis eines aktuellen prätherapeutischen, im Rahmen der Bestrahlungsplanung, durchgeführten-PET-CT und des feingeweblichen Stagings erfolgen. Herz-und Lungenschonung sollten nach dem Stand der Technik optimiert werden. |
|
|
|
8.72 |
neu 2026 |
|
|
Bei allgemein oder funktionell inoperablen Patienten mit einem NSCLC Stadium IIA (N0) soll eine stereotaktische Strahlentherapie angeboten werden. |
|
|
8.66 |
8.73 |
modifiziert 2026 |
|
Bei Patienten mit NSCLC im Stadium IIIA4, IIIB und IIIC und fehlender Möglichkeit der simultanen oder sequentiellen Radiochemotherapie kann die alleinige Radiotherapie evaluiert werden. |
Bei Patienten mit NSCLC im Stadium III und fehlender Möglichkeit einer multimodalen Therapie oder einer Radiochemotherapie kann die alleinige Radiotherapie angeboten werden. |
|
|
8.75 |
8.74 |
modifiziert 2026 |
|
Eine palliative thorakale Strahlentherapie sollte bei Patienten mit NSCLC Stadium IIIA4, IIIB und IIIC, für die kurative Therapiekonzepte trotz lokaler Krankheitssituation nicht geeignet sind, bei bestehender oder bevorstehender thorakaler Symptomatik durchgeführt werden. Verkürzte Fraktionierungsschemata sollten in Abhängigkeit vom Zustand und Wunsch des Patienten eingesetzt werden. |
Patienten mit NSCLC Stadium III, für die kurative Therapiekonzepte trotz lokaler Krankheitssituation nicht geeignet sind, sollte bei bestehender oder bevorstehender thorakaler Symptomatik eine palliative thorakale Strahlentherapie angeboten werden.Verkürzte Fraktionierungsschemata sollten in Abhängigkeit vom Zustand und Wunsch des Patienten eingesetzt werden. |
|
|
8.83 |
8.82 |
modifiziert 2026 |
|
Bei NSCLC-Patienten mit Plattenepithelkarzinom im UICC Stadium IV sowie ECOG 0-1, welche keine therapierbaren Mutationen und keine Kontraindikation gegenüber Checkpoint-Inhibitoren aufweisen, soll, unabhängig vom PD-L1 Status, in der Erstlinientherapie eine Chemo-Immuntherapie angeboten werden: Carboplatin + Paclitaxel oder NabPaclitaxel + Pembrolizumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Pembrolizumab platinbasierte Chemotherapie + Nivolumab + Ipilimumab über 2 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Nivolumab + Ipilimumab über 2 Jahre. platinbasierte Chemotherapie + Durvalumab + Tremelimumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab alle 4 Wochen und einer 5. Dosis Tremelimumab; zusammen mit der 6. Dosis Durvalumab platinbasierte Chemotherapie + Cemiplimab (bei PD-L1 Status ≥1%), alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von Cemiplimab alle 3 Wochen |
Bei NSCLC-Patienten mit Plattenepithelkarzinom im UICC Stadium IV sowie ECOG 0-1, welche keine therapierbaren Mutationen und keine Kontraindikation gegenüber Checkpoint-Inhibitoren aufweisen, soll, unabhängig vom PD-L1 Status, in der Erstlinientherapie eine Chemo-Immuntherapie angeboten werden: · Carboplatin + Paclitaxel oder NabPaclitaxel + Pembrolizumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Pembrolizumab · platinbasierte Chemotherapie + Nivolumab + Ipilimumab über 2 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Nivolumab + Ipilimumab über 2 Jahre. · platinbasierte Chemotherapie + Durvalumab + Tremelimumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Durvalumab alle 4 Wochen und einer 5. Dosis Tremelimumab; zusammen mit der 6. Dosis Durvalumab · platinbasierte Chemotherapie + Cemiplimab (bei PD-L1 Status ≥1%), alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von Cemiplimab alle 3 Wochen · Carboplatin + Paclitaxel oder NabPaclitaxel + Tislelizumab, alle 3 Wochen über 4 bis 6 Zyklen, gefolgt von Tislelizumab Erhaltungstherapie |
|
|
8.87 |
8.86 |
modifiziert 2026 |
|
Die Gesamtdauer der Chemo-Immuntherapie bzw. der Immun-Monotherapie bei NSCLC Stadium IV ist derzeit noch nicht hinreichend geklärt. Die Checkpointinhibitoren Pembrolizumab und Cemiplimab wurden in den zulassungsrelevanten Studien über zwei Jahre verabreicht. Eine Fortsetzung der Therapie über dieses Intervall hinaus kann bei weiter bestehender Tumorkontrolle und Verträglichkeit dem Patienten angeboten werden. Für Atezolizumab wurde in der Zulassungsstudie keine Begrenzung der Therapiedauer festgelegt. |
Die Gesamtdauer der Chemo-Immuntherapie in der Erhaltung bzw. der Immun-Monotherapie bei NSCLC Stadium IV ist noch nicht hinreichend geklärt. Die Checkpointinhibitoren Pembrolizumab und Cemiplimab wurden in den zulassungsrelevanten Studien über zwei Jahre verabreicht. Eine Fortsetzung der Therapie über dieses Intervall hinaus kann bei weiter bestehender Tumorkontrolle und Verträglichkeit dem Patienten angeboten werden. Für Atezolizumab und Tislelizumab wurde in der Zulassungsstudie keine Begrenzung der Therapiedauer festgelegt. |
|
|
8.88 |
8.87 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit besonderen Risikofaktoren für eine Immuntherapie Patienten mit Autoimmunerkrankungen und gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1) kann eine Immun- (Kombinations-) Therapie angeboten werden, wenn die Autoimmunerkrankung nicht lebensbedrohlich und nicht aktiv ist. Ein engmaschiges Monitoring ist in solchen Fällen besonders notwendig. Patienten mit kontrollierter Hepatitis B oder C oder einer kontrollierten HIV Erkrankung und gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1) kann eine Immun- (Kombinations-) Therapie angeboten werden. Ein engmaschiges Monitoring ist in solchen Fällen besonders notwendig. |
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit besonderen Risikofaktoren für eine Immuntherapie Patienten mit Autoimmunerkrankungen und gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1) kann eine Immun- (Kombinations-) Therapie angeboten werden, wenn die Autoimmunerkrankung nicht lebensbedrohlich und nicht aktiv ist. Ein engmaschiges Monitoring ist in solchen Fällen besonders notwendig. Bei der Wahl der immunonkologischen Therapie sollte das relevante Nebenwirkungsspektrum berücksichtigt werden. Patienten mit kontrollierter Hepatitis B oder C oder einer kontrollierten HIV Erkrankung und gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1) kann eine Immun- (Kombinations-) Therapie angeboten werden. Ein engmaschiges Monitoring ist in solchen Fällen besonders notwendig. |
|
|
8.93 |
8.92 |
modifiziert 2026 |
|
Bei NSCLC-Patienten mit Plattenepithelkarzinom im Stadium IV nach Erstlinien-Kombinations-Chemotherapie mit ECOG 2 ohne Kontraindikationen gegenüber einer Immuncheckpoint-Inhibitor-Therapie kann Atezolizumab oder Nivolumab (unabhängig vom PD-L1 Status oder Pembrolizumab (PD-L1 ≥1%) in der Zweitlinientherapie angeboten werden. |
Bei NSCLC-Patienten mit Plattenepithelkarzinom im Stadium IV nach Erstlinien-Kombinations-Chemotherapie mit ECOG 2 ohne Kontraindikationen gegenüber einer Immuncheckpoint-Inhibitor-Therapie kann · Atezolizumab oder Nivolumab (unabhängig vom PD-L1 Status oder · Pembrolizumab (PD-L1 ≥1%) oder · Tislelizumab (unabhängig vom PD-L1 Status) in der Zweitlinientherapie angeboten werden. |
|
|
8.99 |
8.98 |
modifiziert 2026 |
|
Bei NSCLC-Patienten mit nicht-plattenepithelialer Histologie im UICC Stadium IV sowie ECOG 0-1, welche keine therapierbaren Mutationen und keine Kontraindikation gegenüber Checkpoint-Inhibitoren aufweisen, soll, unabhängig vom PD-L1 Status, in der Erstlinientherapie eine Chemo-Immuntherapie angeboten werden. Cisplatin/Carboplatin + Pemetrexed + Pembrolizumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Pemetrexed und Pembrolizumab Carboplatin + Paclitaxel + Bevacizumab + Atezolizumab, alle 3 Wochen über 4-6 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Bevacizumab und Atezolizumab Carboplatin + nab-Paclitaxel + Atezolizumab alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Atezolizumab platinbasierte Chemotherapie + Nivolumab + Ipilimumab über 2 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Nivolumab +Ipilimumab über 2 Jahre platinbasierte Chemotherapie + Durvalumab + Tremelimumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhatlungstherapie mit Durvalumab alle 4 Wochen und einer 5. Dosis Tremelimumab; zusammen mit der 6. Dosis Durvalumab. (In der Zulassungsstudie konnte zudem Pemetrexed in der Erhaltung alle 4 Wochen fortgesetzt werden, wenn es als Kombinationspartner zu Platin in den ersten vier Zyklen eingesetzt wurde.) platinbasierte Chemotherapie + Cemiplimab (bei PD-L1 Status ≥1%), alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von Cemiplimab alle 3 Wochen. (In der Zulassungsstudie konnte zudem Pemetrexed in der Erhaltung alle 3 Wochen fortgesetzt werden, wenn es als Kombinationspartner zu Platin in den ersten vier Zyklen eingesetzt wurde). |
Bei NSCLC-Patienten mit nicht-plattenepithelialer Histologie im UICC Stadium IV sowie ECOG 0-1, welche keine therapierbaren Mutationen und keine Kontraindikation gegenüber Checkpoint-Inhibitoren aufweisen, soll, unabhängig vom PD-L1 Status, in der Erstlinientherapie eine Chemo-Immuntherapie angeboten werden. · Cisplatin/Carboplatin + Pemetrexed + Pembrolizumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Pemetrexed und Pembrolizumab · Carboplatin + Paclitaxel + Bevacizumab + Atezolizumab, alle 3 Wochen über 4-6 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Bevacizumab und Atezolizumab · Carboplatin + nab-Paclitaxel + Atezolizumab alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Atezolizumab · platinbasierte Chemotherapie + Nivolumab + Ipilimumab über 2 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Nivolumab +Ipilimumab über 2 Jahre · platinbasierte Chemotherapie + Durvalumab + Tremelimumab, alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von einer Erhatlungstherapie mit Durvalumab alle 4 Wochen und einer 5. Dosis Tremelimumab; zusammen mit der 6. Dosis Durvalumab. (In der Zulassungsstudie konnte zudem Pemetrexed in der Erhaltung alle 4 Wochen fortgesetzt werden, wenn es als Kombinationspartner zu Platin in den ersten vier Zyklen eingesetzt wurde.) · platinbasierte Chemotherapie + Cemiplimab (bei PD-L1 Status ≥1%), alle 3 Wochen über 4 Zyklen, gefolgt von Cemiplimab alle 3 Wochen. (In der Zulassungsstudie konnte zudem Pemetrexed in der Erhaltung alle 3 Wochen fortgesetzt werden, wenn es als Kombinationspartner zu Platin in den ersten vier Zyklen eingesetzt wurde.) · Carboplatin + Pemetrexed + Sugemalimab alle 3 Wochen über bis zu 4 Zyklen, gefolgt von Sugemalimab und Pemetrexed als Erhaltungstherapie alle 3 Wochen · Platinbasierte Kombinationschemotherapie mit Pemetrexed + Tislelizumab (bei PD-L1 Status ≥ 50%) über 4-6 Zyklen, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit Pemetrexed und Tislelizumab |
|
|
8.113 |
8.112 |
modifiziert 2026 |
|
a) Bei NSCLC Stadium IV sollte bei EGFR Exon 19 Deletion bevorzugt Osimertinib in der Erstlinientherapie angeboten werden. b) Bei NSCLC Stadium IV mit EGFR Exon 19 Deletion, insbesondere in der Gruppe mit ZNS-Metastasen, kann eine Kombination von Osimertinib und Chemotherapie (Pemetrexed und Platin mit Pemetrexed Erhaltungstherapie) angeboten werden. c) Bei NSCLC Stadium IV mit EGFR Exon 19 Deletion kann eine Kombinationstherapie mit Lazertinib und Amivantamab angeboten werden. |
Bei NSCLC Stadium IV mit einer EGFR Exon 19 Deletion oder Exon 21 Mutation (L858R) soll entweder a) Osimertinib Monotherapie oder b) Osimertinib + Pemetrexed + Cisplatin/Carboplatin gefolgt von Osimertinib + Pemetrexed oder c) Lazertinib und Amivantamab angeboten werden. Die Auswahl der Therapie sollte unter Berücksichtigung des Nebenwirkungsprofils und der weiteren Sequenztherapie sowie unter Berücksichtigung von klinischen und molekularen Parametern erfolgen (s. Hintergrundstext). |
|
|
8.124 |
8.121 |
modifiziert 2026 |
|
Nach Versagen einer Therapie mit Osimertinib bei Patienten mit EGFR-mutiertem NSCLC Stadium IV und ECOG 0-1 kann eine Chemotherapie Kombination mit Amivantamab oder eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel, Carboplatin, Bevacizumab und Atezolizumab oder eine Chemotherapie Kombination (ohne Immuncheckpoint-Inhibitor) angeboten werden |
Nach Versagen einer Therapie mit Osimertinib bei Patienten mit EGFR-mutiertem NSCLC Stadium IV und ECOG 0-1 sollte · eine Chemotherapie Kombination mit Amivantamab oder · eine Kombinationstherapie mit Paclitaxel, Carboplatin, Bevacizumab und Atezolizumab angeboten werden. |
|
|
8.138 |
8.135 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit ROS1-Fusionsgenen (ROS1 + NSCLC) soll als Erstlinientherapie Crizotinib oder Entrectinib angeboten werden. Bei ZNS metastasierten ROS-1 + NSCLC soll Entrectinib angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit ROS1-Fusionsgenen (ROS1 + NSCLC) soll als Erstlinientherapie Crizotinib oder Entrectinib oder Repotrectinib (in alphabetischer Reihenfolge) angeboten werden. |
|
|
8.145 |
8.142 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit nachgewiesener NTRK 1-3 Fusion soll eine Therapie mit Larotrectinib oder Entrectinib angeboten werden. |
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit nachgewiesener NTRK 1-3 Fusion soll eine Therapie mit Entrectinib oder Larotrectinib oder Repotrectinib (in alphabetischer Reihenfolge) angeboten werden. |
|
|
8.149 |
8.146 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit nachgewiesener MET exon 14 skipping Mutation soll spätestens nach Versagen der Erstlinientherapie eine Therapie mit einem MET-Inhibitor (Capmatinib*, Tepotinib oder Crizotinib) angeboten werden. * momentan nicht marktverfügbar in DE |
Patienten mit NSCLC Stadium IV mit nachgewiesener MET exon 14 skipping Mutation soll spätestens nach Versagen der Erstlinientherapie eine Therapie mit einem MET-Inhibitor (Tepotinib) angeboten werden. |
|
|
9.19 |
9.19 |
modifiziert 2026 |
|
Patienten mit fernmetastasiertem kleinzelligen Lungenkarzinom soll, sofern keine Kontraindikationen bestehen, primär eine Chemo-Immuntherapie mit Platin/Etoposid und einem PD-L1-Antikörper (Atezolizumab oder Durvalumab) angeboten werden. |
Patienten mit fernmetastasiertem kleinzelligen Lungenkarzinom soll, sofern keine Kontraindikationen bestehen, primär eine Chemo-Immuntherapie mit Platin/Etoposid und einem PD-L1-Antikörper (Atezolizumab oder Durvalumab) oder PD-1 Antikörper (Serplulimab oder Tislelizumab) angeboten werden. |
|
|
|
9.20 |
neu 2026 |
|
|
Bei Patienten mit SCLC Stadium IV, welche nach 4 Zyklen einer Chemo-Immuntherapie mit Carboplatin/Etoposid und Atezolizumab keinen Progress haben, sollte eine Erhaltungstherapie mit Atezolizumab und Lurbinectedin angeboten werden. * * CAVE: derzeit keine Zulassung in Deutschland (Stand 10/2025). off-label-use beachten |
|
|
|
9.23 |
neu 2026 |
|
|
Als systemische Zweitlinientherapie des SCLC sollte die Gabe von Tarlatamab angeboten werden. |
|
|
9.24 |
9.24 |
modifiziert 2026 |
|
Als systemische Zweitlinientherapie des SCLC sollte die Gabe von Topotecan angeboten werden. Als mögliche andere Behandlungsansätze kann auch die Gabe einer Anthrazyklin-haltigen Kombination sowie der Einsatz Paclitaxel– oder Irinotecan-haltiger Protokolle erwogen werden. |
Als mögliche andere Behandlungsansätze kann die Gabe von Topotecan, einer Anthrazyklin-haltigen Kombination sowie der Einsatz Paclitaxel– oder Irinotecan-haltiger Protokolle angeboten werden. |
|
|
9.35 |
9.35 |
modifiziert 2026 |
|
Entscheidendes Auswahlkriterium für den Einsatz der Strahlentherapie bei älteren Patienten mit SCLC scheint eher der Allgemeinzustand der Patienten als das kalendarische Alter zu sein. In einem Alter zwischen 70 und 75 Jahren ist auch die Durchführung einer simultanen Chemostrahlentherapie bei sehr gutem Allgemeinzustand möglich, mit Ergebnissen, die denen der jüngeren Patienten vergleichbar sind. In diesem Alter sollte daher ein simultanes Vorgehen erwogen werden (Evidenzgrad 1b). |
Entscheidendes Auswahlkriterium für den Einsatz der Strahlentherapie bei älteren Patienten mit SCLC-LD scheint eher der Allgemeinzustand der Patienten als das kalendarische Alter zu sein. Bei Patienten > 70 Jahre ist auch die Durchführung einer simultanen Chemostrahlentherapie bei sehr gutem Allgemeinzustand möglich, mit Ergebnissen, die denen der jüngeren Patienten vergleichbar sind. In diesem Alter sollte daher ein simultanes Vorgehen angeboten werden. |
|
|
9.36 |
9.36 |
modifiziert 2026 |
|
Im Alter über 75 Jahren liegen zur simultanen Chemo-Strahlentherapie beim SCLC keine Daten vor. Aufgrund der erhöhten Toxizität sollte bei diesen Patienten auf ein simultanes Vorgehen verzichtet werden. Hier kann eine konsolidierende Primärtumorbestrahlung bei gutem Allgemeinzustand und fehlenden Komorbiditäten erwogen werden (Evidenzgrad 3b). 2010: Empfehlungsgrad C (Schwache Empfehlung) |
Bei SCLC-Patienten über 70 Jahren kann, alternativ zur simultanen Radiochemotherapie, nach Abschluss der Chemotherapie - bei gutem Allgemeinzustand und ohne relevante Komorbiditäten - eine konsolidierende Bestrahlung oder eine primäre alleinige Radiotherapie angeboten werden. |
|
|
9.37 |
9.37 |
modifiziert 2026 |
|
Die Indikationen zur prophylaktischen Schädelbestrahlung beim SCLC entsprechen denen des jüngeren Patientenkollektivs (Evidenzgrad 3b, Empfehlungsgrad C). Zerebrovaskuläre Begleitrisiken der Patienten sollten hierbei adäquate Beachtung finden. (Evidenzgrad 3b). 2010: Empfehlungsgrad C (Schwache Empfehlung) |
Die Indikationen zur prophylaktischen Schädelbestrahlung beim SCLC-LD der älteren Patienten entsprechen denen des jüngeren Patientenkollektivs. Zerebrovaskuläre Risikofaktoren sowie der allgemeine neurologische Zustand sollten bei der Entscheidung jedoch adäquat berücksichtigt werden.Bei Patienten mit schlechtem Allgemeinzustand oder kognitiven Einschränkungen wird eine PCI nicht empfohlen. Für Patienten > 70 Jahre sowie für Patienten mit Komorbiditäten kann die Entscheidung im Rahmen eines partizipativen Prozesses getroffen werden; eine engmaschige MRT-Kontrolle des ZNS stellt hierbei eine sinnvolle Behandlungsalternative zur PCI dar. |
|
|
10.1 |
10.1 |
modifiziert 2026 |
|
Durch entsprechende Untersuchungen (Bronchoskopie / CT-Thorax) sollte sichergestellt sein, dass die Ausdehnungsfähigkeit der Lungen nicht durch eine bronchiale Obstruktion verhindert wird (Evidenzgrad 4). Durch Pleurapunktion oder eine dünnlumige Drainage sollte geprüft werden, ob sich die Lunge entfalten kann (Evidenzgrad 4). |
Bei Patienten mit Lungenkarzinom und rezidivierendem, symptomatischem, malignen Pleuraerguss* und ausdehnungsfähiger Lunge kann eine thorakoskopische Poudrage mit Talkum (5 – 10g, Partikelgröße > 10 µm) bzw. eine Talkumgabe über eine Drainage (Slurry) angeboten werden.* Ein Pleuraerguss wird dann als maligne bezeichnet, wenn darin bösartige Zellen oder Gewebe nachgewiesen werden. |
|
|
10.2 |
10.2 |
modifiziert 2026 |
|
Das optimale Verfahren bei Patienten mit Lungenkarzinom und rezidivierendem, symptomatischem, malignen Pleuraerguss* stellt die thorakoskopische Poudrage mit Talkum (5 – 10g) dar (Evidenzgrad 1a). * Ein Pleuraerguss wird dann als maligne bezeichnet, wenn darin bösartige Zellen oder Gewebe nachgewiesen werden. |
Bei Patienten mit Lungenkarzinom und rezidivierendem, symptomatischem, malignen Pleuraerguss* und fehlender Ausdehnungsfähigkeit der Lunge (trapped-lung) sollte die Implantation eines dauerhaften, getunnelten Pleurakatheters erfolgen.* Ein Pleuraerguss wird dann als maligne bezeichnet, wenn darin bösartige Zellen oder Gewebe nachgewiesen werden. |
|
|
|
10.3 |
neu 2026 |
|
|
Bei Patienten mit Lungenkarzinom und rezidivierendem, symptomatischem, malignen Pleuraerguss* und der Indikation zur zeitnahen Systemtherapie sollte unabhängig von der Ausdehnungsfähigkeit der Lunge die Implantation eines dauerhaften, getunnelten Pleurakatheters erwogen werden. * Ein Pleuraerguss wird dann als maligne bezeichnet, wenn darin bösartige Zellen oder Gewebe nachgewiesen werden. |
|
|
|
10.4 |
neu 2026 |
|
|
Bei einem Lungentumor mit Hämoptysen sollte eine kontrastverstärkte CT des Thorax zur Identifikation der Ursache und der Lokalisation der Blutungsquelle durchgeführt werden. |
|
|
10.7 |
10.5 |
modifiziert 2026 |
|
Bei Hämoptysen ist eine Bronchoskopie zur Identifikation der Blutungsquelle und Blutstillung mittels lokaler Maßnahmen indiziert (Evidenzgrad 2a). |
Bei Hämoptysen sollte eine Bronchoskopie zur Identifikation der Blutungsquelle und Blutstillung mittels lokaler Maßnahmen durchgeführt werden. |
|
|
|
10.7 |
neu 2026 |
|
|
Bei diffusen Sickerblutungen kann eine perkutane Bestrahlung zur Blutstillung durchgeführt werden. Die Bestrahlungsdosis sollte sich am onkologischen Kontext orientieren und kann palliativ oder kurativ sein. Eine Re-Bestrahlung sollte bei Rezidivblutungen sorgfältig erwogen werden. |
|
|
10.9 |
10.8 |
modifiziert 2026 |
|
Die Methode der Wahl zur Palliation des Vena- cava-superior-Syndroms ist die perkutane intravasale Stentimplantation, die eine rasche und sichere Palliation ermöglicht. Beim therapienaiven kleinzelligen Lungenkarzinom ist primär eine Chemo- und/oder Radiotherapie angezeigt, die Stentimplantation ist Patienten mit therapierefraktärem oder rezidivierendem Vena-cava-superior-Syndrom vorbehalten. (Evidenzgrad 2a) |
Zur Palliation des Vena- cava-superior-Syndroms kann die perkutane intravasale Stentimplantation angeboten werden. Beim therapienaiven kleinzelligen Lungenkarzinom sollte primär eine Chemo- und/oder Radiotherapie durchgeführt werden, die Stentimplantation sollte Patienten mit therapierefraktärem oder rezidivierendem Vena- cava-superior-Syndrom angeboten werden. |
|
|
|
10.9 |
neu 2026 |
|
|
Zur Behandlung eines Vena- cava-superior-Syndroms kann eine Radiatio oder Radiochemotherapie eingesetzt werden. Diese sollte, insbesondere wenn eine Stentimplantation nicht möglich ist, zeitnah nach Diagnosestellung beginnen. Dosis und Fraktionierung sollte sich an den Empfehlungen zur Lokaltherapie in vorherigen Kapiteln orientieren. Bei nicht-metastasierten Tumoren sollte eine lokal-kurative Therapie geprüft werden. |
|
|
10.10 |
10.10 |
modifiziert 2026 |
|
Die palliativen, endoskopischen Methoden zur Behandlung der tracheobronchialen Tumorobstruktion sollten jedem Tumorpatienten zugänglich sein, auch wenn die primär behandlungsführende Abteilung diese nicht im eigenen Haus vorhält (Evidenzgrad 5). Es stehen verschiedene Verfahren der Desobliteration und der lokalen Tumorbehandlung zur Verfügung. |
Tumorpatienten mit tracheobronchialer Tumorobstruktion sollten die palliativen, endoskopischen Methoden zur Behandlung angeboten werden, auch wenn die primär behandlungsführende Abteilung diese nicht im eigenen Haus vorhält leisten kann. Es stehen verschiedene Verfahren der Desobliteration und der lokalen Tumorbehandlung zur Verfügung. |
|
|
10.12 |
10.11 |
modifiziert 2026 |
|
Bei zentralem Tumorbefall, besonders bei Befall der Trachea und der Hauptbronchien mit exophytischem Fremdgewebe führt die Anwendung des Lasers zur sofortigen Symptomlinderung (Evidenzgrad 3b). Arbeiten mit dem starren Bronchoskop wird empfohlen, besonders bei großen Tumoren in der Trachea (Evidenzgrad 4). |
Bei zentralem Tumorbefall, besonders bei Befall der Trachea und der Hauptbronchien mit exophytischem Fremdgewebe kann die Anwendung des Lasers zur sofortigen Symptomlinderung angeboten werden. Arbeiten mit dem starren Bronchoskop kann angeboten werden, besonders bei großen Tumoren in der Trachea. |
|
|
10.22 |
10.17 |
modifiziert 2026 |
|
Zur Eradikation von Frühtumoren unter 1 cm Durchmesser, die auf die Schleimhaut beschränkt sind, ist die PDT das wirksamste Verfahren. Eine vorherige Untersuchung mit dem endobronchialen Ultraschall sollte erfolgen, um eine tiefere Invasion auszuschließen (Evidenzgrad 3b). |
Die PDT sollte zur Eradikation von Frühtumoren unter 1 cm Durchmesser, die auf die Schleimhaut beschränkt sind, angeboten werden. Eine vorherige Untersuchung mit dem endobronchialen Ultraschall sollte erfolgen, um eine tiefere Invasion auszuschließen. |
|
|
10.26 |
10.18 |
modifiziert 2026 |
|
Die Implantation bronchialer, trachealer und tracheobronchialer Stents ist zur palliativen Behandlung symptomatischer zentraler Atemwegsstenosen geeignet. Der Therapieeffekt tritt sofort ein. Sie kann und sollte mit anderen Methoden (z.B. Lasertherapie, Brachytherapie) kombiniert und nicht prinzipiell als letzte verfügbare Methode eingesetzt werden. Bei Tumorregredienz können Stents grundsätzlich wieder entfernt werden. Die Stentimplantation sollte bei gegebener Indikation im Rahmen der interventionellen Versorgung jedem Patienten angeboten werden bzw. zugänglich sein (Evidenzgrad 4). |
Die Implantation bronchialer, trachealer und tracheobronchialer Stents kann zur palliativen Behandlung symptomatischer zentraler Atemwegsstenosen angeboten werden. Der Therapieeffekt tritt sofort ein. Sie kann mit anderen Methoden (z.B. Lasertherapie, Brachytherapie) kombiniert und nicht prinzipiell als letzte verfügbare Methode eingesetzt werden. Bei Tumorregredienz können Stents grundsätzlich wieder entfernt werden. Die Stentimplantation sollte bei gegebener Indikation im Rahmen der interventionellen Versorgung jedem Patienten angeboten werden bzw. zugänglich sein. |
|
|
10.27 |
10.19 |
modifiziert 2026 |
|
Bei Patienten ohne strahlentherapeutische Vorbelastung ist der Einsatz der Brachytherapie in palliativer Intention im Einzelfall bei zentral stenosierendem Tumor geeignet. Wenn keine strahlentherapeutische Vorbelastung vorliegt, sollte die Brachytherapie mit einer perkutanen Strahlentherapie kombiniert werden. |
Bei Patienten mit zentral stenosierendem Tumor kann eine externe Strahlentherapie mit palliativem oder, je nach onkologischer Gesamtsituation, auch kurativer, Zielsetzung angeboten werden. Hierbei sollte die perkutane Strahlentherapie einer Brachytherapie vorgezogen werden. Stark hypofraktionierte Behandlungsregimes sollten vermieden werden. |
|
|
10.28 |
10.20 |
modifiziert 2026 |
|
Bei einem Tumor mit Stenose der zentralen Luftwege und strahlentherapeutischer Vorbelastung kann die endoluminale Brachytherapie im Einzelfall geeignet sein. |
Bei einem Tumor mit Stenose der zentralen Luftwege, insbesondere bei strahlentherapeutischer Vorbelastung, kann die endoluminale Brachytherapie im Einzelfall zur lokalen Palliation angeboten werden. |